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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die Ausbildung der höhern verwaltungsbeciinten in Preußen und andres

etwas lernen. Aber dafür hat doch die Justizverwaltung selbst zu sorgen! Nichte
sie ihre juristischen Prüfungen nur entsprechend ein, dann werden ihre jungen
Herren über Privatrecht, Strafrecht und Prozeß hinaus alles lernen, was von
ihnen verlangt wird, ohne daß, wie jetzt, die Ausbildung der Verwaltungs¬
beamten geschädigt zu werden braucht.

Ferner kann ich nicht zugeben, daß durch die Scheidung zwischen Justiz
und Verwaltung schon auf der Universität notwendigerweise die jetzt leider
zwischen Juristen und Verwaltungsbeamten bestehende Kluft vergrößert werde.
An der Entstehung dieser Kluft sind allein die Juristen schuld; sie beruht zunächst
auf einer unter ihnen weit verbreiteten Überhebung gegenüber den Verwaltungs¬
beamten. Diese entspringt vor allem aus der auch heute noch, wenn auch nicht
mehr unbedingt, in den maßgebenden Kreisen herrschenden Anschauung, daß
ein Gerichtsassessor notwendigerweise alles verstehe und könne. Dazu kommt
dann noch bei manchem Juristen das bittere Gefühl, daß ihm mangels ein¬
flußreicher "Beziehungen" der Eintritt in die heiligen Hallen der Verwaltung
versagt ist, während mancher Kollege, den er für weniger tüchtig hält, als sich selbst
^ vielleicht nicht mit Unrecht --, ohne weiteres infolge solcher "Beziehungen"
dieses Ziel erreicht. Wenn es also überhaupt ein Mittel gibt, diese Kluft zu
beseitigen, dann liegt es sehr viel eher in der von mir empfohlnen Trennung
beider Laufbahnen, als in der Beibehaltung ihrer jetzigen Vereinigung, namentlich
wenn uach meinem Vorschlag eine größere Anzahl Justizbeamter Gelegenheit
erhalten würde, die Verwaltung durch vorübergehende längere Beschäftigung bei
ihr wirklich kennen zu lernen und sich zu überzeugen, daß ein Verwaltungs-
becmiter doch etwas mehr leisten muß, als die Herren Juristen jetzt von der
Höhe ihres Selbstbewußtseins herunter zugeben wollen.

Zum Schlüsse will ich der Vollständigkeit halber noch anführen, daß man
gesagt hat (z. B. der verstorbne Professor Nasse in Bonn), der junge Student
könne unmöglich schon wissen, ob er innern Beruf für die Verwaltung habe.
Demgegenüber behaupte ich, daß kaum einer oder der andre der jungen Gerichts¬
referendare, die jetzt zur Verwaltung übergehn, diesen Schritt ans dem Gefühl
eines innern Berufs für die Verwaltung tut. Die allermeiste" lassen sich dabei
von äußern Rücksichten leiten, meistens von der angeblichen größern Vornehmheit
der Verwaltung, Auch diesem Grnnde gegen die möglichst frühe Trennung der Ver
waltungslaufbahn von der juristischen kann ich also keine Bedeutung beimessen.

Die großen Vorteile dieser Trennung würden namentlich sein, daß schon
die Universitätsstudien und die erste Prüfung dem Bedürfnis der Verwaltung
ganz angepaßt werden können. Ohne die Trennung ist dies nach meiner Er¬
fahrung und Überzeugung ausgeschlossen. Ich erinnere nur an die Volkswirt¬
schaftslehre mit ihren verschleimen Gebieten, Ein zukünftiger Verwaltungs¬
beamter muß sich mit ihr -- darüber sind alle einig -- schon auf der Universität
so eingehend beschäftigen, wie dies ein Student, der aus ihr kein Fachstudium
macht, uur eben kann. Einen, Juristen kann man eine so eingehende Beschäftigung
aber meines Trachtens nicht zumuten. Bei ihm muß man zufrieden sein, wenn
er auf diesem Gebiet das leistet, was die jetzigen Prttfungsvorschrifteu verlangen,
d- h, dartnt, daß er eine Übersicht über die sogenannte allgemeine Volkswirt-


Die Ausbildung der höhern verwaltungsbeciinten in Preußen und andres

etwas lernen. Aber dafür hat doch die Justizverwaltung selbst zu sorgen! Nichte
sie ihre juristischen Prüfungen nur entsprechend ein, dann werden ihre jungen
Herren über Privatrecht, Strafrecht und Prozeß hinaus alles lernen, was von
ihnen verlangt wird, ohne daß, wie jetzt, die Ausbildung der Verwaltungs¬
beamten geschädigt zu werden braucht.

Ferner kann ich nicht zugeben, daß durch die Scheidung zwischen Justiz
und Verwaltung schon auf der Universität notwendigerweise die jetzt leider
zwischen Juristen und Verwaltungsbeamten bestehende Kluft vergrößert werde.
An der Entstehung dieser Kluft sind allein die Juristen schuld; sie beruht zunächst
auf einer unter ihnen weit verbreiteten Überhebung gegenüber den Verwaltungs¬
beamten. Diese entspringt vor allem aus der auch heute noch, wenn auch nicht
mehr unbedingt, in den maßgebenden Kreisen herrschenden Anschauung, daß
ein Gerichtsassessor notwendigerweise alles verstehe und könne. Dazu kommt
dann noch bei manchem Juristen das bittere Gefühl, daß ihm mangels ein¬
flußreicher „Beziehungen" der Eintritt in die heiligen Hallen der Verwaltung
versagt ist, während mancher Kollege, den er für weniger tüchtig hält, als sich selbst
^ vielleicht nicht mit Unrecht —, ohne weiteres infolge solcher „Beziehungen"
dieses Ziel erreicht. Wenn es also überhaupt ein Mittel gibt, diese Kluft zu
beseitigen, dann liegt es sehr viel eher in der von mir empfohlnen Trennung
beider Laufbahnen, als in der Beibehaltung ihrer jetzigen Vereinigung, namentlich
wenn uach meinem Vorschlag eine größere Anzahl Justizbeamter Gelegenheit
erhalten würde, die Verwaltung durch vorübergehende längere Beschäftigung bei
ihr wirklich kennen zu lernen und sich zu überzeugen, daß ein Verwaltungs-
becmiter doch etwas mehr leisten muß, als die Herren Juristen jetzt von der
Höhe ihres Selbstbewußtseins herunter zugeben wollen.

Zum Schlüsse will ich der Vollständigkeit halber noch anführen, daß man
gesagt hat (z. B. der verstorbne Professor Nasse in Bonn), der junge Student
könne unmöglich schon wissen, ob er innern Beruf für die Verwaltung habe.
Demgegenüber behaupte ich, daß kaum einer oder der andre der jungen Gerichts¬
referendare, die jetzt zur Verwaltung übergehn, diesen Schritt ans dem Gefühl
eines innern Berufs für die Verwaltung tut. Die allermeiste» lassen sich dabei
von äußern Rücksichten leiten, meistens von der angeblichen größern Vornehmheit
der Verwaltung, Auch diesem Grnnde gegen die möglichst frühe Trennung der Ver
waltungslaufbahn von der juristischen kann ich also keine Bedeutung beimessen.

Die großen Vorteile dieser Trennung würden namentlich sein, daß schon
die Universitätsstudien und die erste Prüfung dem Bedürfnis der Verwaltung
ganz angepaßt werden können. Ohne die Trennung ist dies nach meiner Er¬
fahrung und Überzeugung ausgeschlossen. Ich erinnere nur an die Volkswirt¬
schaftslehre mit ihren verschleimen Gebieten, Ein zukünftiger Verwaltungs¬
beamter muß sich mit ihr — darüber sind alle einig — schon auf der Universität
so eingehend beschäftigen, wie dies ein Student, der aus ihr kein Fachstudium
macht, uur eben kann. Einen, Juristen kann man eine so eingehende Beschäftigung
aber meines Trachtens nicht zumuten. Bei ihm muß man zufrieden sein, wenn
er auf diesem Gebiet das leistet, was die jetzigen Prttfungsvorschrifteu verlangen,
d- h, dartnt, daß er eine Übersicht über die sogenannte allgemeine Volkswirt-


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[0219] Die Ausbildung der höhern verwaltungsbeciinten in Preußen und andres etwas lernen. Aber dafür hat doch die Justizverwaltung selbst zu sorgen! Nichte sie ihre juristischen Prüfungen nur entsprechend ein, dann werden ihre jungen Herren über Privatrecht, Strafrecht und Prozeß hinaus alles lernen, was von ihnen verlangt wird, ohne daß, wie jetzt, die Ausbildung der Verwaltungs¬ beamten geschädigt zu werden braucht. Ferner kann ich nicht zugeben, daß durch die Scheidung zwischen Justiz und Verwaltung schon auf der Universität notwendigerweise die jetzt leider zwischen Juristen und Verwaltungsbeamten bestehende Kluft vergrößert werde. An der Entstehung dieser Kluft sind allein die Juristen schuld; sie beruht zunächst auf einer unter ihnen weit verbreiteten Überhebung gegenüber den Verwaltungs¬ beamten. Diese entspringt vor allem aus der auch heute noch, wenn auch nicht mehr unbedingt, in den maßgebenden Kreisen herrschenden Anschauung, daß ein Gerichtsassessor notwendigerweise alles verstehe und könne. Dazu kommt dann noch bei manchem Juristen das bittere Gefühl, daß ihm mangels ein¬ flußreicher „Beziehungen" der Eintritt in die heiligen Hallen der Verwaltung versagt ist, während mancher Kollege, den er für weniger tüchtig hält, als sich selbst ^ vielleicht nicht mit Unrecht —, ohne weiteres infolge solcher „Beziehungen" dieses Ziel erreicht. Wenn es also überhaupt ein Mittel gibt, diese Kluft zu beseitigen, dann liegt es sehr viel eher in der von mir empfohlnen Trennung beider Laufbahnen, als in der Beibehaltung ihrer jetzigen Vereinigung, namentlich wenn uach meinem Vorschlag eine größere Anzahl Justizbeamter Gelegenheit erhalten würde, die Verwaltung durch vorübergehende längere Beschäftigung bei ihr wirklich kennen zu lernen und sich zu überzeugen, daß ein Verwaltungs- becmiter doch etwas mehr leisten muß, als die Herren Juristen jetzt von der Höhe ihres Selbstbewußtseins herunter zugeben wollen. Zum Schlüsse will ich der Vollständigkeit halber noch anführen, daß man gesagt hat (z. B. der verstorbne Professor Nasse in Bonn), der junge Student könne unmöglich schon wissen, ob er innern Beruf für die Verwaltung habe. Demgegenüber behaupte ich, daß kaum einer oder der andre der jungen Gerichts¬ referendare, die jetzt zur Verwaltung übergehn, diesen Schritt ans dem Gefühl eines innern Berufs für die Verwaltung tut. Die allermeiste» lassen sich dabei von äußern Rücksichten leiten, meistens von der angeblichen größern Vornehmheit der Verwaltung, Auch diesem Grnnde gegen die möglichst frühe Trennung der Ver waltungslaufbahn von der juristischen kann ich also keine Bedeutung beimessen. Die großen Vorteile dieser Trennung würden namentlich sein, daß schon die Universitätsstudien und die erste Prüfung dem Bedürfnis der Verwaltung ganz angepaßt werden können. Ohne die Trennung ist dies nach meiner Er¬ fahrung und Überzeugung ausgeschlossen. Ich erinnere nur an die Volkswirt¬ schaftslehre mit ihren verschleimen Gebieten, Ein zukünftiger Verwaltungs¬ beamter muß sich mit ihr — darüber sind alle einig — schon auf der Universität so eingehend beschäftigen, wie dies ein Student, der aus ihr kein Fachstudium macht, uur eben kann. Einen, Juristen kann man eine so eingehende Beschäftigung aber meines Trachtens nicht zumuten. Bei ihm muß man zufrieden sein, wenn er auf diesem Gebiet das leistet, was die jetzigen Prttfungsvorschrifteu verlangen, d- h, dartnt, daß er eine Übersicht über die sogenannte allgemeine Volkswirt-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/219>, abgerufen am 01.09.2024.