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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Die Ausbildung der höhern verwciltungsbeamten in Preußen und andres

dischen Ausbildung des Negierungsreferendars ist, während dieser doch von
Anfang an imstande sein muß, juristisch zu denken. Auch hat der Negierungs-
referendar beim Bezirksausschuß doch wahrlich andres zu lernen als juristisches
Denken. Und endlich fehlt ihm bei dieser Behörde fast jede Gelegenheit, die
für ihn so wichtigen privatrechtlichen Kenntnisse zweckentsprechend zu erweitern
und zu vertiefen. Die Vertröstung auf deu Bezirksausschuß kann ich also nur
für graue Theorie halten. Ich fürchte vielmehr, daß die Verwaltungsbeamten
in Zukunft auf Schritt und Tritt versagen werden, wenn die in dem Entwurf
vorgeschlagne ungenügende praktische Ausbildung bei der Justiz wirklich durch¬
geführt werden sollte. Es wird dann schon aus diesem Grunde nichts andres
übrig bleiben, als den Gerichtsassessor in immer mehr steigendem Umfange in
die Verwaltung zu übernehmen, um die ungenügenden Leistungen der Verwal¬
tungsbeamten auszugleichen.

Außerordentlich gefördert würde nun eine solche Überflutung der Verwaltung
mit Gerichtsnssessoren werden durch die Bestimmung in §11 des Entwurfs,
wonach die Minister des Innern und der Finanzen befugt sein sollen, solche
Personen, die die Befähigung für den höhern Justizdienst erlangt haben, ohne
weiteres als befähigt für den höhern Verwaltungsdienst zu erklären. Darin
liegt insofern eine Änderung des geltenden Nechtszustands, als jetzt einem Ge¬
richtsassessor die Befähigung für die höhere Verwaltung erst verliehen werden
kann, wenn er drei Jahre bei bestimmten Verwaltungsbehörden gearbeitet hat.
Die Gesetzesbegründung rechtfertigt die neue Bestimmung zunächst damit, daß
es unter der Herrschaft der jetzt geltenden immer schwieriger geworden sei, die
unentbehrlichen rechtskundigen Mitglieder der Verwaltungsbehörden, also die
Justitiarien zu beschaffen. Sodann soll nach ihr die Änderung die Möglichkeit
gewähren, "das Personal der Verwaltung auch durch die Heranziehung tüchtiger
und für deu Verwaltungsdienst als geeignet erkannter Beamtenkräfte mit juri¬
stischer Durchbildung in fruchtbringender Weise zu ergänzen."

Für jeden, der Augen hat zu sehen, heißt dies doch-. Wir wollen Gerichts¬
assessoren in der Verwaltung nicht nur als Justitiarien, wie jetzt, sondern von
vornherein auch in den Veruialtungsdezcrnateu, die sie jetzt erst nach drei Jahren
erhalten dürfen, beschäftigen können. Damit ist aber doch zweifellos die von
Herrn Cuno so gelobte angebliche Grundlage des ganzen Gesetzentwurfs zerstört!
lind wer uur einigermaßen weiß, wie es bei uns in Personalsachen zugeht, wer
noch die Verhältnisse vor der Aufhebung der alten Bestimmungen über die
Befähigung zur Verwaltungslaufbahn im Jahre 1869 kennt, wird keinen Augen¬
blick im Zweifel sein, daß der Gerichtsassessor durch diese neu eröffnete Pforte
in hellen Scharen in die Verwaltung eindringen wird. Es ist dies um-
somehr zu erwarten, als in Zukunft, sobald § 11 des Entwurfs Gesetz ge¬
worden sein sollte, der Zudrang zu der Verwaltnngslaufbahn sicherlich stark
nachlassen wird. Denn wer wird noch Regieruugsreferendar werden wollen,
wenn er infolge seiner "Beziehungen" sicher sein kann, als Gerichtsassessor ein¬
facher, schneller, billiger und bequemer dasselbe Ziel zu erreichen? Die auf¬
fallende Verminderung der Zahl der Negierungsrefercndare in den letzten Jahren
müßte meines Erachtens doch zu denken geben.


Die Ausbildung der höhern verwciltungsbeamten in Preußen und andres

dischen Ausbildung des Negierungsreferendars ist, während dieser doch von
Anfang an imstande sein muß, juristisch zu denken. Auch hat der Negierungs-
referendar beim Bezirksausschuß doch wahrlich andres zu lernen als juristisches
Denken. Und endlich fehlt ihm bei dieser Behörde fast jede Gelegenheit, die
für ihn so wichtigen privatrechtlichen Kenntnisse zweckentsprechend zu erweitern
und zu vertiefen. Die Vertröstung auf deu Bezirksausschuß kann ich also nur
für graue Theorie halten. Ich fürchte vielmehr, daß die Verwaltungsbeamten
in Zukunft auf Schritt und Tritt versagen werden, wenn die in dem Entwurf
vorgeschlagne ungenügende praktische Ausbildung bei der Justiz wirklich durch¬
geführt werden sollte. Es wird dann schon aus diesem Grunde nichts andres
übrig bleiben, als den Gerichtsassessor in immer mehr steigendem Umfange in
die Verwaltung zu übernehmen, um die ungenügenden Leistungen der Verwal¬
tungsbeamten auszugleichen.

Außerordentlich gefördert würde nun eine solche Überflutung der Verwaltung
mit Gerichtsnssessoren werden durch die Bestimmung in §11 des Entwurfs,
wonach die Minister des Innern und der Finanzen befugt sein sollen, solche
Personen, die die Befähigung für den höhern Justizdienst erlangt haben, ohne
weiteres als befähigt für den höhern Verwaltungsdienst zu erklären. Darin
liegt insofern eine Änderung des geltenden Nechtszustands, als jetzt einem Ge¬
richtsassessor die Befähigung für die höhere Verwaltung erst verliehen werden
kann, wenn er drei Jahre bei bestimmten Verwaltungsbehörden gearbeitet hat.
Die Gesetzesbegründung rechtfertigt die neue Bestimmung zunächst damit, daß
es unter der Herrschaft der jetzt geltenden immer schwieriger geworden sei, die
unentbehrlichen rechtskundigen Mitglieder der Verwaltungsbehörden, also die
Justitiarien zu beschaffen. Sodann soll nach ihr die Änderung die Möglichkeit
gewähren, „das Personal der Verwaltung auch durch die Heranziehung tüchtiger
und für deu Verwaltungsdienst als geeignet erkannter Beamtenkräfte mit juri¬
stischer Durchbildung in fruchtbringender Weise zu ergänzen."

Für jeden, der Augen hat zu sehen, heißt dies doch-. Wir wollen Gerichts¬
assessoren in der Verwaltung nicht nur als Justitiarien, wie jetzt, sondern von
vornherein auch in den Veruialtungsdezcrnateu, die sie jetzt erst nach drei Jahren
erhalten dürfen, beschäftigen können. Damit ist aber doch zweifellos die von
Herrn Cuno so gelobte angebliche Grundlage des ganzen Gesetzentwurfs zerstört!
lind wer uur einigermaßen weiß, wie es bei uns in Personalsachen zugeht, wer
noch die Verhältnisse vor der Aufhebung der alten Bestimmungen über die
Befähigung zur Verwaltungslaufbahn im Jahre 1869 kennt, wird keinen Augen¬
blick im Zweifel sein, daß der Gerichtsassessor durch diese neu eröffnete Pforte
in hellen Scharen in die Verwaltung eindringen wird. Es ist dies um-
somehr zu erwarten, als in Zukunft, sobald § 11 des Entwurfs Gesetz ge¬
worden sein sollte, der Zudrang zu der Verwaltnngslaufbahn sicherlich stark
nachlassen wird. Denn wer wird noch Regieruugsreferendar werden wollen,
wenn er infolge seiner „Beziehungen" sicher sein kann, als Gerichtsassessor ein¬
facher, schneller, billiger und bequemer dasselbe Ziel zu erreichen? Die auf¬
fallende Verminderung der Zahl der Negierungsrefercndare in den letzten Jahren
müßte meines Erachtens doch zu denken geben.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/215>, abgerufen am 27.11.2024.