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Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.

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Witwen- und lvaisenversorgung

dazu. Es würe ein großes Unglück, wenn es anders würde. Es ist deshalb
auch unrecht, die Unterbeamten damit zu trösten, daß ihre Frauen vor der
Ehe vielfach Dienstboten gewesen wärm, und es ihnen deshalb nichts ver¬
schlage, auch als Witwen wieder als Wahns- und Aufwartefrauen oder als
Müntelnäheriunen und dergleichen die Hälfte und mehr als die Hülste des
allernotdürftigsten Unterhalts zu erwerben. Unsre Sozialpolitiker schreiben seit
Jahren Bücher über das "Elend" dieses weiblichen Erwerbs, sie fordern, daß
er auch den Arbeiterfrauen und Arbeiterwitwen möglichst erspart werden solle,
und die Regierungen und Parlamente sagen grundsätzlich ja dazu und ver¬
sprechen Hilfe. Trotzdem verweist man die Witwen der Unterbeamten auf
dieses "Elend"? Und wenn sie auch zu diesem Erwerb unfähig sind, was dann?
Möchte man doch zu allererst einmal eine "Enquete" über die wirtschaftliche
und soziale Lage der Hinterbliebnen der Unterbeamten veranstalten -- sie
ist viel leichter zu einem sichern und erschöpfenden Ergebnis zu bringen,
ganz ohne Kommission für Arbeiterstatistik und Öffentlichkeit. Man würde
dabei zwar auch eine ganze Anzahl "satter" Existenzen finden, bei denen das
Witwen- und Waisengeld neben dem Privateinkommen wenig bedeutet. Aber
im allgemeinen wird das Ergebnis sein, daß die Hinterbliebnen der Unter¬
beamten verhältnismäßig viel trauriger daran sind als die der Durchschnitts¬
arbeiter. Jedenfalls soll und darf der Staat die Witwen und Waisen seiner
Unterbeamten nicht auf die Armenpflege verweisen, ebensowenig zur Hülste wie
ganz. Aber das geschieht jetzt tatsächlich.

Daher denn auch die Jagd "ach irgend welchem Nebenerwerb gerade bei
dieser Beamtenklasse. Manchmal gelingt es den Leuten, durch Fürsprache eine
recht lohnende Nebenbeschäftigung zu finden, unter der der Dienst nicht zu sehr
leidet. Aber in der Regel ist die Sache anders, umgekehrt. Es würe zu
wünschen, daß man auch darüber einmal "Erhebungen" anstellte, wobei freilich
die Wahrheit nicht immer gesagt werden würde. Die ganze Frage nach der
bessern Versorgung der Hinterbliebnen der Unterbeamten gewinnt noch an Be-
deutuug durch die Rückwirkung, die sie in zunehmendem Maße auf den Unter¬
offizierersatz der Armee ausübt. Zur Kapitulation werden sich immer weniger
tüchtige Leute entschließen, wenn ihnen die Aussicht blüht, daß ihre Hinter¬
bliebnen der Armenpflege anheimfallen, auch wenn sie beim Regiment und als
Beamte gewissenhaft ihre Pflicht erfüllt haben.

Bei den höhern und den mittlern Beamten ist der Notstand der Hinter¬
bliebnen namentlich für die untern und die mittlern Dienstaltersklassen und
Gehaltsstufen dringend. Wenn ein solcher Beamter mit fünfundzwanzig Jahren
fest angestellt wird, mit fünfundzwanzig bis dreißig Jahren heiratet und mit
vierzig bis fünfundvierzig Jahren mit Zurücklnssung einer Witwe und zweier
Kinder aber keines Vermögens, sondern im besten Falle nur eines Notgroschens
stirbt, so kann er sich auf dem Sterbebett an den zehn Fingern abzählen, daß
die Hinterbliebnen auf Almosen angewiesen sein werden. Das ist ja auch
die allgemein herrschende "realpolitische" Ansicht. Nach ihr wird ein solcher
Beamter, der ein unvermögendes Mädchen heiratet, als ein leichtsinniger Strick
angesehen, mit dessen Familie man am besten gar nichts zu schaffen haben
sollte, weil über sie der grundstürzeude Bankrott alle Tage hereinbrechen kann.


Witwen- und lvaisenversorgung

dazu. Es würe ein großes Unglück, wenn es anders würde. Es ist deshalb
auch unrecht, die Unterbeamten damit zu trösten, daß ihre Frauen vor der
Ehe vielfach Dienstboten gewesen wärm, und es ihnen deshalb nichts ver¬
schlage, auch als Witwen wieder als Wahns- und Aufwartefrauen oder als
Müntelnäheriunen und dergleichen die Hälfte und mehr als die Hülste des
allernotdürftigsten Unterhalts zu erwerben. Unsre Sozialpolitiker schreiben seit
Jahren Bücher über das „Elend" dieses weiblichen Erwerbs, sie fordern, daß
er auch den Arbeiterfrauen und Arbeiterwitwen möglichst erspart werden solle,
und die Regierungen und Parlamente sagen grundsätzlich ja dazu und ver¬
sprechen Hilfe. Trotzdem verweist man die Witwen der Unterbeamten auf
dieses „Elend"? Und wenn sie auch zu diesem Erwerb unfähig sind, was dann?
Möchte man doch zu allererst einmal eine „Enquete" über die wirtschaftliche
und soziale Lage der Hinterbliebnen der Unterbeamten veranstalten — sie
ist viel leichter zu einem sichern und erschöpfenden Ergebnis zu bringen,
ganz ohne Kommission für Arbeiterstatistik und Öffentlichkeit. Man würde
dabei zwar auch eine ganze Anzahl „satter" Existenzen finden, bei denen das
Witwen- und Waisengeld neben dem Privateinkommen wenig bedeutet. Aber
im allgemeinen wird das Ergebnis sein, daß die Hinterbliebnen der Unter¬
beamten verhältnismäßig viel trauriger daran sind als die der Durchschnitts¬
arbeiter. Jedenfalls soll und darf der Staat die Witwen und Waisen seiner
Unterbeamten nicht auf die Armenpflege verweisen, ebensowenig zur Hülste wie
ganz. Aber das geschieht jetzt tatsächlich.

Daher denn auch die Jagd «ach irgend welchem Nebenerwerb gerade bei
dieser Beamtenklasse. Manchmal gelingt es den Leuten, durch Fürsprache eine
recht lohnende Nebenbeschäftigung zu finden, unter der der Dienst nicht zu sehr
leidet. Aber in der Regel ist die Sache anders, umgekehrt. Es würe zu
wünschen, daß man auch darüber einmal „Erhebungen" anstellte, wobei freilich
die Wahrheit nicht immer gesagt werden würde. Die ganze Frage nach der
bessern Versorgung der Hinterbliebnen der Unterbeamten gewinnt noch an Be-
deutuug durch die Rückwirkung, die sie in zunehmendem Maße auf den Unter¬
offizierersatz der Armee ausübt. Zur Kapitulation werden sich immer weniger
tüchtige Leute entschließen, wenn ihnen die Aussicht blüht, daß ihre Hinter¬
bliebnen der Armenpflege anheimfallen, auch wenn sie beim Regiment und als
Beamte gewissenhaft ihre Pflicht erfüllt haben.

Bei den höhern und den mittlern Beamten ist der Notstand der Hinter¬
bliebnen namentlich für die untern und die mittlern Dienstaltersklassen und
Gehaltsstufen dringend. Wenn ein solcher Beamter mit fünfundzwanzig Jahren
fest angestellt wird, mit fünfundzwanzig bis dreißig Jahren heiratet und mit
vierzig bis fünfundvierzig Jahren mit Zurücklnssung einer Witwe und zweier
Kinder aber keines Vermögens, sondern im besten Falle nur eines Notgroschens
stirbt, so kann er sich auf dem Sterbebett an den zehn Fingern abzählen, daß
die Hinterbliebnen auf Almosen angewiesen sein werden. Das ist ja auch
die allgemein herrschende „realpolitische" Ansicht. Nach ihr wird ein solcher
Beamter, der ein unvermögendes Mädchen heiratet, als ein leichtsinniger Strick
angesehen, mit dessen Familie man am besten gar nichts zu schaffen haben
sollte, weil über sie der grundstürzeude Bankrott alle Tage hereinbrechen kann.


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[0198] Witwen- und lvaisenversorgung dazu. Es würe ein großes Unglück, wenn es anders würde. Es ist deshalb auch unrecht, die Unterbeamten damit zu trösten, daß ihre Frauen vor der Ehe vielfach Dienstboten gewesen wärm, und es ihnen deshalb nichts ver¬ schlage, auch als Witwen wieder als Wahns- und Aufwartefrauen oder als Müntelnäheriunen und dergleichen die Hälfte und mehr als die Hülste des allernotdürftigsten Unterhalts zu erwerben. Unsre Sozialpolitiker schreiben seit Jahren Bücher über das „Elend" dieses weiblichen Erwerbs, sie fordern, daß er auch den Arbeiterfrauen und Arbeiterwitwen möglichst erspart werden solle, und die Regierungen und Parlamente sagen grundsätzlich ja dazu und ver¬ sprechen Hilfe. Trotzdem verweist man die Witwen der Unterbeamten auf dieses „Elend"? Und wenn sie auch zu diesem Erwerb unfähig sind, was dann? Möchte man doch zu allererst einmal eine „Enquete" über die wirtschaftliche und soziale Lage der Hinterbliebnen der Unterbeamten veranstalten — sie ist viel leichter zu einem sichern und erschöpfenden Ergebnis zu bringen, ganz ohne Kommission für Arbeiterstatistik und Öffentlichkeit. Man würde dabei zwar auch eine ganze Anzahl „satter" Existenzen finden, bei denen das Witwen- und Waisengeld neben dem Privateinkommen wenig bedeutet. Aber im allgemeinen wird das Ergebnis sein, daß die Hinterbliebnen der Unter¬ beamten verhältnismäßig viel trauriger daran sind als die der Durchschnitts¬ arbeiter. Jedenfalls soll und darf der Staat die Witwen und Waisen seiner Unterbeamten nicht auf die Armenpflege verweisen, ebensowenig zur Hülste wie ganz. Aber das geschieht jetzt tatsächlich. Daher denn auch die Jagd «ach irgend welchem Nebenerwerb gerade bei dieser Beamtenklasse. Manchmal gelingt es den Leuten, durch Fürsprache eine recht lohnende Nebenbeschäftigung zu finden, unter der der Dienst nicht zu sehr leidet. Aber in der Regel ist die Sache anders, umgekehrt. Es würe zu wünschen, daß man auch darüber einmal „Erhebungen" anstellte, wobei freilich die Wahrheit nicht immer gesagt werden würde. Die ganze Frage nach der bessern Versorgung der Hinterbliebnen der Unterbeamten gewinnt noch an Be- deutuug durch die Rückwirkung, die sie in zunehmendem Maße auf den Unter¬ offizierersatz der Armee ausübt. Zur Kapitulation werden sich immer weniger tüchtige Leute entschließen, wenn ihnen die Aussicht blüht, daß ihre Hinter¬ bliebnen der Armenpflege anheimfallen, auch wenn sie beim Regiment und als Beamte gewissenhaft ihre Pflicht erfüllt haben. Bei den höhern und den mittlern Beamten ist der Notstand der Hinter¬ bliebnen namentlich für die untern und die mittlern Dienstaltersklassen und Gehaltsstufen dringend. Wenn ein solcher Beamter mit fünfundzwanzig Jahren fest angestellt wird, mit fünfundzwanzig bis dreißig Jahren heiratet und mit vierzig bis fünfundvierzig Jahren mit Zurücklnssung einer Witwe und zweier Kinder aber keines Vermögens, sondern im besten Falle nur eines Notgroschens stirbt, so kann er sich auf dem Sterbebett an den zehn Fingern abzählen, daß die Hinterbliebnen auf Almosen angewiesen sein werden. Das ist ja auch die allgemein herrschende „realpolitische" Ansicht. Nach ihr wird ein solcher Beamter, der ein unvermögendes Mädchen heiratet, als ein leichtsinniger Strick angesehen, mit dessen Familie man am besten gar nichts zu schaffen haben sollte, weil über sie der grundstürzeude Bankrott alle Tage hereinbrechen kann.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341877_239555/198>, abgerufen am 28.07.2024.