Die Grenzboten. Jg. 62, 1903, Erstes Vierteljahr.IvitwtM- und Ivaisenversorgung gibt uns die Hoffnung, dnß wenigstens die dringendsten Notstünde bald beseitigt Auch die Armengesetzgebung gibt den Witwen und den Waisen der Ar¬ In dem Paragraphen 15 ist vorläufig nur an die vom Jnvalidenver- IvitwtM- und Ivaisenversorgung gibt uns die Hoffnung, dnß wenigstens die dringendsten Notstünde bald beseitigt Auch die Armengesetzgebung gibt den Witwen und den Waisen der Ar¬ In dem Paragraphen 15 ist vorläufig nur an die vom Jnvalidenver- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0191" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239747"/> <fw type="header" place="top"> IvitwtM- und Ivaisenversorgung</fw><lb/> <p xml:id="ID_979" prev="#ID_978"> gibt uns die Hoffnung, dnß wenigstens die dringendsten Notstünde bald beseitigt<lb/> werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_980"> Auch die Armengesetzgebung gibt den Witwen und den Waisen der Ar¬<lb/> beiter einen Rechtsanspruch ans Unterstützung, aber uur im Fall der Bedürftig¬<lb/> keit. Ob man diese Bedingung so ohne weiteres wird fallen lassen dürfen,<lb/> wenn bei einer Versorgung im Sinne des Paragraphen 15 auf Beiträge der<lb/> Arbeiter und der Arbeitgeber verzichtet wird, ist doch noch sehr die Frage. Wir<lb/> gerieten damit wahrscheinlich ans eine schiefe Ebne sozialistischer Folgerungen<lb/> "ut Widersprüche, die über kurz oder lang zu Unmöglichkeiten führen müßte.<lb/> Dagegen muß bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung der Bedürftigkeitsfrage eine<lb/> Ergänzung der bestehenden öffentlichen Armenpflege durch getrennt von diesen<lb/> verwaltete reichlichere öffentliche Mittel sicher dringend gewünscht werden. Die<lb/> öffentliche Armenpflege, so sehr sie auch noch der Vervollkommnung fähig<lb/> ist, muß den Begriff der Bedürftigkeit und das Maß der Unterstützung eng<lb/> begrenzen, das Armenbrot muß nun einmal hart und karg bleiben. Wie<lb/> sich die neue Witwen- und Waisenversorgnug des Paragraphen 15 wird zu<lb/> ihr stellen müssen, ist noch ganz unklar, aber so viel ist doch klar, daß sie<lb/> ^e von ihr unterstützten Witwen und Waisen nur dann der Armenpflege<lb/> ganz entziehn wird, wenn es sich nicht um sonst Mittel- und Erwerblose<lb/> handelt. Etwa 80 bis 100 Mark im Jahre für die Witwe und 80 bis<lb/> '10 Mark für die Waise wären mich für die Durchschnittsverhältnisse des<lb/> deutschen Arbeiterstandes keine Versorgung, sondern nur ein Zuschuß zur Ver¬<lb/> sorgung. Auch mit 120 Mark im Jahre kann eine sonst mittel- und erwerblose<lb/> Arbeiterwitwe — zumal in den Großstädten — nicht für Wohnung, Kleidung<lb/> und Nahrung sorgen. Die öffentliche Armenpflege würde dann immer noch<lb/> eintreten müssen, und auch die kirchliche und die private Wohltätigkeit würden<lb/> immer noch die Pflicht behalten, zu ergänzen und zu verbessern.</p><lb/> <p xml:id="ID_981" next="#ID_982"> In dem Paragraphen 15 ist vorläufig nur an die vom Jnvalidenver-<lb/> sichernngsgesetz erfaßten Klaffen, das heißt fast nur all die sogenannten Lohn¬<lb/> arbeiter gedacht, als ob diese allein und alle in besonders schwerer Sorge<lb/> darum leben und sterben müßten, daß ihre Witwen und Waisen einmal von<lb/> der öffentlichen Armenpflege unterstützt werden könnten. Das entspricht zwar<lb/> den sozialistischen Modeanschaunngen, ist aber nicht richtig. Für den Durch¬<lb/> schnittsarbeiter ist der Gedanke, daß die „Stadt" nach seinem Tode „schon<lb/> für das Nötigste" sorgen werde, noch öfter ein Trost als eine Qual, und<lb/> gerade für das Empfinden der dnrch die Sozialdemokratie erzognen Arbeiter<lb/> ist die Fürsorge der öffentlichen Armenpflege für Witwen und Waisen mehr<lb/> und mehr etwas ganz selbstverständliches geworden, und als einziges „Odium"<lb/> daran nur das übrig geblieben, daß die „Stadt" zu wenig gibt und so un¬<lb/> sozial ist, auch ab und zu nach der Bedürftigkeit und der Möglichkeit eines<lb/> standesmüßigen Erwerbs zu fragen. Namentlich die Millionen von Arbeitern,<lb/> die in den letzten Jahrzehnten aus den Ostprovinzen in die Großstädte und Jn-<lb/> dustriegegenden gezogen sind, scheinen darin sehr gelehrige Schüler der Sozial¬<lb/> demokratie zu sein. Daß die Ausnahmen nach vielen Tausenden zählen, ändert<lb/> an der Regel nichts. Wie sollte es auch 'anders sein? Die Sozialdemokratie</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0191]
IvitwtM- und Ivaisenversorgung
gibt uns die Hoffnung, dnß wenigstens die dringendsten Notstünde bald beseitigt
werden.
Auch die Armengesetzgebung gibt den Witwen und den Waisen der Ar¬
beiter einen Rechtsanspruch ans Unterstützung, aber uur im Fall der Bedürftig¬
keit. Ob man diese Bedingung so ohne weiteres wird fallen lassen dürfen,
wenn bei einer Versorgung im Sinne des Paragraphen 15 auf Beiträge der
Arbeiter und der Arbeitgeber verzichtet wird, ist doch noch sehr die Frage. Wir
gerieten damit wahrscheinlich ans eine schiefe Ebne sozialistischer Folgerungen
"ut Widersprüche, die über kurz oder lang zu Unmöglichkeiten führen müßte.
Dagegen muß bei grundsätzlicher Aufrechterhaltung der Bedürftigkeitsfrage eine
Ergänzung der bestehenden öffentlichen Armenpflege durch getrennt von diesen
verwaltete reichlichere öffentliche Mittel sicher dringend gewünscht werden. Die
öffentliche Armenpflege, so sehr sie auch noch der Vervollkommnung fähig
ist, muß den Begriff der Bedürftigkeit und das Maß der Unterstützung eng
begrenzen, das Armenbrot muß nun einmal hart und karg bleiben. Wie
sich die neue Witwen- und Waisenversorgnug des Paragraphen 15 wird zu
ihr stellen müssen, ist noch ganz unklar, aber so viel ist doch klar, daß sie
^e von ihr unterstützten Witwen und Waisen nur dann der Armenpflege
ganz entziehn wird, wenn es sich nicht um sonst Mittel- und Erwerblose
handelt. Etwa 80 bis 100 Mark im Jahre für die Witwe und 80 bis
'10 Mark für die Waise wären mich für die Durchschnittsverhältnisse des
deutschen Arbeiterstandes keine Versorgung, sondern nur ein Zuschuß zur Ver¬
sorgung. Auch mit 120 Mark im Jahre kann eine sonst mittel- und erwerblose
Arbeiterwitwe — zumal in den Großstädten — nicht für Wohnung, Kleidung
und Nahrung sorgen. Die öffentliche Armenpflege würde dann immer noch
eintreten müssen, und auch die kirchliche und die private Wohltätigkeit würden
immer noch die Pflicht behalten, zu ergänzen und zu verbessern.
In dem Paragraphen 15 ist vorläufig nur an die vom Jnvalidenver-
sichernngsgesetz erfaßten Klaffen, das heißt fast nur all die sogenannten Lohn¬
arbeiter gedacht, als ob diese allein und alle in besonders schwerer Sorge
darum leben und sterben müßten, daß ihre Witwen und Waisen einmal von
der öffentlichen Armenpflege unterstützt werden könnten. Das entspricht zwar
den sozialistischen Modeanschaunngen, ist aber nicht richtig. Für den Durch¬
schnittsarbeiter ist der Gedanke, daß die „Stadt" nach seinem Tode „schon
für das Nötigste" sorgen werde, noch öfter ein Trost als eine Qual, und
gerade für das Empfinden der dnrch die Sozialdemokratie erzognen Arbeiter
ist die Fürsorge der öffentlichen Armenpflege für Witwen und Waisen mehr
und mehr etwas ganz selbstverständliches geworden, und als einziges „Odium"
daran nur das übrig geblieben, daß die „Stadt" zu wenig gibt und so un¬
sozial ist, auch ab und zu nach der Bedürftigkeit und der Möglichkeit eines
standesmüßigen Erwerbs zu fragen. Namentlich die Millionen von Arbeitern,
die in den letzten Jahrzehnten aus den Ostprovinzen in die Großstädte und Jn-
dustriegegenden gezogen sind, scheinen darin sehr gelehrige Schüler der Sozial¬
demokratie zu sein. Daß die Ausnahmen nach vielen Tausenden zählen, ändert
an der Regel nichts. Wie sollte es auch 'anders sein? Die Sozialdemokratie
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