Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Latholica

in drei Teile zersplitterten Bibliothek, die im ganzen ungefähr 45000 Bände
umfaßt; 3. mit einem leidlich besorgten Zeitschriftenlcsczimmer, wo mich eine
Anzahl Zeitungen aufliegt; 4, mit einem kleinen ethnologischen Museum, das
hauptsächlich Americana enthält; 5. mit einem psychologischen, 6. chemischen,
7, physikalischen Laboratorium; 8, mit einem chemischen Museum; 9. mit
einem kleinen astronomischen Observatorium und 10. mit einem in den ganzen
Bereinigten Staaten hochberühmten Herbarium, worin die Begetation von Kali¬
fornien, den Rocky Mountains-Staaten und -Territorien in fast abschließender
Vollständigkeit vertreten ist.

Der Universität sind eine Anzahl andrer theologischer Lehranstalten der
Staaten affiliiert, d. h. unter voller Wahrung ihrer eignen Autonomie haben
sie sich mit Erlaubnis des Verwältnngsrcites der Universität dieser angeschlossen,
und sie genießen dafür die Vorzüge, daß die an diesen Anstalten dnrch eine
günstige Schlußprüfung erlangte Vorbildung ohne weitere Nachprüfung von
der Universität als genügend für die Jnmmtriknlation angesehen wird. Unter
diese Anstalten gehören: 1. das Erzdiözesansemiuar von Se. Paul, Minne¬
sota; 2. das Se. Thomas College, d. h. das Noviziat und Scholastikat der
Kongregation von Se. Paul (Paulistenväter); 3. das Mnrist College, d. h. die
theologische Lehranstalt der Gesellschaft Maria; 4. das Holy Croß College,
d. h. das Studienhaus der Kongregation vom Heiligen Kreuz; 5. das OoIIsgs
ok tus Holzs IliZ,na, d. h. das Noviziat der Franziskaner, in dem Missionare
für das Heilige Land ausgebildet werden, und 6. das Se. Austins College,
d. h. das amerikanische Scholastikat der Snlpizianer.

Mit Ausnahme des Seminars von Se. Paul liegen alle diese Anstalten
in der Nähe der Universität, sodaß deren Insassen, wenn sie den gewöhnlichen
Seminarkurs in Philosophie und Theologie beendet haben, die Vorlesungen
der Universität zur höhern Ausbildung und Erlangung akademischer Grade
besuchen können. Meistens werden diese Universitätsftudeuten nach Beendi¬
gung ihrer akademischen Laufbahn als Professoren in andern Anstalten ihres
Ordens oder ihrer Kongregation verwandt.

Die Konstitutionen der Universität handeln in zwölf Kapiteln 1. Vom
allgemeinen Zwecke der Hochschule. 2. Vom Verwaltungsrat. 3. Vom Kanzler-
4. Vom Rektor, der Priester und Doktor der Theologie sein muß, vom Ver¬
waltungsrate gewählt und vom heiligen Stuhle bestätigt wird; er hat Sitz
und Stimme im Verwciltnugsrate, dessen Beschlüsse er auszuführen hat. 5. Vom
Vizerektor und Generalsekretär; der erste wird vom Rektor und vom Senat
gewählt und vom Verwaltungsrate bestätigt, er hat die verantwortliche Ver¬
waltung der Hochschule unter sich, soweit deren materielle Interessen in Frage
kommen. Der Generalsekretär führt die Register und Matrikeln, die Prüfungs¬
rollen und das Tagebuch der Universität. 6. Vom akademischen Senate; dieser
besteht ans dem Rektor als Vorsitzenden!, dein Vizcrektor, dem Generalsekretär,
den Vorstehern der affiliierten Anstalten, den Fakultätsdekanen, die aller zwei
Jahre von den ordentlichen Mitgliedern der Fakultät gewählt werden, und
einigen andern Professoren; einmal im Monat ist Sitzung, und zwar immer
nach den Fakultätssitzungen. 7. Von den Dekanen, Vizedekanen und Pro-


Latholica

in drei Teile zersplitterten Bibliothek, die im ganzen ungefähr 45000 Bände
umfaßt; 3. mit einem leidlich besorgten Zeitschriftenlcsczimmer, wo mich eine
Anzahl Zeitungen aufliegt; 4, mit einem kleinen ethnologischen Museum, das
hauptsächlich Americana enthält; 5. mit einem psychologischen, 6. chemischen,
7, physikalischen Laboratorium; 8, mit einem chemischen Museum; 9. mit
einem kleinen astronomischen Observatorium und 10. mit einem in den ganzen
Bereinigten Staaten hochberühmten Herbarium, worin die Begetation von Kali¬
fornien, den Rocky Mountains-Staaten und -Territorien in fast abschließender
Vollständigkeit vertreten ist.

Der Universität sind eine Anzahl andrer theologischer Lehranstalten der
Staaten affiliiert, d. h. unter voller Wahrung ihrer eignen Autonomie haben
sie sich mit Erlaubnis des Verwältnngsrcites der Universität dieser angeschlossen,
und sie genießen dafür die Vorzüge, daß die an diesen Anstalten dnrch eine
günstige Schlußprüfung erlangte Vorbildung ohne weitere Nachprüfung von
der Universität als genügend für die Jnmmtriknlation angesehen wird. Unter
diese Anstalten gehören: 1. das Erzdiözesansemiuar von Se. Paul, Minne¬
sota; 2. das Se. Thomas College, d. h. das Noviziat und Scholastikat der
Kongregation von Se. Paul (Paulistenväter); 3. das Mnrist College, d. h. die
theologische Lehranstalt der Gesellschaft Maria; 4. das Holy Croß College,
d. h. das Studienhaus der Kongregation vom Heiligen Kreuz; 5. das OoIIsgs
ok tus Holzs IliZ,na, d. h. das Noviziat der Franziskaner, in dem Missionare
für das Heilige Land ausgebildet werden, und 6. das Se. Austins College,
d. h. das amerikanische Scholastikat der Snlpizianer.

Mit Ausnahme des Seminars von Se. Paul liegen alle diese Anstalten
in der Nähe der Universität, sodaß deren Insassen, wenn sie den gewöhnlichen
Seminarkurs in Philosophie und Theologie beendet haben, die Vorlesungen
der Universität zur höhern Ausbildung und Erlangung akademischer Grade
besuchen können. Meistens werden diese Universitätsftudeuten nach Beendi¬
gung ihrer akademischen Laufbahn als Professoren in andern Anstalten ihres
Ordens oder ihrer Kongregation verwandt.

Die Konstitutionen der Universität handeln in zwölf Kapiteln 1. Vom
allgemeinen Zwecke der Hochschule. 2. Vom Verwaltungsrat. 3. Vom Kanzler-
4. Vom Rektor, der Priester und Doktor der Theologie sein muß, vom Ver¬
waltungsrate gewählt und vom heiligen Stuhle bestätigt wird; er hat Sitz
und Stimme im Verwciltnugsrate, dessen Beschlüsse er auszuführen hat. 5. Vom
Vizerektor und Generalsekretär; der erste wird vom Rektor und vom Senat
gewählt und vom Verwaltungsrate bestätigt, er hat die verantwortliche Ver¬
waltung der Hochschule unter sich, soweit deren materielle Interessen in Frage
kommen. Der Generalsekretär führt die Register und Matrikeln, die Prüfungs¬
rollen und das Tagebuch der Universität. 6. Vom akademischen Senate; dieser
besteht ans dem Rektor als Vorsitzenden!, dein Vizcrektor, dem Generalsekretär,
den Vorstehern der affiliierten Anstalten, den Fakultätsdekanen, die aller zwei
Jahre von den ordentlichen Mitgliedern der Fakultät gewählt werden, und
einigen andern Professoren; einmal im Monat ist Sitzung, und zwar immer
nach den Fakultätssitzungen. 7. Von den Dekanen, Vizedekanen und Pro-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0714" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239502"/>
          <fw type="header" place="top"> Latholica</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_3350" prev="#ID_3349"> in drei Teile zersplitterten Bibliothek, die im ganzen ungefähr 45000 Bände<lb/>
umfaßt; 3. mit einem leidlich besorgten Zeitschriftenlcsczimmer, wo mich eine<lb/>
Anzahl Zeitungen aufliegt; 4, mit einem kleinen ethnologischen Museum, das<lb/>
hauptsächlich Americana enthält; 5. mit einem psychologischen, 6. chemischen,<lb/>
7, physikalischen Laboratorium; 8, mit einem chemischen Museum; 9. mit<lb/>
einem kleinen astronomischen Observatorium und 10. mit einem in den ganzen<lb/>
Bereinigten Staaten hochberühmten Herbarium, worin die Begetation von Kali¬<lb/>
fornien, den Rocky Mountains-Staaten und -Territorien in fast abschließender<lb/>
Vollständigkeit vertreten ist.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3351"> Der Universität sind eine Anzahl andrer theologischer Lehranstalten der<lb/>
Staaten affiliiert, d. h. unter voller Wahrung ihrer eignen Autonomie haben<lb/>
sie sich mit Erlaubnis des Verwältnngsrcites der Universität dieser angeschlossen,<lb/>
und sie genießen dafür die Vorzüge, daß die an diesen Anstalten dnrch eine<lb/>
günstige Schlußprüfung erlangte Vorbildung ohne weitere Nachprüfung von<lb/>
der Universität als genügend für die Jnmmtriknlation angesehen wird. Unter<lb/>
diese Anstalten gehören: 1. das Erzdiözesansemiuar von Se. Paul, Minne¬<lb/>
sota; 2. das Se. Thomas College, d. h. das Noviziat und Scholastikat der<lb/>
Kongregation von Se. Paul (Paulistenväter); 3. das Mnrist College, d. h. die<lb/>
theologische Lehranstalt der Gesellschaft Maria; 4. das Holy Croß College,<lb/>
d. h. das Studienhaus der Kongregation vom Heiligen Kreuz; 5. das OoIIsgs<lb/>
ok tus Holzs IliZ,na, d. h. das Noviziat der Franziskaner, in dem Missionare<lb/>
für das Heilige Land ausgebildet werden, und 6. das Se. Austins College,<lb/>
d. h. das amerikanische Scholastikat der Snlpizianer.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3352"> Mit Ausnahme des Seminars von Se. Paul liegen alle diese Anstalten<lb/>
in der Nähe der Universität, sodaß deren Insassen, wenn sie den gewöhnlichen<lb/>
Seminarkurs in Philosophie und Theologie beendet haben, die Vorlesungen<lb/>
der Universität zur höhern Ausbildung und Erlangung akademischer Grade<lb/>
besuchen können. Meistens werden diese Universitätsftudeuten nach Beendi¬<lb/>
gung ihrer akademischen Laufbahn als Professoren in andern Anstalten ihres<lb/>
Ordens oder ihrer Kongregation verwandt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3353" next="#ID_3354"> Die Konstitutionen der Universität handeln in zwölf Kapiteln 1. Vom<lb/>
allgemeinen Zwecke der Hochschule. 2. Vom Verwaltungsrat. 3. Vom Kanzler-<lb/>
4. Vom Rektor, der Priester und Doktor der Theologie sein muß, vom Ver¬<lb/>
waltungsrate gewählt und vom heiligen Stuhle bestätigt wird; er hat Sitz<lb/>
und Stimme im Verwciltnugsrate, dessen Beschlüsse er auszuführen hat. 5. Vom<lb/>
Vizerektor und Generalsekretär; der erste wird vom Rektor und vom Senat<lb/>
gewählt und vom Verwaltungsrate bestätigt, er hat die verantwortliche Ver¬<lb/>
waltung der Hochschule unter sich, soweit deren materielle Interessen in Frage<lb/>
kommen. Der Generalsekretär führt die Register und Matrikeln, die Prüfungs¬<lb/>
rollen und das Tagebuch der Universität. 6. Vom akademischen Senate; dieser<lb/>
besteht ans dem Rektor als Vorsitzenden!, dein Vizcrektor, dem Generalsekretär,<lb/>
den Vorstehern der affiliierten Anstalten, den Fakultätsdekanen, die aller zwei<lb/>
Jahre von den ordentlichen Mitgliedern der Fakultät gewählt werden, und<lb/>
einigen andern Professoren; einmal im Monat ist Sitzung, und zwar immer<lb/>
nach den Fakultätssitzungen.  7. Von den Dekanen, Vizedekanen und Pro-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0714] Latholica in drei Teile zersplitterten Bibliothek, die im ganzen ungefähr 45000 Bände umfaßt; 3. mit einem leidlich besorgten Zeitschriftenlcsczimmer, wo mich eine Anzahl Zeitungen aufliegt; 4, mit einem kleinen ethnologischen Museum, das hauptsächlich Americana enthält; 5. mit einem psychologischen, 6. chemischen, 7, physikalischen Laboratorium; 8, mit einem chemischen Museum; 9. mit einem kleinen astronomischen Observatorium und 10. mit einem in den ganzen Bereinigten Staaten hochberühmten Herbarium, worin die Begetation von Kali¬ fornien, den Rocky Mountains-Staaten und -Territorien in fast abschließender Vollständigkeit vertreten ist. Der Universität sind eine Anzahl andrer theologischer Lehranstalten der Staaten affiliiert, d. h. unter voller Wahrung ihrer eignen Autonomie haben sie sich mit Erlaubnis des Verwältnngsrcites der Universität dieser angeschlossen, und sie genießen dafür die Vorzüge, daß die an diesen Anstalten dnrch eine günstige Schlußprüfung erlangte Vorbildung ohne weitere Nachprüfung von der Universität als genügend für die Jnmmtriknlation angesehen wird. Unter diese Anstalten gehören: 1. das Erzdiözesansemiuar von Se. Paul, Minne¬ sota; 2. das Se. Thomas College, d. h. das Noviziat und Scholastikat der Kongregation von Se. Paul (Paulistenväter); 3. das Mnrist College, d. h. die theologische Lehranstalt der Gesellschaft Maria; 4. das Holy Croß College, d. h. das Studienhaus der Kongregation vom Heiligen Kreuz; 5. das OoIIsgs ok tus Holzs IliZ,na, d. h. das Noviziat der Franziskaner, in dem Missionare für das Heilige Land ausgebildet werden, und 6. das Se. Austins College, d. h. das amerikanische Scholastikat der Snlpizianer. Mit Ausnahme des Seminars von Se. Paul liegen alle diese Anstalten in der Nähe der Universität, sodaß deren Insassen, wenn sie den gewöhnlichen Seminarkurs in Philosophie und Theologie beendet haben, die Vorlesungen der Universität zur höhern Ausbildung und Erlangung akademischer Grade besuchen können. Meistens werden diese Universitätsftudeuten nach Beendi¬ gung ihrer akademischen Laufbahn als Professoren in andern Anstalten ihres Ordens oder ihrer Kongregation verwandt. Die Konstitutionen der Universität handeln in zwölf Kapiteln 1. Vom allgemeinen Zwecke der Hochschule. 2. Vom Verwaltungsrat. 3. Vom Kanzler- 4. Vom Rektor, der Priester und Doktor der Theologie sein muß, vom Ver¬ waltungsrate gewählt und vom heiligen Stuhle bestätigt wird; er hat Sitz und Stimme im Verwciltnugsrate, dessen Beschlüsse er auszuführen hat. 5. Vom Vizerektor und Generalsekretär; der erste wird vom Rektor und vom Senat gewählt und vom Verwaltungsrate bestätigt, er hat die verantwortliche Ver¬ waltung der Hochschule unter sich, soweit deren materielle Interessen in Frage kommen. Der Generalsekretär führt die Register und Matrikeln, die Prüfungs¬ rollen und das Tagebuch der Universität. 6. Vom akademischen Senate; dieser besteht ans dem Rektor als Vorsitzenden!, dein Vizcrektor, dem Generalsekretär, den Vorstehern der affiliierten Anstalten, den Fakultätsdekanen, die aller zwei Jahre von den ordentlichen Mitgliedern der Fakultät gewählt werden, und einigen andern Professoren; einmal im Monat ist Sitzung, und zwar immer nach den Fakultätssitzungen. 7. Von den Dekanen, Vizedekanen und Pro-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/714
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/714>, abgerufen am 01.09.2024.