Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite

scheint, macht das immer schwerer. Durch Gigerltum und Strebertum wird
der Idealismus, den das Nechtsstudium in so hohem Grade pflegt und voraus¬
setzt, und durch deu es die Juristen zu den berufensten Sozialpolitikern macht,
natürlich zu Schanden.

Vor allem wird in der Gegenwart eine möglichst vollkommene juristische
Schulung von Verstand und Charakter bei den höhern Verwaltungsbeamten
verlangt werden müssen. Es ist ein verkehrter Weg, sie dnrch eine Sammlung
technischer, statistischer und dergleichen Spezialkenntnisse ersetzen zu wollen.
Auch ein Halbjahr auf einer Domäne oder in einem Bankhause wird wenig
helfen. Was in dieser Beziehung im Kolleg, in den Seminaren und in kurzen
Spezialknrscn usw. gelernt werden kann, erspart es den jungen Verwaltungs-
beamten doch nicht, sich immer wieder neuen Erscheinungen des praktischen
Lebens gegenüber zu sehen, wo es immer wieder gilt, Jurist zu sein, Nilum
euihug triduors. Die juristische Vorbildung ist deshalb in der Regel, d. h. für
den Durchschnitt der Beamten, unersetzlich, und zwar eine juristische Vorbildung,
zu der -- wieder in der Regel -- eine ein- bis zweijährige Thätigkeit als
Gerichtsassessor wünschenswert erscheint. Wenn sich der höhere Verwaltungs¬
dienst aus den soweit ausgebildeten Juristen rekrutierte, so würde er am besten
fahren, gerade der Sozialpolitik gegenüber. Techniker und Spezialisten wird er
daneben natürlich immer brauchen und auch reichlich zur Verfügung haben.

Überhebung und Rücksichtslosigkeit der untern Beamten gegen das Pu¬
blikum sind eine ziemlich allgemeine Klage von jeher. Wie sehr sie der sozial¬
demokratischen Propaganda nützen, namentlich, wenn sie mit ausgesprochner
Mißachtung des positiven Rechts verbunden sind, liegt aus der Hand und
sollte unserm höhern Beamtentum am wenigsten zweifelhaft sein. Ob solche
^echtsmißachtungen von Unterbeamten in neuerer Zeit häufiger vorkommen
als früher, ist schwer zu sagen. Sie werden jetzt häufiger an die große Glocke
gebracht, und jedenfalls sind sie jetzt viel schädlicher, ist sie zu verhindern viel
wehr geboten. Das liegt durchaus an den höhern Beamten. Ein höheres
Beamtentum, das nicht von dem rechten persönlichen sozialen und humanen
Geist beseelt ist, das selbst an Überhebung, Standeshochmut, Rücksichtslosig¬
keit gegen vermeintlich Tieferstehende leidet, ist nicht nur unfähig, das Mi߬
verhalten der Unterbeamten abzustellen, fondern es regt sie dazu an.

Der heutige Stand des Kastengeistes im Beamtentum wird, wenn auch
nicht im einzelnen durchweg zutreffend, so doch im ganzen treffend ausge¬
drückt durch die Behauptung, in Preußen Verkehre der Negierungscisfessor kaum
Uvah mit dem Gerichtsassessor. Es kommt dabei vor allen Dingen darauf
"n, einzusehen und anzuerkennen, daß bei uns in Preußen, und zwar namentlich
Ul den Ostprovinzen, die von Paulsen angedeutete Talmivornehmheit mit
allen ihren Ausflüssen am allerärgsten ihr Wesen zu treiben anfängt, und
daß wir in dieser Beziehung sehr viel von den Süddeutschen lernen können,
^ins die Lorbeeren der Väter pochend uns jeder Kritik zu entzieh", wäre das
falscheste, was wir machen könnten, und würde uns bald genug so ins Hinter¬
treffen bringen, daß wir erschrecken müßten. Diesem Pochen ans der Väter
Lorbeeren hat die Geschichte der letzten hundert Jahre allerdings Nahrung


Grenzboten IV 1902 88

scheint, macht das immer schwerer. Durch Gigerltum und Strebertum wird
der Idealismus, den das Nechtsstudium in so hohem Grade pflegt und voraus¬
setzt, und durch deu es die Juristen zu den berufensten Sozialpolitikern macht,
natürlich zu Schanden.

Vor allem wird in der Gegenwart eine möglichst vollkommene juristische
Schulung von Verstand und Charakter bei den höhern Verwaltungsbeamten
verlangt werden müssen. Es ist ein verkehrter Weg, sie dnrch eine Sammlung
technischer, statistischer und dergleichen Spezialkenntnisse ersetzen zu wollen.
Auch ein Halbjahr auf einer Domäne oder in einem Bankhause wird wenig
helfen. Was in dieser Beziehung im Kolleg, in den Seminaren und in kurzen
Spezialknrscn usw. gelernt werden kann, erspart es den jungen Verwaltungs-
beamten doch nicht, sich immer wieder neuen Erscheinungen des praktischen
Lebens gegenüber zu sehen, wo es immer wieder gilt, Jurist zu sein, Nilum
euihug triduors. Die juristische Vorbildung ist deshalb in der Regel, d. h. für
den Durchschnitt der Beamten, unersetzlich, und zwar eine juristische Vorbildung,
zu der — wieder in der Regel — eine ein- bis zweijährige Thätigkeit als
Gerichtsassessor wünschenswert erscheint. Wenn sich der höhere Verwaltungs¬
dienst aus den soweit ausgebildeten Juristen rekrutierte, so würde er am besten
fahren, gerade der Sozialpolitik gegenüber. Techniker und Spezialisten wird er
daneben natürlich immer brauchen und auch reichlich zur Verfügung haben.

Überhebung und Rücksichtslosigkeit der untern Beamten gegen das Pu¬
blikum sind eine ziemlich allgemeine Klage von jeher. Wie sehr sie der sozial¬
demokratischen Propaganda nützen, namentlich, wenn sie mit ausgesprochner
Mißachtung des positiven Rechts verbunden sind, liegt aus der Hand und
sollte unserm höhern Beamtentum am wenigsten zweifelhaft sein. Ob solche
^echtsmißachtungen von Unterbeamten in neuerer Zeit häufiger vorkommen
als früher, ist schwer zu sagen. Sie werden jetzt häufiger an die große Glocke
gebracht, und jedenfalls sind sie jetzt viel schädlicher, ist sie zu verhindern viel
wehr geboten. Das liegt durchaus an den höhern Beamten. Ein höheres
Beamtentum, das nicht von dem rechten persönlichen sozialen und humanen
Geist beseelt ist, das selbst an Überhebung, Standeshochmut, Rücksichtslosig¬
keit gegen vermeintlich Tieferstehende leidet, ist nicht nur unfähig, das Mi߬
verhalten der Unterbeamten abzustellen, fondern es regt sie dazu an.

Der heutige Stand des Kastengeistes im Beamtentum wird, wenn auch
nicht im einzelnen durchweg zutreffend, so doch im ganzen treffend ausge¬
drückt durch die Behauptung, in Preußen Verkehre der Negierungscisfessor kaum
Uvah mit dem Gerichtsassessor. Es kommt dabei vor allen Dingen darauf
"n, einzusehen und anzuerkennen, daß bei uns in Preußen, und zwar namentlich
Ul den Ostprovinzen, die von Paulsen angedeutete Talmivornehmheit mit
allen ihren Ausflüssen am allerärgsten ihr Wesen zu treiben anfängt, und
daß wir in dieser Beziehung sehr viel von den Süddeutschen lernen können,
^ins die Lorbeeren der Väter pochend uns jeder Kritik zu entzieh», wäre das
falscheste, was wir machen könnten, und würde uns bald genug so ins Hinter¬
treffen bringen, daß wir erschrecken müßten. Diesem Pochen ans der Väter
Lorbeeren hat die Geschichte der letzten hundert Jahre allerdings Nahrung


Grenzboten IV 1902 88
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0707" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239495"/>
          <fw type="header" place="top"/><lb/>
          <p xml:id="ID_3325" prev="#ID_3324"> scheint, macht das immer schwerer. Durch Gigerltum und Strebertum wird<lb/>
der Idealismus, den das Nechtsstudium in so hohem Grade pflegt und voraus¬<lb/>
setzt, und durch deu es die Juristen zu den berufensten Sozialpolitikern macht,<lb/>
natürlich zu Schanden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3326"> Vor allem wird in der Gegenwart eine möglichst vollkommene juristische<lb/>
Schulung von Verstand und Charakter bei den höhern Verwaltungsbeamten<lb/>
verlangt werden müssen. Es ist ein verkehrter Weg, sie dnrch eine Sammlung<lb/>
technischer, statistischer und dergleichen Spezialkenntnisse ersetzen zu wollen.<lb/>
Auch ein Halbjahr auf einer Domäne oder in einem Bankhause wird wenig<lb/>
helfen. Was in dieser Beziehung im Kolleg, in den Seminaren und in kurzen<lb/>
Spezialknrscn usw. gelernt werden kann, erspart es den jungen Verwaltungs-<lb/>
beamten doch nicht, sich immer wieder neuen Erscheinungen des praktischen<lb/>
Lebens gegenüber zu sehen, wo es immer wieder gilt, Jurist zu sein, Nilum<lb/>
euihug triduors. Die juristische Vorbildung ist deshalb in der Regel, d. h. für<lb/>
den Durchschnitt der Beamten, unersetzlich, und zwar eine juristische Vorbildung,<lb/>
zu der &#x2014; wieder in der Regel &#x2014; eine ein- bis zweijährige Thätigkeit als<lb/>
Gerichtsassessor wünschenswert erscheint. Wenn sich der höhere Verwaltungs¬<lb/>
dienst aus den soweit ausgebildeten Juristen rekrutierte, so würde er am besten<lb/>
fahren, gerade der Sozialpolitik gegenüber. Techniker und Spezialisten wird er<lb/>
daneben natürlich immer brauchen und auch reichlich zur Verfügung haben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3327"> Überhebung und Rücksichtslosigkeit der untern Beamten gegen das Pu¬<lb/>
blikum sind eine ziemlich allgemeine Klage von jeher. Wie sehr sie der sozial¬<lb/>
demokratischen Propaganda nützen, namentlich, wenn sie mit ausgesprochner<lb/>
Mißachtung des positiven Rechts verbunden sind, liegt aus der Hand und<lb/>
sollte unserm höhern Beamtentum am wenigsten zweifelhaft sein. Ob solche<lb/>
^echtsmißachtungen von Unterbeamten in neuerer Zeit häufiger vorkommen<lb/>
als früher, ist schwer zu sagen. Sie werden jetzt häufiger an die große Glocke<lb/>
gebracht, und jedenfalls sind sie jetzt viel schädlicher, ist sie zu verhindern viel<lb/>
wehr geboten. Das liegt durchaus an den höhern Beamten. Ein höheres<lb/>
Beamtentum, das nicht von dem rechten persönlichen sozialen und humanen<lb/>
Geist beseelt ist, das selbst an Überhebung, Standeshochmut, Rücksichtslosig¬<lb/>
keit gegen vermeintlich Tieferstehende leidet, ist nicht nur unfähig, das Mi߬<lb/>
verhalten der Unterbeamten abzustellen, fondern es regt sie dazu an.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_3328" next="#ID_3329"> Der heutige Stand des Kastengeistes im Beamtentum wird, wenn auch<lb/>
nicht im einzelnen durchweg zutreffend, so doch im ganzen treffend ausge¬<lb/>
drückt durch die Behauptung, in Preußen Verkehre der Negierungscisfessor kaum<lb/>
Uvah mit dem Gerichtsassessor. Es kommt dabei vor allen Dingen darauf<lb/>
"n, einzusehen und anzuerkennen, daß bei uns in Preußen, und zwar namentlich<lb/>
Ul den Ostprovinzen, die von Paulsen angedeutete Talmivornehmheit mit<lb/>
allen ihren Ausflüssen am allerärgsten ihr Wesen zu treiben anfängt, und<lb/>
daß wir in dieser Beziehung sehr viel von den Süddeutschen lernen können,<lb/>
^ins die Lorbeeren der Väter pochend uns jeder Kritik zu entzieh», wäre das<lb/>
falscheste, was wir machen könnten, und würde uns bald genug so ins Hinter¬<lb/>
treffen bringen, daß wir erschrecken müßten. Diesem Pochen ans der Väter<lb/>
Lorbeeren hat die Geschichte der letzten hundert Jahre allerdings Nahrung</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1902 88</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0707] scheint, macht das immer schwerer. Durch Gigerltum und Strebertum wird der Idealismus, den das Nechtsstudium in so hohem Grade pflegt und voraus¬ setzt, und durch deu es die Juristen zu den berufensten Sozialpolitikern macht, natürlich zu Schanden. Vor allem wird in der Gegenwart eine möglichst vollkommene juristische Schulung von Verstand und Charakter bei den höhern Verwaltungsbeamten verlangt werden müssen. Es ist ein verkehrter Weg, sie dnrch eine Sammlung technischer, statistischer und dergleichen Spezialkenntnisse ersetzen zu wollen. Auch ein Halbjahr auf einer Domäne oder in einem Bankhause wird wenig helfen. Was in dieser Beziehung im Kolleg, in den Seminaren und in kurzen Spezialknrscn usw. gelernt werden kann, erspart es den jungen Verwaltungs- beamten doch nicht, sich immer wieder neuen Erscheinungen des praktischen Lebens gegenüber zu sehen, wo es immer wieder gilt, Jurist zu sein, Nilum euihug triduors. Die juristische Vorbildung ist deshalb in der Regel, d. h. für den Durchschnitt der Beamten, unersetzlich, und zwar eine juristische Vorbildung, zu der — wieder in der Regel — eine ein- bis zweijährige Thätigkeit als Gerichtsassessor wünschenswert erscheint. Wenn sich der höhere Verwaltungs¬ dienst aus den soweit ausgebildeten Juristen rekrutierte, so würde er am besten fahren, gerade der Sozialpolitik gegenüber. Techniker und Spezialisten wird er daneben natürlich immer brauchen und auch reichlich zur Verfügung haben. Überhebung und Rücksichtslosigkeit der untern Beamten gegen das Pu¬ blikum sind eine ziemlich allgemeine Klage von jeher. Wie sehr sie der sozial¬ demokratischen Propaganda nützen, namentlich, wenn sie mit ausgesprochner Mißachtung des positiven Rechts verbunden sind, liegt aus der Hand und sollte unserm höhern Beamtentum am wenigsten zweifelhaft sein. Ob solche ^echtsmißachtungen von Unterbeamten in neuerer Zeit häufiger vorkommen als früher, ist schwer zu sagen. Sie werden jetzt häufiger an die große Glocke gebracht, und jedenfalls sind sie jetzt viel schädlicher, ist sie zu verhindern viel wehr geboten. Das liegt durchaus an den höhern Beamten. Ein höheres Beamtentum, das nicht von dem rechten persönlichen sozialen und humanen Geist beseelt ist, das selbst an Überhebung, Standeshochmut, Rücksichtslosig¬ keit gegen vermeintlich Tieferstehende leidet, ist nicht nur unfähig, das Mi߬ verhalten der Unterbeamten abzustellen, fondern es regt sie dazu an. Der heutige Stand des Kastengeistes im Beamtentum wird, wenn auch nicht im einzelnen durchweg zutreffend, so doch im ganzen treffend ausge¬ drückt durch die Behauptung, in Preußen Verkehre der Negierungscisfessor kaum Uvah mit dem Gerichtsassessor. Es kommt dabei vor allen Dingen darauf "n, einzusehen und anzuerkennen, daß bei uns in Preußen, und zwar namentlich Ul den Ostprovinzen, die von Paulsen angedeutete Talmivornehmheit mit allen ihren Ausflüssen am allerärgsten ihr Wesen zu treiben anfängt, und daß wir in dieser Beziehung sehr viel von den Süddeutschen lernen können, ^ins die Lorbeeren der Väter pochend uns jeder Kritik zu entzieh», wäre das falscheste, was wir machen könnten, und würde uns bald genug so ins Hinter¬ treffen bringen, daß wir erschrecken müßten. Diesem Pochen ans der Väter Lorbeeren hat die Geschichte der letzten hundert Jahre allerdings Nahrung Grenzboten IV 1902 88

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/707
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/707>, abgerufen am 01.09.2024.