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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Alassendüukel und Sozialpolitik

Einfluß des städtischen Prvtzentums. -- Womit durchaus nicht gesagt ist, daß
der deutsche Adel, der ja mit dem Junkertum von heute ganz und gar nicht
identisch ist, das Zeug hat, uns wirklich vornehme Beamten in großer Zahl
zu stellen.

Der tadelnswerte Kastengeist, Klassendünkcl und Standcshochmut der Be¬
amten äußert sich in seiner sozialen Schädlichkeit sowohl nach außen gegen die
Staatsbürger ohne Beamtencharakter als auch innerhalb des Beamtentums selbst.
Zunächst sucht mau denn doch der akademischen und namentlich der Universitäts¬
bildung viel zu allgemein einen viel zu hohen Wertstempel aufzuprügeu. Die
wissenschaftliche Bildung ist auch in Deutschland viel weniger mehr Monopol
der Universitäten als noch vor fünfzig Jahren, und auf der andern Seite hat
die oft erwähnte "Realpolitik" der Studenten der alten idealen Wisfenschnft-
lichkeit schon gehörig Abbruch gethan. Aber abgesehen davon: was für Banausen
und Böotier treten nicht schon immer Jahr für Jahr nach ril<z durchgehaltenen,
manchmal sogar fleißig durchochsteu Semestern und genügend bis gut absol¬
vierten Staatsexamen in die verschiednen akademischen Berufsstände ein. Und
wieviele versäuern erst gar nach dem Staatsexamen zu so ausgesprochnen Phi¬
listern, daß ihre höhere ideale und wissenschaftliche Bewertung andern unnla-
demisch gebildeten Staatsbürgern gegenüber der reine Hohn ist.

Gewiß ist die Berufsthätigkeit der höhern Beamten eine Schule des
Idealismus und der Wissenschaftlichkeit oder kann und sollte es sein. Auch,
ja ganz besonders, die Berufsthätigkeit der Juristen, vornehmlich der Richter.
Man ist wenig geneigt, das anzuerkennen, weil man überhaupt die Bedeutung
des positiven Rechts und des gesicherten Rechtswegs nicht mehr anerkennen
will oder zu verstehn viel zu gedankenlos ist. Man denkt nicht daran, daß
den Richtern Tag für Tag berufsmäßig die vielgestaltigen Erscheinungen des
vollen, praktischen Menschenlebens vor Augen geführt werden, die festzustellen,
in ihrem Wesen zu versteh" und nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach
den Regeln der Logik zu beurteilen sie die Aufgabe haben. Und das immer
unter der unmittelbarsten, schärfsten Verantwortung, denn die vor Gericht
unterliegende Partei ist der gefährlichste Kritiker. Kein andrer Beruf ist so
unausgesetzt zur wissenschaftlichen -- gerade dieses Wort ist zu brauchen --
Prüfung der menschlichen Dinge gezwungen, kein andrer Berufsstand so un¬
ausgesetzt in der Übung, sich über den Parteien, über den Interessen zu halten
und kein Ansehen der Person gelten zu lassen. Das Luuin <mi"u<z triousro
ist wie vor zweitausend Jahren noch jetzt die herrliche Devise, die oberste
Berufspflicht des Juristen. Darauf vor allem zielt die ganze Schulung des
Verstandes und Charakters beim Rechtsstudium ub, uicht nur auf der Uni¬
versität, sondern erst recht in dem viel längern praktischen Vorbereitungsdienst,
der in sehr viel höherm Maße, als jetzt gewöhnlich behauptet wird, seine
wissenschaftliche Seite hat. Daß das Universitätsstudium von den meisten
angehenden Juristen so arg vernachlässigt wird, bringt den Beruf leider M
Verruf, und man kann nur wünschen, daß in dieser Richtung endlich durch¬
greifend Wandel geschafft wird. Freilich, die Talmivornchmheit, die man M
bedauerlicher Verblendung gerade um den jungen Juristen besonders zu lieben


Alassendüukel und Sozialpolitik

Einfluß des städtischen Prvtzentums. — Womit durchaus nicht gesagt ist, daß
der deutsche Adel, der ja mit dem Junkertum von heute ganz und gar nicht
identisch ist, das Zeug hat, uns wirklich vornehme Beamten in großer Zahl
zu stellen.

Der tadelnswerte Kastengeist, Klassendünkcl und Standcshochmut der Be¬
amten äußert sich in seiner sozialen Schädlichkeit sowohl nach außen gegen die
Staatsbürger ohne Beamtencharakter als auch innerhalb des Beamtentums selbst.
Zunächst sucht mau denn doch der akademischen und namentlich der Universitäts¬
bildung viel zu allgemein einen viel zu hohen Wertstempel aufzuprügeu. Die
wissenschaftliche Bildung ist auch in Deutschland viel weniger mehr Monopol
der Universitäten als noch vor fünfzig Jahren, und auf der andern Seite hat
die oft erwähnte „Realpolitik" der Studenten der alten idealen Wisfenschnft-
lichkeit schon gehörig Abbruch gethan. Aber abgesehen davon: was für Banausen
und Böotier treten nicht schon immer Jahr für Jahr nach ril<z durchgehaltenen,
manchmal sogar fleißig durchochsteu Semestern und genügend bis gut absol¬
vierten Staatsexamen in die verschiednen akademischen Berufsstände ein. Und
wieviele versäuern erst gar nach dem Staatsexamen zu so ausgesprochnen Phi¬
listern, daß ihre höhere ideale und wissenschaftliche Bewertung andern unnla-
demisch gebildeten Staatsbürgern gegenüber der reine Hohn ist.

Gewiß ist die Berufsthätigkeit der höhern Beamten eine Schule des
Idealismus und der Wissenschaftlichkeit oder kann und sollte es sein. Auch,
ja ganz besonders, die Berufsthätigkeit der Juristen, vornehmlich der Richter.
Man ist wenig geneigt, das anzuerkennen, weil man überhaupt die Bedeutung
des positiven Rechts und des gesicherten Rechtswegs nicht mehr anerkennen
will oder zu verstehn viel zu gedankenlos ist. Man denkt nicht daran, daß
den Richtern Tag für Tag berufsmäßig die vielgestaltigen Erscheinungen des
vollen, praktischen Menschenlebens vor Augen geführt werden, die festzustellen,
in ihrem Wesen zu versteh» und nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach
den Regeln der Logik zu beurteilen sie die Aufgabe haben. Und das immer
unter der unmittelbarsten, schärfsten Verantwortung, denn die vor Gericht
unterliegende Partei ist der gefährlichste Kritiker. Kein andrer Beruf ist so
unausgesetzt zur wissenschaftlichen — gerade dieses Wort ist zu brauchen —
Prüfung der menschlichen Dinge gezwungen, kein andrer Berufsstand so un¬
ausgesetzt in der Übung, sich über den Parteien, über den Interessen zu halten
und kein Ansehen der Person gelten zu lassen. Das Luuin <mi«u<z triousro
ist wie vor zweitausend Jahren noch jetzt die herrliche Devise, die oberste
Berufspflicht des Juristen. Darauf vor allem zielt die ganze Schulung des
Verstandes und Charakters beim Rechtsstudium ub, uicht nur auf der Uni¬
versität, sondern erst recht in dem viel längern praktischen Vorbereitungsdienst,
der in sehr viel höherm Maße, als jetzt gewöhnlich behauptet wird, seine
wissenschaftliche Seite hat. Daß das Universitätsstudium von den meisten
angehenden Juristen so arg vernachlässigt wird, bringt den Beruf leider M
Verruf, und man kann nur wünschen, daß in dieser Richtung endlich durch¬
greifend Wandel geschafft wird. Freilich, die Talmivornchmheit, die man M
bedauerlicher Verblendung gerade um den jungen Juristen besonders zu lieben


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[0706] Alassendüukel und Sozialpolitik Einfluß des städtischen Prvtzentums. — Womit durchaus nicht gesagt ist, daß der deutsche Adel, der ja mit dem Junkertum von heute ganz und gar nicht identisch ist, das Zeug hat, uns wirklich vornehme Beamten in großer Zahl zu stellen. Der tadelnswerte Kastengeist, Klassendünkcl und Standcshochmut der Be¬ amten äußert sich in seiner sozialen Schädlichkeit sowohl nach außen gegen die Staatsbürger ohne Beamtencharakter als auch innerhalb des Beamtentums selbst. Zunächst sucht mau denn doch der akademischen und namentlich der Universitäts¬ bildung viel zu allgemein einen viel zu hohen Wertstempel aufzuprügeu. Die wissenschaftliche Bildung ist auch in Deutschland viel weniger mehr Monopol der Universitäten als noch vor fünfzig Jahren, und auf der andern Seite hat die oft erwähnte „Realpolitik" der Studenten der alten idealen Wisfenschnft- lichkeit schon gehörig Abbruch gethan. Aber abgesehen davon: was für Banausen und Böotier treten nicht schon immer Jahr für Jahr nach ril<z durchgehaltenen, manchmal sogar fleißig durchochsteu Semestern und genügend bis gut absol¬ vierten Staatsexamen in die verschiednen akademischen Berufsstände ein. Und wieviele versäuern erst gar nach dem Staatsexamen zu so ausgesprochnen Phi¬ listern, daß ihre höhere ideale und wissenschaftliche Bewertung andern unnla- demisch gebildeten Staatsbürgern gegenüber der reine Hohn ist. Gewiß ist die Berufsthätigkeit der höhern Beamten eine Schule des Idealismus und der Wissenschaftlichkeit oder kann und sollte es sein. Auch, ja ganz besonders, die Berufsthätigkeit der Juristen, vornehmlich der Richter. Man ist wenig geneigt, das anzuerkennen, weil man überhaupt die Bedeutung des positiven Rechts und des gesicherten Rechtswegs nicht mehr anerkennen will oder zu verstehn viel zu gedankenlos ist. Man denkt nicht daran, daß den Richtern Tag für Tag berufsmäßig die vielgestaltigen Erscheinungen des vollen, praktischen Menschenlebens vor Augen geführt werden, die festzustellen, in ihrem Wesen zu versteh» und nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen und nach den Regeln der Logik zu beurteilen sie die Aufgabe haben. Und das immer unter der unmittelbarsten, schärfsten Verantwortung, denn die vor Gericht unterliegende Partei ist der gefährlichste Kritiker. Kein andrer Beruf ist so unausgesetzt zur wissenschaftlichen — gerade dieses Wort ist zu brauchen — Prüfung der menschlichen Dinge gezwungen, kein andrer Berufsstand so un¬ ausgesetzt in der Übung, sich über den Parteien, über den Interessen zu halten und kein Ansehen der Person gelten zu lassen. Das Luuin <mi«u<z triousro ist wie vor zweitausend Jahren noch jetzt die herrliche Devise, die oberste Berufspflicht des Juristen. Darauf vor allem zielt die ganze Schulung des Verstandes und Charakters beim Rechtsstudium ub, uicht nur auf der Uni¬ versität, sondern erst recht in dem viel längern praktischen Vorbereitungsdienst, der in sehr viel höherm Maße, als jetzt gewöhnlich behauptet wird, seine wissenschaftliche Seite hat. Daß das Universitätsstudium von den meisten angehenden Juristen so arg vernachlässigt wird, bringt den Beruf leider M Verruf, und man kann nur wünschen, daß in dieser Richtung endlich durch¬ greifend Wandel geschafft wird. Freilich, die Talmivornchmheit, die man M bedauerlicher Verblendung gerade um den jungen Juristen besonders zu lieben

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/706>, abgerufen am 01.09.2024.