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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Die brandenburgische Provinzialsynode

machen, die die Substanz der christlichen Lehre antasten" -- Richtungen, nicht
nur eine Richtung.

Was die orthodoxe Mehrheit der Synode -- die Mittelpartei hat gerade
gegen diesen Satz insbesondre Verwahrung eingelegt -- unter dieser "Substanz
der christlichen Lehre" versteht, ist einigermaßen klar, wenn es auch nicht offen
ausgesprochen ist. Es kehrt in der Erklärung wieder in der Form des
.Bodens der Grundwahrheiten und Heilsthatsachen des Evangeliums," auf
den "die Kirche sich immer auss neue zu stellen hat," und klingt durch in
der "Befestigung im Mbelglauben und im Bekenntnis der Kirche," auf die
bei Ausbildung der Kandidaten in den Seminaren und ähnlichen Anstalten
was dem Schlußsatz des Beschlusses "das Hauptgewicht zu lege" ist."
'

Doch es kommt hier nicht darauf an, festzustellen, was nach orthodoxer
Anschauung zur "Substanz der christlichen Lehre" gehört -- die orthodoxe
Auffassung der Gottessohuschaft und die im zweiten Artikel enthaltenen Aus¬
sagen über Christus stehn dabei jedenfalls im Mittelpunkt --, sondern darauf
kommt es an: Hat die orthodoxe Partei ein Recht, im Namen der Kirche fest¬
zustellen, was als "Substanz der christlichen Lehre" zu gelten hat? Dieses
Recht muß ihr nicht minder wie jeder andern Richtung bestritten werden.

So wenig wie die Konzilien der ältesten Zeit und des Mittelalters, so
wenig wie Luther und seine Zeitgenossen, so wenig ist auch irgend eine der
heutigen theologischen Richtungen berechtigt und berufen, mit unfehlbarer
Autorität für die evangelische Kirche festzulegen, was zu den Grundwahrheiten
des Christentums gehört. Nur die katholische Kirche erkennt eine Unfehlbar¬
keit in Glaubenssachen an. Für die evangelische Kirche eine solche behaupten
zu wollen, heißt, katholische Anschauungen in sie hineintragen, heißt, ihr den
Lebensnerv unterbinden, heißt, ihre Existenzberechtigung untergraben.

Das Fundament, ans dem die Reformatoren die evangelische Kirche ge¬
gründet haben, war die unerschütterliche Überzeugung, daß nur die in ernstester
Gewissensprüfuug gewonnenen Ergebnisse") die Grundlage der Religion bilden
dürften; und daß ein vor solcher Prüfung nicht stand haltender Lehrsatz auch
dann nicht als Inhalt religiösen Glaubens anerkannt werden dürfe, wenn auch
die höchste Autorität der Kirche seine Richtigkeit behaupte.

Nur auf diesem Fundament kann die evangelische Kirche fortbeftehn und
fortwirken: andernfalls ist sie selbst in Katholizismus verfallen. Um deswillen
kann die evangelische Kirche keine höchste Autorität in Glaubenssachen an¬
erkennen und eine solche weder in der Geistlichkeit, noch in dem Landesherrn,
uoch in den Konsistorien, noch in den Synoden sehen.

Nur seiner eignen Überzeugung kann und darf jeder Lehrer der protestan
Aschen Theologie folgen: handelt er anders, so handelt er nicht in Überein-
stimmung mit den Pflichten, die sein Amt ihm auferlegt. Auch "das Be¬
kenntnis" ist darum -- auch abgesehen von seiner orthodoxe" Auslegung --
kein "Vollwerk," an dem er Halt zu machen hätte. Wen seine Wissenschaft-



') Dazu gehörten nach Luthers Ansicht auch alle aus der Bibel crweisbaren Sätze; aber
seine Ansicht über die Bibel, die er sür schlechthin inspiriert im alten Sinne des Wortes hielt,
war eine andre als die der heutigen Wissenschaft, die sich auch der Bibel gegenüber kritisch zu
stellen gelernt hat.
Grenzboten IV82
Die brandenburgische Provinzialsynode

machen, die die Substanz der christlichen Lehre antasten" — Richtungen, nicht
nur eine Richtung.

Was die orthodoxe Mehrheit der Synode — die Mittelpartei hat gerade
gegen diesen Satz insbesondre Verwahrung eingelegt — unter dieser „Substanz
der christlichen Lehre" versteht, ist einigermaßen klar, wenn es auch nicht offen
ausgesprochen ist. Es kehrt in der Erklärung wieder in der Form des
.Bodens der Grundwahrheiten und Heilsthatsachen des Evangeliums," auf
den „die Kirche sich immer auss neue zu stellen hat," und klingt durch in
der „Befestigung im Mbelglauben und im Bekenntnis der Kirche," auf die
bei Ausbildung der Kandidaten in den Seminaren und ähnlichen Anstalten
was dem Schlußsatz des Beschlusses „das Hauptgewicht zu lege» ist."
'

Doch es kommt hier nicht darauf an, festzustellen, was nach orthodoxer
Anschauung zur „Substanz der christlichen Lehre" gehört — die orthodoxe
Auffassung der Gottessohuschaft und die im zweiten Artikel enthaltenen Aus¬
sagen über Christus stehn dabei jedenfalls im Mittelpunkt —, sondern darauf
kommt es an: Hat die orthodoxe Partei ein Recht, im Namen der Kirche fest¬
zustellen, was als „Substanz der christlichen Lehre" zu gelten hat? Dieses
Recht muß ihr nicht minder wie jeder andern Richtung bestritten werden.

So wenig wie die Konzilien der ältesten Zeit und des Mittelalters, so
wenig wie Luther und seine Zeitgenossen, so wenig ist auch irgend eine der
heutigen theologischen Richtungen berechtigt und berufen, mit unfehlbarer
Autorität für die evangelische Kirche festzulegen, was zu den Grundwahrheiten
des Christentums gehört. Nur die katholische Kirche erkennt eine Unfehlbar¬
keit in Glaubenssachen an. Für die evangelische Kirche eine solche behaupten
zu wollen, heißt, katholische Anschauungen in sie hineintragen, heißt, ihr den
Lebensnerv unterbinden, heißt, ihre Existenzberechtigung untergraben.

Das Fundament, ans dem die Reformatoren die evangelische Kirche ge¬
gründet haben, war die unerschütterliche Überzeugung, daß nur die in ernstester
Gewissensprüfuug gewonnenen Ergebnisse") die Grundlage der Religion bilden
dürften; und daß ein vor solcher Prüfung nicht stand haltender Lehrsatz auch
dann nicht als Inhalt religiösen Glaubens anerkannt werden dürfe, wenn auch
die höchste Autorität der Kirche seine Richtigkeit behaupte.

Nur auf diesem Fundament kann die evangelische Kirche fortbeftehn und
fortwirken: andernfalls ist sie selbst in Katholizismus verfallen. Um deswillen
kann die evangelische Kirche keine höchste Autorität in Glaubenssachen an¬
erkennen und eine solche weder in der Geistlichkeit, noch in dem Landesherrn,
uoch in den Konsistorien, noch in den Synoden sehen.

Nur seiner eignen Überzeugung kann und darf jeder Lehrer der protestan
Aschen Theologie folgen: handelt er anders, so handelt er nicht in Überein-
stimmung mit den Pflichten, die sein Amt ihm auferlegt. Auch „das Be¬
kenntnis" ist darum — auch abgesehen von seiner orthodoxe« Auslegung —
kein „Vollwerk," an dem er Halt zu machen hätte. Wen seine Wissenschaft-



') Dazu gehörten nach Luthers Ansicht auch alle aus der Bibel crweisbaren Sätze; aber
seine Ansicht über die Bibel, die er sür schlechthin inspiriert im alten Sinne des Wortes hielt,
war eine andre als die der heutigen Wissenschaft, die sich auch der Bibel gegenüber kritisch zu
stellen gelernt hat.
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[0663] Die brandenburgische Provinzialsynode machen, die die Substanz der christlichen Lehre antasten" — Richtungen, nicht nur eine Richtung. Was die orthodoxe Mehrheit der Synode — die Mittelpartei hat gerade gegen diesen Satz insbesondre Verwahrung eingelegt — unter dieser „Substanz der christlichen Lehre" versteht, ist einigermaßen klar, wenn es auch nicht offen ausgesprochen ist. Es kehrt in der Erklärung wieder in der Form des .Bodens der Grundwahrheiten und Heilsthatsachen des Evangeliums," auf den „die Kirche sich immer auss neue zu stellen hat," und klingt durch in der „Befestigung im Mbelglauben und im Bekenntnis der Kirche," auf die bei Ausbildung der Kandidaten in den Seminaren und ähnlichen Anstalten was dem Schlußsatz des Beschlusses „das Hauptgewicht zu lege» ist." ' Doch es kommt hier nicht darauf an, festzustellen, was nach orthodoxer Anschauung zur „Substanz der christlichen Lehre" gehört — die orthodoxe Auffassung der Gottessohuschaft und die im zweiten Artikel enthaltenen Aus¬ sagen über Christus stehn dabei jedenfalls im Mittelpunkt —, sondern darauf kommt es an: Hat die orthodoxe Partei ein Recht, im Namen der Kirche fest¬ zustellen, was als „Substanz der christlichen Lehre" zu gelten hat? Dieses Recht muß ihr nicht minder wie jeder andern Richtung bestritten werden. So wenig wie die Konzilien der ältesten Zeit und des Mittelalters, so wenig wie Luther und seine Zeitgenossen, so wenig ist auch irgend eine der heutigen theologischen Richtungen berechtigt und berufen, mit unfehlbarer Autorität für die evangelische Kirche festzulegen, was zu den Grundwahrheiten des Christentums gehört. Nur die katholische Kirche erkennt eine Unfehlbar¬ keit in Glaubenssachen an. Für die evangelische Kirche eine solche behaupten zu wollen, heißt, katholische Anschauungen in sie hineintragen, heißt, ihr den Lebensnerv unterbinden, heißt, ihre Existenzberechtigung untergraben. Das Fundament, ans dem die Reformatoren die evangelische Kirche ge¬ gründet haben, war die unerschütterliche Überzeugung, daß nur die in ernstester Gewissensprüfuug gewonnenen Ergebnisse") die Grundlage der Religion bilden dürften; und daß ein vor solcher Prüfung nicht stand haltender Lehrsatz auch dann nicht als Inhalt religiösen Glaubens anerkannt werden dürfe, wenn auch die höchste Autorität der Kirche seine Richtigkeit behaupte. Nur auf diesem Fundament kann die evangelische Kirche fortbeftehn und fortwirken: andernfalls ist sie selbst in Katholizismus verfallen. Um deswillen kann die evangelische Kirche keine höchste Autorität in Glaubenssachen an¬ erkennen und eine solche weder in der Geistlichkeit, noch in dem Landesherrn, uoch in den Konsistorien, noch in den Synoden sehen. Nur seiner eignen Überzeugung kann und darf jeder Lehrer der protestan Aschen Theologie folgen: handelt er anders, so handelt er nicht in Überein- stimmung mit den Pflichten, die sein Amt ihm auferlegt. Auch „das Be¬ kenntnis" ist darum — auch abgesehen von seiner orthodoxe« Auslegung — kein „Vollwerk," an dem er Halt zu machen hätte. Wen seine Wissenschaft- ') Dazu gehörten nach Luthers Ansicht auch alle aus der Bibel crweisbaren Sätze; aber seine Ansicht über die Bibel, die er sür schlechthin inspiriert im alten Sinne des Wortes hielt, war eine andre als die der heutigen Wissenschaft, die sich auch der Bibel gegenüber kritisch zu stellen gelernt hat. Grenzboten IV82

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/663>, abgerufen am 01.09.2024.