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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Die brandeiibnrgische Provinzialsynode

deswillen notwendig erscheint, weil ihrem Inhalt bisher nicht entsprochen
wurde, weil also die Synode annimmt, daß das Ministerium bisher auch
Dozenten berufen hat, die von der evangelischen Freiheit der Wissenschaft nicht
den nötigen "rechten und besonnenen Gebrauch" machen, und von denen das
Ministerium ein solches Verhalten vorauszusehen imstande sein mußte.

Ein weit schärferes Mißtrauensvotum gegen einen Teil der Professoren¬
schaft enthalt der Eingangssntz des Beschlusses: "Prvvinzialshnvde erkennt
mit Bedauern, daß sich in der Theologie Richtungen geltend machen, welche
die Substanz der christlichen Lehre antasten," und es hallt wieder in der Auf¬
forderung des Referenten an die Professoren, "Selbstzucht zu üben in der
Richtung, daß mau nicht alles, was doch nur ein vorübergehender Einfall
oder eine Phase in der Entwicklung ist, gleich als gesichertes Ergebnis der
Wissenschaft hinstellt," wie in der Mahnung der Professors Kasten, die Do¬
zenten "müssen daran denken, daß, wenn gewisse Dinge in die Gemeinden
hineingeworfen werden, sie Anstoß und Ärgernis hervorrufen müssen." Dazu
kommt noch des Referenten Vorhalt: "die Instanzen, in deren Händen die
Versorgung der Fakultäten mit Dozenten liege, sollten sich immer vergegen¬
wärtigen, daß zu den wissenschaftlichen Qualifikationen sich auch noch persön¬
liche gesellen müssen."

Hat unsre Professorenschaft und hat das Ministerium, und wer sonst noch
unter den "Instanzen" in dem letztangeführten Satze begriffen sein mag, diese
Vorwürfe verdient?

Es dürfte schwerlich auch nur einen einzigen Professor der Theologie
-- gleichviel, welcher Richtung -- in Deutschland geben, der einen "vorüber¬
gehenden Einfall" oder irgend eine Ansicht, die er nicht für fest bewiesen er¬
achtete, als "gesichertes Ergebnis der Wissenschaft" hinstellte, und ebenso¬
wenig einen solchen, der sich nicht jederzeit der schweren auf ihm lastenden
Verantwortung bewußt wäre, daß er die Pflicht hat, von der Lehrfreiheit
"rechten und besonnenen Gebrauch zu machen."

Freilich -- darüber, was als gesichertes Ergebnis wissenschaftlicher Forschung
anzusehen, wie darüber, was mit dem "rechten und besonnenen Gebrauch" der
akademischen Lehrfreiheit vereinbar ist, und was durch ihn geradezu gefordert
wird: darüber werden die Ansichten bei den Theologen wie bei den Lehrern
in andern Fakultäten wohl jederzeit mehr oder weniger auseinandergehn."

Je starker die "Persönlichkeiten," je mächtiger die "persönlichen Leistungen
sind, die gerade der Referent forderte, um so weniger wird der Einzelne bereit
sein, sich darin an konventionelle Überlieferungen zu binden. Auch die Bitte
des Shnodalbeschlusses, es möchten die Professoren "anch um der christlichen
Charakterbildung der Jugend mitwirken," erscheint als ein überflüssiger Appell:
denn auch hier kann man ruhig behaupten, daß sich die theologischen Hoch¬
schullehrer aller Richtungen dieses Ziel setzen. Freilich: was zur "christlichen'
Charakterbildung gehört, darüber dürsten auch hier die Ansichten nicht ganz
übereinstimmen.

In der Hauptsache sollen wohl alle diese Klagen und Mahnungen nur
abgeschwächte Wiederholungen des an die Spitze des Beschlusses der Provinzial-
shnode gestellten Vorwurfs sein, "daß sich in der Theologie Richtungen geltend


Die brandeiibnrgische Provinzialsynode

deswillen notwendig erscheint, weil ihrem Inhalt bisher nicht entsprochen
wurde, weil also die Synode annimmt, daß das Ministerium bisher auch
Dozenten berufen hat, die von der evangelischen Freiheit der Wissenschaft nicht
den nötigen „rechten und besonnenen Gebrauch" machen, und von denen das
Ministerium ein solches Verhalten vorauszusehen imstande sein mußte.

Ein weit schärferes Mißtrauensvotum gegen einen Teil der Professoren¬
schaft enthalt der Eingangssntz des Beschlusses: „Prvvinzialshnvde erkennt
mit Bedauern, daß sich in der Theologie Richtungen geltend machen, welche
die Substanz der christlichen Lehre antasten," und es hallt wieder in der Auf¬
forderung des Referenten an die Professoren, „Selbstzucht zu üben in der
Richtung, daß mau nicht alles, was doch nur ein vorübergehender Einfall
oder eine Phase in der Entwicklung ist, gleich als gesichertes Ergebnis der
Wissenschaft hinstellt," wie in der Mahnung der Professors Kasten, die Do¬
zenten „müssen daran denken, daß, wenn gewisse Dinge in die Gemeinden
hineingeworfen werden, sie Anstoß und Ärgernis hervorrufen müssen." Dazu
kommt noch des Referenten Vorhalt: „die Instanzen, in deren Händen die
Versorgung der Fakultäten mit Dozenten liege, sollten sich immer vergegen¬
wärtigen, daß zu den wissenschaftlichen Qualifikationen sich auch noch persön¬
liche gesellen müssen."

Hat unsre Professorenschaft und hat das Ministerium, und wer sonst noch
unter den „Instanzen" in dem letztangeführten Satze begriffen sein mag, diese
Vorwürfe verdient?

Es dürfte schwerlich auch nur einen einzigen Professor der Theologie
— gleichviel, welcher Richtung — in Deutschland geben, der einen „vorüber¬
gehenden Einfall" oder irgend eine Ansicht, die er nicht für fest bewiesen er¬
achtete, als „gesichertes Ergebnis der Wissenschaft" hinstellte, und ebenso¬
wenig einen solchen, der sich nicht jederzeit der schweren auf ihm lastenden
Verantwortung bewußt wäre, daß er die Pflicht hat, von der Lehrfreiheit
„rechten und besonnenen Gebrauch zu machen."

Freilich — darüber, was als gesichertes Ergebnis wissenschaftlicher Forschung
anzusehen, wie darüber, was mit dem „rechten und besonnenen Gebrauch" der
akademischen Lehrfreiheit vereinbar ist, und was durch ihn geradezu gefordert
wird: darüber werden die Ansichten bei den Theologen wie bei den Lehrern
in andern Fakultäten wohl jederzeit mehr oder weniger auseinandergehn."

Je starker die „Persönlichkeiten," je mächtiger die „persönlichen Leistungen
sind, die gerade der Referent forderte, um so weniger wird der Einzelne bereit
sein, sich darin an konventionelle Überlieferungen zu binden. Auch die Bitte
des Shnodalbeschlusses, es möchten die Professoren „anch um der christlichen
Charakterbildung der Jugend mitwirken," erscheint als ein überflüssiger Appell:
denn auch hier kann man ruhig behaupten, daß sich die theologischen Hoch¬
schullehrer aller Richtungen dieses Ziel setzen. Freilich: was zur „christlichen'
Charakterbildung gehört, darüber dürsten auch hier die Ansichten nicht ganz
übereinstimmen.

In der Hauptsache sollen wohl alle diese Klagen und Mahnungen nur
abgeschwächte Wiederholungen des an die Spitze des Beschlusses der Provinzial-
shnode gestellten Vorwurfs sein, „daß sich in der Theologie Richtungen geltend


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[0662] Die brandeiibnrgische Provinzialsynode deswillen notwendig erscheint, weil ihrem Inhalt bisher nicht entsprochen wurde, weil also die Synode annimmt, daß das Ministerium bisher auch Dozenten berufen hat, die von der evangelischen Freiheit der Wissenschaft nicht den nötigen „rechten und besonnenen Gebrauch" machen, und von denen das Ministerium ein solches Verhalten vorauszusehen imstande sein mußte. Ein weit schärferes Mißtrauensvotum gegen einen Teil der Professoren¬ schaft enthalt der Eingangssntz des Beschlusses: „Prvvinzialshnvde erkennt mit Bedauern, daß sich in der Theologie Richtungen geltend machen, welche die Substanz der christlichen Lehre antasten," und es hallt wieder in der Auf¬ forderung des Referenten an die Professoren, „Selbstzucht zu üben in der Richtung, daß mau nicht alles, was doch nur ein vorübergehender Einfall oder eine Phase in der Entwicklung ist, gleich als gesichertes Ergebnis der Wissenschaft hinstellt," wie in der Mahnung der Professors Kasten, die Do¬ zenten „müssen daran denken, daß, wenn gewisse Dinge in die Gemeinden hineingeworfen werden, sie Anstoß und Ärgernis hervorrufen müssen." Dazu kommt noch des Referenten Vorhalt: „die Instanzen, in deren Händen die Versorgung der Fakultäten mit Dozenten liege, sollten sich immer vergegen¬ wärtigen, daß zu den wissenschaftlichen Qualifikationen sich auch noch persön¬ liche gesellen müssen." Hat unsre Professorenschaft und hat das Ministerium, und wer sonst noch unter den „Instanzen" in dem letztangeführten Satze begriffen sein mag, diese Vorwürfe verdient? Es dürfte schwerlich auch nur einen einzigen Professor der Theologie — gleichviel, welcher Richtung — in Deutschland geben, der einen „vorüber¬ gehenden Einfall" oder irgend eine Ansicht, die er nicht für fest bewiesen er¬ achtete, als „gesichertes Ergebnis der Wissenschaft" hinstellte, und ebenso¬ wenig einen solchen, der sich nicht jederzeit der schweren auf ihm lastenden Verantwortung bewußt wäre, daß er die Pflicht hat, von der Lehrfreiheit „rechten und besonnenen Gebrauch zu machen." Freilich — darüber, was als gesichertes Ergebnis wissenschaftlicher Forschung anzusehen, wie darüber, was mit dem „rechten und besonnenen Gebrauch" der akademischen Lehrfreiheit vereinbar ist, und was durch ihn geradezu gefordert wird: darüber werden die Ansichten bei den Theologen wie bei den Lehrern in andern Fakultäten wohl jederzeit mehr oder weniger auseinandergehn." Je starker die „Persönlichkeiten," je mächtiger die „persönlichen Leistungen sind, die gerade der Referent forderte, um so weniger wird der Einzelne bereit sein, sich darin an konventionelle Überlieferungen zu binden. Auch die Bitte des Shnodalbeschlusses, es möchten die Professoren „anch um der christlichen Charakterbildung der Jugend mitwirken," erscheint als ein überflüssiger Appell: denn auch hier kann man ruhig behaupten, daß sich die theologischen Hoch¬ schullehrer aller Richtungen dieses Ziel setzen. Freilich: was zur „christlichen' Charakterbildung gehört, darüber dürsten auch hier die Ansichten nicht ganz übereinstimmen. In der Hauptsache sollen wohl alle diese Klagen und Mahnungen nur abgeschwächte Wiederholungen des an die Spitze des Beschlusses der Provinzial- shnode gestellten Vorwurfs sein, „daß sich in der Theologie Richtungen geltend

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/662>, abgerufen am 01.09.2024.