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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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von der Religion Altroms

für ganze Göttergesellschaften wurden dann zur großen Erbauung des zu¬
schauenden kindlichen Publikums öfter gegeben.

Wie Räume und Sachen, so wurden auch Tage nud Zeiten den Göttern
zum ausschließlichen Eigentum überwiese". Ein dem profanen Gebrauch eut-
zogner Tag heißt t'oren. Es ist nicht nötig, daß für einen solchen Kult¬
handlungen vorgeschrieben werden, aber natürlich sind alle großen Feste, an
denen feierlich geopfert wird, zugleich Ferien. ?vrmo pudlioao verpflichten das
ganze Volk zur Ruhe von Arbeit und Geschäften, l'ermo private nur die be¬
treffenden Personen. So z. B. war die I'wmmieÄ, die Gattin des Flamen
Dialis, so oft sie einen Donnerschlag gehört hatte, l'örmtÄ bis zur Vollziehung
des für den Fall vorgeschriebnen Lustrationsaktes. Wie oft mag sich in ge¬
witterreichen Sommern eine solche Dame gewünscht haben, durch Taubheit
diesen Störungen und Umstnudlichkeite" überhoben zu sein! Doch verpflichtete!!
sich auch Familien und Genossenschaften durch Gelübde, gewisse Tage zu feiern.
Die öffentlichen Ferien giebt der Kalender an. Er bezeichnet jeden ^ng ent¬
weder mit einem " oder je nachdem er "gi^tu" ist, sodaß die Vornahme
weltlicher Geschäfte an ihm ein ne-lÄL sein würde, oder lÄsws. Bon den (lies
t'asti wurde eine Anzahl als oonrilmlss für die Verhandlungen der Magistrate
mit dem Volke vorbehalten nud deshalb mit e bezeichnet; nur an den übrigen
durfte der Prätor auf dem Forum sitze" und Recht spreche". Elf Tage waren
zwischen de" Götter" und den Menschen geteilt; an ihnen ruhten die Geschäfte
nur einige Stunden. Voll den übrigen 344 Tagen gehörte" 109 de" Göttern,
sodaß den Menschen "ur 235 verblieben, von denen 192 c-omitialss waren.
Abgesehen von der zu großen Zahl der Feiertage war diese Regelung der Nnhe-
zeiten auch deswegen unpraktischer als die jüdisch-christliche Einsetzung jedes
siebenten Tages zum Ruhetage, weil die Ferien ganz ungleich über das Jahr
verteilt warm. Allerdings war nur jede nicht sakrale Handlung der Staats¬
beamten streng verboten, ebenso jede Offensivoperation im Kriege, doch er¬
klärten die Priester, daß der heilige Tag durch jede Werkeltagsarbeit, die nicht
unbedingt notwendig sei, entweiht, "befleckt" werde. Bei gesteigertem Verkehr
verlegte man sich auf die Kasuistik, um als erlaubt nachzuweisen, was man
'"ehe lassen konnte oder wollte, und die Priester mußten den Vogel Strauß
spielen. Da sie an Festtagen andre nicht einmal arbeiten sehen durften, so
mußte ein Herold vor ihnen hergehn und ihr Nahen ankündigen; wer bei
ihrem Vorübergehn seine Verrichtung nicht ruhn ließ, wurde in Geldstrafe
genommen.

Wie weit die gebotene Arbeitruhe den Sklave" zu gute kam, darüber
finden wir bei Wissowa keine Auskunft. Die Quellen müssen ihn also wohl
im Stich gelassen haben. Er verweist uuter andern auf Cato. der in seinem
Büchlein über den Ackerbau 2, 4 die Arbeiten anführt, die an Ferien verrichtet
werden dürfen: Grube" u"d Wiesen reinigen, Wege ausbessern, Dornsträucher
ausreuten, den Garten umgraben, Getreide stampfen und noch einiges. Der
praktische Sinn des Volkes hat also wohl hinreichend dafür gesorgt, daß man
die Sklaven an de" vielen Feiertagen nicht müßig gehn zu lassen brauchte,
"ut um, wird ihnen Arbeitruhe nur gegönnt haben an den Saturnalien, den


von der Religion Altroms

für ganze Göttergesellschaften wurden dann zur großen Erbauung des zu¬
schauenden kindlichen Publikums öfter gegeben.

Wie Räume und Sachen, so wurden auch Tage nud Zeiten den Göttern
zum ausschließlichen Eigentum überwiese». Ein dem profanen Gebrauch eut-
zogner Tag heißt t'oren. Es ist nicht nötig, daß für einen solchen Kult¬
handlungen vorgeschrieben werden, aber natürlich sind alle großen Feste, an
denen feierlich geopfert wird, zugleich Ferien. ?vrmo pudlioao verpflichten das
ganze Volk zur Ruhe von Arbeit und Geschäften, l'ermo private nur die be¬
treffenden Personen. So z. B. war die I'wmmieÄ, die Gattin des Flamen
Dialis, so oft sie einen Donnerschlag gehört hatte, l'örmtÄ bis zur Vollziehung
des für den Fall vorgeschriebnen Lustrationsaktes. Wie oft mag sich in ge¬
witterreichen Sommern eine solche Dame gewünscht haben, durch Taubheit
diesen Störungen und Umstnudlichkeite» überhoben zu sein! Doch verpflichtete!!
sich auch Familien und Genossenschaften durch Gelübde, gewisse Tage zu feiern.
Die öffentlichen Ferien giebt der Kalender an. Er bezeichnet jeden ^ng ent¬
weder mit einem « oder je nachdem er »gi^tu» ist, sodaß die Vornahme
weltlicher Geschäfte an ihm ein ne-lÄL sein würde, oder lÄsws. Bon den (lies
t'asti wurde eine Anzahl als oonrilmlss für die Verhandlungen der Magistrate
mit dem Volke vorbehalten nud deshalb mit e bezeichnet; nur an den übrigen
durfte der Prätor auf dem Forum sitze» und Recht spreche». Elf Tage waren
zwischen de» Götter» und den Menschen geteilt; an ihnen ruhten die Geschäfte
nur einige Stunden. Voll den übrigen 344 Tagen gehörte» 109 de» Göttern,
sodaß den Menschen »ur 235 verblieben, von denen 192 c-omitialss waren.
Abgesehen von der zu großen Zahl der Feiertage war diese Regelung der Nnhe-
zeiten auch deswegen unpraktischer als die jüdisch-christliche Einsetzung jedes
siebenten Tages zum Ruhetage, weil die Ferien ganz ungleich über das Jahr
verteilt warm. Allerdings war nur jede nicht sakrale Handlung der Staats¬
beamten streng verboten, ebenso jede Offensivoperation im Kriege, doch er¬
klärten die Priester, daß der heilige Tag durch jede Werkeltagsarbeit, die nicht
unbedingt notwendig sei, entweiht, „befleckt" werde. Bei gesteigertem Verkehr
verlegte man sich auf die Kasuistik, um als erlaubt nachzuweisen, was man
'"ehe lassen konnte oder wollte, und die Priester mußten den Vogel Strauß
spielen. Da sie an Festtagen andre nicht einmal arbeiten sehen durften, so
mußte ein Herold vor ihnen hergehn und ihr Nahen ankündigen; wer bei
ihrem Vorübergehn seine Verrichtung nicht ruhn ließ, wurde in Geldstrafe
genommen.

Wie weit die gebotene Arbeitruhe den Sklave» zu gute kam, darüber
finden wir bei Wissowa keine Auskunft. Die Quellen müssen ihn also wohl
im Stich gelassen haben. Er verweist uuter andern auf Cato. der in seinem
Büchlein über den Ackerbau 2, 4 die Arbeiten anführt, die an Ferien verrichtet
werden dürfen: Grube» u»d Wiesen reinigen, Wege ausbessern, Dornsträucher
ausreuten, den Garten umgraben, Getreide stampfen und noch einiges. Der
praktische Sinn des Volkes hat also wohl hinreichend dafür gesorgt, daß man
die Sklaven an de» vielen Feiertagen nicht müßig gehn zu lassen brauchte,
"ut um, wird ihnen Arbeitruhe nur gegönnt haben an den Saturnalien, den


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[0615] von der Religion Altroms für ganze Göttergesellschaften wurden dann zur großen Erbauung des zu¬ schauenden kindlichen Publikums öfter gegeben. Wie Räume und Sachen, so wurden auch Tage nud Zeiten den Göttern zum ausschließlichen Eigentum überwiese». Ein dem profanen Gebrauch eut- zogner Tag heißt t'oren. Es ist nicht nötig, daß für einen solchen Kult¬ handlungen vorgeschrieben werden, aber natürlich sind alle großen Feste, an denen feierlich geopfert wird, zugleich Ferien. ?vrmo pudlioao verpflichten das ganze Volk zur Ruhe von Arbeit und Geschäften, l'ermo private nur die be¬ treffenden Personen. So z. B. war die I'wmmieÄ, die Gattin des Flamen Dialis, so oft sie einen Donnerschlag gehört hatte, l'örmtÄ bis zur Vollziehung des für den Fall vorgeschriebnen Lustrationsaktes. Wie oft mag sich in ge¬ witterreichen Sommern eine solche Dame gewünscht haben, durch Taubheit diesen Störungen und Umstnudlichkeite» überhoben zu sein! Doch verpflichtete!! sich auch Familien und Genossenschaften durch Gelübde, gewisse Tage zu feiern. Die öffentlichen Ferien giebt der Kalender an. Er bezeichnet jeden ^ng ent¬ weder mit einem « oder je nachdem er »gi^tu» ist, sodaß die Vornahme weltlicher Geschäfte an ihm ein ne-lÄL sein würde, oder lÄsws. Bon den (lies t'asti wurde eine Anzahl als oonrilmlss für die Verhandlungen der Magistrate mit dem Volke vorbehalten nud deshalb mit e bezeichnet; nur an den übrigen durfte der Prätor auf dem Forum sitze» und Recht spreche». Elf Tage waren zwischen de» Götter» und den Menschen geteilt; an ihnen ruhten die Geschäfte nur einige Stunden. Voll den übrigen 344 Tagen gehörte» 109 de» Göttern, sodaß den Menschen »ur 235 verblieben, von denen 192 c-omitialss waren. Abgesehen von der zu großen Zahl der Feiertage war diese Regelung der Nnhe- zeiten auch deswegen unpraktischer als die jüdisch-christliche Einsetzung jedes siebenten Tages zum Ruhetage, weil die Ferien ganz ungleich über das Jahr verteilt warm. Allerdings war nur jede nicht sakrale Handlung der Staats¬ beamten streng verboten, ebenso jede Offensivoperation im Kriege, doch er¬ klärten die Priester, daß der heilige Tag durch jede Werkeltagsarbeit, die nicht unbedingt notwendig sei, entweiht, „befleckt" werde. Bei gesteigertem Verkehr verlegte man sich auf die Kasuistik, um als erlaubt nachzuweisen, was man '"ehe lassen konnte oder wollte, und die Priester mußten den Vogel Strauß spielen. Da sie an Festtagen andre nicht einmal arbeiten sehen durften, so mußte ein Herold vor ihnen hergehn und ihr Nahen ankündigen; wer bei ihrem Vorübergehn seine Verrichtung nicht ruhn ließ, wurde in Geldstrafe genommen. Wie weit die gebotene Arbeitruhe den Sklave» zu gute kam, darüber finden wir bei Wissowa keine Auskunft. Die Quellen müssen ihn also wohl im Stich gelassen haben. Er verweist uuter andern auf Cato. der in seinem Büchlein über den Ackerbau 2, 4 die Arbeiten anführt, die an Ferien verrichtet werden dürfen: Grube» u»d Wiesen reinigen, Wege ausbessern, Dornsträucher ausreuten, den Garten umgraben, Getreide stampfen und noch einiges. Der praktische Sinn des Volkes hat also wohl hinreichend dafür gesorgt, daß man die Sklaven an de» vielen Feiertagen nicht müßig gehn zu lassen brauchte, "ut um, wird ihnen Arbeitruhe nur gegönnt haben an den Saturnalien, den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/615>, abgerufen am 01.09.2024.