Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.wickeltes Bild. Nach Erhebung von 5.90000 türk. Pf. für den Dienst der Prio- Nach vollständiger Tilgung der Gruppe ^ wird die zur Tilgung ver¬ Nach erfolgter Tilgung der drei ersten Gruppen arbeitet die Tilgung aus¬ Das Monharremdekret bestimmt, daß "die Tilgung sich stets durch Kauf 66,66 Prozent, wenn der Zins I Prozent beträgt 75 " " " " höher als 1 Prozent und unter 3 Prozent bleibt 100 " " " " 3 Prozent oder mehr betrügt. Bis jetzt hat der Conseil keinen Gebrauch von dem Recht gemacht, zwischen Die bis zum 28. Februar/13. Mürz 1902 erfolgte Tilgung beträgt: Kapital getilgtes Kapital Verhältnis: Serie ^: Türk. Pfd. 7 831869 Türk. Pfd. 7 831869 100 Prozent 1?: " " 11040307 " " 5 919632 63,675 " V: " " 33604176 " " 4642056 13,815 " " v: " " 48017162 " " 3116205 6,488 " Türken-Lose: Tieres 1980900 Tieres 253446 12,800 " Niemals hat eine Anleihe soviel Lärm veranlaßt als die Türkenlose. wickeltes Bild. Nach Erhebung von 5.90000 türk. Pf. für den Dienst der Prio- Nach vollständiger Tilgung der Gruppe ^ wird die zur Tilgung ver¬ Nach erfolgter Tilgung der drei ersten Gruppen arbeitet die Tilgung aus¬ Das Monharremdekret bestimmt, daß „die Tilgung sich stets durch Kauf 66,66 Prozent, wenn der Zins I Prozent beträgt 75 „ „ „ „ höher als 1 Prozent und unter 3 Prozent bleibt 100 „ „ „ „ 3 Prozent oder mehr betrügt. Bis jetzt hat der Conseil keinen Gebrauch von dem Recht gemacht, zwischen Die bis zum 28. Februar/13. Mürz 1902 erfolgte Tilgung beträgt: Kapital getilgtes Kapital Verhältnis: Serie ^: Türk. Pfd. 7 831869 Türk. Pfd. 7 831869 100 Prozent 1?: „ „ 11040307 „ „ 5 919632 63,675 „ V: „ „ 33604176 „ „ 4642056 13,815 „ „ v: „ „ 48017162 „ „ 3116205 6,488 „ Türken-Lose: Tieres 1980900 Tieres 253446 12,800 „ Niemals hat eine Anleihe soviel Lärm veranlaßt als die Türkenlose. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0608" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239396"/> <fw type="header" place="top"/><lb/> <p xml:id="ID_2809" prev="#ID_2808"> wickeltes Bild. Nach Erhebung von 5.90000 türk. Pf. für den Dienst der Prio-<lb/> ritütsobligationen werden vier Fünftel des Nestes den Zinsen zugewiesen, ein<lb/> Fünftel der Tilgung. Immer geht die Erhebung von 1 Prozent Zins der Tilgung<lb/> voran. Die Zinszahlung kann nur um Bruchteile von wenigstens ^ Prozent<lb/> erhöht werden und darf 4 Prozent des Kapitals nicht übersteigen. Jeder<lb/> Netrag unter ^ Prozent ist dem Dienst für das folgende Halbjahr zu über¬<lb/> weisen. Für die Tilgung darf nicht mehr als 1 Prozent des reduzierten<lb/> Kapitals aus den Einkünften entnommen werden. Dazu kommt aber der er¬<lb/> sparte Zins für die schon getilgten Stücke. Wenn die so verfügbare Summe<lb/> unter oder gleich V4 Prozent des reduzierten Kapitals ist, so wird sie der<lb/> Tilgung der Gruppe ^ zugewiesen. Ist sie über ^ Prozent, so wird der<lb/> Überschuß bis zu ^ Prozent der Gruppe IZ überwiesen, bis zu -'/^ Prozent<lb/> der Gruppe 0 und dann bis 1 Prozent der Gruppe v. Ergiebt sich dann<lb/> ein Überschuß, so wird er unter die Gruppen gleichmäßig verteilt.</p><lb/> <p xml:id="ID_2810"> Nach vollständiger Tilgung der Gruppe ^ wird die zur Tilgung ver¬<lb/> fügbare Summe der Gruppe 6 überwiesen bis '/^ Prozent des reduzierten<lb/> Kapitals; dann 0 bis '/z Prozent; dann v bis Prozent. Vom Über¬<lb/> schuß erhält dann jede Gruppe Nach Tilgung der Gruppe L wird das<lb/> erste Viertel 0 überwiesen, das zweite I). Bleibt ein Nest, so wird er zu<lb/> gleichen Hälften unter beide Gruppen verteilt.</p><lb/> <p xml:id="ID_2811"> Nach erfolgter Tilgung der drei ersten Gruppen arbeitet die Tilgung aus¬<lb/> schließlich zu Gunsten der Gruppe 4: Allgemeine Schuld und Türkenlose.</p><lb/> <p xml:id="ID_2812"> Das Monharremdekret bestimmt, daß „die Tilgung sich stets durch Kauf<lb/> oder Ziehung, halbjährlich, gemäß Entscheidung des Conseils," vollzieht, aus¬<lb/> genommen die Einschränkung, daß diese Tilgung nicht zu höhern Sätzen statt¬<lb/> sind en kann als zu:</p><lb/> <list> <item> 66,66 Prozent, wenn der Zins I Prozent beträgt</item> <item> 75 „ „ „ „ höher als 1 Prozent und unter 3 Prozent bleibt</item> <item> 100 „ „ „ „ 3 Prozent oder mehr betrügt.</item> </list><lb/> <p xml:id="ID_2813"> Bis jetzt hat der Conseil keinen Gebrauch von dem Recht gemacht, zwischen<lb/> dem Rückkauf oder der Ziehung zu wählen. Er hat alle Tilgungen durch An¬<lb/> kauf an der Börse bewirkt. 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wickeltes Bild. Nach Erhebung von 5.90000 türk. Pf. für den Dienst der Prio-
ritütsobligationen werden vier Fünftel des Nestes den Zinsen zugewiesen, ein
Fünftel der Tilgung. Immer geht die Erhebung von 1 Prozent Zins der Tilgung
voran. Die Zinszahlung kann nur um Bruchteile von wenigstens ^ Prozent
erhöht werden und darf 4 Prozent des Kapitals nicht übersteigen. Jeder
Netrag unter ^ Prozent ist dem Dienst für das folgende Halbjahr zu über¬
weisen. Für die Tilgung darf nicht mehr als 1 Prozent des reduzierten
Kapitals aus den Einkünften entnommen werden. Dazu kommt aber der er¬
sparte Zins für die schon getilgten Stücke. Wenn die so verfügbare Summe
unter oder gleich V4 Prozent des reduzierten Kapitals ist, so wird sie der
Tilgung der Gruppe ^ zugewiesen. Ist sie über ^ Prozent, so wird der
Überschuß bis zu ^ Prozent der Gruppe IZ überwiesen, bis zu -'/^ Prozent
der Gruppe 0 und dann bis 1 Prozent der Gruppe v. Ergiebt sich dann
ein Überschuß, so wird er unter die Gruppen gleichmäßig verteilt.
Nach vollständiger Tilgung der Gruppe ^ wird die zur Tilgung ver¬
fügbare Summe der Gruppe 6 überwiesen bis '/^ Prozent des reduzierten
Kapitals; dann 0 bis '/z Prozent; dann v bis Prozent. Vom Über¬
schuß erhält dann jede Gruppe Nach Tilgung der Gruppe L wird das
erste Viertel 0 überwiesen, das zweite I). Bleibt ein Nest, so wird er zu
gleichen Hälften unter beide Gruppen verteilt.
Nach erfolgter Tilgung der drei ersten Gruppen arbeitet die Tilgung aus¬
schließlich zu Gunsten der Gruppe 4: Allgemeine Schuld und Türkenlose.
Das Monharremdekret bestimmt, daß „die Tilgung sich stets durch Kauf
oder Ziehung, halbjährlich, gemäß Entscheidung des Conseils," vollzieht, aus¬
genommen die Einschränkung, daß diese Tilgung nicht zu höhern Sätzen statt¬
sind en kann als zu:
66,66 Prozent, wenn der Zins I Prozent beträgt
75 „ „ „ „ höher als 1 Prozent und unter 3 Prozent bleibt
100 „ „ „ „ 3 Prozent oder mehr betrügt.
Bis jetzt hat der Conseil keinen Gebrauch von dem Recht gemacht, zwischen
dem Rückkauf oder der Ziehung zu wählen. Er hat alle Tilgungen durch An¬
kauf an der Börse bewirkt. Er hat die Ziehungen nur bei der Serie ^. dann
angewandt, wenn der Kurs über 66,66 Prozent stand, und für die Türlenlosc,
die einem besondern Verfahren unterworfen sind.
Die bis zum 28. Februar/13. Mürz 1902 erfolgte Tilgung beträgt:
Kapital getilgtes Kapital Verhältnis:
Serie ^: Türk. Pfd. 7 831869 Türk. Pfd. 7 831869 100 Prozent
1?: „ „ 11040307 „ „ 5 919632 63,675
„ V: „ „ 33604176 „ „ 4642056 13,815 „
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Türken-Lose: Tieres 1980900 Tieres 253446 12,800 „
Niemals hat eine Anleihe soviel Lärm veranlaßt als die Türkenlose.
Sie entstanden auf Grund einer Rente von 28 Millionen Franken, die dem
Baron Hirsch bewilligt wurde für den in der Konzession vom Jahre 1869
vorgesehenen Eisenbahnbau: 1. 980000 Obligationen zu 3 Prozent und
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