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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Die türkischen Finanzen

Die fünfprozentige Anleihe von 1888 1650000 türk. Pf. (Fischereien);
die vierprozentige von 1890 4 999500 türk. Pf. (Osmcmie oder Konsolidation);
die fünfprozentige von 1896 3272720 türk. Pf.; die fünfprozentige von 1902
1254000 türk. Pf..

Über die schwebende Schuld sind übertriebne Borstellungen im Um¬
lauf, weil übersehen wird, daß neue Verbindlichkeiten vielfach eingegangen
worden sind, um die alten abzustoßen. Ende 1901 hat man sie auf 6^ Mil¬
lionen türk. Pf. geschätzt. Hierher gehören auch die Ansprüche Lvrcmdo und
Tubini, die 1901 zu der französischen Flottendemvnstration bei Mvsene ge¬
führt haben. Sie stammen aus den Jahren 1875/76 aus Anleihen der Kriegs¬
und Marineministerien. Der Lorando-Anspruch betrug anfangs 85000 türk. Pf.;
Tubini wurde 1882 durch das Tribunal der Handelskammer in Konstantinopel
auf 66000 türk. Pf. angewiesen. Die Zinsen haben beide Forderungen ans
die Höhe von 500000 türk. Pf. gebracht. Die Pforte hat den Vertretern
Tubinis sechzehn Monatstratten von je 10000 türk. Pf. gegeben; den Ver¬
tretern Lornndos ebenso von je 21000 türk. Pf., zahlbar vom März 1902 ab.
Hierher gehören auch die Ansprüche der Direktoren der 8ovi6t6 ach?Il"res (Vcmreal
und Baudony). Es handelt sich um Ländereien, die albanesische Einwandrer
besetzt haben. Die genannte Gesellschaft hat durch Vermittlung des französischen
Gesandten eine Anweisung von 27000 türk. Pf. auf die Einnahmen der Leucht¬
feuer erhalten.

Die russische Kriegsentschädigung war von Anfang an garantiert durch die
Einnahmen in den Provinzen Adann, Castamuni, Koma und Sivas. Dazu
kommen 55000 türk. Pf., an Rußland zu zahlen für Unterhaltung der Ge¬
fangnen. Die Banane Ottomane zahlte 1891 für Rechnung der Rückstände
an Nußland 1018000 türk. Pf. Im Jahre 1899 wurden die Zehntabgaben in
Brussa und Smyrna den Garantien hinzugefügt. Die Abgaben werden durch
die Bauque Ottomane eingezogen. Das zwischen Rußland und der Türkei
geschlossene Abkommen entbehrt jedoch in einzelnen Teilen der klaren Fassung!
Rußland könnte daraus folgern, daß ihm das Recht der Kontrolle der Ein¬
nahmen und ihrer Verwendung in den genannten Provinzen zustehe.

Der tüonsöil as 1s. vstts ist durch das Moühnrrem-Dekret mit dem Dienst
der folgenden Anleihen betraut: 1. Prioritätsobligationen. Sie wurden 1881
geschaffen zur Bezahlung der Forderungen der Bankiers von Galata. Nominal¬
kapital 185681500 Franken, rückzahlbar durch Ziehung in 24^ Jahren. Sie
wurden 1890 konvertiert in eine vierprozentige Anleihe von 195681000 Franken-
2. Anleihen von 1858 bis 1873: das verbleibende Kapital dieser Anleihen,
einschließlich der während der Zahlnngseinstellung gezognen Obligationen, betrug
Ende 1881:

Anleihe 1858 3 684750 Pfd. Se.
1860 1644300 " " '
1862 4915900 " "
1863/64 5107 500 " " V
1865 4084500 " "
1869 20 650000 " "
1872 4820200 " "
1873 27196 740 " "
Allgemeine Schuld 87197 360 " "
zusammen 159251250 Pfd. Se.

Die türkischen Finanzen

Die fünfprozentige Anleihe von 1888 1650000 türk. Pf. (Fischereien);
die vierprozentige von 1890 4 999500 türk. Pf. (Osmcmie oder Konsolidation);
die fünfprozentige von 1896 3272720 türk. Pf.; die fünfprozentige von 1902
1254000 türk. Pf..

Über die schwebende Schuld sind übertriebne Borstellungen im Um¬
lauf, weil übersehen wird, daß neue Verbindlichkeiten vielfach eingegangen
worden sind, um die alten abzustoßen. Ende 1901 hat man sie auf 6^ Mil¬
lionen türk. Pf. geschätzt. Hierher gehören auch die Ansprüche Lvrcmdo und
Tubini, die 1901 zu der französischen Flottendemvnstration bei Mvsene ge¬
führt haben. Sie stammen aus den Jahren 1875/76 aus Anleihen der Kriegs¬
und Marineministerien. Der Lorando-Anspruch betrug anfangs 85000 türk. Pf.;
Tubini wurde 1882 durch das Tribunal der Handelskammer in Konstantinopel
auf 66000 türk. Pf. angewiesen. Die Zinsen haben beide Forderungen ans
die Höhe von 500000 türk. Pf. gebracht. Die Pforte hat den Vertretern
Tubinis sechzehn Monatstratten von je 10000 türk. Pf. gegeben; den Ver¬
tretern Lornndos ebenso von je 21000 türk. Pf., zahlbar vom März 1902 ab.
Hierher gehören auch die Ansprüche der Direktoren der 8ovi6t6 ach?Il»res (Vcmreal
und Baudony). Es handelt sich um Ländereien, die albanesische Einwandrer
besetzt haben. Die genannte Gesellschaft hat durch Vermittlung des französischen
Gesandten eine Anweisung von 27000 türk. Pf. auf die Einnahmen der Leucht¬
feuer erhalten.

Die russische Kriegsentschädigung war von Anfang an garantiert durch die
Einnahmen in den Provinzen Adann, Castamuni, Koma und Sivas. Dazu
kommen 55000 türk. Pf., an Rußland zu zahlen für Unterhaltung der Ge¬
fangnen. Die Banane Ottomane zahlte 1891 für Rechnung der Rückstände
an Nußland 1018000 türk. Pf. Im Jahre 1899 wurden die Zehntabgaben in
Brussa und Smyrna den Garantien hinzugefügt. Die Abgaben werden durch
die Bauque Ottomane eingezogen. Das zwischen Rußland und der Türkei
geschlossene Abkommen entbehrt jedoch in einzelnen Teilen der klaren Fassung!
Rußland könnte daraus folgern, daß ihm das Recht der Kontrolle der Ein¬
nahmen und ihrer Verwendung in den genannten Provinzen zustehe.

Der tüonsöil as 1s. vstts ist durch das Moühnrrem-Dekret mit dem Dienst
der folgenden Anleihen betraut: 1. Prioritätsobligationen. Sie wurden 1881
geschaffen zur Bezahlung der Forderungen der Bankiers von Galata. Nominal¬
kapital 185681500 Franken, rückzahlbar durch Ziehung in 24^ Jahren. Sie
wurden 1890 konvertiert in eine vierprozentige Anleihe von 195681000 Franken-
2. Anleihen von 1858 bis 1873: das verbleibende Kapital dieser Anleihen,
einschließlich der während der Zahlnngseinstellung gezognen Obligationen, betrug
Ende 1881:

Anleihe 1858 3 684750 Pfd. Se.
1860 1644300 „ „ '
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[0606] Die türkischen Finanzen Die fünfprozentige Anleihe von 1888 1650000 türk. Pf. (Fischereien); die vierprozentige von 1890 4 999500 türk. Pf. (Osmcmie oder Konsolidation); die fünfprozentige von 1896 3272720 türk. Pf.; die fünfprozentige von 1902 1254000 türk. Pf.. Über die schwebende Schuld sind übertriebne Borstellungen im Um¬ lauf, weil übersehen wird, daß neue Verbindlichkeiten vielfach eingegangen worden sind, um die alten abzustoßen. Ende 1901 hat man sie auf 6^ Mil¬ lionen türk. Pf. geschätzt. Hierher gehören auch die Ansprüche Lvrcmdo und Tubini, die 1901 zu der französischen Flottendemvnstration bei Mvsene ge¬ führt haben. Sie stammen aus den Jahren 1875/76 aus Anleihen der Kriegs¬ und Marineministerien. Der Lorando-Anspruch betrug anfangs 85000 türk. Pf.; Tubini wurde 1882 durch das Tribunal der Handelskammer in Konstantinopel auf 66000 türk. Pf. angewiesen. Die Zinsen haben beide Forderungen ans die Höhe von 500000 türk. Pf. gebracht. Die Pforte hat den Vertretern Tubinis sechzehn Monatstratten von je 10000 türk. Pf. gegeben; den Ver¬ tretern Lornndos ebenso von je 21000 türk. Pf., zahlbar vom März 1902 ab. Hierher gehören auch die Ansprüche der Direktoren der 8ovi6t6 ach?Il»res (Vcmreal und Baudony). Es handelt sich um Ländereien, die albanesische Einwandrer besetzt haben. Die genannte Gesellschaft hat durch Vermittlung des französischen Gesandten eine Anweisung von 27000 türk. Pf. auf die Einnahmen der Leucht¬ feuer erhalten. Die russische Kriegsentschädigung war von Anfang an garantiert durch die Einnahmen in den Provinzen Adann, Castamuni, Koma und Sivas. Dazu kommen 55000 türk. Pf., an Rußland zu zahlen für Unterhaltung der Ge¬ fangnen. Die Banane Ottomane zahlte 1891 für Rechnung der Rückstände an Nußland 1018000 türk. Pf. Im Jahre 1899 wurden die Zehntabgaben in Brussa und Smyrna den Garantien hinzugefügt. Die Abgaben werden durch die Bauque Ottomane eingezogen. Das zwischen Rußland und der Türkei geschlossene Abkommen entbehrt jedoch in einzelnen Teilen der klaren Fassung! Rußland könnte daraus folgern, daß ihm das Recht der Kontrolle der Ein¬ nahmen und ihrer Verwendung in den genannten Provinzen zustehe. Der tüonsöil as 1s. vstts ist durch das Moühnrrem-Dekret mit dem Dienst der folgenden Anleihen betraut: 1. Prioritätsobligationen. Sie wurden 1881 geschaffen zur Bezahlung der Forderungen der Bankiers von Galata. Nominal¬ kapital 185681500 Franken, rückzahlbar durch Ziehung in 24^ Jahren. Sie wurden 1890 konvertiert in eine vierprozentige Anleihe von 195681000 Franken- 2. Anleihen von 1858 bis 1873: das verbleibende Kapital dieser Anleihen, einschließlich der während der Zahlnngseinstellung gezognen Obligationen, betrug Ende 1881: Anleihe 1858 3 684750 Pfd. Se. 1860 1644300 „ „ ' 1862 4915900 „ „ 1863/64 5107 500 „ „ V 1865 4084500 „ „ 1869 20 650000 „ „ 1872 4820200 „ „ 1873 27196 740 „ „ Allgemeine Schuld 87197 360 „ „ zusammen 159251250 Pfd. Se.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/606>, abgerufen am 01.09.2024.