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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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recht", das staatlicherseits -- namentlich besonders nachdrücklich kürzlich vom
bayrischen Finanzminister -- sür die Einzelstaaten als unbedingte Notwendig¬
keit gefordert worden ist. Man kann den Einzelstaaten nicht den Kern ihres
Finanzhoheitsrechts nehmen und ihnen die Schale davon lassen. Es ist ihnen
"aher auch nicht im mindesten zu verdenken, wenn sie gegen eine solche Reform
sich unbedingt ablehnend Verhalten."

Diese Sätze hatten Koppe veranlassen sollen, sein Buch mit den Worten
zu schließen: Ich habe zwar am Anfang anerkannt, daß zur Zeit "die Ver¬
sorgung des Reichs mit den Mitteln, deren es zur Erfüllung seiner verfassungs-
'uäßigeu Aufgaben bedarf, in Frage gestellt" ist, aber ich verzichte auf die
Heilung des Übels, um dem "föderalistischen Zuge" nicht entgegentreten zu
müssen. In der That, nicht nur der Ersatz der Matrikularbeiträgc, die jetzt
^'e einzigen anpassungsfähigen Einnahmen des Reiches sind, durch eine am
passungsfähige Neichssteuer muß sich bei solchen Grundsätzen als aussichtslos
erweisen, sondern -- was fast noch betrübender ist -- anch jede Reform der
Matriknlarbeiträge selbst wird dadurch unmöglich gemacht.

Es ist wieder ein großes Verdienst Ad. Wagners, in dieser Beziehung
^n Herren Partikularsten und ihren Gönnern die Wahrheit gesagt zu haben.
Wagner hat nie Vorliebe für die direkten Steuern gehabt, im Gegenteil; aber
^ sieht ein und spricht es aus, daß jetzt die Ausbildung der direkten Steuern
^ Deutschland im Vergleich mit der der indirekten zurückgeblieben ist oder
zurückzubleiben anfängt. Mau lese darüber seine Darstellung der Steuerver¬
hältnisse in den deutschen Einzelstaaten nach. Die Behauptung von der über-
'"ü'ßigen Anziehung der direkten Steuerschraube wird daun als Märchen er¬
nannt werden. Über die Reichsstcuern und ihren Zusammenhang mit dem Staats-
stwerwesen mögen hier im Anschluß um Wagners Ausführungen folgende Be¬
merkungen Platz finden. Nach 5? 70 der Reichsverfassung werden die Matrikular-
ntrüge auf die einzelnen Staaten "nach Maßgabe ihrer Bevölkerung," also nach
^' Kopfzahl umgelegt. Die Plumpheit und' Härte dieses Maßstabs liegt auf
Hand, fast ebenso wie die Ungerechtigkeit einer direkten Kopfsteuer. Wolle man
^ sagt Wagner -- für die Matritularbciträge einen ordentlichen Verteiluugs-
'uaßstab feststellen, so müsse man zuerst "eine ur ihren Grundzügen gleiche Var-
i^ssung der direkten Steuern, und zwar in der Form der allgemeinen Einkommen-
u>w der allgemeinen Vermögenssteuer haben." Auf Grund einer Veranlagung
^' ganzen Reichsbevölkerung danach könne man überhaupt erst feststellen, wie
Reh die relative Leistungsfähigkeit der Bevölkerung der Einzelstaaten zu einander
ehalte. Würeu die Einzelstaaten einigermaßen nach Volkszahl, Berufsarten,
^rtschaftlicher Entwicklung usw. homogen, so wäre ein solches Vorgehn vielleicht
"och entbehrlich. Bei der jetzigen Sachlage sei es durchaus geboten. "Ans
verfassungsmäßige Recht °zur Forderung von Matrikularbeiträgeu sollte
"erhaupt unter keinen Umständen vom Reich verzichtet werden, einerlei, ob
'ud wie weit man praktisch zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen Ein-
ahmen und Ausgaben im Neichshaushalt von diesem Rechte jeweilig Ge¬
such macht, denn in diesen: Rechte hat das Reich ein uuter unsern politischen
^rhältuissen gar nicht zu entbehrendes Pressionsmittel auf den Reichstag,


recht«, das staatlicherseits — namentlich besonders nachdrücklich kürzlich vom
bayrischen Finanzminister — sür die Einzelstaaten als unbedingte Notwendig¬
keit gefordert worden ist. Man kann den Einzelstaaten nicht den Kern ihres
Finanzhoheitsrechts nehmen und ihnen die Schale davon lassen. Es ist ihnen
"aher auch nicht im mindesten zu verdenken, wenn sie gegen eine solche Reform
sich unbedingt ablehnend Verhalten."

Diese Sätze hatten Koppe veranlassen sollen, sein Buch mit den Worten
zu schließen: Ich habe zwar am Anfang anerkannt, daß zur Zeit „die Ver¬
sorgung des Reichs mit den Mitteln, deren es zur Erfüllung seiner verfassungs-
'uäßigeu Aufgaben bedarf, in Frage gestellt" ist, aber ich verzichte auf die
Heilung des Übels, um dem „föderalistischen Zuge" nicht entgegentreten zu
müssen. In der That, nicht nur der Ersatz der Matrikularbeiträgc, die jetzt
^'e einzigen anpassungsfähigen Einnahmen des Reiches sind, durch eine am
passungsfähige Neichssteuer muß sich bei solchen Grundsätzen als aussichtslos
erweisen, sondern — was fast noch betrübender ist — anch jede Reform der
Matriknlarbeiträge selbst wird dadurch unmöglich gemacht.

Es ist wieder ein großes Verdienst Ad. Wagners, in dieser Beziehung
^n Herren Partikularsten und ihren Gönnern die Wahrheit gesagt zu haben.
Wagner hat nie Vorliebe für die direkten Steuern gehabt, im Gegenteil; aber
^ sieht ein und spricht es aus, daß jetzt die Ausbildung der direkten Steuern
^ Deutschland im Vergleich mit der der indirekten zurückgeblieben ist oder
zurückzubleiben anfängt. Mau lese darüber seine Darstellung der Steuerver¬
hältnisse in den deutschen Einzelstaaten nach. Die Behauptung von der über-
'"ü'ßigen Anziehung der direkten Steuerschraube wird daun als Märchen er¬
nannt werden. Über die Reichsstcuern und ihren Zusammenhang mit dem Staats-
stwerwesen mögen hier im Anschluß um Wagners Ausführungen folgende Be¬
merkungen Platz finden. Nach 5? 70 der Reichsverfassung werden die Matrikular-
ntrüge auf die einzelnen Staaten „nach Maßgabe ihrer Bevölkerung," also nach
^' Kopfzahl umgelegt. Die Plumpheit und' Härte dieses Maßstabs liegt auf
Hand, fast ebenso wie die Ungerechtigkeit einer direkten Kopfsteuer. Wolle man
^ sagt Wagner — für die Matritularbciträge einen ordentlichen Verteiluugs-
'uaßstab feststellen, so müsse man zuerst „eine ur ihren Grundzügen gleiche Var-
i^ssung der direkten Steuern, und zwar in der Form der allgemeinen Einkommen-
u>w der allgemeinen Vermögenssteuer haben." Auf Grund einer Veranlagung
^' ganzen Reichsbevölkerung danach könne man überhaupt erst feststellen, wie
Reh die relative Leistungsfähigkeit der Bevölkerung der Einzelstaaten zu einander
ehalte. Würeu die Einzelstaaten einigermaßen nach Volkszahl, Berufsarten,
^rtschaftlicher Entwicklung usw. homogen, so wäre ein solches Vorgehn vielleicht
"och entbehrlich. Bei der jetzigen Sachlage sei es durchaus geboten. „Ans
verfassungsmäßige Recht °zur Forderung von Matrikularbeiträgeu sollte
"erhaupt unter keinen Umständen vom Reich verzichtet werden, einerlei, ob
'ud wie weit man praktisch zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen Ein-
ahmen und Ausgaben im Neichshaushalt von diesem Rechte jeweilig Ge¬
such macht, denn in diesen: Rechte hat das Reich ein uuter unsern politischen
^rhältuissen gar nicht zu entbehrendes Pressionsmittel auf den Reichstag,


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[0469] recht«, das staatlicherseits — namentlich besonders nachdrücklich kürzlich vom bayrischen Finanzminister — sür die Einzelstaaten als unbedingte Notwendig¬ keit gefordert worden ist. Man kann den Einzelstaaten nicht den Kern ihres Finanzhoheitsrechts nehmen und ihnen die Schale davon lassen. Es ist ihnen "aher auch nicht im mindesten zu verdenken, wenn sie gegen eine solche Reform sich unbedingt ablehnend Verhalten." Diese Sätze hatten Koppe veranlassen sollen, sein Buch mit den Worten zu schließen: Ich habe zwar am Anfang anerkannt, daß zur Zeit „die Ver¬ sorgung des Reichs mit den Mitteln, deren es zur Erfüllung seiner verfassungs- 'uäßigeu Aufgaben bedarf, in Frage gestellt" ist, aber ich verzichte auf die Heilung des Übels, um dem „föderalistischen Zuge" nicht entgegentreten zu müssen. In der That, nicht nur der Ersatz der Matrikularbeiträgc, die jetzt ^'e einzigen anpassungsfähigen Einnahmen des Reiches sind, durch eine am passungsfähige Neichssteuer muß sich bei solchen Grundsätzen als aussichtslos erweisen, sondern — was fast noch betrübender ist — anch jede Reform der Matriknlarbeiträge selbst wird dadurch unmöglich gemacht. Es ist wieder ein großes Verdienst Ad. Wagners, in dieser Beziehung ^n Herren Partikularsten und ihren Gönnern die Wahrheit gesagt zu haben. Wagner hat nie Vorliebe für die direkten Steuern gehabt, im Gegenteil; aber ^ sieht ein und spricht es aus, daß jetzt die Ausbildung der direkten Steuern ^ Deutschland im Vergleich mit der der indirekten zurückgeblieben ist oder zurückzubleiben anfängt. Mau lese darüber seine Darstellung der Steuerver¬ hältnisse in den deutschen Einzelstaaten nach. Die Behauptung von der über- '"ü'ßigen Anziehung der direkten Steuerschraube wird daun als Märchen er¬ nannt werden. Über die Reichsstcuern und ihren Zusammenhang mit dem Staats- stwerwesen mögen hier im Anschluß um Wagners Ausführungen folgende Be¬ merkungen Platz finden. Nach 5? 70 der Reichsverfassung werden die Matrikular- ntrüge auf die einzelnen Staaten „nach Maßgabe ihrer Bevölkerung," also nach ^' Kopfzahl umgelegt. Die Plumpheit und' Härte dieses Maßstabs liegt auf Hand, fast ebenso wie die Ungerechtigkeit einer direkten Kopfsteuer. Wolle man ^ sagt Wagner — für die Matritularbciträge einen ordentlichen Verteiluugs- 'uaßstab feststellen, so müsse man zuerst „eine ur ihren Grundzügen gleiche Var- i^ssung der direkten Steuern, und zwar in der Form der allgemeinen Einkommen- u>w der allgemeinen Vermögenssteuer haben." Auf Grund einer Veranlagung ^' ganzen Reichsbevölkerung danach könne man überhaupt erst feststellen, wie Reh die relative Leistungsfähigkeit der Bevölkerung der Einzelstaaten zu einander ehalte. Würeu die Einzelstaaten einigermaßen nach Volkszahl, Berufsarten, ^rtschaftlicher Entwicklung usw. homogen, so wäre ein solches Vorgehn vielleicht "och entbehrlich. Bei der jetzigen Sachlage sei es durchaus geboten. „Ans verfassungsmäßige Recht °zur Forderung von Matrikularbeiträgeu sollte "erhaupt unter keinen Umständen vom Reich verzichtet werden, einerlei, ob 'ud wie weit man praktisch zur Herstellung des Gleichgewichts zwischen Ein- ahmen und Ausgaben im Neichshaushalt von diesem Rechte jeweilig Ge¬ such macht, denn in diesen: Rechte hat das Reich ein uuter unsern politischen ^rhältuissen gar nicht zu entbehrendes Pressionsmittel auf den Reichstag,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/469>, abgerufen am 01.09.2024.