Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.Rlnchsfinanzen und Partikularismus Ausgaben festsetzen, welche durch die zur ausschließlichen Verfügung des Reichs Das Recht des Reichs, die Einzelstaaten zur Deckung des sogenannten Die Frage, ob das Reich die Fehlbeträge durch eigne Anleihen und eigne Rlnchsfinanzen und Partikularismus Ausgaben festsetzen, welche durch die zur ausschließlichen Verfügung des Reichs Das Recht des Reichs, die Einzelstaaten zur Deckung des sogenannten Die Frage, ob das Reich die Fehlbeträge durch eigne Anleihen und eigne <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0464" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/239252"/> <fw type="header" place="top"> Rlnchsfinanzen und Partikularismus</fw><lb/> <p xml:id="ID_2291" prev="#ID_2290"> Ausgaben festsetzen, welche durch die zur ausschließlichen Verfügung des Reichs<lb/> stehenden Einnahmequellen keine Deckung finden; vielmehr wird die Aufbrin¬<lb/> gung der erforderlichen Mittel den Einzelstaaten auferlegt und ihnen die Sorge<lb/> überlassen, wie sie dieser Verpflichtung mit den ihnen noch verblichnen Ein¬<lb/> nahmequellen genügen. Sind sie dazu außer stände, so müssen die Einzel¬<lb/> staaten Anleihen aufnehmen, um die finanziellen Bedürfnisse des Reichs zu<lb/> befriedigen."</p><lb/> <p xml:id="ID_2292"> Das Recht des Reichs, die Einzelstaaten zur Deckung des sogenannten<lb/> Defizits in Anspruch zu nehme», steht also fest. Aber das Reich braucht nicht<lb/> bei jedem Defizit davon Gebrauch zu macheu. Es kann (nach Laband) z. B.<lb/> die Deckung durch Einführung einer Steuer, oder durch Aufnahme einer<lb/> Anleihe, oder durch Übertragung des Defizits in deu Etat des folgenden<lb/> Jahrs beschließen. Der zuletzt genannte Ausweg verbietet sich deu heute zu<lb/> beklagenden Fehlbeträgen der Neichsfinanzwirtschaft gegenüber von selbst. Schon<lb/> jeder Versuch wäre lächerlich. Von der Deckung durch eine Ncichscmleihe<lb/> wird gesprochen, und ebenso ist man, so unter andern Dr. Köppe, auch schon<lb/> wieder auf der Suche nach neuen — und zwar indirekten — Reichssteucrn,<lb/> obwohl nach der Versicherung des Neichsschatzsekretürs, die dnrch vielfache<lb/> Erfahrungen bestätigt erscheint, dieses „Steuerterrain abgegrast" ist. Von<lb/> amtlicher Stelle ist unsers Wissens noch nichts darüber verlautet, wie man<lb/> die Deckung der Fehlbeträge herbeiführe» will. Der Reichsschatzsekretär hat<lb/> allerdings den Zeutrumsantrag, die etwaigen Mehrerträge der Getreidezölle<lb/> nach Inkrafttreten des neuen Zolltarifs für neue Arbeiterversicheruugszweige<lb/> zu verwenden, durch deu Hinweis auf das vorhandue große und die drohenden<lb/> noch größern Defizits beantwortet, aber er wird Wohl selbst am besten wissen,<lb/> daß diese Mehreinnahme nicht sicher ist, oder daß, wenn sie sicher wäre, sie<lb/> nicht einmal zur Defizitdeckung ausreichen, geschweige denn den wachsenden<lb/> Ausgaben genügen würde. Die Mehrerträge aus dem neuen Zolltarif könnten<lb/> nur zum Norwand für ein weiteres Fortwursteln genommen werden, dessen<lb/> UnVerantwortlichkeit bei dem heutigen Stande der Reichsfinanzen ans der Hand<lb/> liegt und nur entschuldigt werden könnte, wenn die kompetenten Organe des<lb/> Reichs — Bundesrat und Reichstag — wieder ans partikularistischen Rück¬<lb/> sichten die Neichsfinanzverwaltnng zu solchen UnVerantwortlichkeiten zwängen-<lb/> Der neue Zolltarifentwurf trägt deu Schlitzzollcharakter noch ausgesprochner<lb/> als der geltende Tarif. Erreicht er den Schutzzweck, so ist er als Finanzzoll¬<lb/> tarif unbrauchbar. Jede auf ihm beruhende Reichsfiuanzpvlitik hätte auf Sand<lb/> gebaut. Zur Grundlage für eine Neichsfinanzreform, ja nur für ein über eimge<lb/> Jahre hinweghelfendes Fortwursteln, wäre der erhoffte Mehrertrag aus dem<lb/> neuen Tarif fast noch weniger zu brauchen als zur Grundlage neuer Arbeiter¬<lb/> versicheruugszweige. Immerhin wäre die Beschlagnahme der Mehrerträge für<lb/> den letztgenannten Zweck angesichts der akuten Krisis des Reichsfiuanzwesens<lb/> Heller Unsinn, und der Neichsschatzsekretär hatte Recht, das anzudeuten. Weiter<lb/> hat er auch nichts gethan.</p><lb/> <p xml:id="ID_2293" next="#ID_2294"> Die Frage, ob das Reich die Fehlbeträge durch eigne Anleihen und eigne<lb/> neue Steuern zu decken suchen, oder ob es von den Einzelstaaten nachträgliche</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0464]
Rlnchsfinanzen und Partikularismus
Ausgaben festsetzen, welche durch die zur ausschließlichen Verfügung des Reichs
stehenden Einnahmequellen keine Deckung finden; vielmehr wird die Aufbrin¬
gung der erforderlichen Mittel den Einzelstaaten auferlegt und ihnen die Sorge
überlassen, wie sie dieser Verpflichtung mit den ihnen noch verblichnen Ein¬
nahmequellen genügen. Sind sie dazu außer stände, so müssen die Einzel¬
staaten Anleihen aufnehmen, um die finanziellen Bedürfnisse des Reichs zu
befriedigen."
Das Recht des Reichs, die Einzelstaaten zur Deckung des sogenannten
Defizits in Anspruch zu nehme», steht also fest. Aber das Reich braucht nicht
bei jedem Defizit davon Gebrauch zu macheu. Es kann (nach Laband) z. B.
die Deckung durch Einführung einer Steuer, oder durch Aufnahme einer
Anleihe, oder durch Übertragung des Defizits in deu Etat des folgenden
Jahrs beschließen. Der zuletzt genannte Ausweg verbietet sich deu heute zu
beklagenden Fehlbeträgen der Neichsfinanzwirtschaft gegenüber von selbst. Schon
jeder Versuch wäre lächerlich. Von der Deckung durch eine Ncichscmleihe
wird gesprochen, und ebenso ist man, so unter andern Dr. Köppe, auch schon
wieder auf der Suche nach neuen — und zwar indirekten — Reichssteucrn,
obwohl nach der Versicherung des Neichsschatzsekretürs, die dnrch vielfache
Erfahrungen bestätigt erscheint, dieses „Steuerterrain abgegrast" ist. Von
amtlicher Stelle ist unsers Wissens noch nichts darüber verlautet, wie man
die Deckung der Fehlbeträge herbeiführe» will. Der Reichsschatzsekretär hat
allerdings den Zeutrumsantrag, die etwaigen Mehrerträge der Getreidezölle
nach Inkrafttreten des neuen Zolltarifs für neue Arbeiterversicheruugszweige
zu verwenden, durch deu Hinweis auf das vorhandue große und die drohenden
noch größern Defizits beantwortet, aber er wird Wohl selbst am besten wissen,
daß diese Mehreinnahme nicht sicher ist, oder daß, wenn sie sicher wäre, sie
nicht einmal zur Defizitdeckung ausreichen, geschweige denn den wachsenden
Ausgaben genügen würde. Die Mehrerträge aus dem neuen Zolltarif könnten
nur zum Norwand für ein weiteres Fortwursteln genommen werden, dessen
UnVerantwortlichkeit bei dem heutigen Stande der Reichsfinanzen ans der Hand
liegt und nur entschuldigt werden könnte, wenn die kompetenten Organe des
Reichs — Bundesrat und Reichstag — wieder ans partikularistischen Rück¬
sichten die Neichsfinanzverwaltnng zu solchen UnVerantwortlichkeiten zwängen-
Der neue Zolltarifentwurf trägt deu Schlitzzollcharakter noch ausgesprochner
als der geltende Tarif. Erreicht er den Schutzzweck, so ist er als Finanzzoll¬
tarif unbrauchbar. Jede auf ihm beruhende Reichsfiuanzpvlitik hätte auf Sand
gebaut. Zur Grundlage für eine Neichsfinanzreform, ja nur für ein über eimge
Jahre hinweghelfendes Fortwursteln, wäre der erhoffte Mehrertrag aus dem
neuen Tarif fast noch weniger zu brauchen als zur Grundlage neuer Arbeiter¬
versicheruugszweige. Immerhin wäre die Beschlagnahme der Mehrerträge für
den letztgenannten Zweck angesichts der akuten Krisis des Reichsfiuanzwesens
Heller Unsinn, und der Neichsschatzsekretär hatte Recht, das anzudeuten. Weiter
hat er auch nichts gethan.
Die Frage, ob das Reich die Fehlbeträge durch eigne Anleihen und eigne
neue Steuern zu decken suchen, oder ob es von den Einzelstaaten nachträgliche
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