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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Reichsfiuanzen und paitikularismus

habe den Widerstand gegen die Einführung direkter Reichsstenern, wenn mögliche
noch unüberwindlicher gemacht. Aber Recht hat er sicher nicht, wenn er diesen
"föderalistischen" Zug selbst sür berechtigt ansieht und die Heilung der Neichs-
finanznot damit versuchen will, daß nun, sich ihm ganz unterwirft. Nicht nur
der Einführung direkter Reichssteuern, sondern jeder wirklichen Reichsfinanz-
reform hat dieser "föderalistische" Zug seit dreißig Jahren Widerstand geleistet,
und er wird jetzt vollends Widerstand leisten, wenn ihm nicht endlich der im
Wesen des Reichs begründete und deshalb für den gedeihlichen Bestand des
Reiches ganz unentbehrliche ..unitarische" Zug Einhalt gebietet. Nichts lehrt
so schlagend, wie die Geschichte des Reichsfinanzwesens, daß dem Partikularismus
w den Einzelstaaten viel zu viel Rücksichten ans Kosten des Reichs erwiesen
worden sind. Nicht nur das gute Recht der Einzelstaaten unangetastet zu
erhalten ist Zweck und Ziel dieses Partikularismus gewesen, sondern von An¬
fang an hat" er jede Schwierigkeit, die die Reichspolitik, jede der vielen Lücken
und Unklarheiten, die die Reichsverfassung bot, dazu benutzt, die Rechte des
Reichs zu kranken, seine Macht zu schwachen, sein Fertigwcrden hinauszuschieben,
wo nur es sich mit der verfassungsmäßigen "Reichstreue," auf die er natürlich
Wert legte, machen ließ. Und dieser "föderalistische" Zug ist so sehr in Mode
gekommen, daß seine Vertreter es jetzt wagen können, jede bescheidne, unabweis¬
bar werdende verfassungsmäßige Wahrung der Neichsinteressen gegenüber dem
behaupteten "unbeschränkten finanziellen Selbstbestimmungsrecht" der Einzel-
staate" als Übermaß "unitarischer" Begehrlichkeit zu verschreien und den kritik-
l"sen Massen wohl gar die Absicht und die Gefahr eines unumschränkten Kaisers
^wu Deutschland vorzureden. Die Reichssinanzreform ist ihrem Sinne und
Wesen nach eine militärische Aufgabe wie die Reichsgründung selbst, und wer
^r Losung dieser Aufgabe in der föderalistischen Strömung zusteuern Null,
der wird die Neichsfinanzen mir in peju8 reformieren. In einer Zeit, wo
sich der Partikularismus dank seiner klugen Ausnutzung der Schwächen des
Reichs zu eiuer Macht emporgearbeitet hat, die es nur zu oft als Gebot
slaatsmünuischer Klugheit erscheinen läßt, ihm um den Bart zu gehn, wird
wan es vielleicht nnstaatsmmmisch finden, gegen ihn zu den Waffen zu rufen.
Aber der Kampf um die Reichsfinanzreform, dem nicht mehr auszuweichen ist,
wird wohl viele eines bessern belehren. Insofern darf man vom Defizit im
Reichsctat eine gute Wirkung erwarte".

Wer sich mit Fragen wie die Reichssinanzreform beschäftigt, wird sich
w'mer gegenwärtig halten müssen, daß schon bei der Begründung des Deutschen
Reichs, sowohl bei den grundlegenden völkerrechtlichen Verträgen, wie auch
bei dem Entwurf der Reichsverfassung die zentrifugalen Elemente einen sehr
großen Einfluß ausgeübt und so dein Reich und seinen einzelnen Institutionen
den uuitarischeu Charakter in einem Grade vorzuenthalten vermocht haben, der
durch allen juristischen Scharfsinn von Staatsrechtslehrern nicht wegintcrpretiert
und -gedeutet werden kann. Vielleicht wird das neue Werk von Ottokar Lorenz
über die Gründung des Reichs und Kaiser Wilhelm I., dessen Kritik vom
historischen Standpunkt nicht meine Sache ist, die heilsame Wirkung haben,
do jüngere Generation über die beklagenswerte Verfassungsmäßigkeit des


Reichsfiuanzen und paitikularismus

habe den Widerstand gegen die Einführung direkter Reichsstenern, wenn mögliche
noch unüberwindlicher gemacht. Aber Recht hat er sicher nicht, wenn er diesen
„föderalistischen" Zug selbst sür berechtigt ansieht und die Heilung der Neichs-
finanznot damit versuchen will, daß nun, sich ihm ganz unterwirft. Nicht nur
der Einführung direkter Reichssteuern, sondern jeder wirklichen Reichsfinanz-
reform hat dieser „föderalistische" Zug seit dreißig Jahren Widerstand geleistet,
und er wird jetzt vollends Widerstand leisten, wenn ihm nicht endlich der im
Wesen des Reichs begründete und deshalb für den gedeihlichen Bestand des
Reiches ganz unentbehrliche ..unitarische" Zug Einhalt gebietet. Nichts lehrt
so schlagend, wie die Geschichte des Reichsfinanzwesens, daß dem Partikularismus
w den Einzelstaaten viel zu viel Rücksichten ans Kosten des Reichs erwiesen
worden sind. Nicht nur das gute Recht der Einzelstaaten unangetastet zu
erhalten ist Zweck und Ziel dieses Partikularismus gewesen, sondern von An¬
fang an hat" er jede Schwierigkeit, die die Reichspolitik, jede der vielen Lücken
und Unklarheiten, die die Reichsverfassung bot, dazu benutzt, die Rechte des
Reichs zu kranken, seine Macht zu schwachen, sein Fertigwcrden hinauszuschieben,
wo nur es sich mit der verfassungsmäßigen „Reichstreue," auf die er natürlich
Wert legte, machen ließ. Und dieser „föderalistische" Zug ist so sehr in Mode
gekommen, daß seine Vertreter es jetzt wagen können, jede bescheidne, unabweis¬
bar werdende verfassungsmäßige Wahrung der Neichsinteressen gegenüber dem
behaupteten „unbeschränkten finanziellen Selbstbestimmungsrecht" der Einzel-
staate» als Übermaß „unitarischer" Begehrlichkeit zu verschreien und den kritik-
l"sen Massen wohl gar die Absicht und die Gefahr eines unumschränkten Kaisers
^wu Deutschland vorzureden. Die Reichssinanzreform ist ihrem Sinne und
Wesen nach eine militärische Aufgabe wie die Reichsgründung selbst, und wer
^r Losung dieser Aufgabe in der föderalistischen Strömung zusteuern Null,
der wird die Neichsfinanzen mir in peju8 reformieren. In einer Zeit, wo
sich der Partikularismus dank seiner klugen Ausnutzung der Schwächen des
Reichs zu eiuer Macht emporgearbeitet hat, die es nur zu oft als Gebot
slaatsmünuischer Klugheit erscheinen läßt, ihm um den Bart zu gehn, wird
wan es vielleicht nnstaatsmmmisch finden, gegen ihn zu den Waffen zu rufen.
Aber der Kampf um die Reichsfinanzreform, dem nicht mehr auszuweichen ist,
wird wohl viele eines bessern belehren. Insofern darf man vom Defizit im
Reichsctat eine gute Wirkung erwarte».

Wer sich mit Fragen wie die Reichssinanzreform beschäftigt, wird sich
w'mer gegenwärtig halten müssen, daß schon bei der Begründung des Deutschen
Reichs, sowohl bei den grundlegenden völkerrechtlichen Verträgen, wie auch
bei dem Entwurf der Reichsverfassung die zentrifugalen Elemente einen sehr
großen Einfluß ausgeübt und so dein Reich und seinen einzelnen Institutionen
den uuitarischeu Charakter in einem Grade vorzuenthalten vermocht haben, der
durch allen juristischen Scharfsinn von Staatsrechtslehrern nicht wegintcrpretiert
und -gedeutet werden kann. Vielleicht wird das neue Werk von Ottokar Lorenz
über die Gründung des Reichs und Kaiser Wilhelm I., dessen Kritik vom
historischen Standpunkt nicht meine Sache ist, die heilsame Wirkung haben,
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/461>, abgerufen am 01.09.2024.