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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Russische Kultur

des Reiches bisher immer noch die Möglichkeit offen gehalten hat, nach Osten
hin auszuweichen, ohne das Vaterland zu verlassen. Die Negierung suchte
der Flucht dadurch vorzubeugen, daß nicht allein die Rückkehr aus der Stadt
aufs Land, sondern auch die Übersiedlung aus einer Stadt in die andre ver¬
boten und jedermann an seinen Wohnort, an sein Gewerbe gebunden wurde.
So schuf man zwangsweise einen Stand von Stadtbürgern, von Kaufleuten
und Gewerbetreibenden. Diese wurden als Dienstleute des Zaren angesehen;
aller Dienst bestand darin, daß sie höhere Steuern zahlten als die Bauern,
und den Kaufleuten wurde noch der zweite sehr beschwerliche Dienst auferlegt,
die Steuern einzuziehn. Ans diesem Dienst entwickelte sich die städtische Selbst¬
verwaltung, da die Regierung fand, daß die Wojewoden, die bis dahin das
Geschäft der Steuereinziehung geleitet und sich dabei bereichert hatten, über¬
flüssig seien und selbstgewählte Vertreter der Kaufmannschaft die Arbeit wohl¬
feiler machen würden. Die Kaufleute waren nicht sehr entzückt von der Ehre,
die man ihnen erwies, denn ihre Selbstverwaltung beschränkte sich darauf, daß
sie Steuern, zu deren Einführung sie nicht mitgewirkt hatten, repartieren und
eintreiben und sie teils an die Staatskasse abführen, teils auf Zwecke ver¬
wenden mußten, über die sie uicht zu bestimmen hatten. Übrigens gewährte
ihnen ihr Stand nicht einmal Rechtsschutz vor deu Gewaltthaten des Adels,
geschweige denn Privilegien. So kümmerten sie sich denn auch so wenig wie
möglich um ihre kommunalen Obliegenheiten: die Wähler wählten nicht, der
Rat versammelte sich nicht, und der geschäftsführende Ausschuß war nichts
als eine Negierungstanzlei. Das blieb so bis zu der Städteordnung von 1870,
über die Milukow nicht berichtet. Sie hat die Befugnisse der Kommune er¬
weitert und wird die Entfaltung eines wirklichen kommunalen Lebens er¬
möglichen, für das zuletzt auch einiges Material vorhanden ist. Denn die von
der Regierung importierte Industrie hat nicht allein Reichtum, sondern auch
Intelligenz unter den Kaufleuten und Gewerbetreibenden verbreitet, die reichen
Bürgerlichen kaufen Adelsgüter, und aus den Kaufleuten, Fabrikanten, Litteraten
und den Edelleuten, die ihre Güter verkauft haben und in die Stadt gezogen
sind, erwächst jetzt ein wirklicher dritter Stand.

Bauern brauchte die Regierung nicht zu schaffen, denn fast das ganze
Volk bestand aus solchen; sie machten vor zweihundert Jahren 97 und machen
heute noch 80 Prozent der Bevölkerung aus. Aber der Bauernstand ist
gleich den übrigen Ständen ein Kunstprodukt. Die bäuerliche Organisation,
die Landgemeinde, ist von der Regierung geschaffen worden, und zwar gleich
allen andern Organisationen und vor diesen zum Zweck der Steuererhebung-
Die russische Landgemeinde ist Steuergemeinde, "Lastgemeinde," sonst nichts,
und die Negierung, so weit sie sich auf den Bauern bezieht, ist jahrhunderte¬
lang eine Jagd auf wilde Gänse gewesen. Alle Regierungsinaßregeln hatten
nur den Zweck, der entlaufenden Steuerpflichtigen habhaft zu werden und sie
an deu Boden zu fesseln. Die Gutsbauern wurden ganz und gar den Guts-
herren preisgegeben und zu Leibeignen gemacht. Die Freibauer" im Norden
aber, wo es wenig große Güter gab, und die zur Landesverteidigung an¬
gesiedelten Kolonisten des Südens wurden in Staatssklaven verwandelt.


Russische Kultur

des Reiches bisher immer noch die Möglichkeit offen gehalten hat, nach Osten
hin auszuweichen, ohne das Vaterland zu verlassen. Die Negierung suchte
der Flucht dadurch vorzubeugen, daß nicht allein die Rückkehr aus der Stadt
aufs Land, sondern auch die Übersiedlung aus einer Stadt in die andre ver¬
boten und jedermann an seinen Wohnort, an sein Gewerbe gebunden wurde.
So schuf man zwangsweise einen Stand von Stadtbürgern, von Kaufleuten
und Gewerbetreibenden. Diese wurden als Dienstleute des Zaren angesehen;
aller Dienst bestand darin, daß sie höhere Steuern zahlten als die Bauern,
und den Kaufleuten wurde noch der zweite sehr beschwerliche Dienst auferlegt,
die Steuern einzuziehn. Ans diesem Dienst entwickelte sich die städtische Selbst¬
verwaltung, da die Regierung fand, daß die Wojewoden, die bis dahin das
Geschäft der Steuereinziehung geleitet und sich dabei bereichert hatten, über¬
flüssig seien und selbstgewählte Vertreter der Kaufmannschaft die Arbeit wohl¬
feiler machen würden. Die Kaufleute waren nicht sehr entzückt von der Ehre,
die man ihnen erwies, denn ihre Selbstverwaltung beschränkte sich darauf, daß
sie Steuern, zu deren Einführung sie nicht mitgewirkt hatten, repartieren und
eintreiben und sie teils an die Staatskasse abführen, teils auf Zwecke ver¬
wenden mußten, über die sie uicht zu bestimmen hatten. Übrigens gewährte
ihnen ihr Stand nicht einmal Rechtsschutz vor deu Gewaltthaten des Adels,
geschweige denn Privilegien. So kümmerten sie sich denn auch so wenig wie
möglich um ihre kommunalen Obliegenheiten: die Wähler wählten nicht, der
Rat versammelte sich nicht, und der geschäftsführende Ausschuß war nichts
als eine Negierungstanzlei. Das blieb so bis zu der Städteordnung von 1870,
über die Milukow nicht berichtet. Sie hat die Befugnisse der Kommune er¬
weitert und wird die Entfaltung eines wirklichen kommunalen Lebens er¬
möglichen, für das zuletzt auch einiges Material vorhanden ist. Denn die von
der Regierung importierte Industrie hat nicht allein Reichtum, sondern auch
Intelligenz unter den Kaufleuten und Gewerbetreibenden verbreitet, die reichen
Bürgerlichen kaufen Adelsgüter, und aus den Kaufleuten, Fabrikanten, Litteraten
und den Edelleuten, die ihre Güter verkauft haben und in die Stadt gezogen
sind, erwächst jetzt ein wirklicher dritter Stand.

Bauern brauchte die Regierung nicht zu schaffen, denn fast das ganze
Volk bestand aus solchen; sie machten vor zweihundert Jahren 97 und machen
heute noch 80 Prozent der Bevölkerung aus. Aber der Bauernstand ist
gleich den übrigen Ständen ein Kunstprodukt. Die bäuerliche Organisation,
die Landgemeinde, ist von der Regierung geschaffen worden, und zwar gleich
allen andern Organisationen und vor diesen zum Zweck der Steuererhebung-
Die russische Landgemeinde ist Steuergemeinde, „Lastgemeinde," sonst nichts,
und die Negierung, so weit sie sich auf den Bauern bezieht, ist jahrhunderte¬
lang eine Jagd auf wilde Gänse gewesen. Alle Regierungsinaßregeln hatten
nur den Zweck, der entlaufenden Steuerpflichtigen habhaft zu werden und sie
an deu Boden zu fesseln. Die Gutsbauern wurden ganz und gar den Guts-
herren preisgegeben und zu Leibeignen gemacht. Die Freibauer» im Norden
aber, wo es wenig große Güter gab, und die zur Landesverteidigung an¬
gesiedelten Kolonisten des Südens wurden in Staatssklaven verwandelt.


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[0306] Russische Kultur des Reiches bisher immer noch die Möglichkeit offen gehalten hat, nach Osten hin auszuweichen, ohne das Vaterland zu verlassen. Die Negierung suchte der Flucht dadurch vorzubeugen, daß nicht allein die Rückkehr aus der Stadt aufs Land, sondern auch die Übersiedlung aus einer Stadt in die andre ver¬ boten und jedermann an seinen Wohnort, an sein Gewerbe gebunden wurde. So schuf man zwangsweise einen Stand von Stadtbürgern, von Kaufleuten und Gewerbetreibenden. Diese wurden als Dienstleute des Zaren angesehen; aller Dienst bestand darin, daß sie höhere Steuern zahlten als die Bauern, und den Kaufleuten wurde noch der zweite sehr beschwerliche Dienst auferlegt, die Steuern einzuziehn. Ans diesem Dienst entwickelte sich die städtische Selbst¬ verwaltung, da die Regierung fand, daß die Wojewoden, die bis dahin das Geschäft der Steuereinziehung geleitet und sich dabei bereichert hatten, über¬ flüssig seien und selbstgewählte Vertreter der Kaufmannschaft die Arbeit wohl¬ feiler machen würden. Die Kaufleute waren nicht sehr entzückt von der Ehre, die man ihnen erwies, denn ihre Selbstverwaltung beschränkte sich darauf, daß sie Steuern, zu deren Einführung sie nicht mitgewirkt hatten, repartieren und eintreiben und sie teils an die Staatskasse abführen, teils auf Zwecke ver¬ wenden mußten, über die sie uicht zu bestimmen hatten. Übrigens gewährte ihnen ihr Stand nicht einmal Rechtsschutz vor deu Gewaltthaten des Adels, geschweige denn Privilegien. So kümmerten sie sich denn auch so wenig wie möglich um ihre kommunalen Obliegenheiten: die Wähler wählten nicht, der Rat versammelte sich nicht, und der geschäftsführende Ausschuß war nichts als eine Negierungstanzlei. Das blieb so bis zu der Städteordnung von 1870, über die Milukow nicht berichtet. Sie hat die Befugnisse der Kommune er¬ weitert und wird die Entfaltung eines wirklichen kommunalen Lebens er¬ möglichen, für das zuletzt auch einiges Material vorhanden ist. Denn die von der Regierung importierte Industrie hat nicht allein Reichtum, sondern auch Intelligenz unter den Kaufleuten und Gewerbetreibenden verbreitet, die reichen Bürgerlichen kaufen Adelsgüter, und aus den Kaufleuten, Fabrikanten, Litteraten und den Edelleuten, die ihre Güter verkauft haben und in die Stadt gezogen sind, erwächst jetzt ein wirklicher dritter Stand. Bauern brauchte die Regierung nicht zu schaffen, denn fast das ganze Volk bestand aus solchen; sie machten vor zweihundert Jahren 97 und machen heute noch 80 Prozent der Bevölkerung aus. Aber der Bauernstand ist gleich den übrigen Ständen ein Kunstprodukt. Die bäuerliche Organisation, die Landgemeinde, ist von der Regierung geschaffen worden, und zwar gleich allen andern Organisationen und vor diesen zum Zweck der Steuererhebung- Die russische Landgemeinde ist Steuergemeinde, „Lastgemeinde," sonst nichts, und die Negierung, so weit sie sich auf den Bauern bezieht, ist jahrhunderte¬ lang eine Jagd auf wilde Gänse gewesen. Alle Regierungsinaßregeln hatten nur den Zweck, der entlaufenden Steuerpflichtigen habhaft zu werden und sie an deu Boden zu fesseln. Die Gutsbauern wurden ganz und gar den Guts- herren preisgegeben und zu Leibeignen gemacht. Die Freibauer» im Norden aber, wo es wenig große Güter gab, und die zur Landesverteidigung an¬ gesiedelten Kolonisten des Südens wurden in Staatssklaven verwandelt.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/306>, abgerufen am 01.09.2024.