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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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thut man gut, die Bekanntschaft eines Advokaten zu suchen; denn die Sitznngs-
räume sind fast immer so überfüllt, daß man kaum etwas sehen und hören
kann, wenn einem nicht ein inaitrs, so ist der Titel des französischen Ad¬
vokaten, zu einem guten Platz ans den Bänken der Advokaten verhilft. Die
dichtgedrängte Menge besteht zum großen Teil aus Zuschauern, Denn der
Franzose nimmt ein lebhaftes Interesse um der Rechtspflege. Diesem Bedürfnis
entsprechend bringen die Zeitungen nicht nur ihre täglichen, etwas romantisch
ausgeschmückte" Berichte aus dem Palais de Justice, sondern auch Artikel über
den Vorsitzenden des Gerichts, den Staatsanwalt oder den Untersuchungsrichter,
Auch das Publikum der Cafes-Concerts und namentlich der Sommertheater
in den Provinzstädten liebt Gerichtsszenen auf der Bühne, besonders solche
Pikanter Art, und ergötzt sich an der karikierter Zeichnung der Richter. Leider
begnügt man sich nicht immer mit einem platonischen Interesse für die Rechts¬
pflege; die Presse greift bei auffallenden Verbrechen sogar oft in den Gang
der Untersuchung ein. Das Bedürfnis des Publikums unes neuen Mitteilungen
veranlaßt die Zeitungen, den Gang der Untersuchung beständig zu veröffent¬
lichen und häufig selbst eine private Untersuchung mit Zengeuvernehmuugeu usw.
zu führe". Ähnliches haben wir ja auch bei uns im Konitzer Prozesse erlebt,
aber die französische Presse z. B. im Humbert-Crawford-Prozeß hat denn doch
noch bei weitem die deutsche übertroffen. Insbesondre entfaltete der Matin
eine rege Thätigkeit, und sein Berichterstatter Mouton geriet dabei mit dem
Untersuchungsrichter Leydet hart aneinander. In der That hat eine solche
Einmischung der Presse seine großen Gefahren, denn die ständigen Veröffent-
lichungen über die Schritte, die unternommen sind, des flüchtigen Verbrechers
habhaft zu werden, dienen diesem oft dazu, sich der Verhaftung zu entziehn.
Ebenso gefährlich ist die private Vernehmung von Zeugen, namentlich wenn
Parteiinteressen in Frage stehn. Denn der Zeuge wird dadurch oft nach eiuer
bestimmten Richtung hin beeinflußt und verliert seine Unbefangenheit.

Dem lebhaften Interesse der Franzosen an der Rechtspflege und ihrem
Sinn für Formen entspricht es, daß sich die französische Justiz mit mehr Glanz
und Feierlichkeit umgiebt als die unsre. Die Justizpaläste sind meist sehr
stattliche Gebände und oft von großer künstlerischer Schönheit, wie z. B. das be¬
rühmte Palais de Justice in Rouen. In den Sitzungen selbst dient eine große
Anzahl uniformierter Gardiens zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des
richterlichen Ansehens, Wirkungsvoll ist das Erscheinen des Gerichtshofs, den
ein Diener mit lauter Stimme: oour! ankündigt, und der von Anwälten,
Parteien und Publikum durch Erheben von den Sitzen feierlich begrüßt wird.
Die Hauptaufmerksamkeit richtet sich immer auf die Plaidoycrs der Anwälte,
und ohne deren schwungvolle, formvollendete Reden ist keine französische Ge¬
richtssitzung denkbar. Es ist in der That ein Genuß, ihnen zuzuhören. Aller¬
dings vermißte ich oft die juristische Schärfe, denn häufig reden sie nicht von
der That, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, sondern von seiner
schmerzgebengten alten Mutter oder seiner trostlosen jungen Frau und den un¬
glücklichen kleinen Kindern, von denen das jüngste erst einige Wochen alt ist.
Die Anwälte wenden sich mehr um das Gefühl als ein den Verstand, und man


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thut man gut, die Bekanntschaft eines Advokaten zu suchen; denn die Sitznngs-
räume sind fast immer so überfüllt, daß man kaum etwas sehen und hören
kann, wenn einem nicht ein inaitrs, so ist der Titel des französischen Ad¬
vokaten, zu einem guten Platz ans den Bänken der Advokaten verhilft. Die
dichtgedrängte Menge besteht zum großen Teil aus Zuschauern, Denn der
Franzose nimmt ein lebhaftes Interesse um der Rechtspflege. Diesem Bedürfnis
entsprechend bringen die Zeitungen nicht nur ihre täglichen, etwas romantisch
ausgeschmückte« Berichte aus dem Palais de Justice, sondern auch Artikel über
den Vorsitzenden des Gerichts, den Staatsanwalt oder den Untersuchungsrichter,
Auch das Publikum der Cafes-Concerts und namentlich der Sommertheater
in den Provinzstädten liebt Gerichtsszenen auf der Bühne, besonders solche
Pikanter Art, und ergötzt sich an der karikierter Zeichnung der Richter. Leider
begnügt man sich nicht immer mit einem platonischen Interesse für die Rechts¬
pflege; die Presse greift bei auffallenden Verbrechen sogar oft in den Gang
der Untersuchung ein. Das Bedürfnis des Publikums unes neuen Mitteilungen
veranlaßt die Zeitungen, den Gang der Untersuchung beständig zu veröffent¬
lichen und häufig selbst eine private Untersuchung mit Zengeuvernehmuugeu usw.
zu führe». Ähnliches haben wir ja auch bei uns im Konitzer Prozesse erlebt,
aber die französische Presse z. B. im Humbert-Crawford-Prozeß hat denn doch
noch bei weitem die deutsche übertroffen. Insbesondre entfaltete der Matin
eine rege Thätigkeit, und sein Berichterstatter Mouton geriet dabei mit dem
Untersuchungsrichter Leydet hart aneinander. In der That hat eine solche
Einmischung der Presse seine großen Gefahren, denn die ständigen Veröffent-
lichungen über die Schritte, die unternommen sind, des flüchtigen Verbrechers
habhaft zu werden, dienen diesem oft dazu, sich der Verhaftung zu entziehn.
Ebenso gefährlich ist die private Vernehmung von Zeugen, namentlich wenn
Parteiinteressen in Frage stehn. Denn der Zeuge wird dadurch oft nach eiuer
bestimmten Richtung hin beeinflußt und verliert seine Unbefangenheit.

Dem lebhaften Interesse der Franzosen an der Rechtspflege und ihrem
Sinn für Formen entspricht es, daß sich die französische Justiz mit mehr Glanz
und Feierlichkeit umgiebt als die unsre. Die Justizpaläste sind meist sehr
stattliche Gebände und oft von großer künstlerischer Schönheit, wie z. B. das be¬
rühmte Palais de Justice in Rouen. In den Sitzungen selbst dient eine große
Anzahl uniformierter Gardiens zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des
richterlichen Ansehens, Wirkungsvoll ist das Erscheinen des Gerichtshofs, den
ein Diener mit lauter Stimme: oour! ankündigt, und der von Anwälten,
Parteien und Publikum durch Erheben von den Sitzen feierlich begrüßt wird.
Die Hauptaufmerksamkeit richtet sich immer auf die Plaidoycrs der Anwälte,
und ohne deren schwungvolle, formvollendete Reden ist keine französische Ge¬
richtssitzung denkbar. Es ist in der That ein Genuß, ihnen zuzuhören. Aller¬
dings vermißte ich oft die juristische Schärfe, denn häufig reden sie nicht von
der That, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, sondern von seiner
schmerzgebengten alten Mutter oder seiner trostlosen jungen Frau und den un¬
glücklichen kleinen Kindern, von denen das jüngste erst einige Wochen alt ist.
Die Anwälte wenden sich mehr um das Gefühl als ein den Verstand, und man


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/261>, abgerufen am 01.09.2024.