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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr.

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Adel und Land in England

Bauer" und Edeln geradezu auf göttliche Einsetzung zurückführt. Mai darf
um zwar die in der Edda geschilderten nordischen Zustände nicht schlankweg
als auch für die andern Germanen geltend annehmen. Doch unsre deutsche
Geschichte giebt uns auch in der ältesten Zeit schon die Abstufungen der Edeln,
Freien und Hörigen mit entsprechender Verschiedenheit des Besitzes.

Wie Tacitus berichtet, geschah die Verteilung des Landes bei unsern Alt¬
vordern söouncluin. al^rmtiemsm, und nach demselben Maßstabe sind sie in der
später" Zeit ihrer Eroberungen verfahren. Wenn irgendwo, so hatte eine gleiche
Verteilung des Landes in Britannien stattfinden können, wo die Angelsachsen,
wenigstens in den östlichen Teilen, rein germanische Gemeinwesen gründeten
und nicht, wie die Germanen in den romanischen Ländern, nur eine Aristokratie
inmitten einer zahlreichern nnterworfnen Bevölkerung bildeten. Doch in Eng¬
land zeigt sich schon von Anbeginn eine sehr große Ungleichheit des Besitzes.

Leider läßt sich die Eroberung und die Besiedlung nicht im einzelnen ver¬
folgen. Wir haben es nicht mit einem Heerzuge wie dem der Goten unter
Dietrich zu thun, der in einer Schlacht ein Reich gewinnt, sondern mit einen?
anscheinend planlosen, sich über hundert Jahre erstreckenden Ringen, worin
germanische Zähigkeit und Ausdauer die Kelten nach Westen drängen. An¬
gelockt von dem Reichtum des Landes und der Schwäche seiner Bewohner
zieht ein abenteuernder Haufe nach dem andern aus den Sitzen an der Elbe
übers Meer und nimmt, was er erlangen und behaupten kann. Am Schlüsse
des Jahrhunderts der Eroberung bestand in England eine große Zahl kleiner
selbständiger Königreiche, die ebenso oft gegeneinander als miteinander gegen
die Briten fochten. Gemeinsam aber war ihnen allen neben der Sprache und
dem alten Glauben an Wodan die germanische Rechtsanschauung. Die endliche
Vereinigung hatte nicht mit verschiednen Auffassungen zu kämpfen, alle Teile
des angelsächsischen Reiches hatten dasselbe Recht.

Wie gesagt, Berichte über die Art und Weise der Landverteilung bei der
Eroberung fehlen uns, doch sie muß wie in der alten Heimat 8eeunÄuin
äiAna>tionsm geschehn sein. Denn der genauere Einblick, den uns eine nicht
viel spätere Zeit erlaubt, giebt eine solche Abstufung der Stände und der
Besitzverhältnisse mit einem Überwiegen grundherrlicher Rechte, daß von einigen
sogar die Frage hat aufgeworfen werden können, ob in England die freie
Dorfgemeinschaft überhaupt jemals bestanden, und ob nicht von Anfang nu
ein Unterthänigkeitsverhältnis obgewaltet hat. Es ist ja richtig, daß nicht das
ganze Volk der Angeln und Sachsen mit Sack und Pack hiuüberwauderte, und
man könnte ganz wohl annehmen, daß die einzelnen Führer nur von der
Gefolgschaft begleitet waren, die sich ihnen zu persönlicher Treue verpflichtet
hatte. Aber die Gefolgschaft bestand aus freien Männern, und nichts ist un¬
wahrscheinlicher, als daß diese sich auf dem neuen von ihnen errnngnen Boden
freiwillig und ohne Not in eine Unterthänigkeit begeben Hütten.

Nach allem, was wir wissen, kann kein Zweifel sein, daß die heimischen
Verhältnisse nach England hinübergenommen wurden, und obenan stand das
alte Volksrecht, das noch kein Eigentum an Grund und Boden, sondern nur
einen Besitz kannte. Ob die Anteile nach den Standesunterschieden groß oder'


Grenzbow, I V 1902 I
Adel und Land in England

Bauer» und Edeln geradezu auf göttliche Einsetzung zurückführt. Mai darf
um zwar die in der Edda geschilderten nordischen Zustände nicht schlankweg
als auch für die andern Germanen geltend annehmen. Doch unsre deutsche
Geschichte giebt uns auch in der ältesten Zeit schon die Abstufungen der Edeln,
Freien und Hörigen mit entsprechender Verschiedenheit des Besitzes.

Wie Tacitus berichtet, geschah die Verteilung des Landes bei unsern Alt¬
vordern söouncluin. al^rmtiemsm, und nach demselben Maßstabe sind sie in der
später» Zeit ihrer Eroberungen verfahren. Wenn irgendwo, so hatte eine gleiche
Verteilung des Landes in Britannien stattfinden können, wo die Angelsachsen,
wenigstens in den östlichen Teilen, rein germanische Gemeinwesen gründeten
und nicht, wie die Germanen in den romanischen Ländern, nur eine Aristokratie
inmitten einer zahlreichern nnterworfnen Bevölkerung bildeten. Doch in Eng¬
land zeigt sich schon von Anbeginn eine sehr große Ungleichheit des Besitzes.

Leider läßt sich die Eroberung und die Besiedlung nicht im einzelnen ver¬
folgen. Wir haben es nicht mit einem Heerzuge wie dem der Goten unter
Dietrich zu thun, der in einer Schlacht ein Reich gewinnt, sondern mit einen?
anscheinend planlosen, sich über hundert Jahre erstreckenden Ringen, worin
germanische Zähigkeit und Ausdauer die Kelten nach Westen drängen. An¬
gelockt von dem Reichtum des Landes und der Schwäche seiner Bewohner
zieht ein abenteuernder Haufe nach dem andern aus den Sitzen an der Elbe
übers Meer und nimmt, was er erlangen und behaupten kann. Am Schlüsse
des Jahrhunderts der Eroberung bestand in England eine große Zahl kleiner
selbständiger Königreiche, die ebenso oft gegeneinander als miteinander gegen
die Briten fochten. Gemeinsam aber war ihnen allen neben der Sprache und
dem alten Glauben an Wodan die germanische Rechtsanschauung. Die endliche
Vereinigung hatte nicht mit verschiednen Auffassungen zu kämpfen, alle Teile
des angelsächsischen Reiches hatten dasselbe Recht.

Wie gesagt, Berichte über die Art und Weise der Landverteilung bei der
Eroberung fehlen uns, doch sie muß wie in der alten Heimat 8eeunÄuin
äiAna>tionsm geschehn sein. Denn der genauere Einblick, den uns eine nicht
viel spätere Zeit erlaubt, giebt eine solche Abstufung der Stände und der
Besitzverhältnisse mit einem Überwiegen grundherrlicher Rechte, daß von einigen
sogar die Frage hat aufgeworfen werden können, ob in England die freie
Dorfgemeinschaft überhaupt jemals bestanden, und ob nicht von Anfang nu
ein Unterthänigkeitsverhältnis obgewaltet hat. Es ist ja richtig, daß nicht das
ganze Volk der Angeln und Sachsen mit Sack und Pack hiuüberwauderte, und
man könnte ganz wohl annehmen, daß die einzelnen Führer nur von der
Gefolgschaft begleitet waren, die sich ihnen zu persönlicher Treue verpflichtet
hatte. Aber die Gefolgschaft bestand aus freien Männern, und nichts ist un¬
wahrscheinlicher, als daß diese sich auf dem neuen von ihnen errnngnen Boden
freiwillig und ohne Not in eine Unterthänigkeit begeben Hütten.

Nach allem, was wir wissen, kann kein Zweifel sein, daß die heimischen
Verhältnisse nach England hinübergenommen wurden, und obenan stand das
alte Volksrecht, das noch kein Eigentum an Grund und Boden, sondern nur
einen Besitz kannte. Ob die Anteile nach den Standesunterschieden groß oder'


Grenzbow, I V 1902 I
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_238787/19>, abgerufen am 01.09.2024.