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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Die britische Regierung

aber mit gewissen Vorbehalten der Krone, der ungeteilten Gewalt des parla¬
mentarischen Staatssekretärs übergeben wurde.

Das fünfte und letzte Staatssekrctariat ist das für Indien. Beginnend
mit einer kleinen Faktorei in surrte im Anfange des siebzehnten Jahrhunderts
haben die Engländer ein großes ostindisches Reich zu begründen verstanden.
Die ostindische Kompagnie, der England dieses Reich verdankt, war nicht wie
ähnliche Unternehmungen unsrer Zeit, wie etwa die südafrikanische Gesellschaft,
zum Zweck des Landcrwerbs, der Koloniengründung ins Leben gerufen worden.
Von der schöne" Aufgabe Englands, den Völkern, die im Dunkeln wohnen,
Licht zu bringen, wußte das siebzehnte Jahrhundert noch nichts. Das Ziel,
das sich die englische ostindische Kompagnie gesetzt hatte, war lediglich, durch
deu Handel einen möglichst hohen Geldgewinn für ihre Teilhaber zu erlangen.
Der Landerwerb war Nebensache, ein Mittel, den Handel zu sichern. In der
Verfolgung ihres Ziels trat die Gesellschaft rücksichtslos gegen alle Mitbewerber
auf, ob Ausländer oder Engländer. Mit diesen hatte sie leichtes Spiel. Ihr
Monopol berechtigte sie, Engländer gefangen nehmen zu lassen und nach Hanse
zu schicken. Bei Nichtcngländern und den über den englischen Einfluß besorgt
werdenden indischen Fürsten entschied die Waffe. Diplomatische Ausnützung
der innern Verhältnisse der indischen Reiche und militärische Tüchtigkeit sicherten
den Engländern den Sieg ans der ganzen Linie. Franzosen, Holländer und
Portugiesen wurden verdrängt, ein indischer Staat nach dem andern wurde
entweder in unmittelbare Verwaltung genommen oder unter britische Bot¬
mäßigkeit gebracht, und heute herrscht der Kaisar i Hind über 294 Millionen
Menschen, von denen bloß 63 Millionen noch nnter einheimischen Fürsten stehn.

Die erste ostindische Kompagnie wurde 1(>t)0 gegründet. Nach ihr ent¬
standen noch mehrere andre; aber die gegenseitige Eifersucht führte solche Ver¬
wirrung und Nachteile herbei, daß in jedem Falle Verschmelzung die einzige
Lösung war. Die letzte dieser Verschmelzungen ergab die "Vereinigte Gesell¬
schaft der nach Ostindien handelnden Kaufleute," später als die ehrenwerte
ostindische Gesellschaft und im Volksmunde als ^olim 0ompai^ bekannt. Von
Zeit zu Zeit durch neue Freibriefe in ihren Rechten bestätigt, hat die Gesell¬
schaft bis 1858 bestanden. Solange sie bloß eine Handelsgesellschaft war,
kümmerte sich die heimische Regierung wenig um sie. Auch später, als sie
schon weite Länder ihr eigen nannte, wurde die Aufsicht, zu der die Regierung
durch die Freibriefe berechtigt war, uur lässig gehandhabt. Erst 1784 wurde
eine besondre Behörde, Los-rit ok vontrol, mit der Überwachung der Verwaltung
in den Gebieten der Gesellschaft betraut. Diese Behörde, von der Krone er¬
nannt, hatte so weitgehende Vollmachten, daß die Gesellschaft nur noch dem
Namen nach die Negierung führte. Als 1833 der Freibrief wieder erneuert
wurde, mußte die Gesellschaft auf eigne Handclsthntigkeit verzichten und die
Ansiedlung von Europäern zulassen. Man hätte sie ebensogut gleich aufheben
können, denn mit dein Aufgeben der Handelsthätigkeit verlor sie ihre Daseins¬
berechtigung, und die Doppelregierung durch die Gesellschaft und die Aufsichts¬
behörde taugte uicht viel. Wie der Krimkrieg der Doppelherrschaft im Heer¬
wesen ein Ende gemacht hatte, so überzeugte der große indische Aufstand von


Die britische Regierung

aber mit gewissen Vorbehalten der Krone, der ungeteilten Gewalt des parla¬
mentarischen Staatssekretärs übergeben wurde.

Das fünfte und letzte Staatssekrctariat ist das für Indien. Beginnend
mit einer kleinen Faktorei in surrte im Anfange des siebzehnten Jahrhunderts
haben die Engländer ein großes ostindisches Reich zu begründen verstanden.
Die ostindische Kompagnie, der England dieses Reich verdankt, war nicht wie
ähnliche Unternehmungen unsrer Zeit, wie etwa die südafrikanische Gesellschaft,
zum Zweck des Landcrwerbs, der Koloniengründung ins Leben gerufen worden.
Von der schöne» Aufgabe Englands, den Völkern, die im Dunkeln wohnen,
Licht zu bringen, wußte das siebzehnte Jahrhundert noch nichts. Das Ziel,
das sich die englische ostindische Kompagnie gesetzt hatte, war lediglich, durch
deu Handel einen möglichst hohen Geldgewinn für ihre Teilhaber zu erlangen.
Der Landerwerb war Nebensache, ein Mittel, den Handel zu sichern. In der
Verfolgung ihres Ziels trat die Gesellschaft rücksichtslos gegen alle Mitbewerber
auf, ob Ausländer oder Engländer. Mit diesen hatte sie leichtes Spiel. Ihr
Monopol berechtigte sie, Engländer gefangen nehmen zu lassen und nach Hanse
zu schicken. Bei Nichtcngländern und den über den englischen Einfluß besorgt
werdenden indischen Fürsten entschied die Waffe. Diplomatische Ausnützung
der innern Verhältnisse der indischen Reiche und militärische Tüchtigkeit sicherten
den Engländern den Sieg ans der ganzen Linie. Franzosen, Holländer und
Portugiesen wurden verdrängt, ein indischer Staat nach dem andern wurde
entweder in unmittelbare Verwaltung genommen oder unter britische Bot¬
mäßigkeit gebracht, und heute herrscht der Kaisar i Hind über 294 Millionen
Menschen, von denen bloß 63 Millionen noch nnter einheimischen Fürsten stehn.

Die erste ostindische Kompagnie wurde 1(>t)0 gegründet. Nach ihr ent¬
standen noch mehrere andre; aber die gegenseitige Eifersucht führte solche Ver¬
wirrung und Nachteile herbei, daß in jedem Falle Verschmelzung die einzige
Lösung war. Die letzte dieser Verschmelzungen ergab die „Vereinigte Gesell¬
schaft der nach Ostindien handelnden Kaufleute," später als die ehrenwerte
ostindische Gesellschaft und im Volksmunde als ^olim 0ompai^ bekannt. Von
Zeit zu Zeit durch neue Freibriefe in ihren Rechten bestätigt, hat die Gesell¬
schaft bis 1858 bestanden. Solange sie bloß eine Handelsgesellschaft war,
kümmerte sich die heimische Regierung wenig um sie. Auch später, als sie
schon weite Länder ihr eigen nannte, wurde die Aufsicht, zu der die Regierung
durch die Freibriefe berechtigt war, uur lässig gehandhabt. Erst 1784 wurde
eine besondre Behörde, Los-rit ok vontrol, mit der Überwachung der Verwaltung
in den Gebieten der Gesellschaft betraut. Diese Behörde, von der Krone er¬
nannt, hatte so weitgehende Vollmachten, daß die Gesellschaft nur noch dem
Namen nach die Negierung führte. Als 1833 der Freibrief wieder erneuert
wurde, mußte die Gesellschaft auf eigne Handclsthntigkeit verzichten und die
Ansiedlung von Europäern zulassen. Man hätte sie ebensogut gleich aufheben
können, denn mit dein Aufgeben der Handelsthätigkeit verlor sie ihre Daseins¬
berechtigung, und die Doppelregierung durch die Gesellschaft und die Aufsichts¬
behörde taugte uicht viel. Wie der Krimkrieg der Doppelherrschaft im Heer¬
wesen ein Ende gemacht hatte, so überzeugte der große indische Aufstand von


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/205>, abgerufen am 23.07.2024.