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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Aursächsische Streifzüge

Die gute Einrichtung der Trinkstube galt als so wichtig, daß Kurfürst
August unterm 20. Januar 1579 selbst eine neue Trinkstubcnordnung erließ,
die einen interessanten Beitrag zur Kulturgeschichte bietet: der Trinkstube stehn
zwei Stubenherren vor, einer vom Rat, einer von der Gemeine, die das Bier
einkaufen und deu Ausschank beaufsichtigen. Die tägliche Zechzeit ist von
fünf Uhr nachmittags bis um neun Uhr. Jeder Gast zahlt bei seinem Eintritt
an die Stubenherren den von thuen festgesetzten, vom Rat bestätigten Preis;
wieviel er dann trinkt, steht in seinem Belieben. Täglich dürfen die Trinkstube
besuchen das Hofgesinde (außer den Stallknechten), die vom Adel, die Bürger¬
meister, Ratsherren, Viertelsmeister, Vorsteher des gemeinen Kastens und die
von den Bürgern, die vom Bürgermeister einen besondern Erlaubnisschein dazu
haben, endlich die zugereister Fremden mit Ausnahme der Samenkrämer,
Spielleute und der Spitzbuben. Die Handwerker dürfen nur Donnerstags
und Sonntags kommen. Der oberste Tisch muß für Ritterschaft, Adel und
Rat freibleiben. Wer sich halb oder ganz voll säuft oder "sonsten mit dem
trinken geitzigk oder unbegnügig" ist, der soll erstlich sechs Groschen, das
zweitemal einen halben Thaler Strafe zahlen; kommts aber zum drittenmale
vor, so soll er die Trinkstube auf ein halbes Jahr meiden müssen.

Die Torgauer waren aber nicht nnr witzig und trinklnstig, sondern auch
wehrhaft. Sie waren verpflichtet, jeder nach seinem Vermögen einen ganzen
oder halben Harnisch, Schwert, Spieß, Armbrust oder Feuerrohr zu besitzen,
die ärmern, auch die Vorstädter, mehrere in Gemeinschaft einen Harnisch.

Solche Wehrhaftigkeit der Stadtbürger gab es auch anderswo, aber
Torgau ist wohl die einzige deutsche Stadt, wo sich etwa siebzig Harnische,
die meist aus dem sechzehnten Jahrhundert stammen, bis auf diesen Tag im
Besitze der alteingesessenen Bürgerfamilien erhalten haben. So genießt denn
die Stadt alljährlich am Pfingstfeste das Schauspiel, daß die "Geharnischten,"
eine Kompagnie zu Pferde, die andre zu Fuß, in der echten Waffenrüstung der
Reformationszeit ihren Auszug halten.

Nicht zur Stadt im rechtlichen Sinne gehörte das Schloß Hartenfcls.
Es ist noch heute die anziehendste Sehenswürdigkeit Torgaus, obwohl es nur
noch einen schwachen Schimmer des alten Glanzes bewahrt. Wenn man es
besuchen will, so überschreitet man den breiten und tiefen, nachmals auch als
Bärenzwinger benutzten Graben, worin der natürliche Fels zu Tage tritt,
auf einer hohen, steinernen Brücke und gelangt zunächst an das gewaltige, mit
dem kursächsischen Wappen geschmückte Thor. Dieses Thor ist erst nnter
Johann Georg I. (1623) hergestellt worden. Es liegt an der Stelle des alten
<zg.herum 'lorssovö, das sich von hier ans nach rechts und links hin erstreckte.
Der erste Wettiner, dem die alte Burg als Residenz nicht mehr genügte, war
Herzog Albrecht der Beherzte (1464 bis 1500). Damals begann das deutsche
Fürstentum, gehoben durch das nach römischem Rechte gesteigerte Einkommen,
sich nach einer größern Machtentfaltung zu strecken und zu recken und forderte
demgemäß auch ein prächtigeres und stolzeres Gehäuse seines Daseins, als es
die mittelalterlichen Burgen zu bieten vermochten. Auch das Beispiel der
italischen Signori, deren stolze und heitere Herrensitze die Deutschen auf ihren


Aursächsische Streifzüge

Die gute Einrichtung der Trinkstube galt als so wichtig, daß Kurfürst
August unterm 20. Januar 1579 selbst eine neue Trinkstubcnordnung erließ,
die einen interessanten Beitrag zur Kulturgeschichte bietet: der Trinkstube stehn
zwei Stubenherren vor, einer vom Rat, einer von der Gemeine, die das Bier
einkaufen und deu Ausschank beaufsichtigen. Die tägliche Zechzeit ist von
fünf Uhr nachmittags bis um neun Uhr. Jeder Gast zahlt bei seinem Eintritt
an die Stubenherren den von thuen festgesetzten, vom Rat bestätigten Preis;
wieviel er dann trinkt, steht in seinem Belieben. Täglich dürfen die Trinkstube
besuchen das Hofgesinde (außer den Stallknechten), die vom Adel, die Bürger¬
meister, Ratsherren, Viertelsmeister, Vorsteher des gemeinen Kastens und die
von den Bürgern, die vom Bürgermeister einen besondern Erlaubnisschein dazu
haben, endlich die zugereister Fremden mit Ausnahme der Samenkrämer,
Spielleute und der Spitzbuben. Die Handwerker dürfen nur Donnerstags
und Sonntags kommen. Der oberste Tisch muß für Ritterschaft, Adel und
Rat freibleiben. Wer sich halb oder ganz voll säuft oder „sonsten mit dem
trinken geitzigk oder unbegnügig" ist, der soll erstlich sechs Groschen, das
zweitemal einen halben Thaler Strafe zahlen; kommts aber zum drittenmale
vor, so soll er die Trinkstube auf ein halbes Jahr meiden müssen.

Die Torgauer waren aber nicht nnr witzig und trinklnstig, sondern auch
wehrhaft. Sie waren verpflichtet, jeder nach seinem Vermögen einen ganzen
oder halben Harnisch, Schwert, Spieß, Armbrust oder Feuerrohr zu besitzen,
die ärmern, auch die Vorstädter, mehrere in Gemeinschaft einen Harnisch.

Solche Wehrhaftigkeit der Stadtbürger gab es auch anderswo, aber
Torgau ist wohl die einzige deutsche Stadt, wo sich etwa siebzig Harnische,
die meist aus dem sechzehnten Jahrhundert stammen, bis auf diesen Tag im
Besitze der alteingesessenen Bürgerfamilien erhalten haben. So genießt denn
die Stadt alljährlich am Pfingstfeste das Schauspiel, daß die „Geharnischten,"
eine Kompagnie zu Pferde, die andre zu Fuß, in der echten Waffenrüstung der
Reformationszeit ihren Auszug halten.

Nicht zur Stadt im rechtlichen Sinne gehörte das Schloß Hartenfcls.
Es ist noch heute die anziehendste Sehenswürdigkeit Torgaus, obwohl es nur
noch einen schwachen Schimmer des alten Glanzes bewahrt. Wenn man es
besuchen will, so überschreitet man den breiten und tiefen, nachmals auch als
Bärenzwinger benutzten Graben, worin der natürliche Fels zu Tage tritt,
auf einer hohen, steinernen Brücke und gelangt zunächst an das gewaltige, mit
dem kursächsischen Wappen geschmückte Thor. Dieses Thor ist erst nnter
Johann Georg I. (1623) hergestellt worden. Es liegt an der Stelle des alten
<zg.herum 'lorssovö, das sich von hier ans nach rechts und links hin erstreckte.
Der erste Wettiner, dem die alte Burg als Residenz nicht mehr genügte, war
Herzog Albrecht der Beherzte (1464 bis 1500). Damals begann das deutsche
Fürstentum, gehoben durch das nach römischem Rechte gesteigerte Einkommen,
sich nach einer größern Machtentfaltung zu strecken und zu recken und forderte
demgemäß auch ein prächtigeres und stolzeres Gehäuse seines Daseins, als es
die mittelalterlichen Burgen zu bieten vermochten. Auch das Beispiel der
italischen Signori, deren stolze und heitere Herrensitze die Deutschen auf ihren


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[0620] Aursächsische Streifzüge Die gute Einrichtung der Trinkstube galt als so wichtig, daß Kurfürst August unterm 20. Januar 1579 selbst eine neue Trinkstubcnordnung erließ, die einen interessanten Beitrag zur Kulturgeschichte bietet: der Trinkstube stehn zwei Stubenherren vor, einer vom Rat, einer von der Gemeine, die das Bier einkaufen und deu Ausschank beaufsichtigen. Die tägliche Zechzeit ist von fünf Uhr nachmittags bis um neun Uhr. Jeder Gast zahlt bei seinem Eintritt an die Stubenherren den von thuen festgesetzten, vom Rat bestätigten Preis; wieviel er dann trinkt, steht in seinem Belieben. Täglich dürfen die Trinkstube besuchen das Hofgesinde (außer den Stallknechten), die vom Adel, die Bürger¬ meister, Ratsherren, Viertelsmeister, Vorsteher des gemeinen Kastens und die von den Bürgern, die vom Bürgermeister einen besondern Erlaubnisschein dazu haben, endlich die zugereister Fremden mit Ausnahme der Samenkrämer, Spielleute und der Spitzbuben. Die Handwerker dürfen nur Donnerstags und Sonntags kommen. Der oberste Tisch muß für Ritterschaft, Adel und Rat freibleiben. Wer sich halb oder ganz voll säuft oder „sonsten mit dem trinken geitzigk oder unbegnügig" ist, der soll erstlich sechs Groschen, das zweitemal einen halben Thaler Strafe zahlen; kommts aber zum drittenmale vor, so soll er die Trinkstube auf ein halbes Jahr meiden müssen. Die Torgauer waren aber nicht nnr witzig und trinklnstig, sondern auch wehrhaft. Sie waren verpflichtet, jeder nach seinem Vermögen einen ganzen oder halben Harnisch, Schwert, Spieß, Armbrust oder Feuerrohr zu besitzen, die ärmern, auch die Vorstädter, mehrere in Gemeinschaft einen Harnisch. Solche Wehrhaftigkeit der Stadtbürger gab es auch anderswo, aber Torgau ist wohl die einzige deutsche Stadt, wo sich etwa siebzig Harnische, die meist aus dem sechzehnten Jahrhundert stammen, bis auf diesen Tag im Besitze der alteingesessenen Bürgerfamilien erhalten haben. So genießt denn die Stadt alljährlich am Pfingstfeste das Schauspiel, daß die „Geharnischten," eine Kompagnie zu Pferde, die andre zu Fuß, in der echten Waffenrüstung der Reformationszeit ihren Auszug halten. Nicht zur Stadt im rechtlichen Sinne gehörte das Schloß Hartenfcls. Es ist noch heute die anziehendste Sehenswürdigkeit Torgaus, obwohl es nur noch einen schwachen Schimmer des alten Glanzes bewahrt. Wenn man es besuchen will, so überschreitet man den breiten und tiefen, nachmals auch als Bärenzwinger benutzten Graben, worin der natürliche Fels zu Tage tritt, auf einer hohen, steinernen Brücke und gelangt zunächst an das gewaltige, mit dem kursächsischen Wappen geschmückte Thor. Dieses Thor ist erst nnter Johann Georg I. (1623) hergestellt worden. Es liegt an der Stelle des alten <zg.herum 'lorssovö, das sich von hier ans nach rechts und links hin erstreckte. Der erste Wettiner, dem die alte Burg als Residenz nicht mehr genügte, war Herzog Albrecht der Beherzte (1464 bis 1500). Damals begann das deutsche Fürstentum, gehoben durch das nach römischem Rechte gesteigerte Einkommen, sich nach einer größern Machtentfaltung zu strecken und zu recken und forderte demgemäß auch ein prächtigeres und stolzeres Gehäuse seines Daseins, als es die mittelalterlichen Burgen zu bieten vermochten. Auch das Beispiel der italischen Signori, deren stolze und heitere Herrensitze die Deutschen auf ihren

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/620>, abgerufen am 20.10.2024.