Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Kursächsische Streifzüge

des Burgvogts, d. i. der Herren von Torgau, dann aber mich die des Landes¬
herrn abzuschütteln -- das erstere gelang 1379, als Dietrich von Torgatt
seine Gerichtsbarkeit um 130 Schock Groschen an den Rat verkaufte, daS
andre 1444, als Kurfürst Friedrich der sanftmütige seine zwei Drittel der
Gerichtsbußen der Stadt als Lehen überließ. Andrerseits erstreben die Glieder
der "Gemeine" (urnvkrsiws), die Neubürger (inooliic;, inquiiini), die Gleich¬
stellung mit den Altbürgern (vivos). Zunächst wurden ihnen durch markgräf-
liche Verordmmg von 1305 und 1343 allerdings nnr dieselben Verpflichtungen
aufgebürdet wie den Altbürgeru, allmählich aber erfolgte auch eine Ausgleichung
der Rechte. Bald nach Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts erscheinen neben
dem Rate acht Viertelsmeister, zwei von jedem Viertel, und ein Bannermeister,
und beanspruchen das Recht, bei der fährlichen Rechnungsablage des Rats
zugegen zu sein. Und als ihnen der Rat dieses Recht immer wieder streitig
zu machen sucht, gewinnt die "Gemeine" 1488 die Unterstützung des Kur¬
fürsten; dieser suspendiert den Rat und verordnet am 16. Juni 1488: Das
Vergangne soll vergessen sein; künftig aber sollen acht Viertelsmeister und mit
ihnen der kurfürstliche Amtsschösser Einnahme und Ausgabe kontrollieren; auch
sollen die Ratsherren nicht mehr bloß aus den "Gefreundten," sondern auch
aus den Viertelsmeistern und andern tauglichen Gliedern der Gemeinde ge>
wählt werden.

Trotzdem versuchen die "Gefreundten" im Jahre 1548, als die Stadt ein
den Kurfürsten Moritz übergegangen war, noch einmal das Stadtregiment für
sich zu monopolisieren, indem sie durch Vermittlung des Dr. Kommerstädt es
durchsetzte", daß nur der Rat, nicht aber die Viertelsmeister vorn neuen
Landesherrn bestätigt wurden. Erst Kurfürst August verhnlf der klagende"
Gemeine zu ihrem Rechte durch eine Untersuchung gegen den Torgatter Rat,
die am 8. Januar 1556 durch den Amtmann von Schweinitz, den Amtsver¬
walter von Eilenburg und den Torgauer Amtsschösser vorgenommen wurde.
Die Untersuchung war beim Kurfürsten durchgesetzt worden durch den Seifen¬
sieder Hans Reinhardt, der darüber erhaltne Bericht rührt-von Barthel Weiß
her, der 1547 bis 1550 Lehrer an der Stadtschule, dann Schreiber "des ge¬
meinen Kastens" war und später als Viertelsmeister erscheint. Eine Stelle
daraus von einer gewissen dramatischen Bewegtheit ist so charakteristisch für
die ganze Geistesart der damaligen "Misnopotamier" (S. 91), daß ich mir
nicht versagen kann, sie mitzuteilen. Das Hauptstück bei der Untersuchung
war natürlich die Verlesung der Stadtrechnungen der letzten sechs Jahre.
Diese fiel eigentlich dem Stadtschreiber zu, der aber erklärte den Kommissären-'

Gestrenge Herren, ich kanns nicht gewnrten, sondern habe mit den andern
Rechnungen über herbe zu schassen, und über das in 8 tagen kaum 6 stunde"
geschlafen und nachdeme er Barthol Weißen unter denen aus der gemeine ersehe",
ferner gesagt: Ist doch Herr Barthol Weiße vorhanden, der kan solches wol vor-
wesen. Darauf der Schösser angefangen: Herr Barthol Weiße, kombt her, konwt
her, Ihr müßt Euch lassen gebrauchen. Barthol Weiße: Gestrenge, ehrenwerte,
erbare Herrn, es ist mir ganz beschwerlich, weil ich des Rats diener nicht bin, dei"
Rate seine Rechnung zu thun, bin auch deshalben hierher nicht erfordert, über das,
so ist es meiner geschicklichkeit und Verstandes nicht, auch mag ich nichts z" thu",


Kursächsische Streifzüge

des Burgvogts, d. i. der Herren von Torgau, dann aber mich die des Landes¬
herrn abzuschütteln — das erstere gelang 1379, als Dietrich von Torgatt
seine Gerichtsbarkeit um 130 Schock Groschen an den Rat verkaufte, daS
andre 1444, als Kurfürst Friedrich der sanftmütige seine zwei Drittel der
Gerichtsbußen der Stadt als Lehen überließ. Andrerseits erstreben die Glieder
der „Gemeine" (urnvkrsiws), die Neubürger (inooliic;, inquiiini), die Gleich¬
stellung mit den Altbürgern (vivos). Zunächst wurden ihnen durch markgräf-
liche Verordmmg von 1305 und 1343 allerdings nnr dieselben Verpflichtungen
aufgebürdet wie den Altbürgeru, allmählich aber erfolgte auch eine Ausgleichung
der Rechte. Bald nach Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts erscheinen neben
dem Rate acht Viertelsmeister, zwei von jedem Viertel, und ein Bannermeister,
und beanspruchen das Recht, bei der fährlichen Rechnungsablage des Rats
zugegen zu sein. Und als ihnen der Rat dieses Recht immer wieder streitig
zu machen sucht, gewinnt die „Gemeine" 1488 die Unterstützung des Kur¬
fürsten; dieser suspendiert den Rat und verordnet am 16. Juni 1488: Das
Vergangne soll vergessen sein; künftig aber sollen acht Viertelsmeister und mit
ihnen der kurfürstliche Amtsschösser Einnahme und Ausgabe kontrollieren; auch
sollen die Ratsherren nicht mehr bloß aus den „Gefreundten," sondern auch
aus den Viertelsmeistern und andern tauglichen Gliedern der Gemeinde ge>
wählt werden.

Trotzdem versuchen die „Gefreundten" im Jahre 1548, als die Stadt ein
den Kurfürsten Moritz übergegangen war, noch einmal das Stadtregiment für
sich zu monopolisieren, indem sie durch Vermittlung des Dr. Kommerstädt es
durchsetzte», daß nur der Rat, nicht aber die Viertelsmeister vorn neuen
Landesherrn bestätigt wurden. Erst Kurfürst August verhnlf der klagende»
Gemeine zu ihrem Rechte durch eine Untersuchung gegen den Torgatter Rat,
die am 8. Januar 1556 durch den Amtmann von Schweinitz, den Amtsver¬
walter von Eilenburg und den Torgauer Amtsschösser vorgenommen wurde.
Die Untersuchung war beim Kurfürsten durchgesetzt worden durch den Seifen¬
sieder Hans Reinhardt, der darüber erhaltne Bericht rührt-von Barthel Weiß
her, der 1547 bis 1550 Lehrer an der Stadtschule, dann Schreiber „des ge¬
meinen Kastens" war und später als Viertelsmeister erscheint. Eine Stelle
daraus von einer gewissen dramatischen Bewegtheit ist so charakteristisch für
die ganze Geistesart der damaligen „Misnopotamier" (S. 91), daß ich mir
nicht versagen kann, sie mitzuteilen. Das Hauptstück bei der Untersuchung
war natürlich die Verlesung der Stadtrechnungen der letzten sechs Jahre.
Diese fiel eigentlich dem Stadtschreiber zu, der aber erklärte den Kommissären-'

Gestrenge Herren, ich kanns nicht gewnrten, sondern habe mit den andern
Rechnungen über herbe zu schassen, und über das in 8 tagen kaum 6 stunde»
geschlafen und nachdeme er Barthol Weißen unter denen aus der gemeine ersehe»,
ferner gesagt: Ist doch Herr Barthol Weiße vorhanden, der kan solches wol vor-
wesen. Darauf der Schösser angefangen: Herr Barthol Weiße, kombt her, konwt
her, Ihr müßt Euch lassen gebrauchen. Barthol Weiße: Gestrenge, ehrenwerte,
erbare Herrn, es ist mir ganz beschwerlich, weil ich des Rats diener nicht bin, dei»
Rate seine Rechnung zu thun, bin auch deshalben hierher nicht erfordert, über das,
so ist es meiner geschicklichkeit und Verstandes nicht, auch mag ich nichts z» thu»,


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0618" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/237142"/>
          <fw type="header" place="top"> Kursächsische Streifzüge</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_2532" prev="#ID_2531"> des Burgvogts, d. i. der Herren von Torgau, dann aber mich die des Landes¬<lb/>
herrn abzuschütteln &#x2014; das erstere gelang 1379, als Dietrich von Torgatt<lb/>
seine Gerichtsbarkeit um 130 Schock Groschen an den Rat verkaufte, daS<lb/>
andre 1444, als Kurfürst Friedrich der sanftmütige seine zwei Drittel der<lb/>
Gerichtsbußen der Stadt als Lehen überließ. Andrerseits erstreben die Glieder<lb/>
der &#x201E;Gemeine" (urnvkrsiws), die Neubürger (inooliic;, inquiiini), die Gleich¬<lb/>
stellung mit den Altbürgern (vivos). Zunächst wurden ihnen durch markgräf-<lb/>
liche Verordmmg von 1305 und 1343 allerdings nnr dieselben Verpflichtungen<lb/>
aufgebürdet wie den Altbürgeru, allmählich aber erfolgte auch eine Ausgleichung<lb/>
der Rechte. Bald nach Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts erscheinen neben<lb/>
dem Rate acht Viertelsmeister, zwei von jedem Viertel, und ein Bannermeister,<lb/>
und beanspruchen das Recht, bei der fährlichen Rechnungsablage des Rats<lb/>
zugegen zu sein. Und als ihnen der Rat dieses Recht immer wieder streitig<lb/>
zu machen sucht, gewinnt die &#x201E;Gemeine" 1488 die Unterstützung des Kur¬<lb/>
fürsten; dieser suspendiert den Rat und verordnet am 16. Juni 1488: Das<lb/>
Vergangne soll vergessen sein; künftig aber sollen acht Viertelsmeister und mit<lb/>
ihnen der kurfürstliche Amtsschösser Einnahme und Ausgabe kontrollieren; auch<lb/>
sollen die Ratsherren nicht mehr bloß aus den &#x201E;Gefreundten," sondern auch<lb/>
aus den Viertelsmeistern und andern tauglichen Gliedern der Gemeinde ge&gt;<lb/>
wählt werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2533"> Trotzdem versuchen die &#x201E;Gefreundten" im Jahre 1548, als die Stadt ein<lb/>
den Kurfürsten Moritz übergegangen war, noch einmal das Stadtregiment für<lb/>
sich zu monopolisieren, indem sie durch Vermittlung des Dr. Kommerstädt es<lb/>
durchsetzte», daß nur der Rat, nicht aber die Viertelsmeister vorn neuen<lb/>
Landesherrn bestätigt wurden. Erst Kurfürst August verhnlf der klagende»<lb/>
Gemeine zu ihrem Rechte durch eine Untersuchung gegen den Torgatter Rat,<lb/>
die am 8. Januar 1556 durch den Amtmann von Schweinitz, den Amtsver¬<lb/>
walter von Eilenburg und den Torgauer Amtsschösser vorgenommen wurde.<lb/>
Die Untersuchung war beim Kurfürsten durchgesetzt worden durch den Seifen¬<lb/>
sieder Hans Reinhardt, der darüber erhaltne Bericht rührt-von Barthel Weiß<lb/>
her, der 1547 bis 1550 Lehrer an der Stadtschule, dann Schreiber &#x201E;des ge¬<lb/>
meinen Kastens" war und später als Viertelsmeister erscheint. Eine Stelle<lb/>
daraus von einer gewissen dramatischen Bewegtheit ist so charakteristisch für<lb/>
die ganze Geistesart der damaligen &#x201E;Misnopotamier" (S. 91), daß ich mir<lb/>
nicht versagen kann, sie mitzuteilen. Das Hauptstück bei der Untersuchung<lb/>
war natürlich die Verlesung der Stadtrechnungen der letzten sechs Jahre.<lb/>
Diese fiel eigentlich dem Stadtschreiber zu, der aber erklärte den Kommissären-'</p><lb/>
          <p xml:id="ID_2534" next="#ID_2535"> Gestrenge Herren, ich kanns nicht gewnrten, sondern habe mit den andern<lb/>
Rechnungen über herbe zu schassen, und über das in 8 tagen kaum 6 stunde»<lb/>
geschlafen und nachdeme er Barthol Weißen unter denen aus der gemeine ersehe»,<lb/>
ferner gesagt: Ist doch Herr Barthol Weiße vorhanden, der kan solches wol vor-<lb/>
wesen. Darauf der Schösser angefangen: Herr Barthol Weiße, kombt her, konwt<lb/>
her, Ihr müßt Euch lassen gebrauchen. Barthol Weiße: Gestrenge, ehrenwerte,<lb/>
erbare Herrn, es ist mir ganz beschwerlich, weil ich des Rats diener nicht bin, dei»<lb/>
Rate seine Rechnung zu thun, bin auch deshalben hierher nicht erfordert, über das,<lb/>
so ist es meiner geschicklichkeit und Verstandes nicht, auch mag ich nichts z» thu»,</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0618] Kursächsische Streifzüge des Burgvogts, d. i. der Herren von Torgau, dann aber mich die des Landes¬ herrn abzuschütteln — das erstere gelang 1379, als Dietrich von Torgatt seine Gerichtsbarkeit um 130 Schock Groschen an den Rat verkaufte, daS andre 1444, als Kurfürst Friedrich der sanftmütige seine zwei Drittel der Gerichtsbußen der Stadt als Lehen überließ. Andrerseits erstreben die Glieder der „Gemeine" (urnvkrsiws), die Neubürger (inooliic;, inquiiini), die Gleich¬ stellung mit den Altbürgern (vivos). Zunächst wurden ihnen durch markgräf- liche Verordmmg von 1305 und 1343 allerdings nnr dieselben Verpflichtungen aufgebürdet wie den Altbürgeru, allmählich aber erfolgte auch eine Ausgleichung der Rechte. Bald nach Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts erscheinen neben dem Rate acht Viertelsmeister, zwei von jedem Viertel, und ein Bannermeister, und beanspruchen das Recht, bei der fährlichen Rechnungsablage des Rats zugegen zu sein. Und als ihnen der Rat dieses Recht immer wieder streitig zu machen sucht, gewinnt die „Gemeine" 1488 die Unterstützung des Kur¬ fürsten; dieser suspendiert den Rat und verordnet am 16. Juni 1488: Das Vergangne soll vergessen sein; künftig aber sollen acht Viertelsmeister und mit ihnen der kurfürstliche Amtsschösser Einnahme und Ausgabe kontrollieren; auch sollen die Ratsherren nicht mehr bloß aus den „Gefreundten," sondern auch aus den Viertelsmeistern und andern tauglichen Gliedern der Gemeinde ge> wählt werden. Trotzdem versuchen die „Gefreundten" im Jahre 1548, als die Stadt ein den Kurfürsten Moritz übergegangen war, noch einmal das Stadtregiment für sich zu monopolisieren, indem sie durch Vermittlung des Dr. Kommerstädt es durchsetzte», daß nur der Rat, nicht aber die Viertelsmeister vorn neuen Landesherrn bestätigt wurden. Erst Kurfürst August verhnlf der klagende» Gemeine zu ihrem Rechte durch eine Untersuchung gegen den Torgatter Rat, die am 8. Januar 1556 durch den Amtmann von Schweinitz, den Amtsver¬ walter von Eilenburg und den Torgauer Amtsschösser vorgenommen wurde. Die Untersuchung war beim Kurfürsten durchgesetzt worden durch den Seifen¬ sieder Hans Reinhardt, der darüber erhaltne Bericht rührt-von Barthel Weiß her, der 1547 bis 1550 Lehrer an der Stadtschule, dann Schreiber „des ge¬ meinen Kastens" war und später als Viertelsmeister erscheint. Eine Stelle daraus von einer gewissen dramatischen Bewegtheit ist so charakteristisch für die ganze Geistesart der damaligen „Misnopotamier" (S. 91), daß ich mir nicht versagen kann, sie mitzuteilen. Das Hauptstück bei der Untersuchung war natürlich die Verlesung der Stadtrechnungen der letzten sechs Jahre. Diese fiel eigentlich dem Stadtschreiber zu, der aber erklärte den Kommissären-' Gestrenge Herren, ich kanns nicht gewnrten, sondern habe mit den andern Rechnungen über herbe zu schassen, und über das in 8 tagen kaum 6 stunde» geschlafen und nachdeme er Barthol Weißen unter denen aus der gemeine ersehe», ferner gesagt: Ist doch Herr Barthol Weiße vorhanden, der kan solches wol vor- wesen. Darauf der Schösser angefangen: Herr Barthol Weiße, kombt her, konwt her, Ihr müßt Euch lassen gebrauchen. Barthol Weiße: Gestrenge, ehrenwerte, erbare Herrn, es ist mir ganz beschwerlich, weil ich des Rats diener nicht bin, dei» Rate seine Rechnung zu thun, bin auch deshalben hierher nicht erfordert, über das, so ist es meiner geschicklichkeit und Verstandes nicht, auch mag ich nichts z» thu»,

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/618
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/618>, abgerufen am 20.10.2024.