Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.Die österreichische Staatskrise nämlich auch die finanzielle Seite der Schulfrage dementsprechend zu regeln. Die österreichische Staatskrise nämlich auch die finanzielle Seite der Schulfrage dementsprechend zu regeln. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0357" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236881"/> <fw type="header" place="top"> Die österreichische Staatskrise</fw><lb/> <p xml:id="ID_1359" prev="#ID_1358" next="#ID_1360"> nämlich auch die finanzielle Seite der Schulfrage dementsprechend zu regeln.<lb/> Gerade in dieser Beziehung herrschen aber in Österreich wahrhaft anarchische<lb/> Verhältnisse. Bleiben wir bei Böhmen, so finden wir folgendes: Die Be¬<lb/> dürfnisse des Volksschnlwesens werden von der Gemeinde, dein Schulbezirk<lb/> und dem Lande bestritten, die der Mittelschulen von Gemeinden, dem Lande<lb/> und dem Staate, ebenso die der öffentlichen Handels- und Gewerbeschulen,<lb/> während zu den Bedürfnissen der Universitäten Land und Staat beitragen.<lb/> Dieses Durcheinander wäre, mich wenn nationale Rücksichten ganz außer Be¬<lb/> tracht kämen, mindestens nicht notwendig; denn es wirken ans diese Weise<lb/> Einflüsse ans die Errichtung und die Erhaltung von Schulen, die damit als<lb/> einer reinen Knltnrangelegenheit nichts zu thun haben. Überdies ist vom<lb/> deutschen Standpunkt aus noch zu bedenken, daß den Deutschen in Österreich<lb/> jährlich Millionen Gulden zu Gunsten slawischer Bildnngszwecke, ja geradezu<lb/> zur Bildung von slawischen Kulturmittelpnnkten in vorwiegend deutschen<lb/> Gegenden entzogen werden. Da liegt eine der Hauptursachen der fortgesetzten<lb/> Reibungen zwischen Deutschen und Tschechen und der Störung und Hemmung<lb/> der Gesetzgebung durch nationale Qnerelcn. Mit einer „Verländcrung" des<lb/> Schulwesens wäre natürlich nichts gethan, da der Streit dadurch wohl auf<lb/> ein kleineres Gebiet beschränkt werden, dafür aber um so heftiger auflodern<lb/> würde. Die Tschechen in Böhmen würden wenigstens nicht zögern, sich das<lb/> Schulwesen im Lande so einzurichten, wie es ihren nationalen Ansdehnungs-<lb/> bestrebungen entspräche. Staat und Land sollen vielmehr wie bisher die Ober¬<lb/> aufsicht über das Schulwesen führen, seine Pflege aber muß Sache des Volks-<lb/> swmms selbst werden. Der Gemeinde und dem Bezirk fiele die Errichtung und<lb/> die Erhaltung der Volks-, Bürger- und Fortbildungsschulen, dem Kreise die<lb/> der Mittelschulen, dem Lande aber die der Hochschulen in der Weise zu, daß<lb/> die deutschen Bezirke für die deutschen, die tschechischen für die tschechischen<lb/> Hochschulen steuerten, die gemischten Bezirke aber nach Maßgabe des Mischungs¬<lb/> verhältnisses der Bevölkerung zur Erhaltung der deutschen und der tschechischen<lb/> Hochschulen beitrügen. Jeder Nation stünde es frei, in ihrem Sprachgebiet<lb/> und im Nahmen der Reichs- und der Landesgesetzgebung (Einrichtung der<lb/> Schulen) nach Belieben Bildungsanstalten zu errichten. Daß dabei des Guten<lb/> 'naht zu viel geschähe, dafür würden die Steuerzahler schon selbst sorgen,<lb/> während in dem letzten Jahrzehnt oft Anstalten errichtet worden sind, nicht<lb/> um einem wirklichen Bedürfnisse zu genügen, sondern weil sich die Regierung<lb/> damit die Unterstützung einer politischen oder nationalen Fraktion erkaufte.<lb/> Minoritütsschulen dürften nur in gemischten Bezirken errichtet werden, sofern<lb/> die gesetzlichen Erfordernisse hierfür vorhanden wären, und auch da selbstver¬<lb/> ständlich nur in Orten, wo die Mehrheit der Bevölkerung dem Volksstamm<lb/> angehört, der die Schule errichtet. Zu erwägen wäre dabei, ob nicht dre<lb/> Gründung von nationalen Schulfonds in den gemischten Bezirke» am Platze<lb/> wäre. Durch eine solche Neuordnung des Schulwesens, mit der die Über¬<lb/> weisung geeigneter Staatssteuern an die Länder. Bezirke, Kreise und Gemeinden<lb/> Hand in Hand gehn müßte, würde das Schulwesen dem parlamentarischen<lb/> Markte vollständig entrückt, es wäre nicht mehr ein Feld für einseitige, den</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0357]
Die österreichische Staatskrise
nämlich auch die finanzielle Seite der Schulfrage dementsprechend zu regeln.
Gerade in dieser Beziehung herrschen aber in Österreich wahrhaft anarchische
Verhältnisse. Bleiben wir bei Böhmen, so finden wir folgendes: Die Be¬
dürfnisse des Volksschnlwesens werden von der Gemeinde, dein Schulbezirk
und dem Lande bestritten, die der Mittelschulen von Gemeinden, dem Lande
und dem Staate, ebenso die der öffentlichen Handels- und Gewerbeschulen,
während zu den Bedürfnissen der Universitäten Land und Staat beitragen.
Dieses Durcheinander wäre, mich wenn nationale Rücksichten ganz außer Be¬
tracht kämen, mindestens nicht notwendig; denn es wirken ans diese Weise
Einflüsse ans die Errichtung und die Erhaltung von Schulen, die damit als
einer reinen Knltnrangelegenheit nichts zu thun haben. Überdies ist vom
deutschen Standpunkt aus noch zu bedenken, daß den Deutschen in Österreich
jährlich Millionen Gulden zu Gunsten slawischer Bildnngszwecke, ja geradezu
zur Bildung von slawischen Kulturmittelpnnkten in vorwiegend deutschen
Gegenden entzogen werden. Da liegt eine der Hauptursachen der fortgesetzten
Reibungen zwischen Deutschen und Tschechen und der Störung und Hemmung
der Gesetzgebung durch nationale Qnerelcn. Mit einer „Verländcrung" des
Schulwesens wäre natürlich nichts gethan, da der Streit dadurch wohl auf
ein kleineres Gebiet beschränkt werden, dafür aber um so heftiger auflodern
würde. Die Tschechen in Böhmen würden wenigstens nicht zögern, sich das
Schulwesen im Lande so einzurichten, wie es ihren nationalen Ansdehnungs-
bestrebungen entspräche. Staat und Land sollen vielmehr wie bisher die Ober¬
aufsicht über das Schulwesen führen, seine Pflege aber muß Sache des Volks-
swmms selbst werden. Der Gemeinde und dem Bezirk fiele die Errichtung und
die Erhaltung der Volks-, Bürger- und Fortbildungsschulen, dem Kreise die
der Mittelschulen, dem Lande aber die der Hochschulen in der Weise zu, daß
die deutschen Bezirke für die deutschen, die tschechischen für die tschechischen
Hochschulen steuerten, die gemischten Bezirke aber nach Maßgabe des Mischungs¬
verhältnisses der Bevölkerung zur Erhaltung der deutschen und der tschechischen
Hochschulen beitrügen. Jeder Nation stünde es frei, in ihrem Sprachgebiet
und im Nahmen der Reichs- und der Landesgesetzgebung (Einrichtung der
Schulen) nach Belieben Bildungsanstalten zu errichten. Daß dabei des Guten
'naht zu viel geschähe, dafür würden die Steuerzahler schon selbst sorgen,
während in dem letzten Jahrzehnt oft Anstalten errichtet worden sind, nicht
um einem wirklichen Bedürfnisse zu genügen, sondern weil sich die Regierung
damit die Unterstützung einer politischen oder nationalen Fraktion erkaufte.
Minoritütsschulen dürften nur in gemischten Bezirken errichtet werden, sofern
die gesetzlichen Erfordernisse hierfür vorhanden wären, und auch da selbstver¬
ständlich nur in Orten, wo die Mehrheit der Bevölkerung dem Volksstamm
angehört, der die Schule errichtet. Zu erwägen wäre dabei, ob nicht dre
Gründung von nationalen Schulfonds in den gemischten Bezirke» am Platze
wäre. Durch eine solche Neuordnung des Schulwesens, mit der die Über¬
weisung geeigneter Staatssteuern an die Länder. Bezirke, Kreise und Gemeinden
Hand in Hand gehn müßte, würde das Schulwesen dem parlamentarischen
Markte vollständig entrückt, es wäre nicht mehr ein Feld für einseitige, den
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