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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Wolfenbüttel und Lessings Lulua Galotti

zwischen dieser und dem fürstlichen Branhofe lag, und ausgiebige Gärten dazu
gehörten. Dieses Haus, früher im fürstlichen Besitze, war nach Ausweis der
Akten "dem eben damals verstorbnen Oberkammerdiener Schäffer und dessen
Erben durch einen unteren 12. Dezember 1740 erteilten Höchsten Begnadigungs¬
brief auf sechzig Jahre dergestalt gnädigst eingethan worden, daß gedachten
Erben nach Ablauf jenes Zeitraumes wegen der darin verwandten Bau- und
Reparations-Kosten ein Kapital von 800 Thalern ausgezahlet, auch ihnen
verstattet werden solle, die darin befindlichen Tapeten hinwegzunehmen."
Herzog Karl dekretierte nur unterm 16. April 1777 an die Fürstliche Kammer
wie folgt: "Wie nun besagte Erben unterm 31. Januar a. e. unterthünigst
darauf angetragen, ihnen, um sich auseinander setzen zu können, das Haus schon
jetzto abnehmen und die 800 Thaler auszahlen zu lassen, auch der Hofgerichts-
Keorstairö Grashoff als Ehemann der ältesten Schäfferschen Tochter sich gegen
den Closterrath Gebhardi erkläret, die Miterben zu äisxonire", die Tapeten
ohne besondere Vergütung darin zu lassen, und Wir dann deßen Wiederein-
tösnng für die 800 Thaler, auch daß solches Gebäude eine bestündige Wohnung
für den jedesmaligen Bibliothecarium seyn, mithin der zeitige Bibliotheearius
Hofrath Lessing, statt daß Wir für ihn anfänglich das sogenannte Bärnersche
Haus bestimmet, auf Johannis darin ziehen und freyes Logis darin haben
soll, besagtes Bärnersche Haus Uns aber wegen seiner Baufülligkeit zur Last
ist, so habet ihr letzteres meistbietend use^no rg-tiueationom, verkaufen und
von dem daraus gelöseten Gelde die 800 Thaler bezahlen zu laßeu. Weil
es jedoch bei den jetzigen Umständen der Stadt Wolseubttttel leicht seyn konnte,
daß kein xretium g,Z"zauawm dafür geboten wird, so sollen für den Fall von
den g.6 Ur. 32 des Bau-Mals ausgesetzten tausend Thalern 300 Thaler darzu
genommen, die übrigen 500 Thaler aber so lange ans der Fürstlichen Closter-
Casse vorgeschoßen werden, bis das Bärnersche Haus annehmlich veräusert ist,
als weshalb auch das Nötige an die F. Closter-Raths-Stube verfüget worden.
Da der Hofrath Lessing das Bärnersche Haus wegen seiner großen Baufällig¬
keit noch nicht beziehen können, und in das Meisnersche Hans einziehen müßen,
mithin (mit) der ihm einzugebenden herrschaftlichen Wohnung bald möglichst
geeilet werden muß, so können die 800 Thaler auch noch vor Johannis, wenn
die Schäfferschen Erben dasselbe gerüumet haben, vorgeschriebenermaßen aus¬
gezahlt werden. Wir machen auch hierbey noch gnädigst bemerklich, daß ver¬
schiedene in dem Vürnerschen Haus befindliche Tapeten dem Hofrath Lessing,
der sie aus der Bürncrschen iluotion erstanden, zugehören, mithin ihm entweder
deren Hinwegnehmung, oder daß ihm von den Hauskaufs-Geldern soviel zurück
gezahlet wird, als er dafür in der ^notion gegeben, verstattet werden muß,
und ist selbiger angewiesen, auch deshalb seine Erklärung abzugeben, worauf
ihr ihn sodann befindenden Umständen nach zu bescheiden und darnach zu ver¬
fahren habet."

Die geforderte Erklärung gab Lessing in dem folgenden, den Akten im
Original beiliegenden Schreiben ab: An eine Hochfürstliche Cammcr gehorsamst.
?. Ich erkenne es mit unterthänigsten Danke, daß Körsnissiinus mir das
von den Schüfferischen Erben bisher bewohnte herrschaftliche Haus für das


Wolfenbüttel und Lessings Lulua Galotti

zwischen dieser und dem fürstlichen Branhofe lag, und ausgiebige Gärten dazu
gehörten. Dieses Haus, früher im fürstlichen Besitze, war nach Ausweis der
Akten „dem eben damals verstorbnen Oberkammerdiener Schäffer und dessen
Erben durch einen unteren 12. Dezember 1740 erteilten Höchsten Begnadigungs¬
brief auf sechzig Jahre dergestalt gnädigst eingethan worden, daß gedachten
Erben nach Ablauf jenes Zeitraumes wegen der darin verwandten Bau- und
Reparations-Kosten ein Kapital von 800 Thalern ausgezahlet, auch ihnen
verstattet werden solle, die darin befindlichen Tapeten hinwegzunehmen."
Herzog Karl dekretierte nur unterm 16. April 1777 an die Fürstliche Kammer
wie folgt: „Wie nun besagte Erben unterm 31. Januar a. e. unterthünigst
darauf angetragen, ihnen, um sich auseinander setzen zu können, das Haus schon
jetzto abnehmen und die 800 Thaler auszahlen zu lassen, auch der Hofgerichts-
Keorstairö Grashoff als Ehemann der ältesten Schäfferschen Tochter sich gegen
den Closterrath Gebhardi erkläret, die Miterben zu äisxonire«, die Tapeten
ohne besondere Vergütung darin zu lassen, und Wir dann deßen Wiederein-
tösnng für die 800 Thaler, auch daß solches Gebäude eine bestündige Wohnung
für den jedesmaligen Bibliothecarium seyn, mithin der zeitige Bibliotheearius
Hofrath Lessing, statt daß Wir für ihn anfänglich das sogenannte Bärnersche
Haus bestimmet, auf Johannis darin ziehen und freyes Logis darin haben
soll, besagtes Bärnersche Haus Uns aber wegen seiner Baufülligkeit zur Last
ist, so habet ihr letzteres meistbietend use^no rg-tiueationom, verkaufen und
von dem daraus gelöseten Gelde die 800 Thaler bezahlen zu laßeu. Weil
es jedoch bei den jetzigen Umständen der Stadt Wolseubttttel leicht seyn konnte,
daß kein xretium g,Z«zauawm dafür geboten wird, so sollen für den Fall von
den g.6 Ur. 32 des Bau-Mals ausgesetzten tausend Thalern 300 Thaler darzu
genommen, die übrigen 500 Thaler aber so lange ans der Fürstlichen Closter-
Casse vorgeschoßen werden, bis das Bärnersche Haus annehmlich veräusert ist,
als weshalb auch das Nötige an die F. Closter-Raths-Stube verfüget worden.
Da der Hofrath Lessing das Bärnersche Haus wegen seiner großen Baufällig¬
keit noch nicht beziehen können, und in das Meisnersche Hans einziehen müßen,
mithin (mit) der ihm einzugebenden herrschaftlichen Wohnung bald möglichst
geeilet werden muß, so können die 800 Thaler auch noch vor Johannis, wenn
die Schäfferschen Erben dasselbe gerüumet haben, vorgeschriebenermaßen aus¬
gezahlt werden. Wir machen auch hierbey noch gnädigst bemerklich, daß ver¬
schiedene in dem Vürnerschen Haus befindliche Tapeten dem Hofrath Lessing,
der sie aus der Bürncrschen iluotion erstanden, zugehören, mithin ihm entweder
deren Hinwegnehmung, oder daß ihm von den Hauskaufs-Geldern soviel zurück
gezahlet wird, als er dafür in der ^notion gegeben, verstattet werden muß,
und ist selbiger angewiesen, auch deshalb seine Erklärung abzugeben, worauf
ihr ihn sodann befindenden Umständen nach zu bescheiden und darnach zu ver¬
fahren habet."

Die geforderte Erklärung gab Lessing in dem folgenden, den Akten im
Original beiliegenden Schreiben ab: An eine Hochfürstliche Cammcr gehorsamst.
?. Ich erkenne es mit unterthänigsten Danke, daß Körsnissiinus mir das
von den Schüfferischen Erben bisher bewohnte herrschaftliche Haus für das


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[0324] Wolfenbüttel und Lessings Lulua Galotti zwischen dieser und dem fürstlichen Branhofe lag, und ausgiebige Gärten dazu gehörten. Dieses Haus, früher im fürstlichen Besitze, war nach Ausweis der Akten „dem eben damals verstorbnen Oberkammerdiener Schäffer und dessen Erben durch einen unteren 12. Dezember 1740 erteilten Höchsten Begnadigungs¬ brief auf sechzig Jahre dergestalt gnädigst eingethan worden, daß gedachten Erben nach Ablauf jenes Zeitraumes wegen der darin verwandten Bau- und Reparations-Kosten ein Kapital von 800 Thalern ausgezahlet, auch ihnen verstattet werden solle, die darin befindlichen Tapeten hinwegzunehmen." Herzog Karl dekretierte nur unterm 16. April 1777 an die Fürstliche Kammer wie folgt: „Wie nun besagte Erben unterm 31. Januar a. e. unterthünigst darauf angetragen, ihnen, um sich auseinander setzen zu können, das Haus schon jetzto abnehmen und die 800 Thaler auszahlen zu lassen, auch der Hofgerichts- Keorstairö Grashoff als Ehemann der ältesten Schäfferschen Tochter sich gegen den Closterrath Gebhardi erkläret, die Miterben zu äisxonire«, die Tapeten ohne besondere Vergütung darin zu lassen, und Wir dann deßen Wiederein- tösnng für die 800 Thaler, auch daß solches Gebäude eine bestündige Wohnung für den jedesmaligen Bibliothecarium seyn, mithin der zeitige Bibliotheearius Hofrath Lessing, statt daß Wir für ihn anfänglich das sogenannte Bärnersche Haus bestimmet, auf Johannis darin ziehen und freyes Logis darin haben soll, besagtes Bärnersche Haus Uns aber wegen seiner Baufülligkeit zur Last ist, so habet ihr letzteres meistbietend use^no rg-tiueationom, verkaufen und von dem daraus gelöseten Gelde die 800 Thaler bezahlen zu laßeu. Weil es jedoch bei den jetzigen Umständen der Stadt Wolseubttttel leicht seyn konnte, daß kein xretium g,Z«zauawm dafür geboten wird, so sollen für den Fall von den g.6 Ur. 32 des Bau-Mals ausgesetzten tausend Thalern 300 Thaler darzu genommen, die übrigen 500 Thaler aber so lange ans der Fürstlichen Closter- Casse vorgeschoßen werden, bis das Bärnersche Haus annehmlich veräusert ist, als weshalb auch das Nötige an die F. Closter-Raths-Stube verfüget worden. Da der Hofrath Lessing das Bärnersche Haus wegen seiner großen Baufällig¬ keit noch nicht beziehen können, und in das Meisnersche Hans einziehen müßen, mithin (mit) der ihm einzugebenden herrschaftlichen Wohnung bald möglichst geeilet werden muß, so können die 800 Thaler auch noch vor Johannis, wenn die Schäfferschen Erben dasselbe gerüumet haben, vorgeschriebenermaßen aus¬ gezahlt werden. Wir machen auch hierbey noch gnädigst bemerklich, daß ver¬ schiedene in dem Vürnerschen Haus befindliche Tapeten dem Hofrath Lessing, der sie aus der Bürncrschen iluotion erstanden, zugehören, mithin ihm entweder deren Hinwegnehmung, oder daß ihm von den Hauskaufs-Geldern soviel zurück gezahlet wird, als er dafür in der ^notion gegeben, verstattet werden muß, und ist selbiger angewiesen, auch deshalb seine Erklärung abzugeben, worauf ihr ihn sodann befindenden Umständen nach zu bescheiden und darnach zu ver¬ fahren habet." Die geforderte Erklärung gab Lessing in dem folgenden, den Akten im Original beiliegenden Schreiben ab: An eine Hochfürstliche Cammcr gehorsamst. ?. Ich erkenne es mit unterthänigsten Danke, daß Körsnissiinus mir das von den Schüfferischen Erben bisher bewohnte herrschaftliche Haus für das

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/324>, abgerufen am 20.10.2024.