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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Die österreichische Staatskrise

an der Gesellschaft. Der deutschliberale Zentralismus war der würdige Erde
des nachmärzlichen Absolutismus. Und doch war dieser noch zu verteidigen,
wenn er jede selbständige Regung der einzelnen Glieder des Staats mit
eiserner Hand niederhielt, und die Völker Österreichs zu einer unterschieds¬
losen, nrteilsunfähigen Masse zusanunenzustampfen suchte, dem: darin bestand
ja schließlich sein Wesen und sein Beruf. Die Deutschlibcralen spotteten über
den Polizeistaat, wo sich die hohe Obrigkeit als Vormund der Unterthanen fühlte,
allein sie selbst, ihre Zentralisation, war nicht besser, sondern noch schlechter,
weil sie den alten Polizeistaat in konstitutionellen Formen zu erhalten suchte.
Daß ein absolutistischer Staat verwaltet wird, ein konstitutioneller aber
regiert werden müsse, diesen Unterschied kannten die dentschliberalen Staats¬
männer -- auch die, deren Marmorbilder im Wiener Parlament stehn --
nicht oder wollten ihn nicht kennen, weil eben das Regieren -- das selbst¬
thätige Zusammenwirken aller konstitutionellen Kräfte zum gemeinsamen Staats¬
zwecke -- nicht in ihr Programm, in das deutschlibcral-zentralistische Programm
Paßte. So schufen sie zwar ein Parlament, das aber war mit richten eine
wirkliche lebendige Volksvertretung, weniger wegen des künstlichen Wahlver¬
fahrens, als vielmehr weil ihm der natürliche zeugungsfähige Boden, eine
zweckentsprechende Einrichtung der öffentlichen Verwaltung fehlte. In den
Landtagen und in den Gemeinden konnten die Deutschliberaleu sich nicht
schmeicheln, die nichtdeutschen zur freiwilligen Anerkennung der deutschen und
liberalen Führung zu bewegen, und darum mußte die Kompetenz des Neichs-
wts, wo sie die Herrschaft hatten und zu behaupten hofften, möglichst weit
gefaßt werden. Soweit also überhaupt eine Selbstverwaltung vorhanden war,
wurde sie verstümmelt und auf das mindeste Maß eingeschränkt, die Ver¬
waltung also nahezu vollständig zentralisiert, damit anch die kleinste Kleinigkeit
von Wien ans, also im Sinn der herrschenden deutschliberalen Partei geregelt
werden konnte. Darin aber liegen die Grundursachen der heutigen Stacits-
knse. denn wenn man die Wirkungen dieser Zentralisation verfolgt, so findet
man alle Anlässe, die nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs in
der schwersten Weise geschädigt haben, sondern auch zum Zusammenbruch des
Konstitutionalismus von 1867 führten.

Die Zentralisierung der Gesetzgebung und der Verwaltung brachte zunächst
eine Überlastung der Staatsverwaltung und eine fortgesetzte Vermehrung der
Staatsbeamtenschaft mit sich, was ebenso vom finanziellen und vom politischen
wie vorn allgemein wirtschaftlichen Standpunkt aus zu beklagen ist, da sie die
Staatsausgaben steigert, eine Bevölkcrungsschicht vermehrt, die in politischer
Beziehung 'nicht völlig frei ist, und endlich die Bevölkern"" an die sogenannten
.festen Stellungen" als Ziel allen Studiums gewöhnt, die aber auf die
Dauer auf die Ausbildung der Jugend im Sinne wirtschaftlicher Selbständigkeit
lähmend wirken. Natürlich konnte man aber die Beamtcnzahl nicht in dem
Maße erhöhen, wie die Verwaltungsobliegenheiten wuchsen, und so half man
sich damit, Behörden der Selbstverwaltung, denen man zuvor ihren eignen
natürlichen Wirkungskreis beschnitten hatte, im sogenannten "übertragnen


Grenzboten I 1902 ^
Die österreichische Staatskrise

an der Gesellschaft. Der deutschliberale Zentralismus war der würdige Erde
des nachmärzlichen Absolutismus. Und doch war dieser noch zu verteidigen,
wenn er jede selbständige Regung der einzelnen Glieder des Staats mit
eiserner Hand niederhielt, und die Völker Österreichs zu einer unterschieds¬
losen, nrteilsunfähigen Masse zusanunenzustampfen suchte, dem: darin bestand
ja schließlich sein Wesen und sein Beruf. Die Deutschlibcralen spotteten über
den Polizeistaat, wo sich die hohe Obrigkeit als Vormund der Unterthanen fühlte,
allein sie selbst, ihre Zentralisation, war nicht besser, sondern noch schlechter,
weil sie den alten Polizeistaat in konstitutionellen Formen zu erhalten suchte.
Daß ein absolutistischer Staat verwaltet wird, ein konstitutioneller aber
regiert werden müsse, diesen Unterschied kannten die dentschliberalen Staats¬
männer — auch die, deren Marmorbilder im Wiener Parlament stehn —
nicht oder wollten ihn nicht kennen, weil eben das Regieren — das selbst¬
thätige Zusammenwirken aller konstitutionellen Kräfte zum gemeinsamen Staats¬
zwecke — nicht in ihr Programm, in das deutschlibcral-zentralistische Programm
Paßte. So schufen sie zwar ein Parlament, das aber war mit richten eine
wirkliche lebendige Volksvertretung, weniger wegen des künstlichen Wahlver¬
fahrens, als vielmehr weil ihm der natürliche zeugungsfähige Boden, eine
zweckentsprechende Einrichtung der öffentlichen Verwaltung fehlte. In den
Landtagen und in den Gemeinden konnten die Deutschliberaleu sich nicht
schmeicheln, die nichtdeutschen zur freiwilligen Anerkennung der deutschen und
liberalen Führung zu bewegen, und darum mußte die Kompetenz des Neichs-
wts, wo sie die Herrschaft hatten und zu behaupten hofften, möglichst weit
gefaßt werden. Soweit also überhaupt eine Selbstverwaltung vorhanden war,
wurde sie verstümmelt und auf das mindeste Maß eingeschränkt, die Ver¬
waltung also nahezu vollständig zentralisiert, damit anch die kleinste Kleinigkeit
von Wien ans, also im Sinn der herrschenden deutschliberalen Partei geregelt
werden konnte. Darin aber liegen die Grundursachen der heutigen Stacits-
knse. denn wenn man die Wirkungen dieser Zentralisation verfolgt, so findet
man alle Anlässe, die nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs in
der schwersten Weise geschädigt haben, sondern auch zum Zusammenbruch des
Konstitutionalismus von 1867 führten.

Die Zentralisierung der Gesetzgebung und der Verwaltung brachte zunächst
eine Überlastung der Staatsverwaltung und eine fortgesetzte Vermehrung der
Staatsbeamtenschaft mit sich, was ebenso vom finanziellen und vom politischen
wie vorn allgemein wirtschaftlichen Standpunkt aus zu beklagen ist, da sie die
Staatsausgaben steigert, eine Bevölkcrungsschicht vermehrt, die in politischer
Beziehung 'nicht völlig frei ist, und endlich die Bevölkern«« an die sogenannten
.festen Stellungen" als Ziel allen Studiums gewöhnt, die aber auf die
Dauer auf die Ausbildung der Jugend im Sinne wirtschaftlicher Selbständigkeit
lähmend wirken. Natürlich konnte man aber die Beamtcnzahl nicht in dem
Maße erhöhen, wie die Verwaltungsobliegenheiten wuchsen, und so half man
sich damit, Behörden der Selbstverwaltung, denen man zuvor ihren eignen
natürlichen Wirkungskreis beschnitten hatte, im sogenannten „übertragnen


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[0305] Die österreichische Staatskrise an der Gesellschaft. Der deutschliberale Zentralismus war der würdige Erde des nachmärzlichen Absolutismus. Und doch war dieser noch zu verteidigen, wenn er jede selbständige Regung der einzelnen Glieder des Staats mit eiserner Hand niederhielt, und die Völker Österreichs zu einer unterschieds¬ losen, nrteilsunfähigen Masse zusanunenzustampfen suchte, dem: darin bestand ja schließlich sein Wesen und sein Beruf. Die Deutschlibcralen spotteten über den Polizeistaat, wo sich die hohe Obrigkeit als Vormund der Unterthanen fühlte, allein sie selbst, ihre Zentralisation, war nicht besser, sondern noch schlechter, weil sie den alten Polizeistaat in konstitutionellen Formen zu erhalten suchte. Daß ein absolutistischer Staat verwaltet wird, ein konstitutioneller aber regiert werden müsse, diesen Unterschied kannten die dentschliberalen Staats¬ männer — auch die, deren Marmorbilder im Wiener Parlament stehn — nicht oder wollten ihn nicht kennen, weil eben das Regieren — das selbst¬ thätige Zusammenwirken aller konstitutionellen Kräfte zum gemeinsamen Staats¬ zwecke — nicht in ihr Programm, in das deutschlibcral-zentralistische Programm Paßte. So schufen sie zwar ein Parlament, das aber war mit richten eine wirkliche lebendige Volksvertretung, weniger wegen des künstlichen Wahlver¬ fahrens, als vielmehr weil ihm der natürliche zeugungsfähige Boden, eine zweckentsprechende Einrichtung der öffentlichen Verwaltung fehlte. In den Landtagen und in den Gemeinden konnten die Deutschliberaleu sich nicht schmeicheln, die nichtdeutschen zur freiwilligen Anerkennung der deutschen und liberalen Führung zu bewegen, und darum mußte die Kompetenz des Neichs- wts, wo sie die Herrschaft hatten und zu behaupten hofften, möglichst weit gefaßt werden. Soweit also überhaupt eine Selbstverwaltung vorhanden war, wurde sie verstümmelt und auf das mindeste Maß eingeschränkt, die Ver¬ waltung also nahezu vollständig zentralisiert, damit anch die kleinste Kleinigkeit von Wien ans, also im Sinn der herrschenden deutschliberalen Partei geregelt werden konnte. Darin aber liegen die Grundursachen der heutigen Stacits- knse. denn wenn man die Wirkungen dieser Zentralisation verfolgt, so findet man alle Anlässe, die nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung Österreichs in der schwersten Weise geschädigt haben, sondern auch zum Zusammenbruch des Konstitutionalismus von 1867 führten. Die Zentralisierung der Gesetzgebung und der Verwaltung brachte zunächst eine Überlastung der Staatsverwaltung und eine fortgesetzte Vermehrung der Staatsbeamtenschaft mit sich, was ebenso vom finanziellen und vom politischen wie vorn allgemein wirtschaftlichen Standpunkt aus zu beklagen ist, da sie die Staatsausgaben steigert, eine Bevölkcrungsschicht vermehrt, die in politischer Beziehung 'nicht völlig frei ist, und endlich die Bevölkern«« an die sogenannten .festen Stellungen" als Ziel allen Studiums gewöhnt, die aber auf die Dauer auf die Ausbildung der Jugend im Sinne wirtschaftlicher Selbständigkeit lähmend wirken. Natürlich konnte man aber die Beamtcnzahl nicht in dem Maße erhöhen, wie die Verwaltungsobliegenheiten wuchsen, und so half man sich damit, Behörden der Selbstverwaltung, denen man zuvor ihren eignen natürlichen Wirkungskreis beschnitten hatte, im sogenannten „übertragnen Grenzboten I 1902 ^

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/305>, abgerufen am 06.02.2025.