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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Schweizerische Fernsichten

fach genannten Artikels in einem Irrtum, wenn er annimmt, daß im Jahre
1871 unter gänzlich veränderten Voraussetzungen diese Verpflichtung für das
linksrheinische Gebiet unbestreitbar auch auf das Deutsche Reich übergegangen
sei. Die einschränkende Friedensbedingung wurde damals den: besiegten Frank¬
reich von den verbündeten Siegern auferlegt, dem unruhigen Frankreich, das
seit Jahrzehnten unausgesetzt die Brandfackeln des Kriegs geschwungen hatte,
dem durch die Schleifung der Festung Hüningen die Möglichkeit genommen
werden sollte, von dort aus abermals Unruhen über Basel, die Schweiz und
angrenzende Länder zu verbreiten, und unter damaligen Verhältnissen war
diese Besorgnis nicht unbegründet. Nicht aber wurde diese Forderung dem
unterlegnen Störenfried europäischer Ruhe auferlegt, damit späterhin einem
der Verbündeten eine Falle gelegt oder als Lohn des Sieges eine empfind¬
liche Benachteiligung zugefügt werden sollte. Das hieße ja, einen glücklichen
Feldzug zu eignem Nachteile führen! Diese besondre Stipulation hatte "nur
für Frankreich Sinn," bemerkt der schweizerische Politiker sehr zutreffend; die
Stadt Basel sollte eben von der Nachbarschaft einer französischen Festung
befreit werden; Hütte vor Basel auch eine den Verbündeten gehörende Festung
gelegen, so wäre deren Schleifung zum eignen Schaden doch keinesfalls verfügt
worden ! Und wenn die Spitze der einschränkenden Friedensbestiinmung damals
nicht ausschließlich gegen die Franzosen gerichtet gewesen wäre, von denen die
Schweiz so viel hatte leiden müssen, dann könnte man jetzt fragen: "Dürfen
denn die Basler innerhalb eines Umkreises von drei Stunden von ihrer Stadt
Befestigungen anlegen?" Ja Bauer, das ist ganz was andres! Thun sie
es, dann könnten aber die deutschen Orte Hüningen, Se. Ludwig, Häsingen,
Weil, Grenzach usw. "unbehagliche Gefühle" bekommen! (Die geringere Zahl
der Einwohner dieser Orte würde diesen Vergleich nicht ausschließen, denn bei
welcher Kopfzahl würden etwaige Rücksichten zu beginnen haben?)

Dieses Unbehagen deutscher Ortschaften würde den Baslern gewiß sehr
leid thun, nie aber würde es sie daran hindern oder auch mir bedenklich
machen, wenn sie die Überzeugung gewonnen hätten, daß sie Befestigungen
brauchten.

Ebenso würde man es deutscherseits außerordentlich bedauern, wenn die
Bühler oder die Schweizer überhaupt, mit denen ein fernerer freundschaftlicher
Verkehr in allseitigem Interesse dringend erwünscht ist, von etwaigen Befesti¬
gungen in Südbaden oder im Südclsaß unangenehm berührt oder sogar ver¬
schnupft würden, aber es wäre doch zu viel verlangt, wenn man, nur um dies
zu vermeiden, einen solchen Plan aufgeben sollte, wenn dieser geeignet schiene,
die Abwehr eines französischen Einbruchs in Süddeutschland wirksam zu unter¬
stützen. Ein Appell an Deutschland zur Anerkennung einer "moralischen"
Verpflichtung im Sinne der frühern französischen ist also nicht am Platze; die
zufällige Nähe einer nicht deutsche"? Stadt würde unmöglich dazu führen dürfen,
daß die Interessen und die Sicherheit großer Landesteile des Reichs darüber
hintangestellt würden. Man bedenke nur, in welcher mißlichen Lage sich Basel,
ja die Schweiz befinden würde, wenn eine französische Armee in Baden,
Württemberg usw. eingedrungen wäre! Dann würde die Eidgenossenschaft in


Schweizerische Fernsichten

fach genannten Artikels in einem Irrtum, wenn er annimmt, daß im Jahre
1871 unter gänzlich veränderten Voraussetzungen diese Verpflichtung für das
linksrheinische Gebiet unbestreitbar auch auf das Deutsche Reich übergegangen
sei. Die einschränkende Friedensbedingung wurde damals den: besiegten Frank¬
reich von den verbündeten Siegern auferlegt, dem unruhigen Frankreich, das
seit Jahrzehnten unausgesetzt die Brandfackeln des Kriegs geschwungen hatte,
dem durch die Schleifung der Festung Hüningen die Möglichkeit genommen
werden sollte, von dort aus abermals Unruhen über Basel, die Schweiz und
angrenzende Länder zu verbreiten, und unter damaligen Verhältnissen war
diese Besorgnis nicht unbegründet. Nicht aber wurde diese Forderung dem
unterlegnen Störenfried europäischer Ruhe auferlegt, damit späterhin einem
der Verbündeten eine Falle gelegt oder als Lohn des Sieges eine empfind¬
liche Benachteiligung zugefügt werden sollte. Das hieße ja, einen glücklichen
Feldzug zu eignem Nachteile führen! Diese besondre Stipulation hatte „nur
für Frankreich Sinn," bemerkt der schweizerische Politiker sehr zutreffend; die
Stadt Basel sollte eben von der Nachbarschaft einer französischen Festung
befreit werden; Hütte vor Basel auch eine den Verbündeten gehörende Festung
gelegen, so wäre deren Schleifung zum eignen Schaden doch keinesfalls verfügt
worden ! Und wenn die Spitze der einschränkenden Friedensbestiinmung damals
nicht ausschließlich gegen die Franzosen gerichtet gewesen wäre, von denen die
Schweiz so viel hatte leiden müssen, dann könnte man jetzt fragen: „Dürfen
denn die Basler innerhalb eines Umkreises von drei Stunden von ihrer Stadt
Befestigungen anlegen?" Ja Bauer, das ist ganz was andres! Thun sie
es, dann könnten aber die deutschen Orte Hüningen, Se. Ludwig, Häsingen,
Weil, Grenzach usw. „unbehagliche Gefühle" bekommen! (Die geringere Zahl
der Einwohner dieser Orte würde diesen Vergleich nicht ausschließen, denn bei
welcher Kopfzahl würden etwaige Rücksichten zu beginnen haben?)

Dieses Unbehagen deutscher Ortschaften würde den Baslern gewiß sehr
leid thun, nie aber würde es sie daran hindern oder auch mir bedenklich
machen, wenn sie die Überzeugung gewonnen hätten, daß sie Befestigungen
brauchten.

Ebenso würde man es deutscherseits außerordentlich bedauern, wenn die
Bühler oder die Schweizer überhaupt, mit denen ein fernerer freundschaftlicher
Verkehr in allseitigem Interesse dringend erwünscht ist, von etwaigen Befesti¬
gungen in Südbaden oder im Südclsaß unangenehm berührt oder sogar ver¬
schnupft würden, aber es wäre doch zu viel verlangt, wenn man, nur um dies
zu vermeiden, einen solchen Plan aufgeben sollte, wenn dieser geeignet schiene,
die Abwehr eines französischen Einbruchs in Süddeutschland wirksam zu unter¬
stützen. Ein Appell an Deutschland zur Anerkennung einer „moralischen"
Verpflichtung im Sinne der frühern französischen ist also nicht am Platze; die
zufällige Nähe einer nicht deutsche»? Stadt würde unmöglich dazu führen dürfen,
daß die Interessen und die Sicherheit großer Landesteile des Reichs darüber
hintangestellt würden. Man bedenke nur, in welcher mißlichen Lage sich Basel,
ja die Schweiz befinden würde, wenn eine französische Armee in Baden,
Württemberg usw. eingedrungen wäre! Dann würde die Eidgenossenschaft in


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[0248] Schweizerische Fernsichten fach genannten Artikels in einem Irrtum, wenn er annimmt, daß im Jahre 1871 unter gänzlich veränderten Voraussetzungen diese Verpflichtung für das linksrheinische Gebiet unbestreitbar auch auf das Deutsche Reich übergegangen sei. Die einschränkende Friedensbedingung wurde damals den: besiegten Frank¬ reich von den verbündeten Siegern auferlegt, dem unruhigen Frankreich, das seit Jahrzehnten unausgesetzt die Brandfackeln des Kriegs geschwungen hatte, dem durch die Schleifung der Festung Hüningen die Möglichkeit genommen werden sollte, von dort aus abermals Unruhen über Basel, die Schweiz und angrenzende Länder zu verbreiten, und unter damaligen Verhältnissen war diese Besorgnis nicht unbegründet. Nicht aber wurde diese Forderung dem unterlegnen Störenfried europäischer Ruhe auferlegt, damit späterhin einem der Verbündeten eine Falle gelegt oder als Lohn des Sieges eine empfind¬ liche Benachteiligung zugefügt werden sollte. Das hieße ja, einen glücklichen Feldzug zu eignem Nachteile führen! Diese besondre Stipulation hatte „nur für Frankreich Sinn," bemerkt der schweizerische Politiker sehr zutreffend; die Stadt Basel sollte eben von der Nachbarschaft einer französischen Festung befreit werden; Hütte vor Basel auch eine den Verbündeten gehörende Festung gelegen, so wäre deren Schleifung zum eignen Schaden doch keinesfalls verfügt worden ! Und wenn die Spitze der einschränkenden Friedensbestiinmung damals nicht ausschließlich gegen die Franzosen gerichtet gewesen wäre, von denen die Schweiz so viel hatte leiden müssen, dann könnte man jetzt fragen: „Dürfen denn die Basler innerhalb eines Umkreises von drei Stunden von ihrer Stadt Befestigungen anlegen?" Ja Bauer, das ist ganz was andres! Thun sie es, dann könnten aber die deutschen Orte Hüningen, Se. Ludwig, Häsingen, Weil, Grenzach usw. „unbehagliche Gefühle" bekommen! (Die geringere Zahl der Einwohner dieser Orte würde diesen Vergleich nicht ausschließen, denn bei welcher Kopfzahl würden etwaige Rücksichten zu beginnen haben?) Dieses Unbehagen deutscher Ortschaften würde den Baslern gewiß sehr leid thun, nie aber würde es sie daran hindern oder auch mir bedenklich machen, wenn sie die Überzeugung gewonnen hätten, daß sie Befestigungen brauchten. Ebenso würde man es deutscherseits außerordentlich bedauern, wenn die Bühler oder die Schweizer überhaupt, mit denen ein fernerer freundschaftlicher Verkehr in allseitigem Interesse dringend erwünscht ist, von etwaigen Befesti¬ gungen in Südbaden oder im Südclsaß unangenehm berührt oder sogar ver¬ schnupft würden, aber es wäre doch zu viel verlangt, wenn man, nur um dies zu vermeiden, einen solchen Plan aufgeben sollte, wenn dieser geeignet schiene, die Abwehr eines französischen Einbruchs in Süddeutschland wirksam zu unter¬ stützen. Ein Appell an Deutschland zur Anerkennung einer „moralischen" Verpflichtung im Sinne der frühern französischen ist also nicht am Platze; die zufällige Nähe einer nicht deutsche»? Stadt würde unmöglich dazu führen dürfen, daß die Interessen und die Sicherheit großer Landesteile des Reichs darüber hintangestellt würden. Man bedenke nur, in welcher mißlichen Lage sich Basel, ja die Schweiz befinden würde, wenn eine französische Armee in Baden, Württemberg usw. eingedrungen wäre! Dann würde die Eidgenossenschaft in

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/248>, abgerufen am 27.09.2024.