Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.vom mittelalterliche,! Judenrecht mildernder Umstand kann jedoch angeführt werden, daß sich anch die Juden zu Vor allem aber: in ihrem Kultus siud die Juden, abgesehen von dem, vom mittelalterliche,! Judenrecht mildernder Umstand kann jedoch angeführt werden, daß sich anch die Juden zu Vor allem aber: in ihrem Kultus siud die Juden, abgesehen von dem, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0143" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236667"/> <fw type="header" place="top"> vom mittelalterliche,! Judenrecht</fw><lb/> <p xml:id="ID_488" prev="#ID_487"> mildernder Umstand kann jedoch angeführt werden, daß sich anch die Juden zu<lb/> verunreinigen glaubten, wenn sie mit Nichtjuden üßen (Galater 2, 12) oder<lb/> nicht nach ihrem Ritus bereitete Speisen genössen. Für eine abscheuliche Ent¬<lb/> würdigung hält Scherer das Judenabzeichen, das allerdings von einem all¬<lb/> gemeinen Konzil, dem vierten Lateranensischen 1215, angeordnet worden ist.<lb/> Aber abgesehen davon, daß diese Vorsichtsmaßregel schon weit früher von den<lb/> Mohammedanern gegen Juden und Christen angewandt worden war, hätte<lb/> Scherer, anstatt sich darüber furchtbar aufzuregen, daran denken sollen, daß in<lb/> heutiger Zeit den Offizieren und den katholischen Geistlichen die vorgeschriebne<lb/> Uniform unter Umständen sehr unbequem wird, und daß in kulturkämpferischen<lb/> Zeiten und Gegenden eine Mönchskutte den Trüger öffentlichem Schimpf und<lb/> Spott aussetzt. In den spätern Zeiten des Mittelalters, wo die Wild des<lb/> Volks gegen die Juden aufs höchste gestiegen war, wurden von geistlichen und<lb/> weltlichen Behörden allerlei häßliche Zeremonien und Symbole zur Beschimpfung<lb/> der Juden eingeführt, z. B. bei der Eidesleistung, doch darf man nicht ver¬<lb/> gessen, daß das Mittelalter rohe Komik liebte und solche auch beim Gerichts¬<lb/> verfahren walten ließ. Eine Salzburger Synode ordnet an, daß die Jüdinnen<lb/> an irgend einem Gewandstück eine Schelle tragen sollten. Scherer klammert<lb/> ein: wie Schlittenpserde. Wir wissen nicht, ob damals schon Schellengeläute<lb/> üblich war, wohl aber wissen wir, und haben ohne Zweifel anch die Salz¬<lb/> burger Geistlichen gewußt, daß nach 2. Mose 28. 33 der Saum der hohen¬<lb/> priesterlichen Tunika mit grauatüpfelförmigen Quasten und Schellen geschmückt<lb/> sein mußte. Daß es auch im spätern Mittelalter noch Bischöfe gab, die ihre<lb/> Juden vor der Volkswut kräftig schützten, gesteht Scherer selbst, z. B. Seite 509,<lb/> zu, und wenn eine in Wien 1267 abgehaltne Synode zum Schlitz der durch<lb/> Wucher arg bedrückten christlichen Bevölkerung die schon bestehenden kano¬<lb/> nischen Gesetze erneuert und die weltlichen Fürsten zu ihrer Beobachtung<lb/> ernährt, so ° nennen wir das nicht mit Scherer (S. 335) Anmaßung und<lb/> Willkür, sondern Pflichterfüllung. Daß „kein Land durch blutige Verfolgung<lb/> der Juden weniger befleckt ist als Italien," dürfte freilich nicht dem Einfluß<lb/> der Kirche zuzuschreiben sein, sondern dem Umstände, daß die Italiener von<lb/> der Römerzeit her ihre» eignen Handelsstand hatten, der den Juden über¬<lb/> legen war.</p><lb/> <p xml:id="ID_489" next="#ID_490"> Vor allem aber: in ihrem Kultus siud die Juden, abgesehen von dem,<lb/> was aufrührerische Volkshaufen verbräche«, in christlichen Landen niemals ge¬<lb/> hindert und gestört worden. Manches Land hat sich ihrer durch Vertreibung<lb/> oder Massenmord zu entledigen gesucht, aber wo sie einmal waren, da durften<lb/> sie ihre Religion ausüben, und war ihr Gottesdienst gesetzlich geschlitzt. Wurde,<lb/> Was hier und da vorgekommen ist, der Bau neuer Synagogen verboten, so<lb/> war diese Maßregel gegen die Ausbreitung des Volks, nicht gegen seine<lb/> Religion gerichtet. Die einzige Vorschrift, die sich mit ihrem Kultus be¬<lb/> schäftigt, war die einigemal für einzelne Orte erlassene, die Juden sollten,<lb/> namentlich in der Nähe christlicher Kirchen, ihre Feste nicht mit großen, Ge¬<lb/> schrei feiern, sondern mit gedämpfter Stimme (sudmiss-i ovo?) singen und beten.<lb/> Aber kein Gesetzgeber, keine Behörde hat jemals den jüdischen Gottesdienst</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0143]
vom mittelalterliche,! Judenrecht
mildernder Umstand kann jedoch angeführt werden, daß sich anch die Juden zu
verunreinigen glaubten, wenn sie mit Nichtjuden üßen (Galater 2, 12) oder
nicht nach ihrem Ritus bereitete Speisen genössen. Für eine abscheuliche Ent¬
würdigung hält Scherer das Judenabzeichen, das allerdings von einem all¬
gemeinen Konzil, dem vierten Lateranensischen 1215, angeordnet worden ist.
Aber abgesehen davon, daß diese Vorsichtsmaßregel schon weit früher von den
Mohammedanern gegen Juden und Christen angewandt worden war, hätte
Scherer, anstatt sich darüber furchtbar aufzuregen, daran denken sollen, daß in
heutiger Zeit den Offizieren und den katholischen Geistlichen die vorgeschriebne
Uniform unter Umständen sehr unbequem wird, und daß in kulturkämpferischen
Zeiten und Gegenden eine Mönchskutte den Trüger öffentlichem Schimpf und
Spott aussetzt. In den spätern Zeiten des Mittelalters, wo die Wild des
Volks gegen die Juden aufs höchste gestiegen war, wurden von geistlichen und
weltlichen Behörden allerlei häßliche Zeremonien und Symbole zur Beschimpfung
der Juden eingeführt, z. B. bei der Eidesleistung, doch darf man nicht ver¬
gessen, daß das Mittelalter rohe Komik liebte und solche auch beim Gerichts¬
verfahren walten ließ. Eine Salzburger Synode ordnet an, daß die Jüdinnen
an irgend einem Gewandstück eine Schelle tragen sollten. Scherer klammert
ein: wie Schlittenpserde. Wir wissen nicht, ob damals schon Schellengeläute
üblich war, wohl aber wissen wir, und haben ohne Zweifel anch die Salz¬
burger Geistlichen gewußt, daß nach 2. Mose 28. 33 der Saum der hohen¬
priesterlichen Tunika mit grauatüpfelförmigen Quasten und Schellen geschmückt
sein mußte. Daß es auch im spätern Mittelalter noch Bischöfe gab, die ihre
Juden vor der Volkswut kräftig schützten, gesteht Scherer selbst, z. B. Seite 509,
zu, und wenn eine in Wien 1267 abgehaltne Synode zum Schlitz der durch
Wucher arg bedrückten christlichen Bevölkerung die schon bestehenden kano¬
nischen Gesetze erneuert und die weltlichen Fürsten zu ihrer Beobachtung
ernährt, so ° nennen wir das nicht mit Scherer (S. 335) Anmaßung und
Willkür, sondern Pflichterfüllung. Daß „kein Land durch blutige Verfolgung
der Juden weniger befleckt ist als Italien," dürfte freilich nicht dem Einfluß
der Kirche zuzuschreiben sein, sondern dem Umstände, daß die Italiener von
der Römerzeit her ihre» eignen Handelsstand hatten, der den Juden über¬
legen war.
Vor allem aber: in ihrem Kultus siud die Juden, abgesehen von dem,
was aufrührerische Volkshaufen verbräche«, in christlichen Landen niemals ge¬
hindert und gestört worden. Manches Land hat sich ihrer durch Vertreibung
oder Massenmord zu entledigen gesucht, aber wo sie einmal waren, da durften
sie ihre Religion ausüben, und war ihr Gottesdienst gesetzlich geschlitzt. Wurde,
Was hier und da vorgekommen ist, der Bau neuer Synagogen verboten, so
war diese Maßregel gegen die Ausbreitung des Volks, nicht gegen seine
Religion gerichtet. Die einzige Vorschrift, die sich mit ihrem Kultus be¬
schäftigt, war die einigemal für einzelne Orte erlassene, die Juden sollten,
namentlich in der Nähe christlicher Kirchen, ihre Feste nicht mit großen, Ge¬
schrei feiern, sondern mit gedämpfter Stimme (sudmiss-i ovo?) singen und beten.
Aber kein Gesetzgeber, keine Behörde hat jemals den jüdischen Gottesdienst
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |