Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.Der Kampf um den Zolltarif >er Kampf um den Zolltarif ist mit der amtlichen Veröffent¬ Grenzboten IV 1901 1
Der Kampf um den Zolltarif >er Kampf um den Zolltarif ist mit der amtlichen Veröffent¬ Grenzboten IV 1901 1
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0009" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/235831"/> <figure facs="http://media.dwds.de/dta/images/grenzboten_341873_235821/figures/grenzboten_341873_235821_235831_000.jpg"/><lb/> </div> </div> </div> <div n="1"> <head> Der Kampf um den Zolltarif</head><lb/> <p xml:id="ID_8" next="#ID_9"> >er Kampf um den Zolltarif ist mit der amtlichen Veröffent¬<lb/> lichung des „Entwurfs eines Zolltarifgesetzes mit Zolltarif für<lb/> das Deutsche Reich" am 26. Juli d. I. in eine neue Phase ge¬<lb/> treten. Die Veröffentlichung geschah unter besondern Umständen.<lb/> I Durch eine Pflichtwidrigkeit war ein Exemplar des Aktenstücks<lb/> in die Hand von Journalisten gekommen, und wenn es auch gelungen ist,<lb/> vor der vollständigen Ausbeutung des Diebstahls Beschlag darauf zu legen,<lb/> haben die im Stuttgarter Beobachter gemachten Mitteilungen über die wich¬<lb/> tigsten Agrarzollsütze maßgebenden Orts doch wohl zu der Ansicht geführt, daß die<lb/> Geheimhaltung des Inhalts wahrscheinlich nicht mehr möglich und deshalb<lb/> nicht mehr zweckmäßig sei. Ob man sich ohne diese Vorkommnisse in dem da¬<lb/> maligen Stadium der Sache zur Veröffentlichung entschlossen hätte, steht dahin.<lb/> Charakteristisch für die nicht normale Lage bei der Veröffentlichung war es<lb/> jedenfalls, daß zugleich mit dem Erscheinen des Entwurfs im Reichs- und<lb/> Staatsanzeiger eine hochoffiziöse Erklärung in der Norddeutschen Allgemeinen<lb/> Zeitung darauf hinwies, daß das Aktenstück in der vorliegenden Form noch<lb/> Abänderungen unterliegen könne, da es die Beratung und die Beschlußfassung<lb/> im Bundesrat noch nicht passiert habe. Die besondre Betonung dieser Selbst¬<lb/> verständlichkeit konnte nur den Sinn haben , daß der für die Veröffentlichung<lb/> Verantwortliche Beamte, d. h. der Reichskanzler, nicht als auf den Inhalt des<lb/> Entwurfs in seiner vorliegenden Fassung als festgelegt angesehen sein wollte. So<lb/> hat es auch die gesamte Presse, namentlich auch die agrarische, verstanden, die<lb/> daraufhin wochenlang mit großem Ungestüm verlangte, der Reichskanzler oder<lb/> auch die preußische Staatsregierung sollten erklären, ob denn nun der Entwurf<lb/> vom 26. Juli auch wirklich die Vorlage wäre, die sie im Bundesrat zu ver¬<lb/> treten entschlossen seien. Man mag vielleicht eine gewisse formale, lmreau-<lb/> krntische Unklarheit um der Veröffentlichung bemängeln können, sachlich liegt<lb/> es doch auf der Hand, daß der Entwurf vom 26. Juli, wenn er auch den</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1901 1</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0009]
[Abbildung]
Der Kampf um den Zolltarif
>er Kampf um den Zolltarif ist mit der amtlichen Veröffent¬
lichung des „Entwurfs eines Zolltarifgesetzes mit Zolltarif für
das Deutsche Reich" am 26. Juli d. I. in eine neue Phase ge¬
treten. Die Veröffentlichung geschah unter besondern Umständen.
I Durch eine Pflichtwidrigkeit war ein Exemplar des Aktenstücks
in die Hand von Journalisten gekommen, und wenn es auch gelungen ist,
vor der vollständigen Ausbeutung des Diebstahls Beschlag darauf zu legen,
haben die im Stuttgarter Beobachter gemachten Mitteilungen über die wich¬
tigsten Agrarzollsütze maßgebenden Orts doch wohl zu der Ansicht geführt, daß die
Geheimhaltung des Inhalts wahrscheinlich nicht mehr möglich und deshalb
nicht mehr zweckmäßig sei. Ob man sich ohne diese Vorkommnisse in dem da¬
maligen Stadium der Sache zur Veröffentlichung entschlossen hätte, steht dahin.
Charakteristisch für die nicht normale Lage bei der Veröffentlichung war es
jedenfalls, daß zugleich mit dem Erscheinen des Entwurfs im Reichs- und
Staatsanzeiger eine hochoffiziöse Erklärung in der Norddeutschen Allgemeinen
Zeitung darauf hinwies, daß das Aktenstück in der vorliegenden Form noch
Abänderungen unterliegen könne, da es die Beratung und die Beschlußfassung
im Bundesrat noch nicht passiert habe. Die besondre Betonung dieser Selbst¬
verständlichkeit konnte nur den Sinn haben , daß der für die Veröffentlichung
Verantwortliche Beamte, d. h. der Reichskanzler, nicht als auf den Inhalt des
Entwurfs in seiner vorliegenden Fassung als festgelegt angesehen sein wollte. So
hat es auch die gesamte Presse, namentlich auch die agrarische, verstanden, die
daraufhin wochenlang mit großem Ungestüm verlangte, der Reichskanzler oder
auch die preußische Staatsregierung sollten erklären, ob denn nun der Entwurf
vom 26. Juli auch wirklich die Vorlage wäre, die sie im Bundesrat zu ver¬
treten entschlossen seien. Man mag vielleicht eine gewisse formale, lmreau-
krntische Unklarheit um der Veröffentlichung bemängeln können, sachlich liegt
es doch auf der Hand, daß der Entwurf vom 26. Juli, wenn er auch den
Grenzboten IV 1901 1
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |