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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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bedeutet also die Gemütsverfassung des geistig gesunden Menschen. Der geistig
gesunde und dabei mit Hellem Blick begabte Heitere ist vor allem kein Thor,
der rin dem Kopfe durch die Wand will. Er kennt die Grenzen seines Ver¬
mögens und seiner Befugnis und hält sich streng innerhalb deren, weiß auch,
daß diese Grenzen je nach Lebensalter und sozialer Stellung wechseln, weshalb
sich beim Jüngling die Sophroshne als Bescheidenheit äußern soll. Diese
Sophroshne schließt also auch die Gerechtigkeit schon ein, mäßigen Lebensgenuß
aber nicht aus. Sie versteht eben aus dem schlechten irdischen Leben das Beste
zu machen, was sich daraus macheu läßt. Dazu gehört wesentlich die Scheu
vor aller Hybris, die die Götter herausfordern könnte, und daß man niemals
wie der dumme Hund in der Fabel das Fleisch, das man hat, aus dem Maule
fallen lasse, um nach einem Scheingebilde zu schnappen. Ist dein Los erträglich,
mahnt Theognis, so rüttle nicht dran, sondern bleibe zufrieden; ist es schlimm,
so suche es mit ruhiger Beharrlichkeit zu bessern.

Aber der Grieche, vorzüglich der wegen seiner Milde, Gütigkeit und Barm¬
herzigkeit (^"0""-/^) gepriesene und sich selbst berüuchernde Athener, bleibt bei
der Gerechtigkeit nicht stehn, sondern rühmt sich seiner Philanthropie, seiner
Menschenliebe, im Gegensatz zu den grausamen Barbaren. Er weist darauf hin,
daß bei ihm die scheußlichen Strafweisen der Asiaten nicht gebräuchlich sind,
daß er jedermann liebreich und freundlich behandelt und Hilfsbedürftigen gern
Hilfe leistet. Den Nebenmenschen nennt er den Nächsten (ö?r/^<//vo). Alle,
die sich nicht selbst helfen können, stehn unter dem Schutze der Götter, und
ihnen beizustehn, ist eine Pflicht, deren Erfüllung uicht etwa als ein oxn-z
snxsrsrvsstorLuin des Edelmuth angesehen, sondern von der Gerechtigkeit ge¬
fordert wird, wie das auch bei deu Juden der Fall war; hütet euch, daß ihr
eure Gerechtigkeit nicht vor den Menschen übet, sagt Christus und meint
damit das Almosengeben. So erkennt also der Heitere dem Reisenden das
Recht auf Gastfreundschaft, dein Armen und dein Greise das Recht auf Ge¬
währung des Unterhalts zu. Bon Volksherbergeu der Armen spricht schon
Hesiod (Werke und Tage V. 493 und 501). In den Gerichtsreden werden
mehrfach Männer erwähnt, die einen großen Teil ihres Vermögens teils auf
Leistungen für deu Staat (Liturgien), teils auf Privatwohlthätigkeit verwandt
haben. Nach Jsokrates ist Bettel eine Schande für die Stadt. Man lasse es
also, sagt er, jedenfalls stark übertreibend, aber doch wohl ein allgemein an¬
erkanntes Ideal zeichnend, in Athen gar nicht dazu kommen. Es herrsche
da zwischen Reichen und Armen die schönste Eintracht. Diese, weit entfernt
davon, die Wohlhabenden zu beneiden, seien vielmehr um deren Häuser so
besorgt wie um ihre eignen, da sie wüßten, daß jener Wohlfahrt anch ihnen
solche verbürge. Die Reichen aber sähen über die Armen nicht hochmütig hinweg,
erachteten es vielmehr als eigne Schande, wenn jemand in der Stadt Not
leide, und sorgten für die Bedrängten, indem sie ihnen entweder Landgütchen
wohlfeil verpachteten oder ihnen in Handel und Gewerbe Verdienst verschafften.
So sei der gerechte Besitz gesichert, der Genuß allen gemeinsam gewesen.
Merkwürdigerweise behauptet Nägelsbach Seite 201, die hellenische Nächsten¬
liebe sei uicht als freie Bethätigung eigner, mich ohne das Gesetz vorhandner


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bedeutet also die Gemütsverfassung des geistig gesunden Menschen. Der geistig
gesunde und dabei mit Hellem Blick begabte Heitere ist vor allem kein Thor,
der rin dem Kopfe durch die Wand will. Er kennt die Grenzen seines Ver¬
mögens und seiner Befugnis und hält sich streng innerhalb deren, weiß auch,
daß diese Grenzen je nach Lebensalter und sozialer Stellung wechseln, weshalb
sich beim Jüngling die Sophroshne als Bescheidenheit äußern soll. Diese
Sophroshne schließt also auch die Gerechtigkeit schon ein, mäßigen Lebensgenuß
aber nicht aus. Sie versteht eben aus dem schlechten irdischen Leben das Beste
zu machen, was sich daraus macheu läßt. Dazu gehört wesentlich die Scheu
vor aller Hybris, die die Götter herausfordern könnte, und daß man niemals
wie der dumme Hund in der Fabel das Fleisch, das man hat, aus dem Maule
fallen lasse, um nach einem Scheingebilde zu schnappen. Ist dein Los erträglich,
mahnt Theognis, so rüttle nicht dran, sondern bleibe zufrieden; ist es schlimm,
so suche es mit ruhiger Beharrlichkeit zu bessern.

Aber der Grieche, vorzüglich der wegen seiner Milde, Gütigkeit und Barm¬
herzigkeit (^«0»»-/^) gepriesene und sich selbst berüuchernde Athener, bleibt bei
der Gerechtigkeit nicht stehn, sondern rühmt sich seiner Philanthropie, seiner
Menschenliebe, im Gegensatz zu den grausamen Barbaren. Er weist darauf hin,
daß bei ihm die scheußlichen Strafweisen der Asiaten nicht gebräuchlich sind,
daß er jedermann liebreich und freundlich behandelt und Hilfsbedürftigen gern
Hilfe leistet. Den Nebenmenschen nennt er den Nächsten (ö?r/^<//vo). Alle,
die sich nicht selbst helfen können, stehn unter dem Schutze der Götter, und
ihnen beizustehn, ist eine Pflicht, deren Erfüllung uicht etwa als ein oxn-z
snxsrsrvsstorLuin des Edelmuth angesehen, sondern von der Gerechtigkeit ge¬
fordert wird, wie das auch bei deu Juden der Fall war; hütet euch, daß ihr
eure Gerechtigkeit nicht vor den Menschen übet, sagt Christus und meint
damit das Almosengeben. So erkennt also der Heitere dem Reisenden das
Recht auf Gastfreundschaft, dein Armen und dein Greise das Recht auf Ge¬
währung des Unterhalts zu. Bon Volksherbergeu der Armen spricht schon
Hesiod (Werke und Tage V. 493 und 501). In den Gerichtsreden werden
mehrfach Männer erwähnt, die einen großen Teil ihres Vermögens teils auf
Leistungen für deu Staat (Liturgien), teils auf Privatwohlthätigkeit verwandt
haben. Nach Jsokrates ist Bettel eine Schande für die Stadt. Man lasse es
also, sagt er, jedenfalls stark übertreibend, aber doch wohl ein allgemein an¬
erkanntes Ideal zeichnend, in Athen gar nicht dazu kommen. Es herrsche
da zwischen Reichen und Armen die schönste Eintracht. Diese, weit entfernt
davon, die Wohlhabenden zu beneiden, seien vielmehr um deren Häuser so
besorgt wie um ihre eignen, da sie wüßten, daß jener Wohlfahrt anch ihnen
solche verbürge. Die Reichen aber sähen über die Armen nicht hochmütig hinweg,
erachteten es vielmehr als eigne Schande, wenn jemand in der Stadt Not
leide, und sorgten für die Bedrängten, indem sie ihnen entweder Landgütchen
wohlfeil verpachteten oder ihnen in Handel und Gewerbe Verdienst verschafften.
So sei der gerechte Besitz gesichert, der Genuß allen gemeinsam gewesen.
Merkwürdigerweise behauptet Nägelsbach Seite 201, die hellenische Nächsten¬
liebe sei uicht als freie Bethätigung eigner, mich ohne das Gesetz vorhandner


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/551>, abgerufen am 01.09.2024.