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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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oder 42,2 Prozent Hilfskräfte. Genau so wie es in der ganzen Welt zugeht,
hat die relative Mehrheit der Hilfsarbeiter nur die Anwartschaft, nicht direkten
Anteil an den Segnungen der Gesellschaft, ein Drittel ist Teilhaber, steht also
auf der Vorstufe zu den Konunanditisten, und nur 16 Prozent haben als Kom-
manditisten einen verhältnismüßigen Einfluß auf das Unternehmen. Dem Ein¬
fluß entsprechend ist die Gewinnbeteiligung. Der Verwaltungsdirektor erhielt
1897/98 16484 Franken, zwölf Verlvaltuugsratsmitglieder 49256 Franken,
auf jede" Arbeiter mit einem Jahresverdienst von 1500 Franken fielen, wenn
er Kommauditist war, 252,72 Franken Gewinnanteil, wenn er Mitglied war
189,57 Franken, und schließlich wenn er nur als Teilhaber in Frage kam
126,36 Franken. Die Gesellschaft besteht seit zwanzig Jahren und hat in¬
zwischen über 5 Millionen Franken an die beteiligten Personen als Gewinn¬
anteile abgegeben. In demselben Zeitraum sind anuüherud 1 Million Franken
für Hilfskasseu und etwa 650000 Franken für Erzichungszwecke verwandt
worden. Man wird nicht bestreiten wollen, daß das immerhin ein praktischer
Erfolg der Godinschen Arbeit ist. Bei der Gewinnbeteiligung ist übrigens
charakteristisch, daß die Anteile nicht bar ausgezahlt werden, wobei ja leicht
Mißbrauch und unzweckmäßige Verwendung der Guthaben unterlaufen könnten,
sondern daß die Arbeiter Sparscheine in der Höhe ihrer Gewinnanteile er¬
halten. Diese Spnrschciue stellen die Aktien gewöhnlicher Aktiengesellschaften
dar, mit ihnen werden die ursprünglichen Besitzer ausgekauft und abgefunden,
ein Prozeß, der 1894 abgeschlossen war. In diesem Jahre war das ganze
Gesellschaftskapital durch Spnrschciue der Genossen aufgebracht, die Gesell¬
schafter waren die alleinigen Besitzer der Gesellschaft geworden. Marx würde
sagen: die Expropriateure expropriiert.

Damit nun auch wirklich die jeweilig arbeitenden Angestellten und die
Arbeiter der Gesellschaft deren Besitzer seien, werden laut unabänderlichem Be¬
schluß immer mir die älteste" Sparscheine ausgezahlt. In den Jahren 1894/95
kamen als Dividende 287602 Franken zur Verteilung. Für diese Summe
wurden also die entsprechenden Sparscheine für jeden daran beteiligten Ange¬
stellten und Arbeiter ausgestellt, und in derselben Höhe wurden die ältesten
Sparscheine ausgezahlt. 'Es ist sehr bezeichnend, daß der ganzen Einrichtung, die
ja in der That etwas verzwicktes hat, die Arbeiter zunächst skeptisch gegenüber
gestanden haben, daß sie volles Zutrauen erst gewonnen haben, nachdem 1894
die ersten Sparscheine zurückgezahlt wurden. Wir erwähnen noch, daß Schie¬
bungen und Verpfändungen der Sparscheine ausgeschlossen sind, weil jede
gänzliche oder Teilzession vom Verwaltungsrat genehmigt werden muß, und
dieser den Grundsatz befolgt, daß den noch im Dienste der Gesellschaft stehenden
Angestellten lind Arbeitern die Erlaubnis niemals erteilt wird.

Ist schon die allmähliche Expropriierung der Gesellschaft Godin ein Stück
Zukunftsstaat, so bedeutet auch die Behandlung des Wohnungsproblems und
der weitern Wohlfahrtsaufgaben eine Sozialisierung, die der Allgemeinheit
heute noch fremd ist. Der Gesamtwille drückt den Einzelwillen in die Ecke,
materielle Vorteile müssen für den Verlust individueller Freiheit entschädigen.


oder 42,2 Prozent Hilfskräfte. Genau so wie es in der ganzen Welt zugeht,
hat die relative Mehrheit der Hilfsarbeiter nur die Anwartschaft, nicht direkten
Anteil an den Segnungen der Gesellschaft, ein Drittel ist Teilhaber, steht also
auf der Vorstufe zu den Konunanditisten, und nur 16 Prozent haben als Kom-
manditisten einen verhältnismüßigen Einfluß auf das Unternehmen. Dem Ein¬
fluß entsprechend ist die Gewinnbeteiligung. Der Verwaltungsdirektor erhielt
1897/98 16484 Franken, zwölf Verlvaltuugsratsmitglieder 49256 Franken,
auf jede» Arbeiter mit einem Jahresverdienst von 1500 Franken fielen, wenn
er Kommauditist war, 252,72 Franken Gewinnanteil, wenn er Mitglied war
189,57 Franken, und schließlich wenn er nur als Teilhaber in Frage kam
126,36 Franken. Die Gesellschaft besteht seit zwanzig Jahren und hat in¬
zwischen über 5 Millionen Franken an die beteiligten Personen als Gewinn¬
anteile abgegeben. In demselben Zeitraum sind anuüherud 1 Million Franken
für Hilfskasseu und etwa 650000 Franken für Erzichungszwecke verwandt
worden. Man wird nicht bestreiten wollen, daß das immerhin ein praktischer
Erfolg der Godinschen Arbeit ist. Bei der Gewinnbeteiligung ist übrigens
charakteristisch, daß die Anteile nicht bar ausgezahlt werden, wobei ja leicht
Mißbrauch und unzweckmäßige Verwendung der Guthaben unterlaufen könnten,
sondern daß die Arbeiter Sparscheine in der Höhe ihrer Gewinnanteile er¬
halten. Diese Spnrschciue stellen die Aktien gewöhnlicher Aktiengesellschaften
dar, mit ihnen werden die ursprünglichen Besitzer ausgekauft und abgefunden,
ein Prozeß, der 1894 abgeschlossen war. In diesem Jahre war das ganze
Gesellschaftskapital durch Spnrschciue der Genossen aufgebracht, die Gesell¬
schafter waren die alleinigen Besitzer der Gesellschaft geworden. Marx würde
sagen: die Expropriateure expropriiert.

Damit nun auch wirklich die jeweilig arbeitenden Angestellten und die
Arbeiter der Gesellschaft deren Besitzer seien, werden laut unabänderlichem Be¬
schluß immer mir die älteste» Sparscheine ausgezahlt. In den Jahren 1894/95
kamen als Dividende 287602 Franken zur Verteilung. Für diese Summe
wurden also die entsprechenden Sparscheine für jeden daran beteiligten Ange¬
stellten und Arbeiter ausgestellt, und in derselben Höhe wurden die ältesten
Sparscheine ausgezahlt. 'Es ist sehr bezeichnend, daß der ganzen Einrichtung, die
ja in der That etwas verzwicktes hat, die Arbeiter zunächst skeptisch gegenüber
gestanden haben, daß sie volles Zutrauen erst gewonnen haben, nachdem 1894
die ersten Sparscheine zurückgezahlt wurden. Wir erwähnen noch, daß Schie¬
bungen und Verpfändungen der Sparscheine ausgeschlossen sind, weil jede
gänzliche oder Teilzession vom Verwaltungsrat genehmigt werden muß, und
dieser den Grundsatz befolgt, daß den noch im Dienste der Gesellschaft stehenden
Angestellten lind Arbeitern die Erlaubnis niemals erteilt wird.

Ist schon die allmähliche Expropriierung der Gesellschaft Godin ein Stück
Zukunftsstaat, so bedeutet auch die Behandlung des Wohnungsproblems und
der weitern Wohlfahrtsaufgaben eine Sozialisierung, die der Allgemeinheit
heute noch fremd ist. Der Gesamtwille drückt den Einzelwillen in die Ecke,
materielle Vorteile müssen für den Verlust individueller Freiheit entschädigen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/439>, abgerufen am 01.09.2024.