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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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Ein Stück Zukunftsswcit in Frankreich

Sparscheinen. In den Jahren 1897/98 betrug, um ein Beispiel zu geben,
der Reingewinn 16484 Franken. Der Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender
der Verwaltungsdirektor ist, besteht aus höchstens dreizehn höhern Beamten
der Gesellschaft, ihnen wird je 1 Prozent des Reingewinns als besondre
Remuneration zu teil. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Zulassung von
Mitgliedern und Teilhabern usw., über die Zulassung zu den Wohnungen
des Familisteriums, über Vorschläge um die Generalversammlung, über das
Ausschließen von der Gesellschaft, über die Auszahlung von Sparkassen¬
scheinen usw>, über die Höhe der Zuwendungen an die verschiednen Unter-
stützungskassen, schließlich auch über die Ausgaben für die Unterrichtsanstalten
und die Auswahl von Schülern zum Besuch höherer Lehranstalten.

Die Mitwirkung der Arbeiter beginnt erst in der Generalversammlung,
und zwar auch erst nach einer gründlichen Durchsiebung, wobei die Rechte der
Anciennität die entscheidende Rolle spielen. Es sind nämlich vier verschiedne
Gruppen von Genossen der Gesellschaft gebildet worden: 1. die Interessenten,
Personen, die nur deshalb Genossen sind, weil sie durch Erbgang, Kauf usw.
Anteile am Gesellschaftskapital haben; 2. die Teilhaber, die erste Stufe der
wirklichen Hilfskräfte, sie müssen zur Arbeit zugelassen, mindestens schon ein.
Jahr beschäftigt sein und mindestens ein Alter von einundzwanzig Jahren haben;
3. die Mitglieder; sie haben eine dreijährige Dienstzeit in dem Unternehmen hinter
sich und wohnen im Familisterium; 4. die höchste Stufe, die der Kommnndi-
tisten; sie müssen mindestens fünfundzwanzig Jahre alt sein, seit fünf Jahren im
Familisterium wohnen, seit fünf Jahren im Dienst der Gesellschaft sein, lesen
und schreiben können und einen Anteilschein am Gesellschaftskapitnl von
mindestens 500 Franken haben. Nur die letzte Gruppe von Arbeitern und
Genossen, die Kommanditisten, stellen die Mitglieder zur Generalversammlung
und haben einen Einfluß auf die Geschäftsgebarung und die Kontrolle der
Gesellschaft, und zwar nach der Richtung hin, daß die Generalversammlung
unter anderm aus ihrer Mitte drei Berwaltungsratsinitglieder wählt, unter
ganz bestimmten Verhältnissen den Verwaltungsdirektor absetzen kann, die Ver¬
größerung des Gesellschaftskapitals beschließen, besonders qualifizierte Schiller
auf höhere Schulen schicken darf, und daß sie die Anteil- und Sparscheine
auszahlt. Die Organisation stellt also einen recht sicher fundierten hierarchischen
Ban dar, bei dem die aristokratischen Gewalten der Tradition und des Alters,
sowie die realen Mächte des Kapitals und der Intelligenz die festen Quadern
sind, während der Anteil der Arbeiter, die moderierte demokratische Verfassung,
hier und da Bindemittel, in der Hauptsache aber Verzierung und das Gemein¬
schaftsleben idealisierender Schmuck ist. Damit wird ihm nichts von seinem
Werte genommen, denn daß das Verhältnis des gewöhnlichen Arbeitsvertrags
manchmal viel öder und gemütsarmer ist, wird allgemein einleuchten.

Faktisch war nach der Zahl das Verhältnis der einzelnen Gruppen zu
einander 1898/99 derart, daß es 502 Interessenten und 1886 Mitarbeiter
gab, von diesen Mitarbeitern waren 316 oder 16,7 Prozent Kommanditisten,
160 oder 8,5 Prozent Mitglieder, 615 oder 32,6 Prozent Teilhaber und 795


Ein Stück Zukunftsswcit in Frankreich

Sparscheinen. In den Jahren 1897/98 betrug, um ein Beispiel zu geben,
der Reingewinn 16484 Franken. Der Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender
der Verwaltungsdirektor ist, besteht aus höchstens dreizehn höhern Beamten
der Gesellschaft, ihnen wird je 1 Prozent des Reingewinns als besondre
Remuneration zu teil. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Zulassung von
Mitgliedern und Teilhabern usw., über die Zulassung zu den Wohnungen
des Familisteriums, über Vorschläge um die Generalversammlung, über das
Ausschließen von der Gesellschaft, über die Auszahlung von Sparkassen¬
scheinen usw>, über die Höhe der Zuwendungen an die verschiednen Unter-
stützungskassen, schließlich auch über die Ausgaben für die Unterrichtsanstalten
und die Auswahl von Schülern zum Besuch höherer Lehranstalten.

Die Mitwirkung der Arbeiter beginnt erst in der Generalversammlung,
und zwar auch erst nach einer gründlichen Durchsiebung, wobei die Rechte der
Anciennität die entscheidende Rolle spielen. Es sind nämlich vier verschiedne
Gruppen von Genossen der Gesellschaft gebildet worden: 1. die Interessenten,
Personen, die nur deshalb Genossen sind, weil sie durch Erbgang, Kauf usw.
Anteile am Gesellschaftskapital haben; 2. die Teilhaber, die erste Stufe der
wirklichen Hilfskräfte, sie müssen zur Arbeit zugelassen, mindestens schon ein.
Jahr beschäftigt sein und mindestens ein Alter von einundzwanzig Jahren haben;
3. die Mitglieder; sie haben eine dreijährige Dienstzeit in dem Unternehmen hinter
sich und wohnen im Familisterium; 4. die höchste Stufe, die der Kommnndi-
tisten; sie müssen mindestens fünfundzwanzig Jahre alt sein, seit fünf Jahren im
Familisterium wohnen, seit fünf Jahren im Dienst der Gesellschaft sein, lesen
und schreiben können und einen Anteilschein am Gesellschaftskapitnl von
mindestens 500 Franken haben. Nur die letzte Gruppe von Arbeitern und
Genossen, die Kommanditisten, stellen die Mitglieder zur Generalversammlung
und haben einen Einfluß auf die Geschäftsgebarung und die Kontrolle der
Gesellschaft, und zwar nach der Richtung hin, daß die Generalversammlung
unter anderm aus ihrer Mitte drei Berwaltungsratsinitglieder wählt, unter
ganz bestimmten Verhältnissen den Verwaltungsdirektor absetzen kann, die Ver¬
größerung des Gesellschaftskapitals beschließen, besonders qualifizierte Schiller
auf höhere Schulen schicken darf, und daß sie die Anteil- und Sparscheine
auszahlt. Die Organisation stellt also einen recht sicher fundierten hierarchischen
Ban dar, bei dem die aristokratischen Gewalten der Tradition und des Alters,
sowie die realen Mächte des Kapitals und der Intelligenz die festen Quadern
sind, während der Anteil der Arbeiter, die moderierte demokratische Verfassung,
hier und da Bindemittel, in der Hauptsache aber Verzierung und das Gemein¬
schaftsleben idealisierender Schmuck ist. Damit wird ihm nichts von seinem
Werte genommen, denn daß das Verhältnis des gewöhnlichen Arbeitsvertrags
manchmal viel öder und gemütsarmer ist, wird allgemein einleuchten.

Faktisch war nach der Zahl das Verhältnis der einzelnen Gruppen zu
einander 1898/99 derart, daß es 502 Interessenten und 1886 Mitarbeiter
gab, von diesen Mitarbeitern waren 316 oder 16,7 Prozent Kommanditisten,
160 oder 8,5 Prozent Mitglieder, 615 oder 32,6 Prozent Teilhaber und 795


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[0438] Ein Stück Zukunftsswcit in Frankreich Sparscheinen. In den Jahren 1897/98 betrug, um ein Beispiel zu geben, der Reingewinn 16484 Franken. Der Verwaltungsrat, dessen Vorsitzender der Verwaltungsdirektor ist, besteht aus höchstens dreizehn höhern Beamten der Gesellschaft, ihnen wird je 1 Prozent des Reingewinns als besondre Remuneration zu teil. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Zulassung von Mitgliedern und Teilhabern usw., über die Zulassung zu den Wohnungen des Familisteriums, über Vorschläge um die Generalversammlung, über das Ausschließen von der Gesellschaft, über die Auszahlung von Sparkassen¬ scheinen usw>, über die Höhe der Zuwendungen an die verschiednen Unter- stützungskassen, schließlich auch über die Ausgaben für die Unterrichtsanstalten und die Auswahl von Schülern zum Besuch höherer Lehranstalten. Die Mitwirkung der Arbeiter beginnt erst in der Generalversammlung, und zwar auch erst nach einer gründlichen Durchsiebung, wobei die Rechte der Anciennität die entscheidende Rolle spielen. Es sind nämlich vier verschiedne Gruppen von Genossen der Gesellschaft gebildet worden: 1. die Interessenten, Personen, die nur deshalb Genossen sind, weil sie durch Erbgang, Kauf usw. Anteile am Gesellschaftskapital haben; 2. die Teilhaber, die erste Stufe der wirklichen Hilfskräfte, sie müssen zur Arbeit zugelassen, mindestens schon ein. Jahr beschäftigt sein und mindestens ein Alter von einundzwanzig Jahren haben; 3. die Mitglieder; sie haben eine dreijährige Dienstzeit in dem Unternehmen hinter sich und wohnen im Familisterium; 4. die höchste Stufe, die der Kommnndi- tisten; sie müssen mindestens fünfundzwanzig Jahre alt sein, seit fünf Jahren im Familisterium wohnen, seit fünf Jahren im Dienst der Gesellschaft sein, lesen und schreiben können und einen Anteilschein am Gesellschaftskapitnl von mindestens 500 Franken haben. Nur die letzte Gruppe von Arbeitern und Genossen, die Kommanditisten, stellen die Mitglieder zur Generalversammlung und haben einen Einfluß auf die Geschäftsgebarung und die Kontrolle der Gesellschaft, und zwar nach der Richtung hin, daß die Generalversammlung unter anderm aus ihrer Mitte drei Berwaltungsratsinitglieder wählt, unter ganz bestimmten Verhältnissen den Verwaltungsdirektor absetzen kann, die Ver¬ größerung des Gesellschaftskapitals beschließen, besonders qualifizierte Schiller auf höhere Schulen schicken darf, und daß sie die Anteil- und Sparscheine auszahlt. Die Organisation stellt also einen recht sicher fundierten hierarchischen Ban dar, bei dem die aristokratischen Gewalten der Tradition und des Alters, sowie die realen Mächte des Kapitals und der Intelligenz die festen Quadern sind, während der Anteil der Arbeiter, die moderierte demokratische Verfassung, hier und da Bindemittel, in der Hauptsache aber Verzierung und das Gemein¬ schaftsleben idealisierender Schmuck ist. Damit wird ihm nichts von seinem Werte genommen, denn daß das Verhältnis des gewöhnlichen Arbeitsvertrags manchmal viel öder und gemütsarmer ist, wird allgemein einleuchten. Faktisch war nach der Zahl das Verhältnis der einzelnen Gruppen zu einander 1898/99 derart, daß es 502 Interessenten und 1886 Mitarbeiter gab, von diesen Mitarbeitern waren 316 oder 16,7 Prozent Kommanditisten, 160 oder 8,5 Prozent Mitglieder, 615 oder 32,6 Prozent Teilhaber und 795

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/438>, abgerufen am 01.09.2024.