Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.Das Heer und die Ael'ten init Rechts schon aus praktischen Gründen, denn für die Stärkung der Dis¬ Bot die Ableistung der Dienstpflicht im Heere also keinerlei Schwierigkeit Anders aber ist es mit den Sekten. Der Staat darf ihr Treiben nicht Das Heer und die Ael'ten init Rechts schon aus praktischen Gründen, denn für die Stärkung der Dis¬ Bot die Ableistung der Dienstpflicht im Heere also keinerlei Schwierigkeit Anders aber ist es mit den Sekten. Der Staat darf ihr Treiben nicht <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0430" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236252"/> <fw type="header" place="top"> Das Heer und die Ael'ten</fw><lb/> <p xml:id="ID_1640" prev="#ID_1639"> init Rechts schon aus praktischen Gründen, denn für die Stärkung der Dis¬<lb/> ziplin ist das religiöse Empfinden des Soldaten wichtig, im Kriege nicht weniger<lb/> als im Frieden. Jedenfalls wird, um nur eins hervorzuheben, die militärische<lb/> Disziplin Stütze und Kräftigung erfahren dnrch die scharfe Betonung des<lb/> Gebots des Gehorsams gegenüber der Obrigkeit, wie es die Heilige Schrift<lb/> ausspricht. Ju weitgehender Weise ist den Forderungen Rechnung getragen<lb/> worden, die sich aus den religiösen Anschauungen der Soldaten ergeben. So<lb/> haben die Katholiken Gelegenheit erhalten, ihre Feste zu feiern; aber kaum<lb/> jemals wird ein katholischer Christ im Heere den Gehorsam verweigert haben,<lb/> weil etwa an einem weniger bedeutungsvollen katholischen Feiertage Dienst<lb/> angesetzt worden wäre. Die katholische Kirche ist in diesem Punkte sogar recht<lb/> fügsam. Im Elsaß z. B. wurde noch vor wenigen Jahren — vielleicht ist<lb/> es noch heute so — der Fronleichnamstag nicht am zweiten Donnerstag nach<lb/> Pfingsten gefeiert, wie überall sonst in der katholische» Welt, sondern am<lb/> darauffolgenden Sonntag. Dieses Verfahren entspricht den Bestimmungen<lb/> des Konkordats, das Napoleon !, mit dem Papste abgeschlossen hatte. Die<lb/> Militärgemeinden aber — wenigstens die, in denen etatsmäßige katholische<lb/> Militärgeistliche wirkten — feierten ihr Fronleichnamsfest am Donnerstag! Von<lb/> keinem katholischen Soldaten wurde Dienst verlangt. Der Klerus und das<lb/> reichsländische Volk sahen also, daß die ihnen als gottlos hingestellten Preußen<lb/> doch keineswegs so schlimm waren; ja es lag doch klar auf der Hand, daß<lb/> sie mehr Ehrfurcht vor den Geboten der Kirche hatten als die geliebte fran¬<lb/> zösische Obrigkeit von ehemals!</p><lb/> <p xml:id="ID_1641"> Bot die Ableistung der Dienstpflicht im Heere also keinerlei Schwierigkeit<lb/> für den Protestanten oder den Katholiken, so mußten sich doch, so konnte man<lb/> fürchten, Übelstände ergeben, als dnrch die Scharnhorstischen Reformen mich der<lb/> Jude zum Heeresdienst herangezogen wurde. Ihm ist ein besondres Heiligtum<lb/> das Sabbathgebot. Es war aber natürlich schwer, auf die doch immer nur<lb/> vereinzelt dienenden Juden in dieser Beziehung Rücksicht zu nehmen. Und die<lb/> Juden fügten sich. Sie thaten auch am Sabbath ihren Dienst. Auch mit ihren<lb/> Speisegeboten fanden sie sich ab. Die meisten aßen mit den Kameraden, die<lb/> strengern hungerten oder bekamen dnrch ein kleines Geldopfer leicht Gelegenheit,<lb/> anderweitig ihrer Religion entsprechende Speisen zu genießen — kurz, irgend<lb/> welche bedeutendere Übelstände zeigten sich nicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1642" next="#ID_1643"> Anders aber ist es mit den Sekten. Der Staat darf ihr Treiben nicht<lb/> unbeachtet lassen. Es kann leicht der Fall sein, daß die Ausübung ihres Kultus<lb/> nicht verträglich ist mit der öffentlichen Ordnung. Es kann vorkommen, daß<lb/> Forderungen, die der Staat an alle seine Bürger stellt und stellen muß, als<lb/> mit den religiösen Vorschriften der Sekte nnvereinbnr, von den Sektierern als<lb/> unerfüllbar bezeichnet und verweigert werden. Dann ist der Konflikt da.<lb/> Vielfach — besonders geschah dies im siebzehnten und achtzehnten Jahr¬<lb/> hundert — wichen die Sektierer den Folgen solcher Weigerung aus, indem sie ein<lb/> Land aufsuchten, wo ihnen keine Schwierigkeiten gemacht wurden. Zahlreiche<lb/> Auswandrer suchten aus diesen Gründen die Neue Welt auf, und noch heute</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0430]
Das Heer und die Ael'ten
init Rechts schon aus praktischen Gründen, denn für die Stärkung der Dis¬
ziplin ist das religiöse Empfinden des Soldaten wichtig, im Kriege nicht weniger
als im Frieden. Jedenfalls wird, um nur eins hervorzuheben, die militärische
Disziplin Stütze und Kräftigung erfahren dnrch die scharfe Betonung des
Gebots des Gehorsams gegenüber der Obrigkeit, wie es die Heilige Schrift
ausspricht. Ju weitgehender Weise ist den Forderungen Rechnung getragen
worden, die sich aus den religiösen Anschauungen der Soldaten ergeben. So
haben die Katholiken Gelegenheit erhalten, ihre Feste zu feiern; aber kaum
jemals wird ein katholischer Christ im Heere den Gehorsam verweigert haben,
weil etwa an einem weniger bedeutungsvollen katholischen Feiertage Dienst
angesetzt worden wäre. Die katholische Kirche ist in diesem Punkte sogar recht
fügsam. Im Elsaß z. B. wurde noch vor wenigen Jahren — vielleicht ist
es noch heute so — der Fronleichnamstag nicht am zweiten Donnerstag nach
Pfingsten gefeiert, wie überall sonst in der katholische» Welt, sondern am
darauffolgenden Sonntag. Dieses Verfahren entspricht den Bestimmungen
des Konkordats, das Napoleon !, mit dem Papste abgeschlossen hatte. Die
Militärgemeinden aber — wenigstens die, in denen etatsmäßige katholische
Militärgeistliche wirkten — feierten ihr Fronleichnamsfest am Donnerstag! Von
keinem katholischen Soldaten wurde Dienst verlangt. Der Klerus und das
reichsländische Volk sahen also, daß die ihnen als gottlos hingestellten Preußen
doch keineswegs so schlimm waren; ja es lag doch klar auf der Hand, daß
sie mehr Ehrfurcht vor den Geboten der Kirche hatten als die geliebte fran¬
zösische Obrigkeit von ehemals!
Bot die Ableistung der Dienstpflicht im Heere also keinerlei Schwierigkeit
für den Protestanten oder den Katholiken, so mußten sich doch, so konnte man
fürchten, Übelstände ergeben, als dnrch die Scharnhorstischen Reformen mich der
Jude zum Heeresdienst herangezogen wurde. Ihm ist ein besondres Heiligtum
das Sabbathgebot. Es war aber natürlich schwer, auf die doch immer nur
vereinzelt dienenden Juden in dieser Beziehung Rücksicht zu nehmen. Und die
Juden fügten sich. Sie thaten auch am Sabbath ihren Dienst. Auch mit ihren
Speisegeboten fanden sie sich ab. Die meisten aßen mit den Kameraden, die
strengern hungerten oder bekamen dnrch ein kleines Geldopfer leicht Gelegenheit,
anderweitig ihrer Religion entsprechende Speisen zu genießen — kurz, irgend
welche bedeutendere Übelstände zeigten sich nicht.
Anders aber ist es mit den Sekten. Der Staat darf ihr Treiben nicht
unbeachtet lassen. Es kann leicht der Fall sein, daß die Ausübung ihres Kultus
nicht verträglich ist mit der öffentlichen Ordnung. Es kann vorkommen, daß
Forderungen, die der Staat an alle seine Bürger stellt und stellen muß, als
mit den religiösen Vorschriften der Sekte nnvereinbnr, von den Sektierern als
unerfüllbar bezeichnet und verweigert werden. Dann ist der Konflikt da.
Vielfach — besonders geschah dies im siebzehnten und achtzehnten Jahr¬
hundert — wichen die Sektierer den Folgen solcher Weigerung aus, indem sie ein
Land aufsuchten, wo ihnen keine Schwierigkeiten gemacht wurden. Zahlreiche
Auswandrer suchten aus diesen Gründen die Neue Welt auf, und noch heute
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