Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.Die Haltung der Prinzessin von Preußen in den Jahren ^3H8 und ^8^9 Durch ihre Verheißungen regiert die .Krone bereits nach konstitutionellen 2 Was unter diesen Uniständen zu thun ist, laßt sich, vom Standpunkt des Da einmal der Weg der Vereinbarung eingeschlagen, die Krone von vorn¬ Am 27. November tritt die Versammlung in Brandenburg zusammen. Da 1. Ist sie nicht beschlußfähig, so müsse" zur Ergänzung der fehlenden Mit¬ 2. Kommen die Stellvertreter nicht oder in ungenügender Anzahl, und es ist Die Haltung der Prinzessin von Preußen in den Jahren ^3H8 und ^8^9 Durch ihre Verheißungen regiert die .Krone bereits nach konstitutionellen 2 Was unter diesen Uniständen zu thun ist, laßt sich, vom Standpunkt des Da einmal der Weg der Vereinbarung eingeschlagen, die Krone von vorn¬ Am 27. November tritt die Versammlung in Brandenburg zusammen. Da 1. Ist sie nicht beschlußfähig, so müsse» zur Ergänzung der fehlenden Mit¬ 2. Kommen die Stellvertreter nicht oder in ungenügender Anzahl, und es ist <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0424" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/236246"/> <fw type="header" place="top"> Die Haltung der Prinzessin von Preußen in den Jahren ^3H8 und ^8^9</fw><lb/> <p xml:id="ID_1608"> Durch ihre Verheißungen regiert die .Krone bereits nach konstitutionellen<lb/> Formen, noch bevor die Verfassung zustande gekommen ist; sie hat noch keinen<lb/> Staatsmann zu ihrer Verfügung, wie ihn der Ernst des Augenblicks erfordern<lb/> würde, und sie befindet sich außerdem in der Lage, sich der deutschen Zentrnlgewalt<lb/> nicht unterordnen zu wollen, aber doch ihrer moralischen Unterstützung zu bedürfen.<lb/> Möge sie den noch bevorstehenden Moment, wo Preußen an die Spitze Deutsch¬<lb/> lands berufen werden wird, nicht wiederum versäumen!</p><lb/> </div> <div n="2"> <head> 2</head><lb/> <p xml:id="ID_1609"> Was unter diesen Uniständen zu thun ist, laßt sich, vom Standpunkt des<lb/> 20. Novenibers aus betrachtet, folgendermaßen bezeichnen:</p><lb/> <p xml:id="ID_1610"> Da einmal der Weg der Vereinbarung eingeschlagen, die Krone von vorn¬<lb/> herein nicht gegen die Übergriffe der Versammlung geschützt und der Augenblick<lb/> der höchsten Ungesetzlichkeit (Steuerverweigerung) nicht zur Auflösung benutzt worden<lb/> ist, muß die Krone jetzt noch alle Mittel aufbieten, die ihr zu Gebote stehn, um<lb/> sich auf dem Rechtsboden zu halten und ihre Gegner auf den des Unrechts zu<lb/> drängen. Sie darf erst dann in den Bruch willigen, wenn er faktisch nicht mehr<lb/> zu vermeiden ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1611"> Am 27. November tritt die Versammlung in Brandenburg zusammen. Da<lb/> sind zwei Fälle annehmbar, entweder sie ist beschlußfähig oder nicht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1612"> 1. Ist sie nicht beschlußfähig, so müsse» zur Ergänzung der fehlenden Mit¬<lb/> glieder die Stellvertreter einberufen werden. Dadurch wird noch etwas Zeit ge¬<lb/> wonnen, und dies bietet jetzt in Bezug auf die Entscheidung, die in Frankfurt be¬<lb/> vorsteht, entschiednen Vorteil dar. Denn während Preußen durch legale Schritte<lb/> deu innern Frieden wenigstens scheinbar bewahrt, wird der Anschluß Deutschlands<lb/> an Preußen, den die Zentralgewalt ihrer Selbsterhaltung wegen wünschen muß,<lb/> natürlicher und leichter zu bewirken sein, als wenn Preußen in einem ungewissen<lb/> Kampf gegen sein eignes Volk begriffen wäre, ein Anschluß, um so wünschens¬<lb/> werter, da er vielleicht die Regierung Preußens eines letzten Gcwaltschritts über¬<lb/> hebt. Welche Aufgabe für Preußen, sich und ganz Deutschland für Jahrhunderte<lb/> zu retten, d. h. in einen Zustand zu erheben, der Dauer hoffen läßt!</p><lb/> <p xml:id="ID_1613" next="#ID_1614"> 2. Kommen die Stellvertreter nicht oder in ungenügender Anzahl, und es ist<lb/> erwiesen, daß allgemeine Neuwahlen zu einer zweiten vereinbarenden Versammlung<lb/> anßer der verlängerten Spannung im Lande ein ebenso ungünstiges Resultat liefern<lb/> würden, dann muß die Krone es den einzelnen Kreisen anheimstellen, ob sie sür<lb/> die ausfallenden Mitglieder andre wählen wollen oder nicht, und dazu eine kurze<lb/> Frist bestimmen. Findet auch diese Ergänzung nicht statt, so kann die Krone' dem<lb/> ihr treu gebliebner Teil der Versammlung, als Kommission vereinigt, zur letzten<lb/> Prüfung den bereits in den Ausschüssen bearbeiteten Verfassungsentwurf — in<lb/> welchem die Krone mir die unentbehrlichsten Modifikationen zu machen hat — vor¬<lb/> legen, dann auf umfassende und überzeugende Weise dem Lande erklären, daß, da<lb/> die Vereinbarung verhindert worden sei, sie sich von der eingegangnen Verpflich¬<lb/> tung enthoben sähe und, auf die Sanktion jener Kommission sich stützend, die vor¬<lb/> geschlagne Verfassung vollziehn müsse. Ist die Brandenburger Verjammlnng beschlu߬<lb/> fähig, so kann man bei der Frechheit der Linken wohl erwarten, daß sie dort ver¬<lb/> treten sein wird. Da muß die Krone (und möge sie sich uur dafür mit einem<lb/> geeigneten Organ versehen) von vornherein verkünden, daß keine Beratung statt¬<lb/> finden könne, bevor die ungesetzlichen Berliner Beschlüsse nicht etwa zurückgenommen<lb/> (denn dies würde eine Art Gefälligkeit voraussetzen), sondern für unrechtmäßig,<lb/> mithin für null und nichtig erklärt würden. Inwieweit man sich dabei des wich¬<lb/> tigen Frankfurter Beschlusses gegen die Steuerverweigerung bedienen kann, muß<lb/> einer gediegnen politischen Begutachtung der Sachkenner vorbehalten bleiben, jeden-</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0424]
Die Haltung der Prinzessin von Preußen in den Jahren ^3H8 und ^8^9
Durch ihre Verheißungen regiert die .Krone bereits nach konstitutionellen
Formen, noch bevor die Verfassung zustande gekommen ist; sie hat noch keinen
Staatsmann zu ihrer Verfügung, wie ihn der Ernst des Augenblicks erfordern
würde, und sie befindet sich außerdem in der Lage, sich der deutschen Zentrnlgewalt
nicht unterordnen zu wollen, aber doch ihrer moralischen Unterstützung zu bedürfen.
Möge sie den noch bevorstehenden Moment, wo Preußen an die Spitze Deutsch¬
lands berufen werden wird, nicht wiederum versäumen!
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Was unter diesen Uniständen zu thun ist, laßt sich, vom Standpunkt des
20. Novenibers aus betrachtet, folgendermaßen bezeichnen:
Da einmal der Weg der Vereinbarung eingeschlagen, die Krone von vorn¬
herein nicht gegen die Übergriffe der Versammlung geschützt und der Augenblick
der höchsten Ungesetzlichkeit (Steuerverweigerung) nicht zur Auflösung benutzt worden
ist, muß die Krone jetzt noch alle Mittel aufbieten, die ihr zu Gebote stehn, um
sich auf dem Rechtsboden zu halten und ihre Gegner auf den des Unrechts zu
drängen. Sie darf erst dann in den Bruch willigen, wenn er faktisch nicht mehr
zu vermeiden ist.
Am 27. November tritt die Versammlung in Brandenburg zusammen. Da
sind zwei Fälle annehmbar, entweder sie ist beschlußfähig oder nicht.
1. Ist sie nicht beschlußfähig, so müsse» zur Ergänzung der fehlenden Mit¬
glieder die Stellvertreter einberufen werden. Dadurch wird noch etwas Zeit ge¬
wonnen, und dies bietet jetzt in Bezug auf die Entscheidung, die in Frankfurt be¬
vorsteht, entschiednen Vorteil dar. Denn während Preußen durch legale Schritte
deu innern Frieden wenigstens scheinbar bewahrt, wird der Anschluß Deutschlands
an Preußen, den die Zentralgewalt ihrer Selbsterhaltung wegen wünschen muß,
natürlicher und leichter zu bewirken sein, als wenn Preußen in einem ungewissen
Kampf gegen sein eignes Volk begriffen wäre, ein Anschluß, um so wünschens¬
werter, da er vielleicht die Regierung Preußens eines letzten Gcwaltschritts über¬
hebt. Welche Aufgabe für Preußen, sich und ganz Deutschland für Jahrhunderte
zu retten, d. h. in einen Zustand zu erheben, der Dauer hoffen läßt!
2. Kommen die Stellvertreter nicht oder in ungenügender Anzahl, und es ist
erwiesen, daß allgemeine Neuwahlen zu einer zweiten vereinbarenden Versammlung
anßer der verlängerten Spannung im Lande ein ebenso ungünstiges Resultat liefern
würden, dann muß die Krone es den einzelnen Kreisen anheimstellen, ob sie sür
die ausfallenden Mitglieder andre wählen wollen oder nicht, und dazu eine kurze
Frist bestimmen. Findet auch diese Ergänzung nicht statt, so kann die Krone' dem
ihr treu gebliebner Teil der Versammlung, als Kommission vereinigt, zur letzten
Prüfung den bereits in den Ausschüssen bearbeiteten Verfassungsentwurf — in
welchem die Krone mir die unentbehrlichsten Modifikationen zu machen hat — vor¬
legen, dann auf umfassende und überzeugende Weise dem Lande erklären, daß, da
die Vereinbarung verhindert worden sei, sie sich von der eingegangnen Verpflich¬
tung enthoben sähe und, auf die Sanktion jener Kommission sich stützend, die vor¬
geschlagne Verfassung vollziehn müsse. Ist die Brandenburger Verjammlnng beschlu߬
fähig, so kann man bei der Frechheit der Linken wohl erwarten, daß sie dort ver¬
treten sein wird. Da muß die Krone (und möge sie sich uur dafür mit einem
geeigneten Organ versehen) von vornherein verkünden, daß keine Beratung statt¬
finden könne, bevor die ungesetzlichen Berliner Beschlüsse nicht etwa zurückgenommen
(denn dies würde eine Art Gefälligkeit voraussetzen), sondern für unrechtmäßig,
mithin für null und nichtig erklärt würden. Inwieweit man sich dabei des wich¬
tigen Frankfurter Beschlusses gegen die Steuerverweigerung bedienen kann, muß
einer gediegnen politischen Begutachtung der Sachkenner vorbehalten bleiben, jeden-
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