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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Arbeiter noch das Gesinde ist in solcher
Lage, Mietezahlen giebt es nicht, oder in unbedeutendem Maße. Die Kost
braucht auch nicht bezahlt zu werden. In viele" Gegenden ist der landwirt¬
schaftliche Arbeiter, was die Nahrungsmittel anlangt, die seine Familie braucht,
nicht Konsument, sondern glücklicherweise uoch Produzent, ein kleiner Unter¬
nehmer auf dem Gebiete des Kartoffelbans und der Schweinemästmig. Legt
er sich für sechs Wochen ans das Krankenlager, so ist seine Familie uoch nicht
gleich brotlos. Wenn er Jahreslohn erhalt, so erleidet er durch einige Wochen
Krankheit überhaupt keinen großen wirtschaftlichen Schaden. Ähnlich geht es
den Dienstboten, die im Hanse ihres Herrn Kost und Wohnung haben, ich
meine natürlich das landwirtschaftliche Gesinde, denn um des herrschaftlichen
in den großen Städten willen brauchte man keine umständlichen Reichsgesetze
zu machen.

Freie Arzthilfe und Arznei haben die bisher freigelassenen Klassen in
vielen Gegenden anch schon durch Gewohnheits- oder Vertragsrecht erhalten.
Was ihnen in Krankheitsfälle" fehlt, ist nur Pflege und besonders eine bequem
und freigebig angebvtne Krankenhauspflege. Alles andre haben sie, und es
besteht die Gefahr, daß eine Kasse ihnen nur teurer liefert, was sie ohne
eignen Aufwand jetzt schon haben. Wenn Dienstboten in der Gemeindekranken¬
kasse des Kreises Osterbnrg waren, so habe ich oft beobachtet, daß der Dienst¬
herr das Krankengeld für seinen erkrankten Knecht einsteckte, und mit Recht;
denn er giebt ihm ja, wofür das Krankengeld gilt, Lohn und Kost. Aber
ist es denn nötig, daß er mit der einen Hand Geld hergiebt, um es mit
der andern wieder zu nehmen? Mehr wird es indessen nicht geworden sein.
Krankheitsverpflegnng ist auch für die städtischen Dienstboten daS einzige, was
sie von einer Kasse brauchen. An dieser Kasse haben auch die Herrschaften
und Arbeitgeber Interesse. Denn für den einzelnen kleinen Bauern, Hand¬
werksmeister usw. kann die Verpflichtung zur Krankenhnusvcrpflcgung überaus
drückend werde". Auf dein Lande ist diese Pflicht, nachdem der Dienstherr
das Seine gethan hat, von de" kleine" Gemeinde" und Gutsbezirken als
Armenlast weiter getragen worden. Jhre" könnte nur bat"res geholfen
werden, daß ein größerer und leisen"gsfähigerer Verband gegründet würde.

In dem zitierte" Aufsatze heißt es: "Das patriarchalische Verhältnis
dürfte kaum mehr vorwiegen, auch dürfte die Nnturallöhnung mehr in de"
Hintergrund gedrängt sein." Die geschilderten Verhältnisse sind aber nicht
Patriarchalisch, sondern i" jeder verm'lustige" Bevölkerung, sofern sie nur
Landbau treibt, einfach natürlich und werden darum hoffentlich weiter besteh".
Es wird dort außerdem darauf hingewiesen, daß nach dein 8 136 des land¬
wirtschaftlichen Versicherungsgesetzes die Versicherungspflichtigcn, die aus¬
reichende Ansprüche an die Hilfe ihres Arbeitsherr" habe", dem Zwange ent¬
zogen werden dürfen. Dadurch würde aber vermutlich i" manchen Gegenden
die Kasse gesprengt werden, ehe sie geschlossen ist.

Eine Änderung im Verhältnis der Ärzte zu den Kassen beabsichtigt man
nicht. Vermutlich erwartet man noch einen brauchbaren Vorschlag ans den


Grmzbvte" IV 1901 4"

die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Arbeiter noch das Gesinde ist in solcher
Lage, Mietezahlen giebt es nicht, oder in unbedeutendem Maße. Die Kost
braucht auch nicht bezahlt zu werden. In viele» Gegenden ist der landwirt¬
schaftliche Arbeiter, was die Nahrungsmittel anlangt, die seine Familie braucht,
nicht Konsument, sondern glücklicherweise uoch Produzent, ein kleiner Unter¬
nehmer auf dem Gebiete des Kartoffelbans und der Schweinemästmig. Legt
er sich für sechs Wochen ans das Krankenlager, so ist seine Familie uoch nicht
gleich brotlos. Wenn er Jahreslohn erhalt, so erleidet er durch einige Wochen
Krankheit überhaupt keinen großen wirtschaftlichen Schaden. Ähnlich geht es
den Dienstboten, die im Hanse ihres Herrn Kost und Wohnung haben, ich
meine natürlich das landwirtschaftliche Gesinde, denn um des herrschaftlichen
in den großen Städten willen brauchte man keine umständlichen Reichsgesetze
zu machen.

Freie Arzthilfe und Arznei haben die bisher freigelassenen Klassen in
vielen Gegenden anch schon durch Gewohnheits- oder Vertragsrecht erhalten.
Was ihnen in Krankheitsfälle» fehlt, ist nur Pflege und besonders eine bequem
und freigebig angebvtne Krankenhauspflege. Alles andre haben sie, und es
besteht die Gefahr, daß eine Kasse ihnen nur teurer liefert, was sie ohne
eignen Aufwand jetzt schon haben. Wenn Dienstboten in der Gemeindekranken¬
kasse des Kreises Osterbnrg waren, so habe ich oft beobachtet, daß der Dienst¬
herr das Krankengeld für seinen erkrankten Knecht einsteckte, und mit Recht;
denn er giebt ihm ja, wofür das Krankengeld gilt, Lohn und Kost. Aber
ist es denn nötig, daß er mit der einen Hand Geld hergiebt, um es mit
der andern wieder zu nehmen? Mehr wird es indessen nicht geworden sein.
Krankheitsverpflegnng ist auch für die städtischen Dienstboten daS einzige, was
sie von einer Kasse brauchen. An dieser Kasse haben auch die Herrschaften
und Arbeitgeber Interesse. Denn für den einzelnen kleinen Bauern, Hand¬
werksmeister usw. kann die Verpflichtung zur Krankenhnusvcrpflcgung überaus
drückend werde». Auf dein Lande ist diese Pflicht, nachdem der Dienstherr
das Seine gethan hat, von de» kleine» Gemeinde» und Gutsbezirken als
Armenlast weiter getragen worden. Jhre» könnte nur bat»res geholfen
werden, daß ein größerer und leisen»gsfähigerer Verband gegründet würde.

In dem zitierte» Aufsatze heißt es: „Das patriarchalische Verhältnis
dürfte kaum mehr vorwiegen, auch dürfte die Nnturallöhnung mehr in de»
Hintergrund gedrängt sein." Die geschilderten Verhältnisse sind aber nicht
Patriarchalisch, sondern i» jeder verm'lustige» Bevölkerung, sofern sie nur
Landbau treibt, einfach natürlich und werden darum hoffentlich weiter besteh«.
Es wird dort außerdem darauf hingewiesen, daß nach dein 8 136 des land¬
wirtschaftlichen Versicherungsgesetzes die Versicherungspflichtigcn, die aus¬
reichende Ansprüche an die Hilfe ihres Arbeitsherr» habe», dem Zwange ent¬
zogen werden dürfen. Dadurch würde aber vermutlich i» manchen Gegenden
die Kasse gesprengt werden, ehe sie geschlossen ist.

Eine Änderung im Verhältnis der Ärzte zu den Kassen beabsichtigt man
nicht. Vermutlich erwartet man noch einen brauchbaren Vorschlag ans den


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[0385] die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Arbeiter noch das Gesinde ist in solcher Lage, Mietezahlen giebt es nicht, oder in unbedeutendem Maße. Die Kost braucht auch nicht bezahlt zu werden. In viele» Gegenden ist der landwirt¬ schaftliche Arbeiter, was die Nahrungsmittel anlangt, die seine Familie braucht, nicht Konsument, sondern glücklicherweise uoch Produzent, ein kleiner Unter¬ nehmer auf dem Gebiete des Kartoffelbans und der Schweinemästmig. Legt er sich für sechs Wochen ans das Krankenlager, so ist seine Familie uoch nicht gleich brotlos. Wenn er Jahreslohn erhalt, so erleidet er durch einige Wochen Krankheit überhaupt keinen großen wirtschaftlichen Schaden. Ähnlich geht es den Dienstboten, die im Hanse ihres Herrn Kost und Wohnung haben, ich meine natürlich das landwirtschaftliche Gesinde, denn um des herrschaftlichen in den großen Städten willen brauchte man keine umständlichen Reichsgesetze zu machen. Freie Arzthilfe und Arznei haben die bisher freigelassenen Klassen in vielen Gegenden anch schon durch Gewohnheits- oder Vertragsrecht erhalten. Was ihnen in Krankheitsfälle» fehlt, ist nur Pflege und besonders eine bequem und freigebig angebvtne Krankenhauspflege. Alles andre haben sie, und es besteht die Gefahr, daß eine Kasse ihnen nur teurer liefert, was sie ohne eignen Aufwand jetzt schon haben. Wenn Dienstboten in der Gemeindekranken¬ kasse des Kreises Osterbnrg waren, so habe ich oft beobachtet, daß der Dienst¬ herr das Krankengeld für seinen erkrankten Knecht einsteckte, und mit Recht; denn er giebt ihm ja, wofür das Krankengeld gilt, Lohn und Kost. Aber ist es denn nötig, daß er mit der einen Hand Geld hergiebt, um es mit der andern wieder zu nehmen? Mehr wird es indessen nicht geworden sein. Krankheitsverpflegnng ist auch für die städtischen Dienstboten daS einzige, was sie von einer Kasse brauchen. An dieser Kasse haben auch die Herrschaften und Arbeitgeber Interesse. Denn für den einzelnen kleinen Bauern, Hand¬ werksmeister usw. kann die Verpflichtung zur Krankenhnusvcrpflcgung überaus drückend werde». Auf dein Lande ist diese Pflicht, nachdem der Dienstherr das Seine gethan hat, von de» kleine» Gemeinde» und Gutsbezirken als Armenlast weiter getragen worden. Jhre» könnte nur bat»res geholfen werden, daß ein größerer und leisen»gsfähigerer Verband gegründet würde. In dem zitierte» Aufsatze heißt es: „Das patriarchalische Verhältnis dürfte kaum mehr vorwiegen, auch dürfte die Nnturallöhnung mehr in de» Hintergrund gedrängt sein." Die geschilderten Verhältnisse sind aber nicht Patriarchalisch, sondern i» jeder verm'lustige» Bevölkerung, sofern sie nur Landbau treibt, einfach natürlich und werden darum hoffentlich weiter besteh«. Es wird dort außerdem darauf hingewiesen, daß nach dein 8 136 des land¬ wirtschaftlichen Versicherungsgesetzes die Versicherungspflichtigcn, die aus¬ reichende Ansprüche an die Hilfe ihres Arbeitsherr» habe», dem Zwange ent¬ zogen werden dürfen. Dadurch würde aber vermutlich i» manchen Gegenden die Kasse gesprengt werden, ehe sie geschlossen ist. Eine Änderung im Verhältnis der Ärzte zu den Kassen beabsichtigt man nicht. Vermutlich erwartet man noch einen brauchbaren Vorschlag ans den Grmzbvte» IV 1901 4»

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/385>, abgerufen am 01.09.2024.