Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.Über das Rrankenversichermigsgesetz Fabrikbesitzer, der Herr Domänenpächter, der Grnbendirektor, der Eisenbahn¬ Für die Ärzte stellt diese Reihenfolge: Gemeindekrankenkassen, Betriebs¬ Wie die Verfassungen, so sind auch die Leistungen der Kassen ungeheuer Ortskrankenkassen giebt es von den mannigfachsten Arten: von einer Betriebskrankenkassen werden von Fabrikanten, Aktiengesellschaften, den Grenzboten IV 1901 36
Über das Rrankenversichermigsgesetz Fabrikbesitzer, der Herr Domänenpächter, der Grnbendirektor, der Eisenbahn¬ Für die Ärzte stellt diese Reihenfolge: Gemeindekrankenkassen, Betriebs¬ Wie die Verfassungen, so sind auch die Leistungen der Kassen ungeheuer Ortskrankenkassen giebt es von den mannigfachsten Arten: von einer Betriebskrankenkassen werden von Fabrikanten, Aktiengesellschaften, den Grenzboten IV 1901 36
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Über das Rrankenversichermigsgesetz
Fabrikbesitzer, der Herr Domänenpächter, der Grnbendirektor, der Eisenbahn¬
betriebsdirektor, der Bauunternehmer, als Vorsitzende und als ausführende
Personen deren Beamte. Drittens die Ortskrankcnkassen: der Vorstand ver¬
treten dnrch einige kleinere Fabrikbesitzer oder Handwerksmeister oder auch
Arbeiter. Die ausführende Macht, der Herr Rendant, ist die wichtigste, weil
unentbehrlichste Person. Bei kleinern Ortskrankenkassen führt irgend ein Mit¬
glied die Geschäfte als Nebenamt, aber große Organisationen oder gar solche
Riesenkassen wie die gemeinschaftliche Ortskrankcnkasse für ganz Leipzig brauche«
einen Stab von geschulten Beamten.
Für die Ärzte stellt diese Reihenfolge: Gemeindekrankenkassen, Betriebs¬
krankenkassen, Ortskrankenkassen eine Stufenleiter der Erträglichkeit dar, die
von oben nach unten führt. Die Abhängigkeit von einem Landrat oder
Bürgermeister ist gemeinhin erträglich, die Abhängigkeit von einem einzelnen
Fabrikbesitzer oder gar nur Direktor kann schon drückender sein. Die Ab¬
hängigkeit aber von einem Neubauten, über den hinaus man sich nur an
eine Mehrzahl von Sachunkundigen Vorstandsmitgliedern wenden kann, muß
zuweilen unerträglich sein.
Wie die Verfassungen, so sind auch die Leistungen der Kassen ungeheuer
verschieden. Die Gemeindekrankenkassen gewähren nur das Mindestmaß der
dnrch das Gesetz vorgeschriebnen Hilfen. Wegen der mäßigen Höhe der Bei¬
trüge, und weil es bequemer und billiger schien, die Verwaltung den vor-
handnen Gemeindebehörden zu übertragen, als neue Organe zu schassen, sind
sie in ärmern und dünn bevölkerten Gegenden zumeist gewählt worden.
Ortskrankenkassen giebt es von den mannigfachsten Arten: von einer
kleinen Maurerkasse von nur hundertfünfzig Mitgliedern in einem kleinen
Landstädtchen, die mit unverhältnismüßigeu Kosten mir um der Selbständig¬
keit willen erhalten wird, bis zu solchen, die über einen ganzen Kreis aus¬
gedehnt sind, wie die gemeinsame Ortskrankenkasse des Saalkreises, und zu
solchen, die die arbeitende Bevölkerung einer Großstadt umschließen, wie die
Ortskrankenkassc für Leipzig. Bei mittelgroßen Kassen entstehn starke Unter¬
schiede, je nachdem eine Kasse für die hochbezahlten Maschinenbauer oder für
schlechter gestellte Arbeiterklassen errichtet ist. Wie lange über die dreizehn
Wochen hinaus Krankengeld gezahlt wird, ob spezialistische Behandlung gewährt
wird, ob besondre Pflege, Badereisen usw. zur Genesung gewährt wird, wie
hoch das Sterbegeld, wie hoch das Wochenbettgeld ist, ob für die Kinder
etwas gethan wird, das ist von einer Kasse zur andern verschieden.
Betriebskrankenkassen werden von Fabrikanten, Aktiengesellschaften, den
großen Staatsbetrieben errichtet, erstens, wenn sie Wert darauf legen, nicht
unter die Vorschriften einer sozialdemokratischen Ortskrankenkasse gestellt zu
werden, denn eine solche Kasse kann durch ihre Beschlüsse ja auch die Beiträge
der Arbeitgeber gleichmüßig mit denen der Arbeiter erhöhen und hat noch
allerlei andre gelegentlich unbequeme Rechte; zweitens aber, wenn sie ihren
Arbeitern Zuwendungen machen wollen, die über die Leistungsfühigkeit kleinerer
Grenzboten IV 1901 36
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