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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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Der Kampf um den Jolltarif

Ausstattung des neuen Generaltarifs mit ausgiebigen Kompensationszuschlägen
willig an. Mehr oder welliger werden dieselben Ursachen auch im Ausland
denselben Wunsch nach Neuregelung der Zollpolitik wachrufen. Das muß
Mähr ohne weiteres zugegeben werden. Aber man soll die allgemeine Kün-
diguugssucht doch nicht übertreiben, wie das die Schutzzollsüchtigen bei uus
vielfach in erklärlicher Absicht thun. Wenn die deutsche Regierung von dem
Wunsche beseelt ist, was wir glauben, womöglich einen vcrtragslosen Zustand
zu vermeiden und deshalb neue Verträge zu vereinbaren, bevor man die alten
außer Kraft setzt, so wird sie darin wahrscheinlich in Übereinstimmung mit vielen
der andern Vertragsstaatcn sein. Freilich eine Handelsvertragspolitik "um jeden
Preis" kann niemand wollen, und sicher ist es jedes vernünftigen Staatswesens,
also auch des Deutschen Reichs Pflicht, für deu Fall der Vertragslosigkeit
sowohl, wie Mähr sagt, in ihrer mildern passiven Form als in ihrer
aktiven Form des Zollkriegs -- sich zu rüsten, gerade wie wir bei aller Fried¬
fertigkeit uns für den Krieg rüsten müssen. Aber wie trotz aller Rüstungen der
großen Staateil für den Krieg, trotz aller ihrer Eifersucht, ja trotz alles Chauvi¬
nismus und Jingoismus, die sich in den letzten Jahren hervorgedrängt haben,
die Großstaaten immer wieder der scheinbar unvermeidlichen Explosion drohender
Kriegswolken vorzubeugen bemüht gewesen sind, so scheint doch mich die. Ein¬
sicht, es sei besser, ohne Zollkrieg zum erträglichen handelspolitischen inoäus
vivsncli untereinander zu kommen, ziemlich verbreitet zu sein. Nichts wäre
dümmer, als im Ausland den Schein zu erwecken, daß wir einen Zollkrieg für
den Ruin unsrer Volkswirtschaft hielten, oder ihn doch g. Wut prix vermeiden
müßten. Aber wenn heute die Nichtsalsschutzzöllner unter Hinweis auf die
Zollkriegsgefahr -- womöglich eiuer ucich allen Fronten -- die Zollsätze im
neuen Generaltarif höher und höher zu treiben fliehen und dabei doch andrer¬
seits gar nicht oft genug versichern können, der Generaltarif müßte anch den
Bedürfnissen eiues längern vcrtragslosen Friedensznstands -- der mildern,
Passiver Form nach Mähr -- entsprechen, so zwingt schon der Widerspruch,
der darin liegt, zum äußersten Mißtrauen. Zollkriegstarifsätze müssen anders
sein als die Tarifsätze eines vertragsloscn Zollfriedens. Rechnet Mähr auf
mien lang dauernden vertragsloscn Zustand, oder will er ihn, so muß er sür
niedrige Geueraltarifsätzc sorgen, nicht für hohe. Für den Zollkriegssall ist nicht
der Generaltarif die wirksame Waffe, much kein Maximaltnrif, sondern die kräftige
Erhöhung geeigneter Zollsätze ack nov, wie sie § 6 des bisherigen Tarifsgesetzcs
und Z 8 des Entwurfs vorsehen.

Der Entwurf bestimmt darüber, daß zollpflichtige Waren, die aus Staaten
herstnmmcn, die deutsche Schiffe oder deutsche Waren ungünstiger behandeln
mis die andrer Staaten, neben dem tarifmäßigen Zollsatz einem Zollznschlage
bis zum doppelten Betrag dieses Satzes oder bis zur Höhe des vollen Werth
unterworfen werden können. Tarifmäßig zollfreie Waren können unter derselben
Voraussetzung mit einem Zoll bis zur Hälfte des Werth belegt werden.

Wenn man diesen Kriegsparagraphen noch schärfer gestalten will, so wird


Grenzboten IV 1901 29
Der Kampf um den Jolltarif

Ausstattung des neuen Generaltarifs mit ausgiebigen Kompensationszuschlägen
willig an. Mehr oder welliger werden dieselben Ursachen auch im Ausland
denselben Wunsch nach Neuregelung der Zollpolitik wachrufen. Das muß
Mähr ohne weiteres zugegeben werden. Aber man soll die allgemeine Kün-
diguugssucht doch nicht übertreiben, wie das die Schutzzollsüchtigen bei uus
vielfach in erklärlicher Absicht thun. Wenn die deutsche Regierung von dem
Wunsche beseelt ist, was wir glauben, womöglich einen vcrtragslosen Zustand
zu vermeiden und deshalb neue Verträge zu vereinbaren, bevor man die alten
außer Kraft setzt, so wird sie darin wahrscheinlich in Übereinstimmung mit vielen
der andern Vertragsstaatcn sein. Freilich eine Handelsvertragspolitik „um jeden
Preis" kann niemand wollen, und sicher ist es jedes vernünftigen Staatswesens,
also auch des Deutschen Reichs Pflicht, für deu Fall der Vertragslosigkeit
sowohl, wie Mähr sagt, in ihrer mildern passiven Form als in ihrer
aktiven Form des Zollkriegs — sich zu rüsten, gerade wie wir bei aller Fried¬
fertigkeit uns für den Krieg rüsten müssen. Aber wie trotz aller Rüstungen der
großen Staateil für den Krieg, trotz aller ihrer Eifersucht, ja trotz alles Chauvi¬
nismus und Jingoismus, die sich in den letzten Jahren hervorgedrängt haben,
die Großstaaten immer wieder der scheinbar unvermeidlichen Explosion drohender
Kriegswolken vorzubeugen bemüht gewesen sind, so scheint doch mich die. Ein¬
sicht, es sei besser, ohne Zollkrieg zum erträglichen handelspolitischen inoäus
vivsncli untereinander zu kommen, ziemlich verbreitet zu sein. Nichts wäre
dümmer, als im Ausland den Schein zu erwecken, daß wir einen Zollkrieg für
den Ruin unsrer Volkswirtschaft hielten, oder ihn doch g. Wut prix vermeiden
müßten. Aber wenn heute die Nichtsalsschutzzöllner unter Hinweis auf die
Zollkriegsgefahr — womöglich eiuer ucich allen Fronten — die Zollsätze im
neuen Generaltarif höher und höher zu treiben fliehen und dabei doch andrer¬
seits gar nicht oft genug versichern können, der Generaltarif müßte anch den
Bedürfnissen eiues längern vcrtragslosen Friedensznstands — der mildern,
Passiver Form nach Mähr — entsprechen, so zwingt schon der Widerspruch,
der darin liegt, zum äußersten Mißtrauen. Zollkriegstarifsätze müssen anders
sein als die Tarifsätze eines vertragsloscn Zollfriedens. Rechnet Mähr auf
mien lang dauernden vertragsloscn Zustand, oder will er ihn, so muß er sür
niedrige Geueraltarifsätzc sorgen, nicht für hohe. Für den Zollkriegssall ist nicht
der Generaltarif die wirksame Waffe, much kein Maximaltnrif, sondern die kräftige
Erhöhung geeigneter Zollsätze ack nov, wie sie § 6 des bisherigen Tarifsgesetzcs
und Z 8 des Entwurfs vorsehen.

Der Entwurf bestimmt darüber, daß zollpflichtige Waren, die aus Staaten
herstnmmcn, die deutsche Schiffe oder deutsche Waren ungünstiger behandeln
mis die andrer Staaten, neben dem tarifmäßigen Zollsatz einem Zollznschlage
bis zum doppelten Betrag dieses Satzes oder bis zur Höhe des vollen Werth
unterworfen werden können. Tarifmäßig zollfreie Waren können unter derselben
Voraussetzung mit einem Zoll bis zur Hälfte des Werth belegt werden.

Wenn man diesen Kriegsparagraphen noch schärfer gestalten will, so wird


Grenzboten IV 1901 29
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/233>, abgerufen am 28.07.2024.