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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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zweckwidrig bezeichnet werden können, denn die Gesetzgeber von 1391 wollten
ja auf die nationalwirtschaftliche Selbstgenügsamkeit hinwirken. Die Zahlen
der Handelsstatistik über die Ein- und die Ausfuhr geben außerdem beim Ver¬
gleich zwischen Deutschland und Frankreich schon der verschiednen Erhebuugs-
methode wegen kein zuverlässiges Bild. Zweifellos hat sich allerdings nicht
nur der Gesamthandel, sondern mich die Ausfuhr Deutschlands seit 1891 sehr
viel günstiger entwickelt als der Gesamthandel und die Ausfuhr Frankreichs,
und von einer erkennbaren erziehenden Einwirkung des Systems Meline auf
den in Stagnation geratnen französischen Gewerbfleiß und Unternehmungsgeist
kann angesichts der Haudelsstntistik und aller sonstigen Thatsachen gar keine
Rede sein. Der stritte Beweis eines nachteiligen. Einflusses kann aber statistisch
nicht erbracht werden. Das xost Iroo, srg'0 xropter llov ist nun einmal kein
Beweis. Aber dieses rein negative Ergebnis gab doch Nieder dem Professor
Schuhmacher, noch irgend welchen Staatsmännern im Reichsamt des Innern
das Recht, das Melinische Experiment und den Melinischen Weg der deutsche"
Handelspolitik zuzumuten, wenn sie nicht auch das Melinische Ziel wollten
und sich offen dazu bekannten. In Rußland ist 1893 ein sogenannter
Minimal- und Maximaltarif aufgestellt worden. Thatsächlich ist er zum
Generaltarif geworden, dem ein für die Vertragsstaateu geltender niedrigerer
Konventionaltarif gegenübersteht. Der sogenannte Maximaltarif hat die Stelle
eines Kmnpftnrifs für besondre Zwecke eingenommen. Das "System" ist völlig
in die Brüche gegangen. Nicht viel anders steht es mit der Anfang 1893 in
Griechenland versuchten Einführung eines Maximal- und Minimaltarifs. Die
Vertragspolitik hat auch hier das Doppeltarifsystem durchbrechen müssen. Der
am 1. März 1900 in Brasilien aufgestellte Doppeltarif hat einen ausgesprochen
Kampfzweck gegen die Kasfeezölle der Vereinigten Staaten usw. Er ist hier
nur der äußern Vollständigkeit wegen zu nennen. Dasselbe gilt für den 1897
in Norwegen erlassenen Maximal- und Minimaltarif. Natürlich kann von Er¬
fahrungen, die man damit gemacht hat, noch nicht gesprochen werdeu. Über¬
schaut mau die unsers Wissens erschöpfende Übersicht über die Doppeltarife
des Auslands, so muß einem vollends die Propaganda für dieses Erzeugnis
ausländischer Staatsweisheit wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen.

Ganz unklar ist es, wie sich die doppeltariffrenndlichen Kouzipienten des
Entwurfs das Verhältnis der Maximal- und Minimalsätze zu einander vor-
stellen, was doch, auch wenn die Minimalsätze nur "in den Akten" festgelegt
werden sollen, wie Schuhmacher will oder verrät, von der größten Wichtigkeit
ist. Nach der Auffassung der Agrarier sind die Minimalsütze durchaus die
Hauptsache und entsprechen dem nach Lage des In- und Auslandsmarkts all¬
gemein als Ausgleich für die deutsche Produktion beanspruchten Zollschutz. Die
Maximalsätze sind Strafen für hartnäckige Gegner. Daß man auf diesem Wege
überhaupt nicht zu Verträgen kommt, wenn man die Miuimnlzölle nicht sehr
niedrig hält, vielmehr zum allgemeinen Zollkriegszustand, werden die Herren
wohl selbst einsehen. Aber sie sagen ja auch gar nicht im Ernst, daß sie die
Handclsveriragspolitik zu Gunsten des deutschen Außenhandels fortsetzen wollen


zweckwidrig bezeichnet werden können, denn die Gesetzgeber von 1391 wollten
ja auf die nationalwirtschaftliche Selbstgenügsamkeit hinwirken. Die Zahlen
der Handelsstatistik über die Ein- und die Ausfuhr geben außerdem beim Ver¬
gleich zwischen Deutschland und Frankreich schon der verschiednen Erhebuugs-
methode wegen kein zuverlässiges Bild. Zweifellos hat sich allerdings nicht
nur der Gesamthandel, sondern mich die Ausfuhr Deutschlands seit 1891 sehr
viel günstiger entwickelt als der Gesamthandel und die Ausfuhr Frankreichs,
und von einer erkennbaren erziehenden Einwirkung des Systems Meline auf
den in Stagnation geratnen französischen Gewerbfleiß und Unternehmungsgeist
kann angesichts der Haudelsstntistik und aller sonstigen Thatsachen gar keine
Rede sein. Der stritte Beweis eines nachteiligen. Einflusses kann aber statistisch
nicht erbracht werden. Das xost Iroo, srg'0 xropter llov ist nun einmal kein
Beweis. Aber dieses rein negative Ergebnis gab doch Nieder dem Professor
Schuhmacher, noch irgend welchen Staatsmännern im Reichsamt des Innern
das Recht, das Melinische Experiment und den Melinischen Weg der deutsche»
Handelspolitik zuzumuten, wenn sie nicht auch das Melinische Ziel wollten
und sich offen dazu bekannten. In Rußland ist 1893 ein sogenannter
Minimal- und Maximaltarif aufgestellt worden. Thatsächlich ist er zum
Generaltarif geworden, dem ein für die Vertragsstaateu geltender niedrigerer
Konventionaltarif gegenübersteht. Der sogenannte Maximaltarif hat die Stelle
eines Kmnpftnrifs für besondre Zwecke eingenommen. Das „System" ist völlig
in die Brüche gegangen. Nicht viel anders steht es mit der Anfang 1893 in
Griechenland versuchten Einführung eines Maximal- und Minimaltarifs. Die
Vertragspolitik hat auch hier das Doppeltarifsystem durchbrechen müssen. Der
am 1. März 1900 in Brasilien aufgestellte Doppeltarif hat einen ausgesprochen
Kampfzweck gegen die Kasfeezölle der Vereinigten Staaten usw. Er ist hier
nur der äußern Vollständigkeit wegen zu nennen. Dasselbe gilt für den 1897
in Norwegen erlassenen Maximal- und Minimaltarif. Natürlich kann von Er¬
fahrungen, die man damit gemacht hat, noch nicht gesprochen werdeu. Über¬
schaut mau die unsers Wissens erschöpfende Übersicht über die Doppeltarife
des Auslands, so muß einem vollends die Propaganda für dieses Erzeugnis
ausländischer Staatsweisheit wie ein Buch mit sieben Siegeln vorkommen.

Ganz unklar ist es, wie sich die doppeltariffrenndlichen Kouzipienten des
Entwurfs das Verhältnis der Maximal- und Minimalsätze zu einander vor-
stellen, was doch, auch wenn die Minimalsätze nur „in den Akten" festgelegt
werden sollen, wie Schuhmacher will oder verrät, von der größten Wichtigkeit
ist. Nach der Auffassung der Agrarier sind die Minimalsütze durchaus die
Hauptsache und entsprechen dem nach Lage des In- und Auslandsmarkts all¬
gemein als Ausgleich für die deutsche Produktion beanspruchten Zollschutz. Die
Maximalsätze sind Strafen für hartnäckige Gegner. Daß man auf diesem Wege
überhaupt nicht zu Verträgen kommt, wenn man die Miuimnlzölle nicht sehr
niedrig hält, vielmehr zum allgemeinen Zollkriegszustand, werden die Herren
wohl selbst einsehen. Aber sie sagen ja auch gar nicht im Ernst, daß sie die
Handclsveriragspolitik zu Gunsten des deutschen Außenhandels fortsetzen wollen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/122>, abgerufen am 28.07.2024.