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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr.

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Der Kampf um den Zolltarif

Die Delegiertenversammlung betont nach wie vor die Notwendigkeit des Ab¬
schlusses langfristiger Handelsverträge; dieselbe ist auch nach wie vor einverstanden
mit einer Erhöhung der Getreidezölle und insbesondre damit, daß unter die im
Absatz 2 des § 1 des Zolltarifgesetzentwurfs benannten Sätze nicht heruntergegangen
werde; dieselbe ist endlich einverstanden damit, daß ein Minimalsatz sür die im Z 1
des Gesetzentwurfs benannten Getreidearten im Gesetze überhaupt nicht festgestellt
werden dürfe und Absatz 2 des Z 1 somit zu streichen sei. Sollte Absatz 2 des Z 1
des Gesetzentwurfs durch die gesetzgebenden Körperschaften zur Annahme gelangen,
so behält sich der Zentralverband vor, mit entsprechenden Anträgen an die Neichs-
regierung heranzutreten.

Damit man diese Erklärung versteht und ihre Hinterthür erkennt, muß man
wissen, daß von den Verbandsmitgliedcrn eine starke Minderheit für die Doppel¬
tariffreundschaft, die im Reichsamt des Innern und im wirtschaftlichen Ausschuß
seiner Zeit dominierte, gewonnen wurde, und eine wahrscheinlich noch größere
Minderheit, wenn nicht die Mehrheit, geneigt ist, der Landwirtschaft die
Minimalzolle zu bewilligen unter der Bedingung, daß auch der Industrie
Minimalzölle bewilligt werden. Der Schlußsatz schwächt die Erklärung in
der That zu einem Protest dagegen ab, daß nur für die Landwirtschaft
Minimalzölle festgelegt werden sollen, denn die ,,entsprechende" Anträge," die
sich der Zentralverband vorbehält, können nach allein, was vorangegangen ist,
nur so verstanden werden. Daß solche Anträge erst nach der endgiltigen Ver¬
abschiedung des Gesetzes durch Reichstag und Bundesrat gestellt werden sollten,
hätte natürlich gar keinen Sinn. Will der Zentralverband Anträge stellen,
so muß er sie schon einbringen, sobald der Bundesrat den Absatz 2 des Hi
hat stehn lassen. Die Agrarier haben sich wiederholt bereit erklärt, Minimal¬
sätze auch für die Industrie zu bewilligen, und auf der rudern Seite gedroht,
wenn die Industriellen sie ihnen abschlugen, sowohl auf zollpvlitischem wie ans
sozialpolitischen Gebiet Vergeltung zu üben. Daß der Zenträlverband es
wagen konnte, beim Reichstag die Streichung des Absatzes zu beantragen, ist
ganz ausgeschlossen. Trotz der kühnen Worte, die Herr Bueck darüber gesagt
hat, wird er sich hüten, die Rache des mächtigen bisherigen Bundesgenossen
herauszufordern. Streicht der Bundesrat die agrarischen Minimnlzölle nicht,
so kann der Zentralverband sein Versprechen nur so einlösen, daß er für den
Doppeltarif überhaupt eintritt. Was bei der Parteitage im Reichstag dann
von gesetzgeberischen Ergebnissen Herauskommen soll, wissen die Götter. Jeden¬
falls aber würde ein nettes Gewirr von Unsinn, Unklarheit, Halbheit und
Kuhhandel folgen, und der beschämende Beweis einer völlig ungenügenden und
verkehrten Vorbereitung deö gewaltigen Gesetzgebnngsakts, vor dem wir stehn,
geliefert werden.

In der Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik sagte nach den
Zeitungsberichten einer unsrer jüngsten Professoren der Nationalökonomie und
einer der wenigen akademischen Anwälte des Doppeltarifs, Dr. Schuhmacher:
ein einseitiger Minimaltarif nur für Getreide könne im Reichstage nicht auf
Annahme rechnen, denn die Industrie werde ihm nicht zustimmen. Sie stehe


Der Kampf um den Zolltarif

Die Delegiertenversammlung betont nach wie vor die Notwendigkeit des Ab¬
schlusses langfristiger Handelsverträge; dieselbe ist auch nach wie vor einverstanden
mit einer Erhöhung der Getreidezölle und insbesondre damit, daß unter die im
Absatz 2 des § 1 des Zolltarifgesetzentwurfs benannten Sätze nicht heruntergegangen
werde; dieselbe ist endlich einverstanden damit, daß ein Minimalsatz sür die im Z 1
des Gesetzentwurfs benannten Getreidearten im Gesetze überhaupt nicht festgestellt
werden dürfe und Absatz 2 des Z 1 somit zu streichen sei. Sollte Absatz 2 des Z 1
des Gesetzentwurfs durch die gesetzgebenden Körperschaften zur Annahme gelangen,
so behält sich der Zentralverband vor, mit entsprechenden Anträgen an die Neichs-
regierung heranzutreten.

Damit man diese Erklärung versteht und ihre Hinterthür erkennt, muß man
wissen, daß von den Verbandsmitgliedcrn eine starke Minderheit für die Doppel¬
tariffreundschaft, die im Reichsamt des Innern und im wirtschaftlichen Ausschuß
seiner Zeit dominierte, gewonnen wurde, und eine wahrscheinlich noch größere
Minderheit, wenn nicht die Mehrheit, geneigt ist, der Landwirtschaft die
Minimalzolle zu bewilligen unter der Bedingung, daß auch der Industrie
Minimalzölle bewilligt werden. Der Schlußsatz schwächt die Erklärung in
der That zu einem Protest dagegen ab, daß nur für die Landwirtschaft
Minimalzölle festgelegt werden sollen, denn die ,,entsprechende» Anträge," die
sich der Zentralverband vorbehält, können nach allein, was vorangegangen ist,
nur so verstanden werden. Daß solche Anträge erst nach der endgiltigen Ver¬
abschiedung des Gesetzes durch Reichstag und Bundesrat gestellt werden sollten,
hätte natürlich gar keinen Sinn. Will der Zentralverband Anträge stellen,
so muß er sie schon einbringen, sobald der Bundesrat den Absatz 2 des Hi
hat stehn lassen. Die Agrarier haben sich wiederholt bereit erklärt, Minimal¬
sätze auch für die Industrie zu bewilligen, und auf der rudern Seite gedroht,
wenn die Industriellen sie ihnen abschlugen, sowohl auf zollpvlitischem wie ans
sozialpolitischen Gebiet Vergeltung zu üben. Daß der Zenträlverband es
wagen konnte, beim Reichstag die Streichung des Absatzes zu beantragen, ist
ganz ausgeschlossen. Trotz der kühnen Worte, die Herr Bueck darüber gesagt
hat, wird er sich hüten, die Rache des mächtigen bisherigen Bundesgenossen
herauszufordern. Streicht der Bundesrat die agrarischen Minimnlzölle nicht,
so kann der Zentralverband sein Versprechen nur so einlösen, daß er für den
Doppeltarif überhaupt eintritt. Was bei der Parteitage im Reichstag dann
von gesetzgeberischen Ergebnissen Herauskommen soll, wissen die Götter. Jeden¬
falls aber würde ein nettes Gewirr von Unsinn, Unklarheit, Halbheit und
Kuhhandel folgen, und der beschämende Beweis einer völlig ungenügenden und
verkehrten Vorbereitung deö gewaltigen Gesetzgebnngsakts, vor dem wir stehn,
geliefert werden.

In der Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik sagte nach den
Zeitungsberichten einer unsrer jüngsten Professoren der Nationalökonomie und
einer der wenigen akademischen Anwälte des Doppeltarifs, Dr. Schuhmacher:
ein einseitiger Minimaltarif nur für Getreide könne im Reichstage nicht auf
Annahme rechnen, denn die Industrie werde ihm nicht zustimmen. Sie stehe


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[0114] Der Kampf um den Zolltarif Die Delegiertenversammlung betont nach wie vor die Notwendigkeit des Ab¬ schlusses langfristiger Handelsverträge; dieselbe ist auch nach wie vor einverstanden mit einer Erhöhung der Getreidezölle und insbesondre damit, daß unter die im Absatz 2 des § 1 des Zolltarifgesetzentwurfs benannten Sätze nicht heruntergegangen werde; dieselbe ist endlich einverstanden damit, daß ein Minimalsatz sür die im Z 1 des Gesetzentwurfs benannten Getreidearten im Gesetze überhaupt nicht festgestellt werden dürfe und Absatz 2 des Z 1 somit zu streichen sei. Sollte Absatz 2 des Z 1 des Gesetzentwurfs durch die gesetzgebenden Körperschaften zur Annahme gelangen, so behält sich der Zentralverband vor, mit entsprechenden Anträgen an die Neichs- regierung heranzutreten. Damit man diese Erklärung versteht und ihre Hinterthür erkennt, muß man wissen, daß von den Verbandsmitgliedcrn eine starke Minderheit für die Doppel¬ tariffreundschaft, die im Reichsamt des Innern und im wirtschaftlichen Ausschuß seiner Zeit dominierte, gewonnen wurde, und eine wahrscheinlich noch größere Minderheit, wenn nicht die Mehrheit, geneigt ist, der Landwirtschaft die Minimalzolle zu bewilligen unter der Bedingung, daß auch der Industrie Minimalzölle bewilligt werden. Der Schlußsatz schwächt die Erklärung in der That zu einem Protest dagegen ab, daß nur für die Landwirtschaft Minimalzölle festgelegt werden sollen, denn die ,,entsprechende» Anträge," die sich der Zentralverband vorbehält, können nach allein, was vorangegangen ist, nur so verstanden werden. Daß solche Anträge erst nach der endgiltigen Ver¬ abschiedung des Gesetzes durch Reichstag und Bundesrat gestellt werden sollten, hätte natürlich gar keinen Sinn. Will der Zentralverband Anträge stellen, so muß er sie schon einbringen, sobald der Bundesrat den Absatz 2 des Hi hat stehn lassen. Die Agrarier haben sich wiederholt bereit erklärt, Minimal¬ sätze auch für die Industrie zu bewilligen, und auf der rudern Seite gedroht, wenn die Industriellen sie ihnen abschlugen, sowohl auf zollpvlitischem wie ans sozialpolitischen Gebiet Vergeltung zu üben. Daß der Zenträlverband es wagen konnte, beim Reichstag die Streichung des Absatzes zu beantragen, ist ganz ausgeschlossen. Trotz der kühnen Worte, die Herr Bueck darüber gesagt hat, wird er sich hüten, die Rache des mächtigen bisherigen Bundesgenossen herauszufordern. Streicht der Bundesrat die agrarischen Minimnlzölle nicht, so kann der Zentralverband sein Versprechen nur so einlösen, daß er für den Doppeltarif überhaupt eintritt. Was bei der Parteitage im Reichstag dann von gesetzgeberischen Ergebnissen Herauskommen soll, wissen die Götter. Jeden¬ falls aber würde ein nettes Gewirr von Unsinn, Unklarheit, Halbheit und Kuhhandel folgen, und der beschämende Beweis einer völlig ungenügenden und verkehrten Vorbereitung deö gewaltigen Gesetzgebnngsakts, vor dem wir stehn, geliefert werden. In der Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik sagte nach den Zeitungsberichten einer unsrer jüngsten Professoren der Nationalökonomie und einer der wenigen akademischen Anwälte des Doppeltarifs, Dr. Schuhmacher: ein einseitiger Minimaltarif nur für Getreide könne im Reichstage nicht auf Annahme rechnen, denn die Industrie werde ihm nicht zustimmen. Sie stehe

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235821/114>, abgerufen am 28.07.2024.