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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wilhelm 1. das ehrengerichtliche Urteil gegen Kauffmann nicht bestätigt, sondern
es gemildert und Herrn Kauffmann lediglich den Abschied erteilt habe, ohne ihm
den Offizierstitel zu nehmen. Diese Maßregelung entspricht dem Urteil, das als
fünft schärfstes in der Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im preu¬
ßischen Heere angeführt wird. War aber diese Maßregelung wirklich in der Sache
eine Milderung des ehrengerichtlichen Urteils, so muß dieses selbst schärfer gewesen
sein. Es giebt nur noch ein schärferes Urteil; es wird in der Verordnung als
sechstes angeführt und lautet auf schuldig der Verlegung der Standesehre unter
erschwerenden Umstanden nnter Beantragung der Entfernung aus dem Offiziers¬
staude. Wir stelle" dies fest, weil unsre Ausführungen zu diesem Gegenstnude
in Ur. 81 der Grenzboten angegriffen worden sind. Die Ausführungen waren hypo¬
thetischer Natur, was die Russische Zeitung, nachdem sie uus der Unwahrheit und
der Verleumdung geziehen hat, als ehrenhaftes Blatt ihren Lesern mitteilen wird,
nachdem wir sie hierdurch auf ihre Fahrlässigkeit aufmerksam gemacht haben; und
auch jetzt wollen wir nur auf deu Schluß hinweisen, den man ans den Behaup¬
tungen der freisinnigen Blätter ziehn muß; für diese Behauptungen selbst überlassen
wir ihnen die Verantwortung. Wir drangen uus nicht dazu, ein Urteil über irgend
eine Person zu fällen, sondern wollen nur die öffentliche Seite des Konflikts zwischen
der Krone, den Berliner Stadtverordneten und Herrn Kauffmann erörtern.

Die von uns als notwendige Bedingung der Bestätigung angesehene volle
militärische Rehabilitierung Knnffmcmns ist nicht erfolgt, die Bestätigung ist ver¬
sagt worden, und nun wird er von den Stadtverordneten zum zweitenmal auf¬
gestellt werden. Man erwartet sogar, daß er bei der zweiten Wahl eine größere
Mehrheit erhalt als bei der ersten.

Wenn wirklich Herr Kauffmann wiedergewählt wird, so sind die Berliner
Stadtverordneten gerächt. Die Bilanz steht dann folgendermaßen' Der Kaiser hat
ein Urteil der Stadtverordneten verworfen, übrigens eins, das vermutlich gefällt
wurden war ohne Kenntnis der militärischen Personalien, die die Ablehnung, nach
allgemeiner Annahme, veranlaßt haben; die Stadtverordneten verwerfen darauf das
Urteil des Kaisers; damit sind beide Teile, wenn man sie als zwei ganz gleiche
Faktoren betrachtet, quitt, ja der Vorsprung wäre dann Wohl schon ans selten der
Stadtverordneten, was ihrer Mehrzahl bei deren bekannter Gesinnung ja nur Be¬
friedigung gewähren kaum Diese Befriedigung würde kaum wesentlich dadurch
kleiner werden, daß Kanffmnnn auch zum zweitenmal nicht bestätigt wird. Eine
Bestätigung erwartet wohl überhaupt niemand. Worauf sollte sich auch eine solche
Willcnsäuderuug gründen? Das Hindernis für die Bestätigung beim erstenmal
lag offenbar in der Person Kausfmauns oder, um uns unparteiisch auszudrücken:
es wurde in ihr gefunden; dieses Hindernis kann kaum durch ein Votum der
Berliner Stadtverordneten weggeräumt werden. Nicht als ob ihr Urteil für nichts
zu achten wäre, ein gutes Zeugnis der Mitbürger hat immer seinen Wert; aber
offenbar wäre eine etwas größere Mehrheit bei der ersten Wahl als Zeugnis für
Kauffmanns Person empfehlender gewesen, als sogar Einhelligkeit bei der Wieder¬
wahl, die doch hauptsächlich ein Zeugnis für die politische Gesinnung der Wäh¬
lenden wäre.

In Kanffmanus Hand lag es, die ganze Demonstration zu verhindern. Für
sein Verhalten eröffneten sich zwei Möglichkeiten. Entweder ist er Demokrat, oder
nicht. Er soll der Freisinnigen Volkspartei angehören, aber diese Zugehörigkeit
läßt noch keinen bestimmten Schluß zu, wie er innerlich zur Monarchie steht. An¬
genommen, er ist Demokrat, so war es für ihn selbstverständlich, daß er die Kandi¬
datur zum zweitenmal annahm und sich bemühte, die Demonstration so zu gestalten,
daß der Gegensatz zu der kaiserlichen Entscheidung möglichst scharf hervortritt und


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wilhelm 1. das ehrengerichtliche Urteil gegen Kauffmann nicht bestätigt, sondern
es gemildert und Herrn Kauffmann lediglich den Abschied erteilt habe, ohne ihm
den Offizierstitel zu nehmen. Diese Maßregelung entspricht dem Urteil, das als
fünft schärfstes in der Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im preu¬
ßischen Heere angeführt wird. War aber diese Maßregelung wirklich in der Sache
eine Milderung des ehrengerichtlichen Urteils, so muß dieses selbst schärfer gewesen
sein. Es giebt nur noch ein schärferes Urteil; es wird in der Verordnung als
sechstes angeführt und lautet auf schuldig der Verlegung der Standesehre unter
erschwerenden Umstanden nnter Beantragung der Entfernung aus dem Offiziers¬
staude. Wir stelle» dies fest, weil unsre Ausführungen zu diesem Gegenstnude
in Ur. 81 der Grenzboten angegriffen worden sind. Die Ausführungen waren hypo¬
thetischer Natur, was die Russische Zeitung, nachdem sie uus der Unwahrheit und
der Verleumdung geziehen hat, als ehrenhaftes Blatt ihren Lesern mitteilen wird,
nachdem wir sie hierdurch auf ihre Fahrlässigkeit aufmerksam gemacht haben; und
auch jetzt wollen wir nur auf deu Schluß hinweisen, den man ans den Behaup¬
tungen der freisinnigen Blätter ziehn muß; für diese Behauptungen selbst überlassen
wir ihnen die Verantwortung. Wir drangen uus nicht dazu, ein Urteil über irgend
eine Person zu fällen, sondern wollen nur die öffentliche Seite des Konflikts zwischen
der Krone, den Berliner Stadtverordneten und Herrn Kauffmann erörtern.

Die von uns als notwendige Bedingung der Bestätigung angesehene volle
militärische Rehabilitierung Knnffmcmns ist nicht erfolgt, die Bestätigung ist ver¬
sagt worden, und nun wird er von den Stadtverordneten zum zweitenmal auf¬
gestellt werden. Man erwartet sogar, daß er bei der zweiten Wahl eine größere
Mehrheit erhalt als bei der ersten.

Wenn wirklich Herr Kauffmann wiedergewählt wird, so sind die Berliner
Stadtverordneten gerächt. Die Bilanz steht dann folgendermaßen' Der Kaiser hat
ein Urteil der Stadtverordneten verworfen, übrigens eins, das vermutlich gefällt
wurden war ohne Kenntnis der militärischen Personalien, die die Ablehnung, nach
allgemeiner Annahme, veranlaßt haben; die Stadtverordneten verwerfen darauf das
Urteil des Kaisers; damit sind beide Teile, wenn man sie als zwei ganz gleiche
Faktoren betrachtet, quitt, ja der Vorsprung wäre dann Wohl schon ans selten der
Stadtverordneten, was ihrer Mehrzahl bei deren bekannter Gesinnung ja nur Be¬
friedigung gewähren kaum Diese Befriedigung würde kaum wesentlich dadurch
kleiner werden, daß Kanffmnnn auch zum zweitenmal nicht bestätigt wird. Eine
Bestätigung erwartet wohl überhaupt niemand. Worauf sollte sich auch eine solche
Willcnsäuderuug gründen? Das Hindernis für die Bestätigung beim erstenmal
lag offenbar in der Person Kausfmauns oder, um uns unparteiisch auszudrücken:
es wurde in ihr gefunden; dieses Hindernis kann kaum durch ein Votum der
Berliner Stadtverordneten weggeräumt werden. Nicht als ob ihr Urteil für nichts
zu achten wäre, ein gutes Zeugnis der Mitbürger hat immer seinen Wert; aber
offenbar wäre eine etwas größere Mehrheit bei der ersten Wahl als Zeugnis für
Kauffmanns Person empfehlender gewesen, als sogar Einhelligkeit bei der Wieder¬
wahl, die doch hauptsächlich ein Zeugnis für die politische Gesinnung der Wäh¬
lenden wäre.

In Kanffmanus Hand lag es, die ganze Demonstration zu verhindern. Für
sein Verhalten eröffneten sich zwei Möglichkeiten. Entweder ist er Demokrat, oder
nicht. Er soll der Freisinnigen Volkspartei angehören, aber diese Zugehörigkeit
läßt noch keinen bestimmten Schluß zu, wie er innerlich zur Monarchie steht. An¬
genommen, er ist Demokrat, so war es für ihn selbstverständlich, daß er die Kandi¬
datur zum zweitenmal annahm und sich bemühte, die Demonstration so zu gestalten,
daß der Gegensatz zu der kaiserlichen Entscheidung möglichst scharf hervortritt und


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[0532] Maßgebliches und Unmaßgebliches Wilhelm 1. das ehrengerichtliche Urteil gegen Kauffmann nicht bestätigt, sondern es gemildert und Herrn Kauffmann lediglich den Abschied erteilt habe, ohne ihm den Offizierstitel zu nehmen. Diese Maßregelung entspricht dem Urteil, das als fünft schärfstes in der Verordnung über die Ehrengerichte der Offiziere im preu¬ ßischen Heere angeführt wird. War aber diese Maßregelung wirklich in der Sache eine Milderung des ehrengerichtlichen Urteils, so muß dieses selbst schärfer gewesen sein. Es giebt nur noch ein schärferes Urteil; es wird in der Verordnung als sechstes angeführt und lautet auf schuldig der Verlegung der Standesehre unter erschwerenden Umstanden nnter Beantragung der Entfernung aus dem Offiziers¬ staude. Wir stelle» dies fest, weil unsre Ausführungen zu diesem Gegenstnude in Ur. 81 der Grenzboten angegriffen worden sind. Die Ausführungen waren hypo¬ thetischer Natur, was die Russische Zeitung, nachdem sie uus der Unwahrheit und der Verleumdung geziehen hat, als ehrenhaftes Blatt ihren Lesern mitteilen wird, nachdem wir sie hierdurch auf ihre Fahrlässigkeit aufmerksam gemacht haben; und auch jetzt wollen wir nur auf deu Schluß hinweisen, den man ans den Behaup¬ tungen der freisinnigen Blätter ziehn muß; für diese Behauptungen selbst überlassen wir ihnen die Verantwortung. Wir drangen uus nicht dazu, ein Urteil über irgend eine Person zu fällen, sondern wollen nur die öffentliche Seite des Konflikts zwischen der Krone, den Berliner Stadtverordneten und Herrn Kauffmann erörtern. Die von uns als notwendige Bedingung der Bestätigung angesehene volle militärische Rehabilitierung Knnffmcmns ist nicht erfolgt, die Bestätigung ist ver¬ sagt worden, und nun wird er von den Stadtverordneten zum zweitenmal auf¬ gestellt werden. Man erwartet sogar, daß er bei der zweiten Wahl eine größere Mehrheit erhalt als bei der ersten. Wenn wirklich Herr Kauffmann wiedergewählt wird, so sind die Berliner Stadtverordneten gerächt. Die Bilanz steht dann folgendermaßen' Der Kaiser hat ein Urteil der Stadtverordneten verworfen, übrigens eins, das vermutlich gefällt wurden war ohne Kenntnis der militärischen Personalien, die die Ablehnung, nach allgemeiner Annahme, veranlaßt haben; die Stadtverordneten verwerfen darauf das Urteil des Kaisers; damit sind beide Teile, wenn man sie als zwei ganz gleiche Faktoren betrachtet, quitt, ja der Vorsprung wäre dann Wohl schon ans selten der Stadtverordneten, was ihrer Mehrzahl bei deren bekannter Gesinnung ja nur Be¬ friedigung gewähren kaum Diese Befriedigung würde kaum wesentlich dadurch kleiner werden, daß Kanffmnnn auch zum zweitenmal nicht bestätigt wird. Eine Bestätigung erwartet wohl überhaupt niemand. Worauf sollte sich auch eine solche Willcnsäuderuug gründen? Das Hindernis für die Bestätigung beim erstenmal lag offenbar in der Person Kausfmauns oder, um uns unparteiisch auszudrücken: es wurde in ihr gefunden; dieses Hindernis kann kaum durch ein Votum der Berliner Stadtverordneten weggeräumt werden. Nicht als ob ihr Urteil für nichts zu achten wäre, ein gutes Zeugnis der Mitbürger hat immer seinen Wert; aber offenbar wäre eine etwas größere Mehrheit bei der ersten Wahl als Zeugnis für Kauffmanns Person empfehlender gewesen, als sogar Einhelligkeit bei der Wieder¬ wahl, die doch hauptsächlich ein Zeugnis für die politische Gesinnung der Wäh¬ lenden wäre. In Kanffmanus Hand lag es, die ganze Demonstration zu verhindern. Für sein Verhalten eröffneten sich zwei Möglichkeiten. Entweder ist er Demokrat, oder nicht. Er soll der Freisinnigen Volkspartei angehören, aber diese Zugehörigkeit läßt noch keinen bestimmten Schluß zu, wie er innerlich zur Monarchie steht. An¬ genommen, er ist Demokrat, so war es für ihn selbstverständlich, daß er die Kandi¬ datur zum zweitenmal annahm und sich bemühte, die Demonstration so zu gestalten, daß der Gegensatz zu der kaiserlichen Entscheidung möglichst scharf hervortritt und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/532>, abgerufen am 22.07.2024.