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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Die Zvohnungs- und Bodenpolitik in Großberlin

stände" verwertbar sein mag. Voigt selbst will gerade für Chnrlottmburg,
wo neuerdings einige Arbeiterviertel infolge der Errichtung großer industrieller
Etablissements entstanden sind, festgestellt haben, daß die "wohlhabende"
Klassen pro Zimmer wie pro Kopf ganz erheblich mehr Miete wie die ürmcrn
Klassen zahle" und zwar um so mehr, je wohlhabender sie sind." Wir stehn
solchen "Feststellungen" im allgemeinen sehr skeptisch gegenüber, bestreikn aber
die Richtigkeit der Vvigtschen Berechnung für den verhältnismäßig kleinen
Kreis der von ihm in Betracht gezognen Fälle natürlich nicht. Nur muß
bestritten werden, wenn er dann ganz allgemein behauptet: "Die Tabelle
zeigt mit wahrhaft schlagender Deutlichkeit, wie gänzlich haltlos die populäre
Ansicht ist, daß die ärmern Klassen relativ teurer als die besitzenden Klassen
wohnten." Voigt weist auch tabellarisch uach, daß in Charlottenburg "die
Bodenpreise der einzelnen Stadtviertel sich genau in derselben Weise wie die
Mietpreise und die Wohlhabenheit abstufen." Die reichsten Stadtviertel hätten
die höchsten, die ärmsten die niedrigsten Bodenpreisc. Die wohlhabenden
Klassen würden also durch die Grundrente wie durch die Mietpreise weit
stärker als die untern Klassen belastet. Das freut uns recht sehr; aber wo
bleibt da der soziale Ernst des Rechenexempels, nach dem "jede sechsköpfige
Familie" den Bodenspekulanten -- denn diese, nicht die Grundbesitzer als
solche haben den Gewinn eingeheimst -- im Jahrzehnt 1887/57 mit 15000 Mark
tributpflichtig geworden sein soll?

Über die Wertsteigernug des Grund und Bodens in den Berliner Vor¬
orten im allgemeinen sagt Voigt folgendes: "Eingeleitet durch die Bauordnung
von 1887, durch die Reform des Borortsverkehrs von 1891 im höchsten
Maße begünstigt, durch die Vorortsbanordnnng von 1892 kaum vorüber¬
gehend gehemmt, überall durch die Verwaltungöpraxis gefördert, fast ununter¬
brochen von einem glänzenden Aufschwung des ganzen Wirtschaftslebens und
einer starken Bevölkeruugsverinehrnng begleitet, hat die Terrain- und Bau-
speknlation, der die ungeheure Vermehrung der Betriebsmittel der Hypotheken¬
banken jederzeit die erforderlichen Kapitalien zur Verfügung stellte, in der
Berliner Umgegend bis zur Gegenwart angehalten, mit jedem Jahre an Aus¬
dehnung und Intensität gewonnen und in einem Jahrzehnt unermeßliche
Summen eingeheimst. Nach einer summarischen Berechnung beträgt die von
1887 bis 1898 eingetrctne Wertsteigernug allein des Grund und Bodens in
den Berliner Vororten nicht weniger als rund eine Milliarde Mark." Das
wird sicher nicht zu hoch geschützt sein, und der Teil davon, den die Verkäufer
der Grundstücke, die alten Besitzer mit ihren Erben und die "Spekulanten"
"n engern Sinne schon bar in °
die Tasche gesteckt haben, ist jedenfalls sehr
M'ß, obwohl immerhin noch recht beträchtliche Flächen in den Vororts-
gemciudcn und Vorortsgutsbezirkeu in der alten Hand sind, und zwar mich
s"se immer aus "Spekulation." Recht hat anch Voigt darin, wenn er meme,
d"ß die Hypothekenbanken -- die übrigens auch die maßvolle, vernünftige und
nach dem bisherigen Stande der Dinge und unsrer ganzen bisherigen Grund-
eigentums-, Rechts- "ut Wirtschaftsordnung berechtigte und wünschenswerte


Die Zvohnungs- und Bodenpolitik in Großberlin

stände» verwertbar sein mag. Voigt selbst will gerade für Chnrlottmburg,
wo neuerdings einige Arbeiterviertel infolge der Errichtung großer industrieller
Etablissements entstanden sind, festgestellt haben, daß die „wohlhabende»
Klassen pro Zimmer wie pro Kopf ganz erheblich mehr Miete wie die ürmcrn
Klassen zahle» und zwar um so mehr, je wohlhabender sie sind." Wir stehn
solchen „Feststellungen" im allgemeinen sehr skeptisch gegenüber, bestreikn aber
die Richtigkeit der Vvigtschen Berechnung für den verhältnismäßig kleinen
Kreis der von ihm in Betracht gezognen Fälle natürlich nicht. Nur muß
bestritten werden, wenn er dann ganz allgemein behauptet: „Die Tabelle
zeigt mit wahrhaft schlagender Deutlichkeit, wie gänzlich haltlos die populäre
Ansicht ist, daß die ärmern Klassen relativ teurer als die besitzenden Klassen
wohnten." Voigt weist auch tabellarisch uach, daß in Charlottenburg „die
Bodenpreise der einzelnen Stadtviertel sich genau in derselben Weise wie die
Mietpreise und die Wohlhabenheit abstufen." Die reichsten Stadtviertel hätten
die höchsten, die ärmsten die niedrigsten Bodenpreisc. Die wohlhabenden
Klassen würden also durch die Grundrente wie durch die Mietpreise weit
stärker als die untern Klassen belastet. Das freut uns recht sehr; aber wo
bleibt da der soziale Ernst des Rechenexempels, nach dem „jede sechsköpfige
Familie" den Bodenspekulanten — denn diese, nicht die Grundbesitzer als
solche haben den Gewinn eingeheimst — im Jahrzehnt 1887/57 mit 15000 Mark
tributpflichtig geworden sein soll?

Über die Wertsteigernug des Grund und Bodens in den Berliner Vor¬
orten im allgemeinen sagt Voigt folgendes: „Eingeleitet durch die Bauordnung
von 1887, durch die Reform des Borortsverkehrs von 1891 im höchsten
Maße begünstigt, durch die Vorortsbanordnnng von 1892 kaum vorüber¬
gehend gehemmt, überall durch die Verwaltungöpraxis gefördert, fast ununter¬
brochen von einem glänzenden Aufschwung des ganzen Wirtschaftslebens und
einer starken Bevölkeruugsverinehrnng begleitet, hat die Terrain- und Bau-
speknlation, der die ungeheure Vermehrung der Betriebsmittel der Hypotheken¬
banken jederzeit die erforderlichen Kapitalien zur Verfügung stellte, in der
Berliner Umgegend bis zur Gegenwart angehalten, mit jedem Jahre an Aus¬
dehnung und Intensität gewonnen und in einem Jahrzehnt unermeßliche
Summen eingeheimst. Nach einer summarischen Berechnung beträgt die von
1887 bis 1898 eingetrctne Wertsteigernug allein des Grund und Bodens in
den Berliner Vororten nicht weniger als rund eine Milliarde Mark." Das
wird sicher nicht zu hoch geschützt sein, und der Teil davon, den die Verkäufer
der Grundstücke, die alten Besitzer mit ihren Erben und die „Spekulanten"
"n engern Sinne schon bar in °
die Tasche gesteckt haben, ist jedenfalls sehr
M'ß, obwohl immerhin noch recht beträchtliche Flächen in den Vororts-
gemciudcn und Vorortsgutsbezirkeu in der alten Hand sind, und zwar mich
s"se immer aus „Spekulation." Recht hat anch Voigt darin, wenn er meme,
d"ß die Hypothekenbanken — die übrigens auch die maßvolle, vernünftige und
nach dem bisherigen Stande der Dinge und unsrer ganzen bisherigen Grund-
eigentums-, Rechts- »ut Wirtschaftsordnung berechtigte und wünschenswerte


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[0309] Die Zvohnungs- und Bodenpolitik in Großberlin stände» verwertbar sein mag. Voigt selbst will gerade für Chnrlottmburg, wo neuerdings einige Arbeiterviertel infolge der Errichtung großer industrieller Etablissements entstanden sind, festgestellt haben, daß die „wohlhabende» Klassen pro Zimmer wie pro Kopf ganz erheblich mehr Miete wie die ürmcrn Klassen zahle» und zwar um so mehr, je wohlhabender sie sind." Wir stehn solchen „Feststellungen" im allgemeinen sehr skeptisch gegenüber, bestreikn aber die Richtigkeit der Vvigtschen Berechnung für den verhältnismäßig kleinen Kreis der von ihm in Betracht gezognen Fälle natürlich nicht. Nur muß bestritten werden, wenn er dann ganz allgemein behauptet: „Die Tabelle zeigt mit wahrhaft schlagender Deutlichkeit, wie gänzlich haltlos die populäre Ansicht ist, daß die ärmern Klassen relativ teurer als die besitzenden Klassen wohnten." Voigt weist auch tabellarisch uach, daß in Charlottenburg „die Bodenpreise der einzelnen Stadtviertel sich genau in derselben Weise wie die Mietpreise und die Wohlhabenheit abstufen." Die reichsten Stadtviertel hätten die höchsten, die ärmsten die niedrigsten Bodenpreisc. Die wohlhabenden Klassen würden also durch die Grundrente wie durch die Mietpreise weit stärker als die untern Klassen belastet. Das freut uns recht sehr; aber wo bleibt da der soziale Ernst des Rechenexempels, nach dem „jede sechsköpfige Familie" den Bodenspekulanten — denn diese, nicht die Grundbesitzer als solche haben den Gewinn eingeheimst — im Jahrzehnt 1887/57 mit 15000 Mark tributpflichtig geworden sein soll? Über die Wertsteigernug des Grund und Bodens in den Berliner Vor¬ orten im allgemeinen sagt Voigt folgendes: „Eingeleitet durch die Bauordnung von 1887, durch die Reform des Borortsverkehrs von 1891 im höchsten Maße begünstigt, durch die Vorortsbanordnnng von 1892 kaum vorüber¬ gehend gehemmt, überall durch die Verwaltungöpraxis gefördert, fast ununter¬ brochen von einem glänzenden Aufschwung des ganzen Wirtschaftslebens und einer starken Bevölkeruugsverinehrnng begleitet, hat die Terrain- und Bau- speknlation, der die ungeheure Vermehrung der Betriebsmittel der Hypotheken¬ banken jederzeit die erforderlichen Kapitalien zur Verfügung stellte, in der Berliner Umgegend bis zur Gegenwart angehalten, mit jedem Jahre an Aus¬ dehnung und Intensität gewonnen und in einem Jahrzehnt unermeßliche Summen eingeheimst. Nach einer summarischen Berechnung beträgt die von 1887 bis 1898 eingetrctne Wertsteigernug allein des Grund und Bodens in den Berliner Vororten nicht weniger als rund eine Milliarde Mark." Das wird sicher nicht zu hoch geschützt sein, und der Teil davon, den die Verkäufer der Grundstücke, die alten Besitzer mit ihren Erben und die „Spekulanten" "n engern Sinne schon bar in ° die Tasche gesteckt haben, ist jedenfalls sehr M'ß, obwohl immerhin noch recht beträchtliche Flächen in den Vororts- gemciudcn und Vorortsgutsbezirkeu in der alten Hand sind, und zwar mich s"se immer aus „Spekulation." Recht hat anch Voigt darin, wenn er meme, d"ß die Hypothekenbanken — die übrigens auch die maßvolle, vernünftige und nach dem bisherigen Stande der Dinge und unsrer ganzen bisherigen Grund- eigentums-, Rechts- »ut Wirtschaftsordnung berechtigte und wünschenswerte

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/309>, abgerufen am 23.07.2024.