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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Das preußische Finanzministerium und seine Aufgaben im nächsten Jahrzehnt

Preußen, so liegt die Zukunft des Staatshaushalts und des Verhältnisses
zwischen Einnahmen und Ausgaben im Dunkeln. Niemand vermag zu sage",
ob sich das Reich zum Kostgänger oder zum Ernährer der Bundesstaaten ent¬
wickeln wird, wie sich die Weltwirtschaft gestalten und auf die deutsch-preußischen
Verhältnisse entscheidend einwirken wird. Wird man eS somit für leichtsinnig
halten und sich davor hüten müssen, mit den augenblicklichen Schützen ver¬
schwenderisch zu sein und für unrentable Zwecke viele Millionen zu opfern, so
ist andrerseits notorisch die Vermögenslage des preußischen Staats so günstig,
daß man sich vor Reformen, auch solchen großem Stils, nicht ängstlich zurück¬
zuhalten braucht. Die direkte Staatssteuer, d. h. die Einkommensteuer ist
unter der Voraussetzung eiuer starken Steigerung fähig, daß die Kommunnl-
nbgaben, namentlich die für Schul- und Armenzwecke, auf ein bestimmtes gleiches
Maß zurückgeführt werden.

Unsers Dafürhaltens muß es darum als Ziel der preußischen Finanz¬
verwaltung gelten, die Steucrkraft der Staatsangehörigen durch Förderung
der produktiven Stände, Landwirtschaft, Handel und Industrie, sowie durch
große Landesmeliorationen, Heranziehung zahlreicher neuer gesicherter und
steuerfähiger Existenzen zu kräftige" und Wege zu suchen, Schwankungen im
Staatshaushaltsetat vorzubeugen, etwa dadurch, daß ein unvorhergesehener
Mehrbedarf durch Zuschlüge zur Einkommensteuer auf Grund etatsmüßiger Be¬
willigung gedeckt wird, was deu Normalsatz der Steuer unberührt lassen und
also die Rechte der Krone nicht beschränken, aber dem Geldbewillignngsrecht
des Landtags entsprechen würde, ohne es grundsätzlich zu erweitern. Sodann
gilt es, die vielfach überbürdeten Kommunalverbände von all den Ausgaben
zu befreien, die grundsätzlich staatlicher Natur sind, und die gerechterweise alle
Staatsangehörigen durch die ganze Monarchie hin gleichmüßig treffen müssen;
dahin rechnen wir Landarmenwesen, Volksschule, Sorge für Unterrichtsanstalten
aller Art. Zu lassen ist den Kommunalverbänden alles das und nur das,
was unmittelbar auf die Förderung der Verbünde selbst abzielt; dahin ge¬
hören Straßen, Kleinbahnen, Verkehrsanlagen, Veranstaltungen zur Hebung
der Bevölkerung kleiner örtlicher Bezirke. Für staatliche Einrichtungen, Unter¬
richtsanstalten usw. mag man mäßige Beiträge fordern, aber nur soweit solche
Einrichtungen den Gemeinden unmittelbare, in Geld ausdrückbare Vorteile
bringen. Zum Beispiel liegt es im Interesse des Staats, in einem Landstrich,
wo sich die Bevölkerung hauptsächlich der Weberei widmet, durch Webschulen
die Leistungsfähigkeit zu heben; die Webschule selbst wird aber der Stadt, wo
sie errichtet wird, unmittelbar nur geringen Nutzen bringen, etwa durch die
Familien der Lehrer und deren Aufwand usw., während sich die Schüler nur
der Bevölkerung entsprechend gerade aus dieser Stadt rekrutieren und nach
ihrer Ausbildung nur zum kleinsten Teil in dieser Stadt bleiben werden. Es
wäre also unbillig, von einer Stadt mehr als einen müßigen, festen Beitrag
zu fordern und sie zu einem prozentualen, steigenden Zuschuß zu nötigen. Wo
es (rsi MbUvüO intsrsst) das Staatswohl erheischt, daß eine Einrichtung be-


Das preußische Finanzministerium und seine Aufgaben im nächsten Jahrzehnt

Preußen, so liegt die Zukunft des Staatshaushalts und des Verhältnisses
zwischen Einnahmen und Ausgaben im Dunkeln. Niemand vermag zu sage»,
ob sich das Reich zum Kostgänger oder zum Ernährer der Bundesstaaten ent¬
wickeln wird, wie sich die Weltwirtschaft gestalten und auf die deutsch-preußischen
Verhältnisse entscheidend einwirken wird. Wird man eS somit für leichtsinnig
halten und sich davor hüten müssen, mit den augenblicklichen Schützen ver¬
schwenderisch zu sein und für unrentable Zwecke viele Millionen zu opfern, so
ist andrerseits notorisch die Vermögenslage des preußischen Staats so günstig,
daß man sich vor Reformen, auch solchen großem Stils, nicht ängstlich zurück¬
zuhalten braucht. Die direkte Staatssteuer, d. h. die Einkommensteuer ist
unter der Voraussetzung eiuer starken Steigerung fähig, daß die Kommunnl-
nbgaben, namentlich die für Schul- und Armenzwecke, auf ein bestimmtes gleiches
Maß zurückgeführt werden.

Unsers Dafürhaltens muß es darum als Ziel der preußischen Finanz¬
verwaltung gelten, die Steucrkraft der Staatsangehörigen durch Förderung
der produktiven Stände, Landwirtschaft, Handel und Industrie, sowie durch
große Landesmeliorationen, Heranziehung zahlreicher neuer gesicherter und
steuerfähiger Existenzen zu kräftige» und Wege zu suchen, Schwankungen im
Staatshaushaltsetat vorzubeugen, etwa dadurch, daß ein unvorhergesehener
Mehrbedarf durch Zuschlüge zur Einkommensteuer auf Grund etatsmüßiger Be¬
willigung gedeckt wird, was deu Normalsatz der Steuer unberührt lassen und
also die Rechte der Krone nicht beschränken, aber dem Geldbewillignngsrecht
des Landtags entsprechen würde, ohne es grundsätzlich zu erweitern. Sodann
gilt es, die vielfach überbürdeten Kommunalverbände von all den Ausgaben
zu befreien, die grundsätzlich staatlicher Natur sind, und die gerechterweise alle
Staatsangehörigen durch die ganze Monarchie hin gleichmüßig treffen müssen;
dahin rechnen wir Landarmenwesen, Volksschule, Sorge für Unterrichtsanstalten
aller Art. Zu lassen ist den Kommunalverbänden alles das und nur das,
was unmittelbar auf die Förderung der Verbünde selbst abzielt; dahin ge¬
hören Straßen, Kleinbahnen, Verkehrsanlagen, Veranstaltungen zur Hebung
der Bevölkerung kleiner örtlicher Bezirke. Für staatliche Einrichtungen, Unter¬
richtsanstalten usw. mag man mäßige Beiträge fordern, aber nur soweit solche
Einrichtungen den Gemeinden unmittelbare, in Geld ausdrückbare Vorteile
bringen. Zum Beispiel liegt es im Interesse des Staats, in einem Landstrich,
wo sich die Bevölkerung hauptsächlich der Weberei widmet, durch Webschulen
die Leistungsfähigkeit zu heben; die Webschule selbst wird aber der Stadt, wo
sie errichtet wird, unmittelbar nur geringen Nutzen bringen, etwa durch die
Familien der Lehrer und deren Aufwand usw., während sich die Schüler nur
der Bevölkerung entsprechend gerade aus dieser Stadt rekrutieren und nach
ihrer Ausbildung nur zum kleinsten Teil in dieser Stadt bleiben werden. Es
wäre also unbillig, von einer Stadt mehr als einen müßigen, festen Beitrag
zu fordern und sie zu einem prozentualen, steigenden Zuschuß zu nötigen. Wo
es (rsi MbUvüO intsrsst) das Staatswohl erheischt, daß eine Einrichtung be-


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[0266] Das preußische Finanzministerium und seine Aufgaben im nächsten Jahrzehnt Preußen, so liegt die Zukunft des Staatshaushalts und des Verhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben im Dunkeln. Niemand vermag zu sage», ob sich das Reich zum Kostgänger oder zum Ernährer der Bundesstaaten ent¬ wickeln wird, wie sich die Weltwirtschaft gestalten und auf die deutsch-preußischen Verhältnisse entscheidend einwirken wird. Wird man eS somit für leichtsinnig halten und sich davor hüten müssen, mit den augenblicklichen Schützen ver¬ schwenderisch zu sein und für unrentable Zwecke viele Millionen zu opfern, so ist andrerseits notorisch die Vermögenslage des preußischen Staats so günstig, daß man sich vor Reformen, auch solchen großem Stils, nicht ängstlich zurück¬ zuhalten braucht. Die direkte Staatssteuer, d. h. die Einkommensteuer ist unter der Voraussetzung eiuer starken Steigerung fähig, daß die Kommunnl- nbgaben, namentlich die für Schul- und Armenzwecke, auf ein bestimmtes gleiches Maß zurückgeführt werden. Unsers Dafürhaltens muß es darum als Ziel der preußischen Finanz¬ verwaltung gelten, die Steucrkraft der Staatsangehörigen durch Förderung der produktiven Stände, Landwirtschaft, Handel und Industrie, sowie durch große Landesmeliorationen, Heranziehung zahlreicher neuer gesicherter und steuerfähiger Existenzen zu kräftige» und Wege zu suchen, Schwankungen im Staatshaushaltsetat vorzubeugen, etwa dadurch, daß ein unvorhergesehener Mehrbedarf durch Zuschlüge zur Einkommensteuer auf Grund etatsmüßiger Be¬ willigung gedeckt wird, was deu Normalsatz der Steuer unberührt lassen und also die Rechte der Krone nicht beschränken, aber dem Geldbewillignngsrecht des Landtags entsprechen würde, ohne es grundsätzlich zu erweitern. Sodann gilt es, die vielfach überbürdeten Kommunalverbände von all den Ausgaben zu befreien, die grundsätzlich staatlicher Natur sind, und die gerechterweise alle Staatsangehörigen durch die ganze Monarchie hin gleichmüßig treffen müssen; dahin rechnen wir Landarmenwesen, Volksschule, Sorge für Unterrichtsanstalten aller Art. Zu lassen ist den Kommunalverbänden alles das und nur das, was unmittelbar auf die Förderung der Verbünde selbst abzielt; dahin ge¬ hören Straßen, Kleinbahnen, Verkehrsanlagen, Veranstaltungen zur Hebung der Bevölkerung kleiner örtlicher Bezirke. Für staatliche Einrichtungen, Unter¬ richtsanstalten usw. mag man mäßige Beiträge fordern, aber nur soweit solche Einrichtungen den Gemeinden unmittelbare, in Geld ausdrückbare Vorteile bringen. Zum Beispiel liegt es im Interesse des Staats, in einem Landstrich, wo sich die Bevölkerung hauptsächlich der Weberei widmet, durch Webschulen die Leistungsfähigkeit zu heben; die Webschule selbst wird aber der Stadt, wo sie errichtet wird, unmittelbar nur geringen Nutzen bringen, etwa durch die Familien der Lehrer und deren Aufwand usw., während sich die Schüler nur der Bevölkerung entsprechend gerade aus dieser Stadt rekrutieren und nach ihrer Ausbildung nur zum kleinsten Teil in dieser Stadt bleiben werden. Es wäre also unbillig, von einer Stadt mehr als einen müßigen, festen Beitrag zu fordern und sie zu einem prozentualen, steigenden Zuschuß zu nötigen. Wo es (rsi MbUvüO intsrsst) das Staatswohl erheischt, daß eine Einrichtung be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/266>, abgerufen am 22.07.2024.