Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.Reisickosten und Tagegelder der Staatsbeamten Postbeamte beauftragte, die sein besondres Wohlwollen hatten. Hierher ge¬ Zum Schluß müssen wir noch einer Gattung von Reisen gedenken, die Der Reichstag hat keinen Einfluß auf die Festsetzung der Höhe der Tage¬ Reisickosten und Tagegelder der Staatsbeamten Postbeamte beauftragte, die sein besondres Wohlwollen hatten. Hierher ge¬ Zum Schluß müssen wir noch einer Gattung von Reisen gedenken, die Der Reichstag hat keinen Einfluß auf die Festsetzung der Höhe der Tage¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0612" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/235142"/> <fw type="header" place="top"> Reisickosten und Tagegelder der Staatsbeamten</fw><lb/> <p xml:id="ID_1835" prev="#ID_1834"> Postbeamte beauftragte, die sein besondres Wohlwollen hatten. Hierher ge¬<lb/> hören mich die Vertretungen, mit denen bevorzugte Oberpoftdircktoren in andern<lb/> Bezirken, deren Chefs erkrankt oder beurlaubt waren, betraut wurden. Die<lb/> Vertreter beziehn in solchen Fällen wochenlang hohe Tagegelder und können<lb/> zugleich alle sehenswerten Orte, an denen die ausgewählten Bezirke gewöhn¬<lb/> lich keinen Mangel haben, auf Dienstreisen besuchen, während den Posträten, für<lb/> die die Entsendung eines solchen Stellvertreters gerade kein Vertrauensvotum<lb/> der vorgesetzten Behörde bedeutet, der Löwenanteil der Arbeit zufällt. In<lb/> der letzten Zeit hat die Deutsche Verkehrszcitung keine Mitteilungen über der¬<lb/> artige Vertretungen gebracht.</p><lb/> <p xml:id="ID_1836"> Zum Schluß müssen wir noch einer Gattung von Reisen gedenken, die<lb/> es vielleicht noch deutlicher veranschaulicht, wie der Neisekostenfonds zum Wohle<lb/> einiger Beamten dienen muß. Unter den 648 Zivilpostämtern erster Klasse<lb/> sind 32 sogenannte Bahnpvstümter, deren Vorstehern die Regelung und Über¬<lb/> wachung des Dienstbetriebes auf den zur Befördrung von Postsendungen be¬<lb/> nutzten Eisenbahnlinien obliegt. Jedem Bahnpostamt sind bestimmte Linien<lb/> zugewiesen, die der Vorsteher zur Beaufsichtigung des Postdienstes in den<lb/> einzelnen Bahnpostwagen in der Regel einmal im Monat bereisen darf. So<lb/> steht zum Beispiel der Postdienst ans den Eisenlmhnlinien von Berlin nach<lb/> Hamburg, nach Stvlp, nach Saßnitz und nach Stralsund über Neubranden¬<lb/> burg uuter dem Bahnpostamt Ur. 3 in Berlin. Die Gesamtlänge dieser<lb/> Strecken beträgt 1174 Kilometer, für deren Zurücklegung der Vorsteher nach<lb/> dem Satze von 13 Pfennigen für den .Kilometer hin und zurück 305 Mark<lb/> 24 Pfennige berechnen darf, während die Rückfahrkarten zweiter Klasse nach<lb/> dem Satze von 9 Pfennigen insgesamt nur 105 Mark 66 Pfennige kosten.<lb/> Der Reingewinn betrügt also für jede Reise 199 Mark 58 Pfennige. Wir<lb/> greifen wohl nicht fehl, wenn wir den Betrag, den die 32 Vorsteher von<lb/> Bahnpostämtern alljährlich verreisen, ans rund 100000 Mark rechnen; wenig¬<lb/> stens die Hälfte dnvou ist Reingewinn der Beamten. Die Frage, ob zur<lb/> Ordnung des Dienstbetriebes wirklich so viel gereist werden muß, werden auch<lb/> wohl die Vorsteher dieser natürlich sehr gesuchten und nur durch besondre Für¬<lb/> sprache erreichbaren Ämter verneinen müssen. Jedenfalls würde die Zahl dieser<lb/> Dienstreisen sofort auf einen verschwindend kleinen Bruchteil herabsinken, also<lb/> ans die wirklich notwendigen Fälle beschränkt werden, wenn um Stelle der<lb/> Kilometervergütnngen Freifnhrkarten gewährt werden würden. So lange aber<lb/> alljährlich eine bestimmte Summe für Dienstreisen ausgesetzt wird, darf mau<lb/> es dem Einzelnen wirklich nicht verdenken, wenn er von der Erlaubnis auch<lb/> entsprechenden Gebrauch macht. Außer von den Vorstehern der Bahnpost-<lb/> ämter werden die Postronten noch von den Postinspektoren, Pvsträten und<lb/> Oberpostdirektvren bereist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1837" next="#ID_1838"> Der Reichstag hat keinen Einfluß auf die Festsetzung der Höhe der Tage¬<lb/> gelder und Fuhrkosten für die Reichsbeamten. Dagegen könnte er indirekt sehr<lb/> segensreich wirken, wenn er von der im Etat unter Titel 54 ausgeworfnen</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0612]
Reisickosten und Tagegelder der Staatsbeamten
Postbeamte beauftragte, die sein besondres Wohlwollen hatten. Hierher ge¬
hören mich die Vertretungen, mit denen bevorzugte Oberpoftdircktoren in andern
Bezirken, deren Chefs erkrankt oder beurlaubt waren, betraut wurden. Die
Vertreter beziehn in solchen Fällen wochenlang hohe Tagegelder und können
zugleich alle sehenswerten Orte, an denen die ausgewählten Bezirke gewöhn¬
lich keinen Mangel haben, auf Dienstreisen besuchen, während den Posträten, für
die die Entsendung eines solchen Stellvertreters gerade kein Vertrauensvotum
der vorgesetzten Behörde bedeutet, der Löwenanteil der Arbeit zufällt. In
der letzten Zeit hat die Deutsche Verkehrszcitung keine Mitteilungen über der¬
artige Vertretungen gebracht.
Zum Schluß müssen wir noch einer Gattung von Reisen gedenken, die
es vielleicht noch deutlicher veranschaulicht, wie der Neisekostenfonds zum Wohle
einiger Beamten dienen muß. Unter den 648 Zivilpostämtern erster Klasse
sind 32 sogenannte Bahnpvstümter, deren Vorstehern die Regelung und Über¬
wachung des Dienstbetriebes auf den zur Befördrung von Postsendungen be¬
nutzten Eisenbahnlinien obliegt. Jedem Bahnpostamt sind bestimmte Linien
zugewiesen, die der Vorsteher zur Beaufsichtigung des Postdienstes in den
einzelnen Bahnpostwagen in der Regel einmal im Monat bereisen darf. So
steht zum Beispiel der Postdienst ans den Eisenlmhnlinien von Berlin nach
Hamburg, nach Stvlp, nach Saßnitz und nach Stralsund über Neubranden¬
burg uuter dem Bahnpostamt Ur. 3 in Berlin. Die Gesamtlänge dieser
Strecken beträgt 1174 Kilometer, für deren Zurücklegung der Vorsteher nach
dem Satze von 13 Pfennigen für den .Kilometer hin und zurück 305 Mark
24 Pfennige berechnen darf, während die Rückfahrkarten zweiter Klasse nach
dem Satze von 9 Pfennigen insgesamt nur 105 Mark 66 Pfennige kosten.
Der Reingewinn betrügt also für jede Reise 199 Mark 58 Pfennige. Wir
greifen wohl nicht fehl, wenn wir den Betrag, den die 32 Vorsteher von
Bahnpostämtern alljährlich verreisen, ans rund 100000 Mark rechnen; wenig¬
stens die Hälfte dnvou ist Reingewinn der Beamten. Die Frage, ob zur
Ordnung des Dienstbetriebes wirklich so viel gereist werden muß, werden auch
wohl die Vorsteher dieser natürlich sehr gesuchten und nur durch besondre Für¬
sprache erreichbaren Ämter verneinen müssen. Jedenfalls würde die Zahl dieser
Dienstreisen sofort auf einen verschwindend kleinen Bruchteil herabsinken, also
ans die wirklich notwendigen Fälle beschränkt werden, wenn um Stelle der
Kilometervergütnngen Freifnhrkarten gewährt werden würden. So lange aber
alljährlich eine bestimmte Summe für Dienstreisen ausgesetzt wird, darf mau
es dem Einzelnen wirklich nicht verdenken, wenn er von der Erlaubnis auch
entsprechenden Gebrauch macht. Außer von den Vorstehern der Bahnpost-
ämter werden die Postronten noch von den Postinspektoren, Pvsträten und
Oberpostdirektvren bereist.
Der Reichstag hat keinen Einfluß auf die Festsetzung der Höhe der Tage¬
gelder und Fuhrkosten für die Reichsbeamten. Dagegen könnte er indirekt sehr
segensreich wirken, wenn er von der im Etat unter Titel 54 ausgeworfnen
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |