Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.Änderungen des Reichswgswahlrechts daß kein Wähler dringendere Geschäfte haben dürfe, als am Wahltage an Nach dieser Norm hat Fürst Bismarck auch gehandelt. So hat er z. B. Für das öffentliche Leben giebt es nur wenige allgemeine Erfahrungs¬ Änderungen des Reichswgswahlrechts daß kein Wähler dringendere Geschäfte haben dürfe, als am Wahltage an Nach dieser Norm hat Fürst Bismarck auch gehandelt. So hat er z. B. Für das öffentliche Leben giebt es nur wenige allgemeine Erfahrungs¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0542" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/235072"/> <fw type="header" place="top"> Änderungen des Reichswgswahlrechts</fw><lb/> <p xml:id="ID_1629" prev="#ID_1628"> daß kein Wähler dringendere Geschäfte haben dürfe, als am Wahltage an<lb/> seinem Wahnarte anwesend zu sein und sein Wahlrecht auszuüben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1630"> Nach dieser Norm hat Fürst Bismarck auch gehandelt. So hat er z. B.<lb/> noch kurz vor seiner Entlassung am 20. Februar und 1. März 1890 bei der<lb/> ersten und bei der Stichwahl sein Wahlrecht ausgeübt, obgleich er sonst wohl<lb/> genug zu thun und wichtigeres im Kopfe hatte, und obgleich in seinem Wahl¬<lb/> kreis gar keine Aussicht war, den Kandidaten der Sozialdemokratie zu schlagen.<lb/> Es war eben seine Pflicht, und dn fehlte er nicht. Wieviele von denen, die<lb/> nicht milde werden, auf das allgemeine Wahlrecht zu schimpfen, können sich<lb/> des gleichen rühmen? Es ist doch nichts zu machen, so heißt es immer, also<lb/> auch nichts zu wollen, so wird das Gewissen beschwichtigt, falls es sich über¬<lb/> haupt regt. Aber natürlich, es wird fortgeschimpft. Das ist das Grundrecht<lb/> aller Grundrechte. Welche Auffassung von Pflicht und von Freiheit! Wenn<lb/> alle, die seit Bismarcks Minister- und Lebzeiten bis jetzt nicht müde werden,<lb/> ihm das staatsmünnische Konzept zu korrigieren, zur Strafe für ihre Wahl-<lb/> enthaltnngen schweigen müßten, welche Stille würde da in unsern Bierpalästen<lb/> herrschen! In Zeiten, in denen „freiheitsfeindliche Maßnahmen die Volksseele<lb/> durchzittern," würde als guter Erfolg statt sofortiger „prinzipieller Stellung¬<lb/> nahme," die dann „unentwegt" festgehalten werden muß, vielleicht ruhige Über¬<lb/> legung in den Gemütern aufkommen, mit dem Ergebnis, daß man der Autorität,<lb/> die man in jeder großen und jeder kleinen Not anruft, auch etwas gewähren<lb/> müsse, womit sie ihres Amtes walten könne, lind statt der Vorwürfe, die in<lb/> unsern Kreisen das einst vergötterte allgemeine Wahlrecht erführe, würde sich<lb/> vielleicht seine richtige Einschätzung anbahnen. Es ist die Bismarckische als<lb/> eines praktisch und theoretisch berechtigten Prinzips, das jedoch von den Ge¬<lb/> bildeten ein hohes Maß von politischer Arbeit verlangt; es ist weder eine<lb/> Panacee, bei der man die Hände in den Schoß legen kann, noch el» Popanz,<lb/> vor dein echtes Freiheitsgefühl erschrecken dürfte.</p><lb/> <p xml:id="ID_1631" next="#ID_1632"> Für das öffentliche Leben giebt es nur wenige allgemeine Erfahrungs¬<lb/> sätze, die im Wechsel der Zeiten und Örtlichkeiten immer und überall als<lb/> richtig erprobt werden. Einer davon ist, daß die Menschen geführt sein wollen,<lb/> und daß die Führer arbeiten müssen, um die Führung zu behalten. Am ge¬<lb/> bieterischsten spricht diese Fordrung in Staaten mit freier Verfassung, denn sie<lb/> kennzeichnen sich dadurch, daß sie nicht versuchen, die Führerrollen gesetzlich<lb/> festzulegen, von einer etwaigen monarchischen Spitze abgesehen. Das gilt im<lb/> großen und im kleinen, für bedeutende und für Nebenaufgaben, für dauernde<lb/> und für vorübergehende, für räumlich umfassende und für lokale: das Führungs¬<lb/> bedürfnis bleibt, was wechselt, ist die Führung, wenn sie sich nicht durch Arbeit<lb/> behauptet. Dem Führungsbedürfnis hat einmal Cnrlyle einen ergreifenden<lb/> Ausdruck gegeben: „Das ist kein rechter Staatsmann, der aus dem Getümmel<lb/> und Geschrei eines Vvlkshaufens jemals etwas andres heraushört als den<lb/> sehnsüchtigen Ruf: Ist denn niemand da, der uns führen und regieren will?"<lb/> Für die in stetem Fluß begriffne Wechselbeziehung von Führung und Arbeit</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0542]
Änderungen des Reichswgswahlrechts
daß kein Wähler dringendere Geschäfte haben dürfe, als am Wahltage an
seinem Wahnarte anwesend zu sein und sein Wahlrecht auszuüben.
Nach dieser Norm hat Fürst Bismarck auch gehandelt. So hat er z. B.
noch kurz vor seiner Entlassung am 20. Februar und 1. März 1890 bei der
ersten und bei der Stichwahl sein Wahlrecht ausgeübt, obgleich er sonst wohl
genug zu thun und wichtigeres im Kopfe hatte, und obgleich in seinem Wahl¬
kreis gar keine Aussicht war, den Kandidaten der Sozialdemokratie zu schlagen.
Es war eben seine Pflicht, und dn fehlte er nicht. Wieviele von denen, die
nicht milde werden, auf das allgemeine Wahlrecht zu schimpfen, können sich
des gleichen rühmen? Es ist doch nichts zu machen, so heißt es immer, also
auch nichts zu wollen, so wird das Gewissen beschwichtigt, falls es sich über¬
haupt regt. Aber natürlich, es wird fortgeschimpft. Das ist das Grundrecht
aller Grundrechte. Welche Auffassung von Pflicht und von Freiheit! Wenn
alle, die seit Bismarcks Minister- und Lebzeiten bis jetzt nicht müde werden,
ihm das staatsmünnische Konzept zu korrigieren, zur Strafe für ihre Wahl-
enthaltnngen schweigen müßten, welche Stille würde da in unsern Bierpalästen
herrschen! In Zeiten, in denen „freiheitsfeindliche Maßnahmen die Volksseele
durchzittern," würde als guter Erfolg statt sofortiger „prinzipieller Stellung¬
nahme," die dann „unentwegt" festgehalten werden muß, vielleicht ruhige Über¬
legung in den Gemütern aufkommen, mit dem Ergebnis, daß man der Autorität,
die man in jeder großen und jeder kleinen Not anruft, auch etwas gewähren
müsse, womit sie ihres Amtes walten könne, lind statt der Vorwürfe, die in
unsern Kreisen das einst vergötterte allgemeine Wahlrecht erführe, würde sich
vielleicht seine richtige Einschätzung anbahnen. Es ist die Bismarckische als
eines praktisch und theoretisch berechtigten Prinzips, das jedoch von den Ge¬
bildeten ein hohes Maß von politischer Arbeit verlangt; es ist weder eine
Panacee, bei der man die Hände in den Schoß legen kann, noch el» Popanz,
vor dein echtes Freiheitsgefühl erschrecken dürfte.
Für das öffentliche Leben giebt es nur wenige allgemeine Erfahrungs¬
sätze, die im Wechsel der Zeiten und Örtlichkeiten immer und überall als
richtig erprobt werden. Einer davon ist, daß die Menschen geführt sein wollen,
und daß die Führer arbeiten müssen, um die Führung zu behalten. Am ge¬
bieterischsten spricht diese Fordrung in Staaten mit freier Verfassung, denn sie
kennzeichnen sich dadurch, daß sie nicht versuchen, die Führerrollen gesetzlich
festzulegen, von einer etwaigen monarchischen Spitze abgesehen. Das gilt im
großen und im kleinen, für bedeutende und für Nebenaufgaben, für dauernde
und für vorübergehende, für räumlich umfassende und für lokale: das Führungs¬
bedürfnis bleibt, was wechselt, ist die Führung, wenn sie sich nicht durch Arbeit
behauptet. Dem Führungsbedürfnis hat einmal Cnrlyle einen ergreifenden
Ausdruck gegeben: „Das ist kein rechter Staatsmann, der aus dem Getümmel
und Geschrei eines Vvlkshaufens jemals etwas andres heraushört als den
sehnsüchtigen Ruf: Ist denn niemand da, der uns führen und regieren will?"
Für die in stetem Fluß begriffne Wechselbeziehung von Führung und Arbeit
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