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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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mit Geschwornen als mit Kollegen zu thun, fragt man sie jedoch, warum, und
ob wegen der größern Weisheit der Geschwornen, so lächeln sie bedeutsam.
Nur wenn der Jurist ins Parlament kommt, stellt sich bei ihm gern eine
gewisse Neigung für die Institution ein; der Schluß liegt nahe, daß "lehr eine
Degeuerierung des Rückgrats als eine Erleuchtung des Gehirns mitwirkt. Den
meisten Schein hat noch, und die meiste Anerkennung, bei Juristen und Nicht-
juristeu, findet der eine Empfehlungsgrnnd, daß Geschworne im Zweifel eher
ein Nichtschuldig aussprächen -- wie man es irriger-, aber bezeichnenderweise
in der Regel ausdrückt, eher freispräche"! -- als rechtsgclehrte, berufsmäßige
Richter; das sei sehr viel wert, denn besser tausend Schuldige zu Unrecht frei¬
gesprochen als ein Unschuldiger verurteilt. Der Emphase entkleidet, und die
Möglichkeit, den Irrtum im Gnadenwege zu heilen, außer Betracht gelassen,
ist das ja ganz richtig, aber seine thatsächliche Voraussetzung ist es nicht.
Weder die unerwiesene Schuld, uoch die wirkliche Unschuld ist dnrch eine Gc-
schwvrnenbank besser als durch ein Richterkollegium geschützt. Es giebt Gegenden
in Dentschland, in denen, wie Kenner behaupten, die Geschwornen bei Brand-
stiftung fast immer auf Nichtschuldig, andre, in denen sie fast immer auf
Schuldig erkennen. Ist das die Folge größerer oder geringerer Gewissen¬
haftigkeit? Eher wohl die verschiedne Wirkung der Vorstellung, der rote Hahn
könne einem auch wohl aufs eigne Dach fliegen; der Schutz davor mag von
dem einen Teil in einer Art von "cliMtio osiiLv<i1srckig,<z, von dem andern,
dem energischer", in der Abschreckung oder darin gesucht werden, daß der An¬
geklagte vorläufig unschädlich zu macheu sei. Ich sage nicht, daß sich die Leute
dieser Motive vollständig klar bewußt seien, aber jeder Seelenkundige weiß,
daß unbewußte oder halb bewußte Seelenrcgungen oft am stärksten wirken, daß
gerade die erwähnten dem Einzelnen sehr nahe liegen, und daß sie sich unter
zwölf Männern "aus dem Volke," die im entscheidenden Angenblick allein ge¬
lassen sind, durch Austeckuttg leicht verbreiten und noch mehr Verstürken. Jeder
Beobachter weiß ferner, daß ländliche Geschworne gewisse Dinge anders an¬
sehen als städtische, bald laxer bald strenger, und umgekehrt, und daß diese Auf¬
fassung auf das Schuldig oder Nichtschuldig Einfluß hat. Genug, es mag
sein, daß Geschworne bis zu einem gewissen Grade eher geneigt sind, den
"armen Teufel" laufen zu lassen, aber es ist das nur Stimmung, eine Stim-
mung neben vielen andern, und es besteht gar keine Gewähr dafür, daß diese
andern nicht das Übergewicht erhalten, daß sie nicht zu einem Schuldig sichren,
wo es Nichtschuldig heißen sollte. Eine meiner ersten Erinnerungen ans der
Praxis ist die an einen Notzuchtsfall, bei dem die Geschwornen mit einem
Schuldig aus dein Beratungszimmer herauskamen, während die zahlreich an¬
wesenden Juristen, einschließlich des damals fünf Mitglieder zählende" Schwur¬
gerichts, alle freigesprochen haben würden, und obgleich der Angeklagte von
einem Anwalt verteidigt worden war, der im Rufe stand, die Geschwornen
"am Bündel" zu haben; der Präsident war so verdutzt, daß er den Obmann
veranlaßte, den "Wahrspruch" noch einmal zu wiederhole", was mit einem ge-


mit Geschwornen als mit Kollegen zu thun, fragt man sie jedoch, warum, und
ob wegen der größern Weisheit der Geschwornen, so lächeln sie bedeutsam.
Nur wenn der Jurist ins Parlament kommt, stellt sich bei ihm gern eine
gewisse Neigung für die Institution ein; der Schluß liegt nahe, daß »lehr eine
Degeuerierung des Rückgrats als eine Erleuchtung des Gehirns mitwirkt. Den
meisten Schein hat noch, und die meiste Anerkennung, bei Juristen und Nicht-
juristeu, findet der eine Empfehlungsgrnnd, daß Geschworne im Zweifel eher
ein Nichtschuldig aussprächen — wie man es irriger-, aber bezeichnenderweise
in der Regel ausdrückt, eher freispräche»! — als rechtsgclehrte, berufsmäßige
Richter; das sei sehr viel wert, denn besser tausend Schuldige zu Unrecht frei¬
gesprochen als ein Unschuldiger verurteilt. Der Emphase entkleidet, und die
Möglichkeit, den Irrtum im Gnadenwege zu heilen, außer Betracht gelassen,
ist das ja ganz richtig, aber seine thatsächliche Voraussetzung ist es nicht.
Weder die unerwiesene Schuld, uoch die wirkliche Unschuld ist dnrch eine Gc-
schwvrnenbank besser als durch ein Richterkollegium geschützt. Es giebt Gegenden
in Dentschland, in denen, wie Kenner behaupten, die Geschwornen bei Brand-
stiftung fast immer auf Nichtschuldig, andre, in denen sie fast immer auf
Schuldig erkennen. Ist das die Folge größerer oder geringerer Gewissen¬
haftigkeit? Eher wohl die verschiedne Wirkung der Vorstellung, der rote Hahn
könne einem auch wohl aufs eigne Dach fliegen; der Schutz davor mag von
dem einen Teil in einer Art von «cliMtio osiiLv<i1srckig,<z, von dem andern,
dem energischer», in der Abschreckung oder darin gesucht werden, daß der An¬
geklagte vorläufig unschädlich zu macheu sei. Ich sage nicht, daß sich die Leute
dieser Motive vollständig klar bewußt seien, aber jeder Seelenkundige weiß,
daß unbewußte oder halb bewußte Seelenrcgungen oft am stärksten wirken, daß
gerade die erwähnten dem Einzelnen sehr nahe liegen, und daß sie sich unter
zwölf Männern „aus dem Volke," die im entscheidenden Angenblick allein ge¬
lassen sind, durch Austeckuttg leicht verbreiten und noch mehr Verstürken. Jeder
Beobachter weiß ferner, daß ländliche Geschworne gewisse Dinge anders an¬
sehen als städtische, bald laxer bald strenger, und umgekehrt, und daß diese Auf¬
fassung auf das Schuldig oder Nichtschuldig Einfluß hat. Genug, es mag
sein, daß Geschworne bis zu einem gewissen Grade eher geneigt sind, den
„armen Teufel" laufen zu lassen, aber es ist das nur Stimmung, eine Stim-
mung neben vielen andern, und es besteht gar keine Gewähr dafür, daß diese
andern nicht das Übergewicht erhalten, daß sie nicht zu einem Schuldig sichren,
wo es Nichtschuldig heißen sollte. Eine meiner ersten Erinnerungen ans der
Praxis ist die an einen Notzuchtsfall, bei dem die Geschwornen mit einem
Schuldig aus dein Beratungszimmer herauskamen, während die zahlreich an¬
wesenden Juristen, einschließlich des damals fünf Mitglieder zählende« Schwur¬
gerichts, alle freigesprochen haben würden, und obgleich der Angeklagte von
einem Anwalt verteidigt worden war, der im Rufe stand, die Geschwornen
„am Bündel" zu haben; der Präsident war so verdutzt, daß er den Obmann
veranlaßte, den „Wahrspruch" noch einmal zu wiederhole», was mit einem ge-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/404>, abgerufen am 22.07.2024.