Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Erstes Vierteljahr.Die englische Kirche bei allen politischen Parteien im Parlament wenig Neigung zu verspüren ist, Schwierig wird die Stellung der anglikanischen Kirche immer bleiben. In Auch i.. der Vergebung der niedern Stellen hat die Kirche Verhältnis- Die englische Kirche bei allen politischen Parteien im Parlament wenig Neigung zu verspüren ist, Schwierig wird die Stellung der anglikanischen Kirche immer bleiben. In Auch i.. der Vergebung der niedern Stellen hat die Kirche Verhältnis- <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0509" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/234389"/> <fw type="header" place="top"> Die englische Kirche</fw><lb/> <p xml:id="ID_1667" prev="#ID_1666"> bei allen politischen Parteien im Parlament wenig Neigung zu verspüren ist,<lb/> von dem, was in den 39 Artikeln niedergelegt ist, abzugehn, und so lange die<lb/> anglikanische Kirche Staatskirche ist, kam, sie sich über das Parlament nicht<lb/> hinwegsetzen. Aller Voraussicht nach wird deshalb die ritualistische Bewegung<lb/> einen ähnlichen Nusgaug nehmen, wie die protestantischen Bewegungen<lb/> früherer Zeiten, Sie wird mit einem Ausscheiden der hartnäckigen Nitualisten<lb/> enden. Die Ansgeschiednen haben es dann in der Hand, entweder die große<lb/> Zahl der bestehenden Sekten noch um eine oder mehrere zu vergrößern, oder<lb/> wie die Herrschaften in Mrs, Lhun Lintons Roman mit Sack und Pack nach<lb/> Rom zu marschieren.</p><lb/> <p xml:id="ID_1668"> Schwierig wird die Stellung der anglikanischen Kirche immer bleiben. In<lb/> jedem Jahrhundert seit der Reformation ist etwas von ihrem Leibe abgebröckelt.<lb/> Hintern kann sie solche Vorgänge nicht. Es ist ihr nicht möglich, dnrch Ent¬<lb/> gegenkommen zu versöhnen, noch auch stehn ihr die Mittel zu Gebote, Wider¬<lb/> strebende zu zwingen und an der Abzweigung zu hindern, selbst wenn sie es<lb/> wünschte, was jedoch uicht der Fall ist, Sie ist Staatskirche nnr insoweit,<lb/> als der Staat eiuen maßgebenden Einfluß auf sie hat und eine Oberaufsicht<lb/> ausübt, von der alle andern religiösen Gemeinschaften frei sind. Die Unter-<lb/> stützung, die sie vom Staate erhält, fällt dagegen nur leicht ins Gewicht. Ihre<lb/> Sonderrechte sind gefallen. Mancher gute Anglikcmer würde deshalb ohne<lb/> großes Bedauern die Kirche verstaatlicht scheu und dafür der Kirche die Frei¬<lb/> heit und Unabhängigkeit eintauschen, auf die wie zum Hohne in mancherlei<lb/> altertümlichen Formen hingewiesen wird. Wenn z, B, ein erledigter Bischofsitz<lb/> wieder besetzt werden soll, dann verkündigt der amtliche Anzeiger mit der<lb/> ernstesten Miene, daß die Königin in Gnaden geruht habe, nicht etwa den<lb/> Herrn N, zum Bischof zu ernennen, nein, dem Domkapitel von X, die Er-<lb/> lanbnizu gebe... deu Herr.. N. zum Bischof zu wähle.. Und e... getreues<lb/> Domkapitel tritt daraufhin zu den. Possenspiel einer feierliche» Wahl zusammen<lb/> und wählt den 5errn N. zum Bischof, Ihre Majestät hat natürlich mit der<lb/> Auswahl des neuen Bischofs wenig zu thu», das wird vom Pre.mcrmunster<lb/> besorgt, und je nach der Partei, die am Ruder ist, werdeu die Stellen besetzt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1669" next="#ID_1670"> Auch i.. der Vergebung der niedern Stellen hat die Kirche Verhältnis-<lb/> '"Mg wenig Bedeutung, Die Pfründen, die in den Hände» der Erzluschofe<lb/> ""d Bischöfe liegen, sind nur ein Bruchteil der ganzen etwas "ber 140W vc-<lb/> tragenden Anzahl. Die Dechanten werden ohne die Posse einer ^bahl von<lb/> der Krone ernannt, d, h, von der Regierung; in die Bestellung der ^om<lb/> Herren teilen sich die Krone, die Bischöfe, der Lordkanzler und die it.nvers.tale..<lb/> Bei der Vergebung der eigentlichen Pfarrstellen aber kommen zu diesen noch<lb/> Privatleute. die sogenannten Laicneigentü.ner (1^ imxrvMöwrs), ^'.r ganz<lb/> wenig Gemeinden, man könnte sie an den Fingern abzählen, haben ein .Keese.<lb/> sich ihren Pfarrer selbst zu wühlen. Die Hälfte aller Pfarreien .se dagegen<lb/> im Besitze von Laieneigentümern, denen nicht verwehrt ist. mit diesem ihrem<lb/> Eigentum Schacher zu treiben, ja bis zum 1, Januar 1.899 durften sie öffentlich</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0509]
Die englische Kirche
bei allen politischen Parteien im Parlament wenig Neigung zu verspüren ist,
von dem, was in den 39 Artikeln niedergelegt ist, abzugehn, und so lange die
anglikanische Kirche Staatskirche ist, kam, sie sich über das Parlament nicht
hinwegsetzen. Aller Voraussicht nach wird deshalb die ritualistische Bewegung
einen ähnlichen Nusgaug nehmen, wie die protestantischen Bewegungen
früherer Zeiten, Sie wird mit einem Ausscheiden der hartnäckigen Nitualisten
enden. Die Ansgeschiednen haben es dann in der Hand, entweder die große
Zahl der bestehenden Sekten noch um eine oder mehrere zu vergrößern, oder
wie die Herrschaften in Mrs, Lhun Lintons Roman mit Sack und Pack nach
Rom zu marschieren.
Schwierig wird die Stellung der anglikanischen Kirche immer bleiben. In
jedem Jahrhundert seit der Reformation ist etwas von ihrem Leibe abgebröckelt.
Hintern kann sie solche Vorgänge nicht. Es ist ihr nicht möglich, dnrch Ent¬
gegenkommen zu versöhnen, noch auch stehn ihr die Mittel zu Gebote, Wider¬
strebende zu zwingen und an der Abzweigung zu hindern, selbst wenn sie es
wünschte, was jedoch uicht der Fall ist, Sie ist Staatskirche nnr insoweit,
als der Staat eiuen maßgebenden Einfluß auf sie hat und eine Oberaufsicht
ausübt, von der alle andern religiösen Gemeinschaften frei sind. Die Unter-
stützung, die sie vom Staate erhält, fällt dagegen nur leicht ins Gewicht. Ihre
Sonderrechte sind gefallen. Mancher gute Anglikcmer würde deshalb ohne
großes Bedauern die Kirche verstaatlicht scheu und dafür der Kirche die Frei¬
heit und Unabhängigkeit eintauschen, auf die wie zum Hohne in mancherlei
altertümlichen Formen hingewiesen wird. Wenn z, B, ein erledigter Bischofsitz
wieder besetzt werden soll, dann verkündigt der amtliche Anzeiger mit der
ernstesten Miene, daß die Königin in Gnaden geruht habe, nicht etwa den
Herrn N, zum Bischof zu ernennen, nein, dem Domkapitel von X, die Er-
lanbnizu gebe... deu Herr.. N. zum Bischof zu wähle.. Und e... getreues
Domkapitel tritt daraufhin zu den. Possenspiel einer feierliche» Wahl zusammen
und wählt den 5errn N. zum Bischof, Ihre Majestät hat natürlich mit der
Auswahl des neuen Bischofs wenig zu thu», das wird vom Pre.mcrmunster
besorgt, und je nach der Partei, die am Ruder ist, werdeu die Stellen besetzt.
Auch i.. der Vergebung der niedern Stellen hat die Kirche Verhältnis-
'"Mg wenig Bedeutung, Die Pfründen, die in den Hände» der Erzluschofe
""d Bischöfe liegen, sind nur ein Bruchteil der ganzen etwas "ber 140W vc-
tragenden Anzahl. Die Dechanten werden ohne die Posse einer ^bahl von
der Krone ernannt, d, h, von der Regierung; in die Bestellung der ^om
Herren teilen sich die Krone, die Bischöfe, der Lordkanzler und die it.nvers.tale..
Bei der Vergebung der eigentlichen Pfarrstellen aber kommen zu diesen noch
Privatleute. die sogenannten Laicneigentü.ner (1^ imxrvMöwrs), ^'.r ganz
wenig Gemeinden, man könnte sie an den Fingern abzählen, haben ein .Keese.
sich ihren Pfarrer selbst zu wühlen. Die Hälfte aller Pfarreien .se dagegen
im Besitze von Laieneigentümern, denen nicht verwehrt ist. mit diesem ihrem
Eigentum Schacher zu treiben, ja bis zum 1, Januar 1.899 durften sie öffentlich
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |