Die Grenzboten. Jg. 59, 1900, Viertes Vierteljahr.Politik und Selbstverwaltung kann ""erörtert bleiben. Es geht aus dem Mitgeteilten zur Genüge hervor, Wenn man die Großstadtverwaltung mit der Kreisverwaltung vergleicht, Historisch ist ja die größere Unabhängigkeit, die der Staat den Städten Grenzboten IV 1900 ^
Politik und Selbstverwaltung kann »„erörtert bleiben. Es geht aus dem Mitgeteilten zur Genüge hervor, Wenn man die Großstadtverwaltung mit der Kreisverwaltung vergleicht, Historisch ist ja die größere Unabhängigkeit, die der Staat den Städten Grenzboten IV 1900 ^
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0131" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/291208"/> <fw type="header" place="top"> Politik und Selbstverwaltung</fw><lb/> <p xml:id="ID_472" prev="#ID_471"> kann »„erörtert bleiben. Es geht aus dem Mitgeteilten zur Genüge hervor,<lb/> daß die Staatsregierung, und zwar jetzt noch mehr als früher, in der Haupt¬<lb/> sache auf ihr Vestätignngsrecht und ihre Disziplinargewalt den Magistrats-<lb/> mitgliederu gegenüber angewiesen ist, wenn es gilt, den: Überwuchern staats¬<lb/> feindlicher und staatsgefährlicher politischer Parteieinflüsse in der städtischen<lb/> Selbstverwaltung entgegen zu treten. Das ausführende Organ ist i» der Stadt¬<lb/> verwaltung das Magistratskollegi»»,, an seiner Spitze der Bürgermeister. Ihre<lb/> Wählen erfolgen auf zwölf bei deu besoldeten, auf sechs Jahre bei den „»-<lb/> besoldeten Beamten durch die Stadtverordnetenversammlung, die wieder von<lb/> der Bürgerschaft gewühlt wird nach Bestimmungen, die den wohlhabender» und<lb/> grundbesitzenden Klassen einen Vorzug einräumen.</p><lb/> <p xml:id="ID_473"> Wenn man die Großstadtverwaltung mit der Kreisverwaltung vergleicht,<lb/> so springt einem die verhältnismäßige Ohnmacht der Staatsregierung in den<lb/> Städten in die Augen. In den Kreisen steht an der Spitze einer Selbstver¬<lb/> waltung von ungleich geringerm Inhalt der Landrat, ein „politischer" Beamter<lb/> im engsten Sinne, den die Regierung ernennt und nbbernft, wie es ihr gut<lb/> scheint — in der Großstadt dagegen als ausführendes Organ der Selbstver¬<lb/> waltung das Magistratskollegium mit dem Bürgermeister, in beständig fühl¬<lb/> barer, thatsächlich die ganze Stellung beherrschender Abhängigkeit von der<lb/> Stadtverordnetenversaimnlnng, und das ganz besonders, wo es gilt, gegen deu<lb/> Staat ihren Willen durchzusetzen in den der Stadtverwaltung anvertrauten<lb/> Staatsausgaben. Wenn der Staat die notwendige Herrschaft über die Kreis-<lb/> Verwaltung einbüßt, wenn er Landräte ans der Hand verliert, die ihr Amt<lb/> Parteipolitisch mißbrauchen, so ist einfach eine unverantwortliche Schwäche, wenn<lb/> nicht wissentliches Mißverhalten der die Oberaufsicht führende,, Staatsbeamten<lb/> als Grund anzunehmen, und eine baldige Korrektur erscheint leicht und jeder¬<lb/> mann selbstverständlich. Ganz anders in der Stadt, wo sich der „mittelbare"<lb/> Staatsbeamte unmittelbar von der Stadtverordnetemnehrheit abhängig und<lb/> unter ihre scharfe, vieläugige Aufsicht gestellt fühlt, ja sich „ach gesetzlicher<lb/> Vorschrift zu fühlen hat. In der That, im Vergleich mit den Verhältnissen<lb/> auf dem platten Lande ist der Staat gegenüber der parteipolitischer Entartung<lb/> der städtischen Selbstverwaltung ganz ohnmächtig.</p><lb/> <p xml:id="ID_474" next="#ID_475"> Historisch ist ja die größere Unabhängigkeit, die der Staat den Städten<lb/> in der Selbstverwaltung „im Interesse des Staats" eingeräumt hat, sehr wohl<lb/> erklärlich. Je unabhängiger die Selbstverwaltung ist, ein um so größeres<lb/> Quantum von Bildungsaristokratie setzt sie voraus, mehr Leute, die deu Staats¬<lb/> zweck in der Selbstverwaltung zu versteh,, und ihn, trotz des Jnteressendrucks<lb/> der Umgebung zu diene» befähigt erscheinen. Diese Aristokratie war entschieden<lb/> ü, deu Städten viel reichlicher vorhanden als auf dein Laude, wo es bei uus<lb/> a» der zahlreichen Gentrh fehlte, die in England bis in die Neuzeit hinein<lb/> das Funktionieren der ländlichen Selbstverwaltung so ersprießlich machte. Wo<lb/> in den Städten diese Aristokratie auch heute noch das Heft in der Hand und<lb/> die nötige Unabhängigkeit nach unter behalten hat, da ist auch heute noch die</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Grenzboten IV 1900 ^</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0131]
Politik und Selbstverwaltung
kann »„erörtert bleiben. Es geht aus dem Mitgeteilten zur Genüge hervor,
daß die Staatsregierung, und zwar jetzt noch mehr als früher, in der Haupt¬
sache auf ihr Vestätignngsrecht und ihre Disziplinargewalt den Magistrats-
mitgliederu gegenüber angewiesen ist, wenn es gilt, den: Überwuchern staats¬
feindlicher und staatsgefährlicher politischer Parteieinflüsse in der städtischen
Selbstverwaltung entgegen zu treten. Das ausführende Organ ist i» der Stadt¬
verwaltung das Magistratskollegi»»,, an seiner Spitze der Bürgermeister. Ihre
Wählen erfolgen auf zwölf bei deu besoldeten, auf sechs Jahre bei den „»-
besoldeten Beamten durch die Stadtverordnetenversammlung, die wieder von
der Bürgerschaft gewühlt wird nach Bestimmungen, die den wohlhabender» und
grundbesitzenden Klassen einen Vorzug einräumen.
Wenn man die Großstadtverwaltung mit der Kreisverwaltung vergleicht,
so springt einem die verhältnismäßige Ohnmacht der Staatsregierung in den
Städten in die Augen. In den Kreisen steht an der Spitze einer Selbstver¬
waltung von ungleich geringerm Inhalt der Landrat, ein „politischer" Beamter
im engsten Sinne, den die Regierung ernennt und nbbernft, wie es ihr gut
scheint — in der Großstadt dagegen als ausführendes Organ der Selbstver¬
waltung das Magistratskollegium mit dem Bürgermeister, in beständig fühl¬
barer, thatsächlich die ganze Stellung beherrschender Abhängigkeit von der
Stadtverordnetenversaimnlnng, und das ganz besonders, wo es gilt, gegen deu
Staat ihren Willen durchzusetzen in den der Stadtverwaltung anvertrauten
Staatsausgaben. Wenn der Staat die notwendige Herrschaft über die Kreis-
Verwaltung einbüßt, wenn er Landräte ans der Hand verliert, die ihr Amt
Parteipolitisch mißbrauchen, so ist einfach eine unverantwortliche Schwäche, wenn
nicht wissentliches Mißverhalten der die Oberaufsicht führende,, Staatsbeamten
als Grund anzunehmen, und eine baldige Korrektur erscheint leicht und jeder¬
mann selbstverständlich. Ganz anders in der Stadt, wo sich der „mittelbare"
Staatsbeamte unmittelbar von der Stadtverordnetemnehrheit abhängig und
unter ihre scharfe, vieläugige Aufsicht gestellt fühlt, ja sich „ach gesetzlicher
Vorschrift zu fühlen hat. In der That, im Vergleich mit den Verhältnissen
auf dem platten Lande ist der Staat gegenüber der parteipolitischer Entartung
der städtischen Selbstverwaltung ganz ohnmächtig.
Historisch ist ja die größere Unabhängigkeit, die der Staat den Städten
in der Selbstverwaltung „im Interesse des Staats" eingeräumt hat, sehr wohl
erklärlich. Je unabhängiger die Selbstverwaltung ist, ein um so größeres
Quantum von Bildungsaristokratie setzt sie voraus, mehr Leute, die deu Staats¬
zweck in der Selbstverwaltung zu versteh,, und ihn, trotz des Jnteressendrucks
der Umgebung zu diene» befähigt erscheinen. Diese Aristokratie war entschieden
ü, deu Städten viel reichlicher vorhanden als auf dein Laude, wo es bei uus
a» der zahlreichen Gentrh fehlte, die in England bis in die Neuzeit hinein
das Funktionieren der ländlichen Selbstverwaltung so ersprießlich machte. Wo
in den Städten diese Aristokratie auch heute noch das Heft in der Hand und
die nötige Unabhängigkeit nach unter behalten hat, da ist auch heute noch die
Grenzboten IV 1900 ^
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