Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr.Aus Dichtung und lvcchrheit über Shakespeares Leben Die Worte "und jene Unsterblichkeit, die durch unsern ewiglebenden Dichter Fälle an, in denen das fragliche Wort in Shakespeare und im Äsvv Mg'usu öl<ze,ioll!u> vor¬ kommt! Man sieht hier wiederum, wie fatal es ist, wenn der Littcrarhistorikcr nicht zugleich Philologe ist. Ana eine stornirio xromisscl onvr svsr-Ilm^ xost, **) Suet otormt^ Ani.>cosxoarc> in ddo toxt o5 ddo sonnots "onvontionull/ kors- wlä lor Ins amon vorso. ***) lrs(iuvn<!> ok mismos lor "Imxxinoss" and "otsrnit^" in äoäi-nwrx xrsotinAs. 1') Er führt dazu in einer Fußnote einen Fall an, wo jemand deshalb, weil er einen "Lord Morley" als Aooämiw Zlorlsv angesprochen habe, verklagt worden sei. Wieder nur ein Scheinbeleg, der die zuversichtliche Behauptung im Texte rechtfertigen soll, doch ist das ja etwas ganz andres, erstens ist der Name genannt, zweitens kann die Bezeichnung gar wohl geringschätzig aufgefaßt werden!' Grenzboten III 18S9 10
Aus Dichtung und lvcchrheit über Shakespeares Leben Die Worte „und jene Unsterblichkeit, die durch unsern ewiglebenden Dichter Fälle an, in denen das fragliche Wort in Shakespeare und im Äsvv Mg'usu öl<ze,ioll!u> vor¬ kommt! Man sieht hier wiederum, wie fatal es ist, wenn der Littcrarhistorikcr nicht zugleich Philologe ist. Ana eine stornirio xromisscl onvr svsr-Ilm^ xost, **) Suet otormt^ Ani.>cosxoarc> in ddo toxt o5 ddo sonnots «onvontionull/ kors- wlä lor Ins amon vorso. ***) lrs(iuvn<!> ok mismos lor „Imxxinoss" and „otsrnit^" in äoäi-nwrx xrsotinAs. 1') Er führt dazu in einer Fußnote einen Fall an, wo jemand deshalb, weil er einen „Lord Morley" als Aooämiw Zlorlsv angesprochen habe, verklagt worden sei. Wieder nur ein Scheinbeleg, der die zuversichtliche Behauptung im Texte rechtfertigen soll, doch ist das ja etwas ganz andres, erstens ist der Name genannt, zweitens kann die Bezeichnung gar wohl geringschätzig aufgefaßt werden!' Grenzboten III 18S9 10
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Aus Dichtung und lvcchrheit über Shakespeares Leben
Die Worte „und jene Unsterblichkeit, die durch unsern ewiglebenden Dichter
versprochen ist"") deutet er Seite 92 folgendermaßen: „Solche Unsterblichkeit,
wie sie Shakespeare in dem Texte seiner Sonette in konventioneller Weise für
seine eigne Dichtung vorausgesagt hat."*") Das ist doch ein starkes Stück!
Kein Mensch, der englisch versteht, wird darüber im Zweifel sein, daß hier die
Unsterblichkeit selbstverständlich nur dem versprochen wurde, dem sie angewünscht
wird, d. i. eben dem Mr. W. H. Wenn man derartig mit den Thatsachen,
auf die sich eine Argumentation stützen soll, umspringt, hört überhaupt jede
ernste Forschung auf. Es darf sich in der Wissenschaft doch nie darum handeln,
eine Hypothese um jeden Preis plausibel zu machen. Der rechtskundige Ver¬
teidiger eines Angeklagten wird sich, auch wenn er selbst nicht an dessen Un¬
schuld glaubt, bemühen, den Thatbestand möglichst zu Gunsten seines Klienten
darzustellen; von ihm verlangt man uicht, daß er Belastendes, das den An¬
klägern etwa entgangen ist, selbst aufdecke. Doch der wissenschaftliche Forscher,
der nur die Wahrheit zu ergründen hat, darf Gegengründe, die ihm bekannt
sein müssen, wenn er ein urteilsfähiger Forscher ist, nicht ignorieren oder ver¬
schleiern, etwa in der Hoffnung, daß seine Leser aus Laienkreisen ihm uicht
dahinter kommen werden! Um die Bedeutung der angewünschten „Unsterblichkeit"
zu verwischen, faßt Lee Seite 398 den Inhalt seiner Argumentation in folgendes
Marginal zusammen: „Häufigkeit der Wünsche von Glück und Unsterblichkeit
in Widmungen."""*) Das ist ein Blender. Im Texte selbst bringt er nur
Belege für angewünschtes Glück und danach zwei Fälle von Wünschen für
zeitliches Glück in diesem Leben und Lohn der Unsterblichkeit im künftigen
Leben, d. h. ewiges Leben im christlichen Sinne. Das ist doch etwas ganz
andres als Unsterblichkeit in den Werken eines Dichters! Solche Taschen¬
spielerkünste sind wahrlich uicht geeignet, Vertrauen in die Forschungsmethode
Lech einzuflößen. So ist auch sein Argument, daß die einfache Bezeichnung
„Mr. W. H." eine Straffällige Geringschätzung eines hohen Adlichen gewesen
wäre, eine haltlose Behauptung, solange er sie uicht durch echte parallele Fälle
erhärtet.f) Dadurch, daß bloß die Anfangsbuchstaben gegeben sind, war jede
Fälle an, in denen das fragliche Wort in Shakespeare und im Äsvv Mg'usu öl<ze,ioll!u> vor¬
kommt! Man sieht hier wiederum, wie fatal es ist, wenn der Littcrarhistorikcr nicht zugleich
Philologe ist.
Ana eine stornirio xromisscl onvr svsr-Ilm^ xost,
**) Suet otormt^ Ani.>cosxoarc> in ddo toxt o5 ddo sonnots «onvontionull/ kors-
wlä lor Ins amon vorso.
***) lrs(iuvn<!> ok mismos lor „Imxxinoss" and „otsrnit^" in äoäi-nwrx xrsotinAs.
1') Er führt dazu in einer Fußnote einen Fall an, wo jemand deshalb, weil er einen
„Lord Morley" als Aooämiw Zlorlsv angesprochen habe, verklagt worden sei. Wieder nur ein
Scheinbeleg, der die zuversichtliche Behauptung im Texte rechtfertigen soll, doch ist das ja
etwas ganz andres, erstens ist der Name genannt, zweitens kann die Bezeichnung
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