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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Fachkreisen genannt werden, die "Megalithischen Grabdenkmäler" den ersten Rang
ein. Weitere Bezeichnungen für diese älteste, uns bekannte Gräberart sind:
"Hünengräber," "Hünenbetten," "Steinaltäre" u. a.; das Volk nennt sie auch:
"Steinhäuser," "Tcuselskanzeln," "Teufelssteine." "Riesenhütten" usw. Ein solches
Steiugrab ist, kurz gesagt, eine aus großen, unbehauenen oder gesprengten Stein¬
blöcken hergestellte Grabkammer, die mit einem hügelartiger Erdaufwurf überdeckt
wurde. Bei der Errichtung einer solchen Kammer wurden längliche Steinblöcke,
sogenannte Tragsteine oder Träger, teilweise in die Erde eingegraben; man ließ
sie soweit Heransragen, daß sie gleichsam die Wände einer meist etwa zwei Meter
breiten, verschiedenartig langen, rechteckigen Kiste bildeten; hierüber wurden dann
große, ein wenig abgeflachte Blöcke, die sogenannten Decksteine gelegt. Nach der
Bestattung wurde die Kammer zur Sicherung gegen wilde Tiere und äußere Ein¬
flüsse vollständig mit Erde bedeckt. Als diese schützende Erdhütte nun im Lause
der Zeit abgerutscht oder weggeschwemmt war, lagen die Steinkammern frei, und
nun begann leider zunächst eine Periode der, man kann sagen, systematischen Zer¬
störung dieser ehrwürdigen Zeugnisse für die pietätvolle Gesinnung unsrer heidnischen
Vorfahren. Diese Zerstörung geschah aus zwei Gründen. Einmal wurde mit der
Zunahme des Landstraßenbaus (schon zur Franzosenzeit, wie man auch hierorts die
Zeit des ersten Napoleon allgemein nennt) und später mit den Anfängen des
Eiseubnhnbaus die Nachfrage nach Steinen besonders lebhaft; überall wurden
Sprengungen vorgenommen, und an vielen erhaltnen Decksteinen sind noch die
Sprenglöcher zu sehen, die heute von den Ortssagen als Eindrücke von Riesen¬
fingern bezeichnet werden. Sodann aber hat die vormals unwissenschaftliche Art
der Ausgrabung mancherlei Zerstörung verschuldet. Man grub oft nur der Bei¬
gaben wegen, die mit dem Bestatteten ins Grab gelegt worden waren: man suchte
Schniuckgegenstände, Geräte und Waffen, warf aber Steine und Leichenreste achtlos
zur Seite. Erst nach und nach fanden auch die Steingräber selbst größere Be¬
achtung. Im Großherzogtum Oldenburg allerdings wurde das Zerstören der
Steingräber schon im Jahre 1821 verboten, aber völlig unberührte Gräber sind
auch dort kaum noch vorhanden.

Unter diesen Umständen werden Kenner und Forscher ein soeben erschienenes
Werk willkommen heißen, das es sich zur Aufgabe macht, zum erstenmale an der
Hand getreuer Abbildungen und genauer Grundrisse die Steingräber, besonders die
der Provinz Hannover, zu behandeln.Im Gegensatz zu deu Publikationen andrer
Landesteile haben wir es hier mit einer wissenschaftlichen Arbeit zu thun, die ein
Forscher aus eignem Antriebe unternommen hat, und die er einzig und allein aus
eigne Kosten veröffentlicht. Der Bearbeiter, der sein Werk bescheiden "eine Ein¬
führung" nennt, giebt thatsächlich mehr. Aus den in der Provinz Hannover noch
vorhandnen oder nachweisbaren Steingräbern -- etwa 300 -- hat Tewes von
jeder wichtigen Art und Form einen charakteristischen Vertreter ausgewählt, mit
eigner Hand photographisch aufgenommen und in Lichtdruck seinein Werke bei¬
gegeben. Diesen 24 Aufnahmen ist jedesmal der genaue erläuternde Grundriß
des betreffenden Grabes gegenübergestellt. Voran geht eine eingehende, klare, auch
oben benutzte Auseinandersetzung über die Bauart der Gräber, ihre Auffindung,
den Umfang ihrer Zerstörung u. v. a. -- So ist in der That das Studium dieser
Gräber auch den Gelehrte" ermöglicht, die sie nicht an Ort und Stelle besichtigen



Friedrich Tewes, Die Stcingrnber der Provinz Hannover. Eine Einführung in ihre
Kunde und in die hauptsächlichsten Arien und Formen. Mit 24 Abbildungen, 21 Grundrissen
und 1 Kartenskizze. (Groß-Quart.) Hannover, Selbstverlag des Verfassers. (Preis 20 Mark.)
Maßgebliches und Unmaßgebliches

Fachkreisen genannt werden, die „Megalithischen Grabdenkmäler" den ersten Rang
ein. Weitere Bezeichnungen für diese älteste, uns bekannte Gräberart sind:
„Hünengräber," „Hünenbetten," „Steinaltäre" u. a.; das Volk nennt sie auch:
„Steinhäuser," „Tcuselskanzeln," „Teufelssteine." „Riesenhütten" usw. Ein solches
Steiugrab ist, kurz gesagt, eine aus großen, unbehauenen oder gesprengten Stein¬
blöcken hergestellte Grabkammer, die mit einem hügelartiger Erdaufwurf überdeckt
wurde. Bei der Errichtung einer solchen Kammer wurden längliche Steinblöcke,
sogenannte Tragsteine oder Träger, teilweise in die Erde eingegraben; man ließ
sie soweit Heransragen, daß sie gleichsam die Wände einer meist etwa zwei Meter
breiten, verschiedenartig langen, rechteckigen Kiste bildeten; hierüber wurden dann
große, ein wenig abgeflachte Blöcke, die sogenannten Decksteine gelegt. Nach der
Bestattung wurde die Kammer zur Sicherung gegen wilde Tiere und äußere Ein¬
flüsse vollständig mit Erde bedeckt. Als diese schützende Erdhütte nun im Lause
der Zeit abgerutscht oder weggeschwemmt war, lagen die Steinkammern frei, und
nun begann leider zunächst eine Periode der, man kann sagen, systematischen Zer¬
störung dieser ehrwürdigen Zeugnisse für die pietätvolle Gesinnung unsrer heidnischen
Vorfahren. Diese Zerstörung geschah aus zwei Gründen. Einmal wurde mit der
Zunahme des Landstraßenbaus (schon zur Franzosenzeit, wie man auch hierorts die
Zeit des ersten Napoleon allgemein nennt) und später mit den Anfängen des
Eiseubnhnbaus die Nachfrage nach Steinen besonders lebhaft; überall wurden
Sprengungen vorgenommen, und an vielen erhaltnen Decksteinen sind noch die
Sprenglöcher zu sehen, die heute von den Ortssagen als Eindrücke von Riesen¬
fingern bezeichnet werden. Sodann aber hat die vormals unwissenschaftliche Art
der Ausgrabung mancherlei Zerstörung verschuldet. Man grub oft nur der Bei¬
gaben wegen, die mit dem Bestatteten ins Grab gelegt worden waren: man suchte
Schniuckgegenstände, Geräte und Waffen, warf aber Steine und Leichenreste achtlos
zur Seite. Erst nach und nach fanden auch die Steingräber selbst größere Be¬
achtung. Im Großherzogtum Oldenburg allerdings wurde das Zerstören der
Steingräber schon im Jahre 1821 verboten, aber völlig unberührte Gräber sind
auch dort kaum noch vorhanden.

Unter diesen Umständen werden Kenner und Forscher ein soeben erschienenes
Werk willkommen heißen, das es sich zur Aufgabe macht, zum erstenmale an der
Hand getreuer Abbildungen und genauer Grundrisse die Steingräber, besonders die
der Provinz Hannover, zu behandeln.Im Gegensatz zu deu Publikationen andrer
Landesteile haben wir es hier mit einer wissenschaftlichen Arbeit zu thun, die ein
Forscher aus eignem Antriebe unternommen hat, und die er einzig und allein aus
eigne Kosten veröffentlicht. Der Bearbeiter, der sein Werk bescheiden „eine Ein¬
führung" nennt, giebt thatsächlich mehr. Aus den in der Provinz Hannover noch
vorhandnen oder nachweisbaren Steingräbern — etwa 300 — hat Tewes von
jeder wichtigen Art und Form einen charakteristischen Vertreter ausgewählt, mit
eigner Hand photographisch aufgenommen und in Lichtdruck seinein Werke bei¬
gegeben. Diesen 24 Aufnahmen ist jedesmal der genaue erläuternde Grundriß
des betreffenden Grabes gegenübergestellt. Voran geht eine eingehende, klare, auch
oben benutzte Auseinandersetzung über die Bauart der Gräber, ihre Auffindung,
den Umfang ihrer Zerstörung u. v. a. — So ist in der That das Studium dieser
Gräber auch den Gelehrte» ermöglicht, die sie nicht an Ort und Stelle besichtigen



Friedrich Tewes, Die Stcingrnber der Provinz Hannover. Eine Einführung in ihre
Kunde und in die hauptsächlichsten Arien und Formen. Mit 24 Abbildungen, 21 Grundrissen
und 1 Kartenskizze. (Groß-Quart.) Hannover, Selbstverlag des Verfassers. (Preis 20 Mark.)
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[0535] Maßgebliches und Unmaßgebliches Fachkreisen genannt werden, die „Megalithischen Grabdenkmäler" den ersten Rang ein. Weitere Bezeichnungen für diese älteste, uns bekannte Gräberart sind: „Hünengräber," „Hünenbetten," „Steinaltäre" u. a.; das Volk nennt sie auch: „Steinhäuser," „Tcuselskanzeln," „Teufelssteine." „Riesenhütten" usw. Ein solches Steiugrab ist, kurz gesagt, eine aus großen, unbehauenen oder gesprengten Stein¬ blöcken hergestellte Grabkammer, die mit einem hügelartiger Erdaufwurf überdeckt wurde. Bei der Errichtung einer solchen Kammer wurden längliche Steinblöcke, sogenannte Tragsteine oder Träger, teilweise in die Erde eingegraben; man ließ sie soweit Heransragen, daß sie gleichsam die Wände einer meist etwa zwei Meter breiten, verschiedenartig langen, rechteckigen Kiste bildeten; hierüber wurden dann große, ein wenig abgeflachte Blöcke, die sogenannten Decksteine gelegt. Nach der Bestattung wurde die Kammer zur Sicherung gegen wilde Tiere und äußere Ein¬ flüsse vollständig mit Erde bedeckt. Als diese schützende Erdhütte nun im Lause der Zeit abgerutscht oder weggeschwemmt war, lagen die Steinkammern frei, und nun begann leider zunächst eine Periode der, man kann sagen, systematischen Zer¬ störung dieser ehrwürdigen Zeugnisse für die pietätvolle Gesinnung unsrer heidnischen Vorfahren. Diese Zerstörung geschah aus zwei Gründen. Einmal wurde mit der Zunahme des Landstraßenbaus (schon zur Franzosenzeit, wie man auch hierorts die Zeit des ersten Napoleon allgemein nennt) und später mit den Anfängen des Eiseubnhnbaus die Nachfrage nach Steinen besonders lebhaft; überall wurden Sprengungen vorgenommen, und an vielen erhaltnen Decksteinen sind noch die Sprenglöcher zu sehen, die heute von den Ortssagen als Eindrücke von Riesen¬ fingern bezeichnet werden. Sodann aber hat die vormals unwissenschaftliche Art der Ausgrabung mancherlei Zerstörung verschuldet. Man grub oft nur der Bei¬ gaben wegen, die mit dem Bestatteten ins Grab gelegt worden waren: man suchte Schniuckgegenstände, Geräte und Waffen, warf aber Steine und Leichenreste achtlos zur Seite. Erst nach und nach fanden auch die Steingräber selbst größere Be¬ achtung. Im Großherzogtum Oldenburg allerdings wurde das Zerstören der Steingräber schon im Jahre 1821 verboten, aber völlig unberührte Gräber sind auch dort kaum noch vorhanden. Unter diesen Umständen werden Kenner und Forscher ein soeben erschienenes Werk willkommen heißen, das es sich zur Aufgabe macht, zum erstenmale an der Hand getreuer Abbildungen und genauer Grundrisse die Steingräber, besonders die der Provinz Hannover, zu behandeln.Im Gegensatz zu deu Publikationen andrer Landesteile haben wir es hier mit einer wissenschaftlichen Arbeit zu thun, die ein Forscher aus eignem Antriebe unternommen hat, und die er einzig und allein aus eigne Kosten veröffentlicht. Der Bearbeiter, der sein Werk bescheiden „eine Ein¬ führung" nennt, giebt thatsächlich mehr. Aus den in der Provinz Hannover noch vorhandnen oder nachweisbaren Steingräbern — etwa 300 — hat Tewes von jeder wichtigen Art und Form einen charakteristischen Vertreter ausgewählt, mit eigner Hand photographisch aufgenommen und in Lichtdruck seinein Werke bei¬ gegeben. Diesen 24 Aufnahmen ist jedesmal der genaue erläuternde Grundriß des betreffenden Grabes gegenübergestellt. Voran geht eine eingehende, klare, auch oben benutzte Auseinandersetzung über die Bauart der Gräber, ihre Auffindung, den Umfang ihrer Zerstörung u. v. a. — So ist in der That das Studium dieser Gräber auch den Gelehrte» ermöglicht, die sie nicht an Ort und Stelle besichtigen Friedrich Tewes, Die Stcingrnber der Provinz Hannover. Eine Einführung in ihre Kunde und in die hauptsächlichsten Arien und Formen. Mit 24 Abbildungen, 21 Grundrissen und 1 Kartenskizze. (Groß-Quart.) Hannover, Selbstverlag des Verfassers. (Preis 20 Mark.)

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_231169/535>, abgerufen am 15.01.2025.