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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

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Der Arm der Gerechtigkeit

mehr häufenden Amtsüberschreitungen einzelner Beamten zurückzuführen. Aber
selbst wenn man von diesen bedauerlichen Ausschreitungen Einzelner ganz absieht,
glaubt man denn wirklich im Ernst, daß dnrch eine bessere Auswahl des Beamten-
Personals noch ärgere Zustände herbeigeführt werden könnten, als sie jetzt schon
bestehen, wo die mangelnde Befähigung der offiziell angestellten Beamten zu dein
nach mehr denn einer Seite hin zweifelhaften Notbehelf einer ausgedehnten Ver¬
wendung der direkt dem Verbrechertum angehörigen Vigilanten zwingt?

Es ist ein ganz eigentümliches Verhältnis, das sich gegenwärtig, durch die
verschiedensten schon berührten Umstände begünstigt, zwischen der Polizei und den
Vigilcmten ausgebildet hat, und fanatische Sittenprediger würden jedenfalls Gottes
Strafgericht über eine" Ort herabflehn, an dem ganz offenkundig derartige un¬
moralische Zustände herrschen. Nun den Maßstab ethischer Vollkommenheit darf
man freilich überhaupt nicht an die Kampfesmittcl der Polizei dem Verbrecher¬
tum gegenüber anlegen, aber dennoch . . . ganz so unmoralisch brauchten diese Ver¬
hältnisse trotzdem nicht zu sein.

Die Vigilanten werden bekanntlich, sofern sich ihre Anzeigen bewähren, nach¬
träglich von Fall zu Fall bezahlt. Da sie aber von dem, was selbst der Gerissenste
auf diese Weise gewöhnlich zu erwerben vermag, nicht gut leben können, so sind
sie eben fast immer gezwungen, sich den Rest ihres Einkommens durch irgendwelche
verbrecherische Thätigkeit zu erwerben. Eine Thatsache, die ja genugsam bekannt
ist, die man aber in Polizeikreisen als etwas Unvermeidliches glaubt in den Kauf
nehmen zu müssen, obgleich sich bei einigem guten Willen in den leitenden Kreisen
das jetzt bestehende Verhältnis sehr wohl in ein moralisch weit weniger anstößiges
würde verwandeln lassen. Denn: früherer Verbrecher und jetziger Polizeiagent ist
schon gewiß kein besonders erquicklicher Gedanke, aber er ist zweifellos noch immer
hundertmal erträglicher als der: zugleich Verbrecher und Polizeiagent, wie es heute
leider oft der Fall ist.

Ehrlich arbeiten können diese Leute beim besten Willen nicht, wenn sie Vigi-
lantendienste leisten sollen, denn in diesem Falle müßten sie natürlich mit ihren
bisherigen Kameraden völlig brechen. Welcher Arbeitgeber würde wohl einen ehe¬
maligen Zuchthäusler beschäftigen, der den Verkehr mit seinen frühern Genossen
noch immer eifrig pflegt? Sie würden also auch nichts mehr von deren Thun und
Treiben erfahren; ihre schätzenswerte Mitarbeit ginge somit der Polizei gänzlich
verloren, was ihr natürlich keineswegs angenehm wäre, denn die weitaus über¬
wiegende Mehrzahl ihrer Erfolge gegen die Mitglieder des gewohnheitsmäßigen
Verbrechertums verdankt sie eben lediglich der Mitwirkung dieser Leute. Da nun
die Polizei ihre Helfer nicht entbehren kann, sie aber auch nicht gern aus der eignen
Tasche ausreichend bezahlen mag, so hat sich zwischen den beiden Parteien still¬
schweigend das Kompromiß gebildet, daß man den Vigilanten als Belohnung für
die geleisteten Dienste bei eignen Vergehn wohlwollend dnrch die Finger sieht, d. h.
um den Polizeisäckel ein wenig zu entlasten, erteilt man ihnen stillschweigend die
Erlaubnis, sich für ihre Mühe an Hab und Gut der übrigen Staatsbürger selbst
bezahlt zu machen.

Denn so und nicht anders muß man es doch wohl auffassen, wenn der be¬
treffende Kommissar, sobald sein Vigilcmt mal in irgend einer Sache nicht recht
mit der Sprache heraus will, diesen mit einem sehr deutlichen: Entweder -- oder!
auf die von ihm in der letzten Zeit wieder einmal irgendwo gelieferte Arbeit hin¬
weist, oder ihn in der Stille des Kttmmercheus folgendermaßen apostrophiert: Du
hör mal, Fritzeken! Ihr habt ja da gestern bei dem wieder mal nicht schlecht'auf-


Der Arm der Gerechtigkeit

mehr häufenden Amtsüberschreitungen einzelner Beamten zurückzuführen. Aber
selbst wenn man von diesen bedauerlichen Ausschreitungen Einzelner ganz absieht,
glaubt man denn wirklich im Ernst, daß dnrch eine bessere Auswahl des Beamten-
Personals noch ärgere Zustände herbeigeführt werden könnten, als sie jetzt schon
bestehen, wo die mangelnde Befähigung der offiziell angestellten Beamten zu dein
nach mehr denn einer Seite hin zweifelhaften Notbehelf einer ausgedehnten Ver¬
wendung der direkt dem Verbrechertum angehörigen Vigilanten zwingt?

Es ist ein ganz eigentümliches Verhältnis, das sich gegenwärtig, durch die
verschiedensten schon berührten Umstände begünstigt, zwischen der Polizei und den
Vigilcmten ausgebildet hat, und fanatische Sittenprediger würden jedenfalls Gottes
Strafgericht über eine» Ort herabflehn, an dem ganz offenkundig derartige un¬
moralische Zustände herrschen. Nun den Maßstab ethischer Vollkommenheit darf
man freilich überhaupt nicht an die Kampfesmittcl der Polizei dem Verbrecher¬
tum gegenüber anlegen, aber dennoch . . . ganz so unmoralisch brauchten diese Ver¬
hältnisse trotzdem nicht zu sein.

Die Vigilanten werden bekanntlich, sofern sich ihre Anzeigen bewähren, nach¬
träglich von Fall zu Fall bezahlt. Da sie aber von dem, was selbst der Gerissenste
auf diese Weise gewöhnlich zu erwerben vermag, nicht gut leben können, so sind
sie eben fast immer gezwungen, sich den Rest ihres Einkommens durch irgendwelche
verbrecherische Thätigkeit zu erwerben. Eine Thatsache, die ja genugsam bekannt
ist, die man aber in Polizeikreisen als etwas Unvermeidliches glaubt in den Kauf
nehmen zu müssen, obgleich sich bei einigem guten Willen in den leitenden Kreisen
das jetzt bestehende Verhältnis sehr wohl in ein moralisch weit weniger anstößiges
würde verwandeln lassen. Denn: früherer Verbrecher und jetziger Polizeiagent ist
schon gewiß kein besonders erquicklicher Gedanke, aber er ist zweifellos noch immer
hundertmal erträglicher als der: zugleich Verbrecher und Polizeiagent, wie es heute
leider oft der Fall ist.

Ehrlich arbeiten können diese Leute beim besten Willen nicht, wenn sie Vigi-
lantendienste leisten sollen, denn in diesem Falle müßten sie natürlich mit ihren
bisherigen Kameraden völlig brechen. Welcher Arbeitgeber würde wohl einen ehe¬
maligen Zuchthäusler beschäftigen, der den Verkehr mit seinen frühern Genossen
noch immer eifrig pflegt? Sie würden also auch nichts mehr von deren Thun und
Treiben erfahren; ihre schätzenswerte Mitarbeit ginge somit der Polizei gänzlich
verloren, was ihr natürlich keineswegs angenehm wäre, denn die weitaus über¬
wiegende Mehrzahl ihrer Erfolge gegen die Mitglieder des gewohnheitsmäßigen
Verbrechertums verdankt sie eben lediglich der Mitwirkung dieser Leute. Da nun
die Polizei ihre Helfer nicht entbehren kann, sie aber auch nicht gern aus der eignen
Tasche ausreichend bezahlen mag, so hat sich zwischen den beiden Parteien still¬
schweigend das Kompromiß gebildet, daß man den Vigilanten als Belohnung für
die geleisteten Dienste bei eignen Vergehn wohlwollend dnrch die Finger sieht, d. h.
um den Polizeisäckel ein wenig zu entlasten, erteilt man ihnen stillschweigend die
Erlaubnis, sich für ihre Mühe an Hab und Gut der übrigen Staatsbürger selbst
bezahlt zu machen.

Denn so und nicht anders muß man es doch wohl auffassen, wenn der be¬
treffende Kommissar, sobald sein Vigilcmt mal in irgend einer Sache nicht recht
mit der Sprache heraus will, diesen mit einem sehr deutlichen: Entweder — oder!
auf die von ihm in der letzten Zeit wieder einmal irgendwo gelieferte Arbeit hin¬
weist, oder ihn in der Stille des Kttmmercheus folgendermaßen apostrophiert: Du
hör mal, Fritzeken! Ihr habt ja da gestern bei dem wieder mal nicht schlecht'auf-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/607>, abgerufen am 28.09.2024.