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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Gebrauch des Koalitivnsrechts gerade der heutigen Beamtenschaft sehr schwer fällt,
ist erklärlich. In einer Zeit der sozialen Reformen, wie es die Gegenwart ist, würde
es ebenso unbillig wie kurzsichtig, sein, das zu verkennen. Denn die Tendenz dieser
Reformen geht hauptsächlich dahin, die sogenannten Abhängigen, die Arbeiter, in
ihrem sozialen Wohl und Wehe weniger abhängig zu machen von den selbständigen,
den Arbeitgebern -- den Schwächer" von Rechts wegen oder durch die Macht der
Organisation Schutz und Sicherheit zu gewähren gegen Unverstand, Gleichgültigkeit
oder bösen Willen der Stärkern. Man ist dabei vielfach in arge Einseitigkeiten
und Übertreibungen geraten, vor allem hat man dem Gesetz und der Gewalt viel
zu ausschließlich eine Bedeutung zuerkannt und die freie Pflichterfüllung, die im
sittlichen Bewußtsein begründet ist, und ohne die es mich hier nicht geht, ganz in
den Hintergrund geschoben. Man lacht heute den ans, der von der Notwendigkeit
patriarchalischer Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnisse spricht, der den Arbeitern
zumutet, von der Unternehmerschaft die Erfüllung sozialer Forderungen zu erwarten,
und der den Arbeitgebern die moralische Pflicht dazu auferlegt. Es wäre eine große
Thorheit, zu glauben, daß das Beamtentum von dieser Strömung unberührt ge¬
blieben wäre. Es ist von ihr erfaßt worden, und es wird von ihr, bewußt oder
unbewußt, zu immer verhängnisvollern Konsequenzen, immer gefährlichern Klippen
entgegen getrieben.

Nun sieht der Staat ein, daß in seinem Dienst ein patriarchalisches Abhängig¬
keitsverhältnis ganz unentbehrlich ist, daß er das Vertrauen seiner Abhängigen nicht
verlieren darf, ohne bankrott zu werden. Wenn das Vertrauen schwindet, muß er
es wieder zu gewinnen suchen. Das ist die dringende und schwere Aufgabe, vor
der er jetzt steht.

Denn das sollte doch niemand mehr bestreikn oder sich gar selbst verhehlen
wollen, daß dieses Vertrauen thatsächlich an allen Ecken und Enden fehlt. An
Versuchen, durch Vereine, durch die Fach- und sonstige Presse, durch Petitionen,
Agitation, durch Anregung und Unterweisung redegewandter, oppositionslustiger
Volksvertreter -- das alles ist hier zusammen in Betracht zu ziehe" -- materielle
und andre Forderungen durchzusetzen gegen den Staat, statt die Fürsorge dafür
einfach vom Staat zu erwarten, an solchen Versuchen hat es denn doch in den
letzten zehn Jahren eigentlich keine große Beamtenklasse ganz fehlen lassen, mit
Ausnahme etwa der Juristen in der Verwaltung und bei den Gerichten. Das
höhere Lehrfach -- die Hochschulen einbegriffen -- und die höhern Techniker sind
jedenfalls nicht ganz hasenrein geblieben. Freilich sind es hauptsächlich immer die
subaltern- und Unterbeamten und dergleichen in ihren verschiednen Abstufungen,
bei denen das Schwinden des Vertrauens zu der keiner Erinnerung und keines
Drucks bedürfenden, wohlwollenden Initiative des Staats deutlich und bedenklich
immer mehr zu Tage tritt. Wem die Verwarnung im Reichsanzeiger gilt, darum
handelt es sich hier nicht. Das richtet sich schließlich ganz nach dem Ton, der im
einzelnen Falle die Musik gemacht hat oder machen wird. Da sind sehr vielerlei
Nüancen möglich, und das Urteil über ihre Bedeutung wird wohl vielfach recht
weit auseinandergehn. Die Beamten sollen Vertrauen haben zum Staat, von ihm
die Erfüllung berechtigter Forderungen erwarten. Aber der Reichstag und das
Abgeordnetenhaus gehören auch zum Staat und bemühen sich auch um das Ver¬
trauen der Staatsdiener. Die Parlamentarischen Fraktionen haben in den letzten
Jahren wiederholt und geflissentlich die Regierung im Wohlwollen für die Staats¬
diener zu übertrumpfen gesucht, sie haben im unverblümten Buhlen um die Gunst
der bei den Wahlen besonders ins Gewicht fallenden Benmteuklassen große Fort¬
schritte gemacht. Das reizt natürlich an, in Vereinen und sonst zu "schreien" und


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Gebrauch des Koalitivnsrechts gerade der heutigen Beamtenschaft sehr schwer fällt,
ist erklärlich. In einer Zeit der sozialen Reformen, wie es die Gegenwart ist, würde
es ebenso unbillig wie kurzsichtig, sein, das zu verkennen. Denn die Tendenz dieser
Reformen geht hauptsächlich dahin, die sogenannten Abhängigen, die Arbeiter, in
ihrem sozialen Wohl und Wehe weniger abhängig zu machen von den selbständigen,
den Arbeitgebern — den Schwächer« von Rechts wegen oder durch die Macht der
Organisation Schutz und Sicherheit zu gewähren gegen Unverstand, Gleichgültigkeit
oder bösen Willen der Stärkern. Man ist dabei vielfach in arge Einseitigkeiten
und Übertreibungen geraten, vor allem hat man dem Gesetz und der Gewalt viel
zu ausschließlich eine Bedeutung zuerkannt und die freie Pflichterfüllung, die im
sittlichen Bewußtsein begründet ist, und ohne die es mich hier nicht geht, ganz in
den Hintergrund geschoben. Man lacht heute den ans, der von der Notwendigkeit
patriarchalischer Abhängigkeits- und Herrschaftsverhältnisse spricht, der den Arbeitern
zumutet, von der Unternehmerschaft die Erfüllung sozialer Forderungen zu erwarten,
und der den Arbeitgebern die moralische Pflicht dazu auferlegt. Es wäre eine große
Thorheit, zu glauben, daß das Beamtentum von dieser Strömung unberührt ge¬
blieben wäre. Es ist von ihr erfaßt worden, und es wird von ihr, bewußt oder
unbewußt, zu immer verhängnisvollern Konsequenzen, immer gefährlichern Klippen
entgegen getrieben.

Nun sieht der Staat ein, daß in seinem Dienst ein patriarchalisches Abhängig¬
keitsverhältnis ganz unentbehrlich ist, daß er das Vertrauen seiner Abhängigen nicht
verlieren darf, ohne bankrott zu werden. Wenn das Vertrauen schwindet, muß er
es wieder zu gewinnen suchen. Das ist die dringende und schwere Aufgabe, vor
der er jetzt steht.

Denn das sollte doch niemand mehr bestreikn oder sich gar selbst verhehlen
wollen, daß dieses Vertrauen thatsächlich an allen Ecken und Enden fehlt. An
Versuchen, durch Vereine, durch die Fach- und sonstige Presse, durch Petitionen,
Agitation, durch Anregung und Unterweisung redegewandter, oppositionslustiger
Volksvertreter — das alles ist hier zusammen in Betracht zu ziehe» — materielle
und andre Forderungen durchzusetzen gegen den Staat, statt die Fürsorge dafür
einfach vom Staat zu erwarten, an solchen Versuchen hat es denn doch in den
letzten zehn Jahren eigentlich keine große Beamtenklasse ganz fehlen lassen, mit
Ausnahme etwa der Juristen in der Verwaltung und bei den Gerichten. Das
höhere Lehrfach — die Hochschulen einbegriffen — und die höhern Techniker sind
jedenfalls nicht ganz hasenrein geblieben. Freilich sind es hauptsächlich immer die
subaltern- und Unterbeamten und dergleichen in ihren verschiednen Abstufungen,
bei denen das Schwinden des Vertrauens zu der keiner Erinnerung und keines
Drucks bedürfenden, wohlwollenden Initiative des Staats deutlich und bedenklich
immer mehr zu Tage tritt. Wem die Verwarnung im Reichsanzeiger gilt, darum
handelt es sich hier nicht. Das richtet sich schließlich ganz nach dem Ton, der im
einzelnen Falle die Musik gemacht hat oder machen wird. Da sind sehr vielerlei
Nüancen möglich, und das Urteil über ihre Bedeutung wird wohl vielfach recht
weit auseinandergehn. Die Beamten sollen Vertrauen haben zum Staat, von ihm
die Erfüllung berechtigter Forderungen erwarten. Aber der Reichstag und das
Abgeordnetenhaus gehören auch zum Staat und bemühen sich auch um das Ver¬
trauen der Staatsdiener. Die Parlamentarischen Fraktionen haben in den letzten
Jahren wiederholt und geflissentlich die Regierung im Wohlwollen für die Staats¬
diener zu übertrumpfen gesucht, sie haben im unverblümten Buhlen um die Gunst
der bei den Wahlen besonders ins Gewicht fallenden Benmteuklassen große Fort¬
schritte gemacht. Das reizt natürlich an, in Vereinen und sonst zu „schreien" und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/284>, abgerufen am 28.09.2024.