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Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wurf daraus gemacht werden, wenn sie ihre Gutachten eher zu Gunsten als zu Un-
gunsten ihrer Auftraggeber abfassen. Wie schon erwähnt, man kann über ein und
dieselbe Sache zweierlei Meinung haben, und eine aufrichtige Meinung, wenn sie
auch vielleicht die falsche ist, truü mau niemand zum Vorwurf machen. Die be¬
ireffenden Ärzte passen eben zumeist ihrer ganzen Natur, ihrer ganzen Denkweise
nach zu Vertrauensärzten der Berufsgenossenschaften, und deshalb ist nach Ablauf
einer Versuchszeit auch auf sie die Wahl gefallen. Freilich ist mit dieser freien
Wählbarkeit im Einzelfnlle auch eine gewisse Beeinflussung verbunden. Du lieber
Gott, alle Stände sind heute überfüllt, auch der ärztliche. Die Kunst geht nach
Brot. Da hat ein junger Arzt durch Vermittlung vornehmer Gönner probeweise
einige Fälle zur Untersuchung erhalten, und er weiß, daß von dem Ausfall ihrer
Begutachtung seine Anstellung als Vertrauensarzt abhängig ist. Wird er da nicht
bemüht sein, für sein Endurteil einen strengen Maßstab anzulegen, strenger, als er
vielleicht seinem eignen Empfinden unter Berücksichtigung dieses oder jenes Neben-
nmstands entsprochen hätte. "Streng, aber gerecht," wie die Herren Vorstands¬
mitglieder der Verufsgenossenschaften verlangen, in deutlicherer Sprache "streng,
aber gerade noch nicht ungerecht." Seit der Bewilligung der Rente sind nunmehr
einige Monate verflossen, der Genvssenschaftsvorstnnd hat eine Nachuntersuchung in
kurzen Fristen angeordnet, um möglichst schnell von der hohen Entschädigung
hernnierzukommen. Der junge Arzt erhält den Fall einmal, ein zweites, ein drittes,
ein viertes mal immer wieder von neuem vorgelegt. Zwei- oder dreimal giebt er
den Zustand als unverändert an. Schließlich will er seinen Auftraggeber nicht
vor deu Kopf stoßen, und eine ganz kleine Zunahme in der Beweglichkeit der ver¬
letzten Finger ist bei der letzten Untersuchung ja allerdings festzustellen gewesen,
wenn auch ihr Einfluß auf die Erwerbsfähigkeit kaum nennenswert war. Der Arzt
erklärt sich, wenn auch zögernd, mit einer Herabsetzung der Rente um 5 oder
7^ Prozent einverstanden. Wenn er die Herabsetzung nicht gutgeheißen hätte,
wahrscheinlich hätte es ein Kollege gethan, der immer etwas schärfer vorzugehn
pflegt, und damit wäre dem Arbeiter noch weniger gedient gewesen.
"

"Und führe uns nicht in Versuchung, beten wir im Vater Unser, und
was wir von Gott erbitten, das sollen wir auch im Verkehr mit unsern Mit¬
menschen beherzigen. Wir sollen mit unserm Wissen niemand Gelegenheit geben,
Unrecht zu thun. Vor allein sollen unsre bürgerlichen Verhältnisse, soweit der
Staat in Betracht kommt, nach Möglichkeit derart geregelt werden, daß niemand
ans pekuniären 'Rücksichten in Versuchung gerät, gegen seine bessere Überzeugung
zu handeln und auch nur um einen Schritt breit von dem geraden Wege abzu¬
weichen. Für die Berufsgenosseuschaftsärzte liegt die Versuchung, um ihrer Existenz
willen ihr eignes Ich preiszugeben, nur zu nahe. Wenn man als junger Anfänger
ohne Praxis dasteht, wenn man gern heiraten möchte und sonst keine Aussichten
für die Zukunft vor sich sieht, ist die Verlockung, als amtlicher Arzt ein kleines,
aber festes Einkommen zu erringen, sehr groß. Auch 1000 oder 1200 Mark helfen
über die ersten Verlegenheiten hinweg, und was die Hauptsache ist, man kommt in
die Praxis hinein, man kann zeigen, was man gelernt hat und was man leistet.

Die Regelung der Unfallversicherung ist überhaupt verfehlt. Es geht nicht
an, daß wer die Lasten zu tragen hat, auch die Lasten bewilligt. Von einer
wirklichen Unparteilichkeit wird bei der erstmaligen Festsetzung der Renten nicht
immer die Rede sein. Aber sehen wir nun schon vom ganzen Anfbnn der Ver-
sicherung ab, der ja doch in Jahren vielleicht noch nicht abgeändert werde"
wird, und überlassen wir es den Verletzten, gegen die Entscheidungen der ersten


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Wurf daraus gemacht werden, wenn sie ihre Gutachten eher zu Gunsten als zu Un-
gunsten ihrer Auftraggeber abfassen. Wie schon erwähnt, man kann über ein und
dieselbe Sache zweierlei Meinung haben, und eine aufrichtige Meinung, wenn sie
auch vielleicht die falsche ist, truü mau niemand zum Vorwurf machen. Die be¬
ireffenden Ärzte passen eben zumeist ihrer ganzen Natur, ihrer ganzen Denkweise
nach zu Vertrauensärzten der Berufsgenossenschaften, und deshalb ist nach Ablauf
einer Versuchszeit auch auf sie die Wahl gefallen. Freilich ist mit dieser freien
Wählbarkeit im Einzelfnlle auch eine gewisse Beeinflussung verbunden. Du lieber
Gott, alle Stände sind heute überfüllt, auch der ärztliche. Die Kunst geht nach
Brot. Da hat ein junger Arzt durch Vermittlung vornehmer Gönner probeweise
einige Fälle zur Untersuchung erhalten, und er weiß, daß von dem Ausfall ihrer
Begutachtung seine Anstellung als Vertrauensarzt abhängig ist. Wird er da nicht
bemüht sein, für sein Endurteil einen strengen Maßstab anzulegen, strenger, als er
vielleicht seinem eignen Empfinden unter Berücksichtigung dieses oder jenes Neben-
nmstands entsprochen hätte. „Streng, aber gerecht," wie die Herren Vorstands¬
mitglieder der Verufsgenossenschaften verlangen, in deutlicherer Sprache „streng,
aber gerade noch nicht ungerecht." Seit der Bewilligung der Rente sind nunmehr
einige Monate verflossen, der Genvssenschaftsvorstnnd hat eine Nachuntersuchung in
kurzen Fristen angeordnet, um möglichst schnell von der hohen Entschädigung
hernnierzukommen. Der junge Arzt erhält den Fall einmal, ein zweites, ein drittes,
ein viertes mal immer wieder von neuem vorgelegt. Zwei- oder dreimal giebt er
den Zustand als unverändert an. Schließlich will er seinen Auftraggeber nicht
vor deu Kopf stoßen, und eine ganz kleine Zunahme in der Beweglichkeit der ver¬
letzten Finger ist bei der letzten Untersuchung ja allerdings festzustellen gewesen,
wenn auch ihr Einfluß auf die Erwerbsfähigkeit kaum nennenswert war. Der Arzt
erklärt sich, wenn auch zögernd, mit einer Herabsetzung der Rente um 5 oder
7^ Prozent einverstanden. Wenn er die Herabsetzung nicht gutgeheißen hätte,
wahrscheinlich hätte es ein Kollege gethan, der immer etwas schärfer vorzugehn
pflegt, und damit wäre dem Arbeiter noch weniger gedient gewesen.
"

„Und führe uns nicht in Versuchung, beten wir im Vater Unser, und
was wir von Gott erbitten, das sollen wir auch im Verkehr mit unsern Mit¬
menschen beherzigen. Wir sollen mit unserm Wissen niemand Gelegenheit geben,
Unrecht zu thun. Vor allein sollen unsre bürgerlichen Verhältnisse, soweit der
Staat in Betracht kommt, nach Möglichkeit derart geregelt werden, daß niemand
ans pekuniären 'Rücksichten in Versuchung gerät, gegen seine bessere Überzeugung
zu handeln und auch nur um einen Schritt breit von dem geraden Wege abzu¬
weichen. Für die Berufsgenosseuschaftsärzte liegt die Versuchung, um ihrer Existenz
willen ihr eignes Ich preiszugeben, nur zu nahe. Wenn man als junger Anfänger
ohne Praxis dasteht, wenn man gern heiraten möchte und sonst keine Aussichten
für die Zukunft vor sich sieht, ist die Verlockung, als amtlicher Arzt ein kleines,
aber festes Einkommen zu erringen, sehr groß. Auch 1000 oder 1200 Mark helfen
über die ersten Verlegenheiten hinweg, und was die Hauptsache ist, man kommt in
die Praxis hinein, man kann zeigen, was man gelernt hat und was man leistet.

Die Regelung der Unfallversicherung ist überhaupt verfehlt. Es geht nicht
an, daß wer die Lasten zu tragen hat, auch die Lasten bewilligt. Von einer
wirklichen Unparteilichkeit wird bei der erstmaligen Festsetzung der Renten nicht
immer die Rede sein. Aber sehen wir nun schon vom ganzen Anfbnn der Ver-
sicherung ab, der ja doch in Jahren vielleicht noch nicht abgeändert werde»
wird, und überlassen wir es den Verletzten, gegen die Entscheidungen der ersten


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[0227] Maßgebliches und Unmaßgebliches Wurf daraus gemacht werden, wenn sie ihre Gutachten eher zu Gunsten als zu Un- gunsten ihrer Auftraggeber abfassen. Wie schon erwähnt, man kann über ein und dieselbe Sache zweierlei Meinung haben, und eine aufrichtige Meinung, wenn sie auch vielleicht die falsche ist, truü mau niemand zum Vorwurf machen. Die be¬ ireffenden Ärzte passen eben zumeist ihrer ganzen Natur, ihrer ganzen Denkweise nach zu Vertrauensärzten der Berufsgenossenschaften, und deshalb ist nach Ablauf einer Versuchszeit auch auf sie die Wahl gefallen. Freilich ist mit dieser freien Wählbarkeit im Einzelfnlle auch eine gewisse Beeinflussung verbunden. Du lieber Gott, alle Stände sind heute überfüllt, auch der ärztliche. Die Kunst geht nach Brot. Da hat ein junger Arzt durch Vermittlung vornehmer Gönner probeweise einige Fälle zur Untersuchung erhalten, und er weiß, daß von dem Ausfall ihrer Begutachtung seine Anstellung als Vertrauensarzt abhängig ist. Wird er da nicht bemüht sein, für sein Endurteil einen strengen Maßstab anzulegen, strenger, als er vielleicht seinem eignen Empfinden unter Berücksichtigung dieses oder jenes Neben- nmstands entsprochen hätte. „Streng, aber gerecht," wie die Herren Vorstands¬ mitglieder der Verufsgenossenschaften verlangen, in deutlicherer Sprache „streng, aber gerade noch nicht ungerecht." Seit der Bewilligung der Rente sind nunmehr einige Monate verflossen, der Genvssenschaftsvorstnnd hat eine Nachuntersuchung in kurzen Fristen angeordnet, um möglichst schnell von der hohen Entschädigung hernnierzukommen. Der junge Arzt erhält den Fall einmal, ein zweites, ein drittes, ein viertes mal immer wieder von neuem vorgelegt. Zwei- oder dreimal giebt er den Zustand als unverändert an. Schließlich will er seinen Auftraggeber nicht vor deu Kopf stoßen, und eine ganz kleine Zunahme in der Beweglichkeit der ver¬ letzten Finger ist bei der letzten Untersuchung ja allerdings festzustellen gewesen, wenn auch ihr Einfluß auf die Erwerbsfähigkeit kaum nennenswert war. Der Arzt erklärt sich, wenn auch zögernd, mit einer Herabsetzung der Rente um 5 oder 7^ Prozent einverstanden. Wenn er die Herabsetzung nicht gutgeheißen hätte, wahrscheinlich hätte es ein Kollege gethan, der immer etwas schärfer vorzugehn pflegt, und damit wäre dem Arbeiter noch weniger gedient gewesen. " „Und führe uns nicht in Versuchung, beten wir im Vater Unser, und was wir von Gott erbitten, das sollen wir auch im Verkehr mit unsern Mit¬ menschen beherzigen. Wir sollen mit unserm Wissen niemand Gelegenheit geben, Unrecht zu thun. Vor allein sollen unsre bürgerlichen Verhältnisse, soweit der Staat in Betracht kommt, nach Möglichkeit derart geregelt werden, daß niemand ans pekuniären 'Rücksichten in Versuchung gerät, gegen seine bessere Überzeugung zu handeln und auch nur um einen Schritt breit von dem geraden Wege abzu¬ weichen. Für die Berufsgenosseuschaftsärzte liegt die Versuchung, um ihrer Existenz willen ihr eignes Ich preiszugeben, nur zu nahe. Wenn man als junger Anfänger ohne Praxis dasteht, wenn man gern heiraten möchte und sonst keine Aussichten für die Zukunft vor sich sieht, ist die Verlockung, als amtlicher Arzt ein kleines, aber festes Einkommen zu erringen, sehr groß. Auch 1000 oder 1200 Mark helfen über die ersten Verlegenheiten hinweg, und was die Hauptsache ist, man kommt in die Praxis hinein, man kann zeigen, was man gelernt hat und was man leistet. Die Regelung der Unfallversicherung ist überhaupt verfehlt. Es geht nicht an, daß wer die Lasten zu tragen hat, auch die Lasten bewilligt. Von einer wirklichen Unparteilichkeit wird bei der erstmaligen Festsetzung der Renten nicht immer die Rede sein. Aber sehen wir nun schon vom ganzen Anfbnn der Ver- sicherung ab, der ja doch in Jahren vielleicht noch nicht abgeändert werde» wird, und überlassen wir es den Verletzten, gegen die Entscheidungen der ersten

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 58, 1899, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341869_230431/227>, abgerufen am 28.09.2024.